Protocol of the Session on June 21, 2006

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf hat sicherlich seine Zeit gebraucht. Der Wechsel von einer Verweisregelung zur Vollregelung hat Zeit gekostet. Wir sollten zügig daran gehen, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu behandeln und zu beraten. In diesem

Sinne bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf konstruktiv zu diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, für mich war es toll, Ihnen zuzuhören, wie Sie die über eineinhalbjährige bzw. dreijährige Verzögerung der Umsetzung der EU-Richtlinie verteidigt haben, indem Sie sagten, die Anweisung, die Sie im Februar 2005 an die nachgeordneten Behörden gegeben haben, wäre vom Bürger nicht verstanden worden. Damit er es verstehe, habe die Staatsregierung ein Gesetz gemacht. Klar ist: Sie sind seit Januar 2003 in der Pfl icht, dieses Gesetz endlich auch in Bayern vorzulegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Klar ist auch, dass der Bund dieses Gesetz im Jahr 2004 vorgelegt hat und Sie dieses Gesetz des Bundes zu drei Vierteln Wort für Wort abgeschrieben haben. Sie haben nur das Wort „Bundesbehörden“ durch das Wort „Landesbehörden“ ersetzt. Ich halte es für ein dreistes Stück, dass Sie dafür anderthalb Jahre gebraucht haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben die Vorlage dieses Gesetzes bereits im Jahre 2005 mit dem Antrag auf Drucksache 15/3153 gefordert und haben diese Forderung im April dieses Jahres mit dem Antrag auf Drucksache 15/5419 wiederholt. Wir begrüßen es, dass Sie es in anderthalb Jahren geschafft haben, dieses Gesetz des Bundes abzuschreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Bravo!)

Das ist hervorragend. Wir haben bereits vor einem Jahr über den Antrag auf Drucksache 15/3153 im Umweltausschuss diskutiert. Damals haben Sie gesagt, das Gesetz komme, und deswegen würden Sie den Antrag der GRÜNEN ablehnen. Bis zur Sommerpause würde dieser Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Leider habe ich damals nicht gewusst, dass Sie nicht die Sommerpause 2005, sondern die Sommerpause 2006 gemeint haben. Künftig werden wir also noch genauer nachfragen müssen; denn Sommerpausen haben wir jedes Jahr.

Das Gesetz liegt nun mit einer Verspätung von drei Jahren vor. Erfreulicherweise wurde es in vielen Punkten abgeschrieben. Sie feiern es als große Errungenschaft, dass Sie in Ihrem Gesetz auf die Gentechnik eingehen. Dazu muss ich sagen: Auf die Gentechnik wurde bereits im Bundesgesetz eingegangen und dies ist auch in der EURichtlinie vorgeschrieben. Dort heißt es, dass auch über genetisch veränderte Organismen sowie die Wechselwirkungen zwischen den Bestandteilen zu informieren ist. Sie sagen, diese Regelung hätte bereits Gültigkeit. Dann frage

ich mich allerdings, warum über den Erprobungsanbau 2005 erst jetzt – mit einem Dreivierteljahr Verspätung – in einer Sitzung des Landwirtschaftsausschusses informiert werden soll.

Diese Informationspfl icht ist seit 2003 gegeben. Sie haben diese Information in Ihren eigenen Ministerien verzögert, wo immer dies möglich war. Ich halte es auch für keine große Leistung, auf diesen Umweltbericht zu verweisen. Auch dieser Bericht ist vorgeschrieben. Das Land Bayern hat ihn in mindestens vierjährigem Rhythmus zu geben.

Sie haben versucht, sich mit diesen Federn zu schmücken. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Pfl ichten des Landes Bayern. Für mich ist es unverständlich, dass Sie dafür so lange gebraucht haben.

Ein Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist im Vergleich zum Gesetzentwurf des Bundes und der EU-Richtlinie spannend: Im Gesetzentwurf des Bundes befi ndet sich eine klare Regelung über Ordnungswidrigkeiten, also wenn der Informationspfl icht nicht Genüge getan wird. Dieser Punkt fehlt im bayerischen Gesetzentwurf. Mir ist noch eine weitere nette Sache aufgefallen: In Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ ist geregelt, wer zu informieren hat. Das sind die bayerischen Behörden, aber auch die Einrichtungen, die der Kontrolle des Freistaates Bayern unterliegen. Der Bund hat diese Kontrolle sehr klar geregelt. In dem einschlägigen Paragraphen des Gesetzentwurfs des Bundes wird darauf hingewiesen, wie die Kontrolle zu verstehen ist. In § 2 „Begriffsbestimmungen“ des Gesetzentwurfs des Bundes ist geregelt, dass diese Kontrolle auch auszuüben ist, wenn beispielsweise die öffentliche Hand die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des Unternehmens besitzt, die Mehrheit der Stimmrechte oder die Mehrheit bei den Mitgliedern im Verwaltungs- oder Aufsichtsrat. Das ist ein entscheidender Punkt.

