Max Weichenrieder

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Last Statements

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Bauer Lippert versucht seit fünf Jahren, auf der Rappinalm in der Jachenau eine Wegeerschließung zu bekommen. Das Gebiet ist von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Die Almen sind ein wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft und der gesamten Jachenau. Die Existenz des Betriebes hängt mit der Wirtschaftsform, nämlich der Jungviehaufzucht für einen Bioland- und Talbetrieb, vom Erhalt dieser Alm ab. Seit fünf Jahren versucht die Familie Lippert den Schlepperweg zur Erschließung dieser Alm zu bauen. Die Antragstrasse über die Kochelalm wurde inzwischen aufgegeben, weil ein verkürzter Weg mit einer Wendeplatte und das Reststück mit Spezialmaschinen auf einem schmalen Weg keine Vorteile bringen und außerdem das Unfallrisiko beim Befahren mit trächtigen Kühen viel zu hoch ist.
Außerdem wäre der „nicht ausgleichbare Eingriff in die Natur“ – so die untere Naturschutzbehörde – bei einem schmalen Weg nur unerheblich geringer.
Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass zum Erhalt dieser Alm für die nächsten Generationen eine Wegeerschließung notwendig und verantwortbar ist. Bei einem von mehreren Ortsterminen wurde die Frage nach einer Alternativtrasse von der gegenüberliegenden Seite der Antragstrasse hergestellt. Dies wurde bei der Sicherung der Finanzierung auch nicht ausgeschlossen. Frau Kollegin Paulig, Sie haben beim Ortstermin selbst zugesagt, dass Sie sich im Fall des Falles für alternative oder ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen werden.
Diese Alternative, die Walchgrabentrasse, führt anfangs durch das Gebiet der Bayerischen Staatsforsten. Richtig ist, dass die Bayerischen Staatsforsten bisher keinen Weg für notwendig erachtet hatten. Aufgrund der Sturmereignisse der letzten Jahre hat sich aber herausgestellt, dass zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Staatsforstes auch dort ein anständiger Weg notwendig ist. Um diesen Weg zu bauen, haben sich Herr Lippert und die Bayerischen Staatsforsten darauf geeinigt, den Weg zusammen zu bauen. Die Finanzierung für diese Trasse steht.
Damit ist – wie beim Ortstermin besprochen – die Finanzierung gesichert. Das ist ein wichtiger Punkt für den Wegebau. Meine Damen und Herren, sobald die Alternativtrasse beantragt und im Detail festgelegt ist, können die Fachbehörden ihre Stellungnahmen hierzu abgeben. Ich beantrage, den Beschluss des federführenden Ausschusses zu übernehmen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte die Erklärung deswegen abgeben, weil ich bei dieser Abstimmung dagegen gestimmt habe, und zwar aus folgenden Gründen. Wir haben uns intensiv – in meiner Funktion als Kreisobmann und als Präsident des Oberbayerischen Bauernverbandes – mit den EPS-Leuten über eine Rahmenvereinbarung verständigt. In dieser Rahmenvereinbarung wurde immer zugesagt, dass auch Umtrassierungen etc. möglich seien. Aus meiner jetzigen Sicht sind diese Möglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft, und deswegen halte ich das Gesetz im Augenblick so nicht für möglich und habe deswegen dagegen gestimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Biodiversität, die Artenvielfalt in unserer Natur- und Kulturlandschaft hat sich durch die Land- und Forstwirtschaft bei uns auf sehr hohem Niveau entwikkelt. Das ist gelungen, weil die Land- und Forstwirtschaft auf 85 % der bayerischen Landesfl äche die nachhaltige Landwirtschaft weiterentwickelt hat. Die Biodiversitätsstrategie des Bundesumweltministers hätte diese Ziele sicherlich nicht erreicht. Die Ziele der Bundesstrategie sind nicht nur inakzeptabel, sie sind auch nicht zielführend und deshalb abzulehnen. Erfolgreicher Naturschutz kann und wird nicht unter einer Käseglocke stattfi nden. Erfolgreicher Naturschutz in Bayern soll ausschließlich in Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft auf freiwilliger Basis stattfi nden. Das Motto „Vereinbarung vor Verordnung“ hat auch in diesem Bereich zum richtigen Ergebnis geführt. Der Freistaat Bayern wird die nachhaltige Landwirtschaft auch weiterhin auf freiwilliger Basis mit der Land- und Forstwirtschaft entwickeln. Warum ist das so? – Weil es sich bewährt hat.