Sie versuchen, mit Ihrer Regelung abzutauchen. Ich nenne zum Beispiel nur die GSB. Das dortige Aufsichtsgremium besteht zu 50 % aus Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung. Trotzdem haben Sie uns bei schriftlichen Anfragen die Auskünfte verweigert. Die Fraktion der GRÜNEN ist deswegen vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gezogen. Wir werden über dieses Thema am 3. Juli vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof diskutieren und diese Frage zu klären versuchen. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf versucht, den Begriff der Kontrolle nicht klar zu fassen, um in den von mir angesprochenen Bereichen nicht informationspfl ichtig zu sein. Über dieses Thema werden wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss zu diskutieren haben.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Umweltministerium drei Jahre gebraucht hat, um eine Richtlinie der EU vom Januar 2003 umzusetzen. Erst jetzt fi ndet die Erste Lesung statt. Wenn dieses Gesetz nach der Sommerpause 2006 beschlossen wird, wird es vermutlich ab Januar 2007 in Kraft treten. Das macht insgesamt vier Jahre. Gratulation, Herr Umweltminister.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Drs. 15/5659) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf ist bereits auf dem Weg.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt Ihnen den Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vor und zieht damit die wichtigsten Folgerungen aus einem Urteil der höchstrichterlichen Verwaltungsrechtsprechung. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll einer weiteren Auszehrung der aus der Abwasserabgabe erwirtschafteten Fördermittel vorgebeugt werden. Außerdem soll für die Gemeinden, die jetzt und künftig vor einem Ausbau ihrer Abwasseranlagen stehen, die fi nanzielle Grundlage für die notwendige Unterstützung gewahrt werden.

Der Hintergrund dieses Gesetzes ist – wie bereits erwähnt – die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 zur Verrechnungsmöglichkeit der Gemeinden nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes.

Danach können die Gemeinden nicht nur wie bisher mit der Abwasserabgabe aus der aufzulassenden Einleitung verrechnen, also meist aus Kleineinleitungen, sondern sie können die Abwasserabgabe auch mit der Abgabe für die aufzunehmende große Einleitung verrechnen. Das bedeutet, dass den Kommunen ein wesentlich erweiterter Verrechnungsspielraum eingeräumt wird. Die Folge ist, dass beim Freistaat Bayern das Aufkommen aus der Abwasserabgabe seit diesem Urteil signifi kant zurückgegangen ist, und zwar um zweistellige Millionenbeträge pro Jahr. Der Ausfall bereitet vor allem den kleineren Kommunen große fi nanzielle Schwierigkeiten, da mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe für die Gewässer dritter Ordnung, also für Gewässer, die in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen, erhebliche freiwillige Förderleistungen erbracht wurden.

Alleine schon deswegen macht es Sinn, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, um die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufzufangen. Denn in der Konsequenz müssen die eingenommenen Abwasserabgabemittel in erheblichem Umfang zurückgezahlt werden, Geld, das längst verplant war für die Wiederausgabe zum Wohle der Kommunen. Diese Einnahmenausfälle, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Ihnen einmal eine Größenordnung zu vermitteln, bewegen sich jährlich um die 10,5 Millionen Euro. Diese Gelder konnten wir

nicht wieder an die Kommunen ausreichen. Aufgrund Ihrer Arbeit in den Stimmkreisen vor Ort kennen Sie sich mit dieser Thematik sicher alle so gut aus, dass Ihnen die Konsequenzen zum Beispiel auch für die Förderung von Kleinkläranlagen bewusst sind. Die Regelung soll eine bereits geleistete Förderung mit einer nachträglich beantragten Verrechnung abstimmen. Überschießende Fördermittel sollen zurückgeholt werden. Die so gewonnenen Mittel sollen für den aktuellen Finanzierungsbedarf zum weiteren Ausbau der Abwasserreinigung in Bayern eingesetzt werden. Für die Zukunft soll nur derjenige staatliche Fördermittel erhalten, der diese Verrechnungsmöglichkeit nicht in Anspruch nimmt. Denn es ist nicht einzusehen, dass jemand einmal verrechnet und zusätzlich noch staatliche Fördermittel beansprucht. So wird es weniger Anträge auf Verrechnung geben und das Abwasserabgabenaufkommen wird sich wieder stabilisieren.

Natürlich hätten die Gemeinden den durch die Verrechnungsmöglichkeit sich ergebenden Vorteil gerne zusätzlich in Anspruch genommen. Der mögliche Vorteil kann den Gemeinden jedoch nicht belassen werden, da sonst die notwendigen Mittel zur Förderung neuer Abwasseranlagen fehlen. Gemeinden, die derzeit mit großem Aufwand ihre Anlagen ausbauen, sollen auf dringend benötigte Finanzhilfe nicht warten müssen.

Wir müssen uns auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, bewusst machen, dass dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor allem großen Städten zugute kommt. Diese haben große Anlagen, mit denen sie entsprechend verrechnen können, zulasten kleinerer Anlagen, zulasten vor allem des ländlichen Raumes, unsere Dörfer in Bayern. Auch aus diesem Grunde ist dieses Gesetz sinnvoll, im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen und der Fördermöglichkeiten.

In den vergangenen 50 Jahren wurden im Freistaat Bayern rund 32 Milliarden Euro in den Ausbau der Abwasserentsorgung investiert. Die staatliche Förderung hat rund 8 Milliarden Euro betragen. Damit konnten wir vor allem den ländlichen Raum unterstützen. Dort wohnen die Bürger in einem wesentlich größeren Gebiet als in den Städten. Der Bau von Kanälen und Anschlüssen an Kläranlagen ist auf dem Land wesentlich aufwendiger als in der Stadt. In Bayern liegen wir heute bei 95 % Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserentsorgung. Dies konnten wir nur dadurch erreichen, dass wir eine breite Solidarität im Lande hatten und diese Umweltstandards schnellstmöglich erreichen wollten. Wir wollen natürlich auch noch die restlichen 5 % entsprechend erschließen; auch diese restlichen noch nicht erschlossenen Gebiete sollen wie bisher in den Genuss von Förderung kommen.

Die Förderung baut auf zwei Säulen auf: Einmal auf den Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern, zum anderen auf den Geldern aus dem Topf der Abwasserabgaben. Deshalb ist die gesetzliche Regelung sinnvoll und notwendig, um auch künftig die Förderung und damit die Solidarität im Lande zu ermöglichen. Diesen notwendigen Interessensausgleich dürfen wir nicht länger hinausschieben. Es läuft zwar ein Musterprozess, aber wir wollen nicht abwarten, bis das Verfahren entschieden ist. Wir brauchen baldmöglichst Klarheit, ob staatliche Mittel in derzeit laufende und geplante Gewässerschutzprojekte

investiert werden oder bereits erstellte und in der Regel abfi nanzierte Projekte durch Verrechnung mit geschuldeter Abwasserabgabe bezuschusst werden können.

Deshalb bitte ich Sie im Sinne der Solidarität im Lande, für diese wichtige Umweltschutzaufgabe den eingebrachten Vorschlag der Staatsregierung möglichst noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Somit hätten wir schnellstmöglich Klarheit über die Verwendung der Mittel. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Für jede Fraktion sind wieder fünf Minuten Redezeit vereinbart. Bitte schön, Herr Kollege Wörner.

Frau Präsidentin, Herr Minister! Der Gesetzentwurf, den Sie heute einbringen, zeigt deutlich auf, dass die Abwasserabgabe missbraucht worden ist. Deswegen haben Sie es nämlich so eilig, Herr Minister. Das sollten Sie erwähnen. Aufgrund des Urteils aus dem Jahre 2004 ist die Abgabe von 60 auf 30 Millionen Euro praktisch halbiert worden. Damit fehlt Ihnen Geld, das Sie bisher in Hochwasserschutzmaßnahmen investiert haben. Sie haben nämlich Mittel aus diesem Topf genommen und für Hochwasserschutzmaßnahmen verwendet, und zwar vor allem für Gewässer zweiter und dritter Ordnung. Dieses Geld fehlt Ihnen jetzt. Nachdem die Haushaltsmittel zudem sehr knapp geworden sind, was Sie auch vergessen haben zu erwähnen, hat man die Mittel, die den Kommunen zugesagt wurden, gestreckt und diese somit zusätzlich mit Zinsen belastet, weil der Freistaat Bayern tatsächlich für die Hochwasserschutzmaßnahmen mit relativ geringen Eigenmitteln dazu beigetragen hat, dass Bayern gegen Hochwasser geschützt wird.

Sie merken jetzt, dass Ihnen das Geld ausgeht und bringen einen Gesetzentwurf ein, von dem Sie sagen, er diene der Gerechtigkeit. Man könnte ihn aber auch, wenn man es anders sieht, als riskantes Glücksspiel für Gemeinden bezeichnen, um nicht gar von Erpressung zu reden.

(Engelbert Kupka (CSU): Ach was!)