Ich meine aber eine besondere Meisenart, die kaum jemandem bekannt sein dürfte. Diese Meisenart kann etwas Außergewöhnliches, was für alle Menschen sehr wichtig werden könnte. Die Meise ist in der Lage, ihren Stoffwechsel so zu steuern, dass sie kaputte Knochen durch die Einlagerung von Mineralien wieder – als NichtMediziner gesagt – gesund machen kann. Das heißt, die Natur hat uns eine Meisenart beschert, die das kann, die es aber nur im Fichtelgebirge gibt.
Wissen Sie, warum ich das Beispiel anspreche? – Ich spreche es deshalb an, weil wir dann, wenn wir bereit wären, mehr nachzuforschen, was uns die Natur lehren kann, in der Lage wären, das, was die Meise kann, zu simulieren. Wir könnten dann vielleicht eine der großen Volkskrankheiten heilen, nämlich die Osteoporose.
Das wäre eine der Folgen. Ich spreche dieses Beispiel an, weil weite Teile der CSU auf dem Weg sind, stärker auf die Gentechnologie zu setzen. Wissen Sie, was das bedeutet? – Das bedeutet, nicht von der Natur zu lernen, was für die Zukunft unseres Landes und der Menschen wichtig ist, sondern zu versuchen, gegen die Natur anzugehen. Das ist der falsche Weg. Deshalb sollten wir bei der Diskussion über den Artenschutz auch über dieses Thema reden.
In der CSU wird oft, teilweise von sehr prominenten Personen, über den Artenschutz diskutiert. Hinter diesem Thema steht die Frage nach dem Menschenbild. Was können und was dürfen wir tun? Wo dürfen wir Eingriffe in die Natur vornehmen und wo nicht? Meine Damen und Herren von der CSU, ich lade Sie herzlich ein, über dieses Thema weiter nachzudenken. Sind nicht viele Eingriffe in der Landwirtschaft, in der Forschung und in der Gentechnologie so ausgerichtet wie die Philosophie in der ehemaligen DDR „Ohne Gott und Sonnenschein bringen wir die Ernte ein“? Wir müssen endlich lernen, mit der Natur zu leben und sie nicht auszutricksen und gegen sie zu leben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2004 haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre Kosten bei Gewässerschutzmaßnahmen mit der geschuldeten Abwasserabgabe zu verrechnen. Dieses Urteil lässt allerdings offen, ob gleichzeitig auch Fördermittel nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RZWas – fließen können. Diese Unwägbarkeit für unseren Haushalt im Umweltbereich will und muss die Staatsregierung regeln und hat dazu besagten Gesetzentwurf eingebracht.
Damit wollen wir sicherstellen, dass die aus dem Abwasserabgabeaufkommen zu finanzierenden Maßnahmen nicht gefährdet werden und wir unser Ziel erreichen, bis 2015 die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten.
Die Kommunen müssen sich also künftig entscheiden, ob sie mit der Abwasserabgabe verrechnen wollen oder ob sie über die RZWas gefördert werden wollen. Die Kommunen konnten bei der Zusage über die Förderung nach RZWas nicht damit rechnen, dass sie zusätzlich auch noch verrechnen können und damit mit Förderung, Verrechnung und Beiträgen laut Satzungen unter Umständen eine Überkompensierung von 100 % der entstandenen Kosten erreichen.
Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht die Verrechnung generell geregelt – das ist Bundesrecht –, sondern es wird das Verhältnis zwischen Verrechnung und der öffentlichen Förderung geregelt. Da dieses Urteil rückwirkend, also ab dem 1. Januar 2004, gilt, wird mit einer Erlöschensregelung klargestellt, dass der Verrechnungsanspruch nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden kann. Die Kommune muss sich also nicht nur entscheiden, ob sie gefördert werden will oder verrechnen möchte, sondern sie muss sich auch innerhalb der Erlöschensfrist entscheiden, wenn sie verrechnen möchte.
Mit diesem Gesetzentwurf wird keine Kommune schlechter gestellt, als zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung absehbar war. Durch diesen Gesetzentwurf kann sich aber auch keine Kommune auf Kosten der Solidargemeinschaft besser stellen, als sie dies zum Zeitpunkt der Zusage von Fördermitteln kalkuliert hatte.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es ist immer wieder schön anzuhören, Herr Kol
lege Wörner, mit welcher Akribie Sie versuchen, Dinge darzustellen und Angstszenarien aufzubauen, die noch nicht eingetreten sind. Sie sollten besser warten, bis es so weit ist. Wenn Sie davon sprechen, dass ständig Petitionen abgelehnt würden, dann sagen Sie doch, wie viele Petitionen wir bezüglich der Kleinkläranlagen ständig ablehnen. Waren es eine oder zwei oder waren es einhundert oder zweihundert?
Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe stellen einen Teil des Haushalts des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dar. Aus diesem Aufkommen werden Maßnahmen der Abwasserreinigung fi nanziert, um auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 zu erreichen.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen – vom Januar 2004 erhalten nun die Kommunen die Möglichkeit, Gewässerschutzinvestitionen mit der geschuldeten Abwasserabgabe zu verrechnen. Aus Sicht des Haushalts ist dies insofern problematisch, als dies Rückwirkungsmöglichkeiten enthält – ob es drei Jahre oder mehr bzw. weniger sind ist noch die Frage, das ist rechtlich noch nicht geklärt. Wenn es aber mehr als drei Jahre wären, wäre das auch problematisch.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwassergesetzes wollen wir das Aufkommen aus der Abwasserabgabe im Haushalt stabilisieren. Dies soll vor allem deshalb geschehen, um denjenigen Kommunen im ländlichen Raum zu helfen, die bisher fi nanziell nicht in der Lage waren, notwendige Investitionen ohne einen entsprechenden Anteil staatlicher Fördermittel zu tätigen. Diese Einnahmeausfälle gefährden vor allen Dingen die zügige Abfi nanzierung gemäß unserer RZKKA, den unbürokratischen Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen vor allem im ländlichen Raum. Gerade dies erfährt zurzeit eine große Akzeptanz und ist, wie bekannt, eine kostengünstige Alternative zur Lösung der Abwasserthematik im Außenbereich.
Mit der Änderung des Ausführungsgesetzes soll die Verrechnungsmöglichkeit nicht aufgehoben, sondern zeitlich stärker begrenzt werden, und zwar auf ein Jahr. Das ist für Entscheidungen für geplante Maßnahmen und im Hinblick auf Haushaltsberatungen in den Kommunen akzeptabel. Durch die Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs wollen wir vor allen Dingen Rechtssicherheit im Hinblick auf das Aufkommen der Abgabe erreichen, damit feststeht, was im Rahmen der Zweckbindung zur Verfügung steht. Mit diesem Änderungsgesetz wollen wir auch klar regeln, dass Kommunen selbst entscheiden, ob sie für eine Maßnahme eine Verrechnung wünschen oder ein staatliches Förderprogramm in Anspruch nehmen wollen. Ich denke, klare Verhältnisse sind für beide Seiten besser.
Mit dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht ohne eine Änderung des Ausführungsgesetzes die Gefahr eines erheblichen Verwaltungsaufwands, wenn Verrechnung und Förderung bezüglich ein und derselben Maßnahme im Nachhinein noch einmal bearbeitet werden müssen. Wir halten diesen Gesetzentwurf für notwendig
und hoffen auf eine möglichst einvernehmliche Beratung im federführenden Ausschuss.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ein bisserl Wasser läuft von uns auch in die Donau hinein, aber wir bemühen uns, so wenig runterzulassen, wie es geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Antrag „Hochwasserschutzkonzept für Bayerns Donau-Kommunen zwischen Straubing und Obernzell“ geht es darum,
dass man aus dem angelaufenen Raumordnungsverfahren den Hochwasserschutz herausnimmt und den Donauausbau – da steht leider nichts drin – wie auch immer weiter betreiben möchte. Herr Kollege Hallitzky, wenn man schon sagt, was man damit kaputtmacht, dann frage ich mich, warum heute so viele in der Gegend an der Altmühl wandern, obwohl man früher auch gesagt hat, dass man dort alles kaputtmacht in naturschutzfachlicher und -rechtlicher Hinsicht. Heute ist das ein Gebiet, das für den Fremdenverkehr sehr gut erschlossen ist und in dem man nichts von dem sieht, was damals behauptet worden ist. Beides, der Donauausbau und der Hochwasserschutz, gehören unserer Meinung nach zusammen und ist nur zusammen sinnvoll und nachhaltig umzusetzen.
An diesem Verfahren werden die Kommunen selbstverständlich beteiligt. Es wird für die zur Ausführung kommenden Varianten einen Zeit- und Kostenplan geben, der die fi nanziellen Beteiligungen der Gemeinden aufzeigen wird. Auch bei einer Trennung wäre für den Hochwasserschutz ein Raumordnungsverfahren notwendig. Das, was jetzt bereits abgetrennt werden konnte für den Hochwasserschutz, ist abgetrennt. Meines Wissens werden dort im Augenblick 2,5 Millionen Euro bis 2,8 Millionen Euro für den Hochwasserschutz verbaut.