Sagen Sie nicht „Ach was“, Herr Kupka, Sie wissen nicht, um was es geht, sonst würden Sie so nicht urteilen.

Herr Minister Schnappauf, Sie sagen, Sie möchten, dass die Gemeinden entweder verrechnen, also ihre geschuldeten Abwasserabgaben mit Investitionen für den Gewässerschutz aufrechnen, oder dass sie ihre Abwasserabgabe zahlen. Können Sie einer Gemeinde vorher sagen, was der sicherere Weg ist? Wissen Sie zukunftsbezogen, wie das dann funktioniert und was für die Gemeinde besser wäre? Ich vermute, das wissen Sie nicht. Deswegen bin ich auch etwas verwundert, dass man nicht zumindest den Musterprozess abwartet, sondern stattdessen versucht, mit einem Gesetz vollendete Tatsachen zu schaffen.

Was machen wir denn, wenn die Gerichte zu einem Ergebnis kommen, das sich mit unserem Gesetz nicht deckt? Das wäre eine interessante Frage, die man umgehen könnte, wenn man zumindest das Urteil abwarten würde.

Ich weise Sie noch einmal darauf hin: Es kann nicht sein, dass sich Kommunen bei der Frage, wie sie in Zukunft vorgehen sollen, auf ein riskantes Pokerspiel einlassen müssen – entweder sie verrechnen oder sie zahlen treu und brav ihre Abwasserabgabe und haben dann möglicherweise in zwanzig Jahren ein dickes Problem, bei dem noch niemand weiß, wie es gelöst werden soll. Wir sollten uns im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens kundig machen und gründlich die Auswirkungen durchleuchten. Ich glaube nicht, dass wir mit einer vermeintlichen Gerechtigkeitssoße, die alles zudeckt, wie Sie, Herr Minister, das versucht haben, den Kommunen gerecht werden. Wir brauchen eine zukunftsfähige Regelung, bei der die Gemeinden sicher wissen, wie sie mit dem Abwasser und der Abwasserabgabe umgehen sollen.

Herr Minister, lassen Sie mich noch auf eines eingehen: Sie haben die Kleinkläranlagen erwähnt, die Sie endlich wieder fördern wollen. Herr Minister, dann müssten Sie erst einmal die Kommunen etwas kräftiger, als das bisher der Fall ist, davon überzeugen und auch die Abgeordneten im Kommunalausschuss davon überzeugen, nicht ständig mit den Stimmen der CSU Petitionen für Kleinkläranlagen abzulehnen und sich anschließend darüber zu beklagen, diese würden zu wenig gebaut. Wir haben bei der Kanalisation einen hohen Versorgungsgrad. Dabei stellt sich die Frage, ob die letzten 10 000 Meter auch noch angeschlossen werden müssen oder ob es nicht auch Kleinkläranlagen tun, noch dazu dort, wo Bürger diese selber wollen. Herr Kupka, Sie stimmen mir zu. Warum bauen wir dann in Oberhaching, Ihrem Wahlkreis, einen irrsinnigen Kanal?

(Henning Kaul (CSU): Darüber haben wir doch schon im Ausschuss diskutiert!)

Ich komme gerne darauf zurück, Herr Kaul. Zwischen dem, was wir hier tun und wollen, und dem, was in den Kommunen passiert, gibt es leider einen gravierenden Unterschied. Diese Lücke müssen wir beseitigen. Dazu gehört ein Minister mit seinem Ministerium. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang entsprechende Vorwürfe nicht ersparen. Ich nenne das Hachinger Tal – Herr Kollege Kupka sitzt vor Ihnen –, das ist ein typisches Beispiel für endlose Kläranlagen. Wir sagen dann, es sei Aufgabe der Kommunen, in dieser Frage selber zu entscheiden. Gelegentlich hat man als Minister Führungskompetenz, und zwar nicht nur bei Bären, sondern auch bei wesentlich wichtigeren Dingen, bei denen es um viel Geld geht.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Weichenrieder.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es ist immer wieder schön anzuhören, Herr Kol

lege Wörner, mit welcher Akribie Sie versuchen, Dinge darzustellen und Angstszenarien aufzubauen, die noch nicht eingetreten sind. Sie sollten besser warten, bis es so weit ist. Wenn Sie davon sprechen, dass ständig Petitionen abgelehnt würden, dann sagen Sie doch, wie viele Petitionen wir bezüglich der Kleinkläranlagen ständig ablehnen. Waren es eine oder zwei oder waren es einhundert oder zweihundert?

Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe stellen einen Teil des Haushalts des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dar. Aus diesem Aufkommen werden Maßnahmen der Abwasserreinigung fi nanziert, um auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 zu erreichen.