Entscheidend ist deshalb, nicht einen Teil des Konzepts betreffend Straubing-Obernzell herauszunehmen. Donauausbau und Hochwasserschutz sind beide raumbedeutsam und können deshalb nicht unabhängig voneinander beurteilt werden. Wir halten auch nichts davon, in diesem sensiblen Bereich der Donau ein Hoppla-HoppVerfahren durchzuführen. Wenn sich alle Beteiligten – auch wir in diesem Hause – einig sind, das Verfahren schnell durchzuführen, und nicht der Vorwurf kommt, dass wir etwas durchpeitschen oder durchpauken, dann ist es wohl gut, das Abwägungsgebot zu verkürzen. Dann sind alle Beteiligten mit dabei.
Ich möchte noch ein Argument nennen, warum ein Raumordnungsverfahren für den Donauausbau und den Hochwasserschutz sinnvoll ist. Beim Donauausbau geht es um den Ausbau der Schifffahrtsstraße, und dabei spielt auch die Höhe des Wasserstandes eine entscheidende Rolle. Egal, welche Variante, mit entscheidend für die Hochwasserschutzmaßnahmen ist die Höhe des Wasserspiegels. Deswegen ist eine Trennung nicht möglich. Die CSU im Bayerischen Landtag wird den eingeschlagenen Weg beibehalten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen, wie es auch der federführende Umweltausschuss und ebenso der Haushaltsausschuss und der Wirtschaftsausschuss getan haben.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Zuckermarktordnung bietet seit vielen Jahren eine erhebliche Wertschöpfung im ländlichen Raum und sichert damit für 14 600 Bauernfamilien und 72 000 Hektar landwirtschaftliche Fläche rund 6000 Arbeitsplätze in Bayern. Wir haben seit dem 22.06. einen Vorschlag der EU-Kommission, der einen Preiseinbruch von über 40 % bedeuten würde. Der Vollzug dieses Vorschlages wäre unter Umständen das Aus für die gesamte bayerische Zuckerwirtschaft. Wir brauchen gegenüber den Billigeinfuhren in die EU aus der Dritten Welt und dem brasilianischen Raum dringend einen Außenschutz. Alle Beteiligten, die Bauern, die Industrie, die Gewerkschaft fordern eine maßvolle Anpassung dieser Zuckermarktordnung, wenn sie durch die WTO begründet ist.
Auch die B-Länder stehen hinter unserem Anliegen, aber eben nicht in dieser gravierenden Form. Inzwischen haben neun Länder innerhalb der EU, inzwischen auch Polen, ihren Protest gegen die Zuckermarktordnung vorgebracht. Leider hat unser Bundesministerium in Berlin diesem Brüsseler Kommissionsvorschlag zugestimmt. Damit zeigt sich wieder einmal, dass unsere Bundesregierung weit weg ist von einer Gestaltung im ländlichen Raum. Zuckerrübe mit Mulchsaat ist über dies hinaus ein mehrfach positiver Beitrag für die Umwelt in der CO2-Bilanz. Aufgrund dieser gravierenden Auswirkungen des Vorschlags der Kommission bitten wir die Staatsregierung, bei der Kommission und dem Bundesrat, im Herbst hoffentlich auch bei der neuen Bundesregierung, sich wei
terhin mit Nachdruck für die Reform der Zuckermarktordnung in diesem Sinne einzusetzen. Damit setzen Sie sich gleichzeitig für die bayerischen Zuckerrübenbauern ein. In Sorge um die Zukunft der bayerischen Zuckerrübenanbauer sowie der vor- und nachgelagerten Bereiche bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, was unternimmt die Bayerische Landwirtschaftsverwaltung, um den Einsatz von Pfl anzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken?
Ich bitte Sie, gleich einzubeziehen, wie sich der vorgesehene Behandlungsindex der Bundesregierung mit diesen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung vereinbaren lässt.
Herr Staatsminister, trotz dieser Modelle, trotz dieser Aufzeichnungen und trotz – ich sage das bewusst – dieser Bürokratie, die in der Landwirtschaft vorherrscht, gibt es eine ganze Reihe von Pfl anzenschutzkontrollen vor Ort. Welche Kontrollen werden von der Landwirtschaftsverwaltung im Bereich des Pfl anzenschutzes durchgeführt?
Zur Frage von Herrn Wörner wäre interessant, in welchem Umfang „Prefi x“, diese Granulate, in Friedhöfen, Straßen, bei der Bundesbahn, also nicht landwirtschaftlichen Flächen, eingesetzt wurde, um nachzuvollziehen, ob diese Belastung wirklich aus der Landwirtschaft kommt.
Abschließende Frage: Welche Fördermaßnahmen, Herr Staatsminister, bietet die Bayerische Staatsregierung zur Reduzierung von Pfl anzenschutzmitteleinsatz?