Protocol of the Session on May 18, 2006

Ich fordere Sie auf, diesem Verfassungsauftrag endlich gerecht zu werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte jetzt noch die Gelegenheit wahrnehmen und einen Glückwunsch zum Geburtstag aussprechen. Am 27. April hat der Kollege Kern einen halbrunden Geburtstag gefeiert. Herzlichen Glückwunsch im Nachhinein und alles Gute!

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt darf ich Frau Kollegin Tolle bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Naaß, ich greife gerne die Prozentanteile der verschiedenen Fraktionen auf, die Sie genannt haben. Ich bin sehr stolz darauf, dass bei den GRÜNEN neun von 15 Abgeordneten Frauen sind. Ich darf Euch auch sagen, dass ich sehr stolz auf unsere Arbeit bin. Wir sind nicht nur zahlenmäßig die meisten Frauen, sondern wir haben auch sehr kompetente Frauen. Das macht mich immer sehr stolz. Wir sind ein guter Beweis dafür, wie gute Frauenpolitik funktionieren kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke dafür, dass es Euch gibt. Das muss man auch einmal sagen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vor fast genau zehn Jahren ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Es war bis 30. Juni 2006 befristet. Vielleicht wurde es deshalb befristet, weil Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, damals gedacht haben, man könne mit einem zahnlosen Tiger das Thema Gleichstellung schon nach einer gewissen Zeit vom Tisch kriegen. Tatsache ist, dass die im Gesetz niedergeschriebenen Ziele nicht erreicht wurden. Darüber haben sich Menschen mit Sachverstand schon damals nicht gewundert, wenn sie die in Ihrem Gesetz enthaltenen Halbherzigkeiten bewertet haben.

Dass das Gesetz seine Ziele nicht erreichen wird, haben wir schon vor zehn Jahren gewusst und das auch gesagt. Frau Stewens, Sie könnten jetzt von uns lernen und sagen: Die GRÜNEN hatten vor zehn Jahren Recht, also hören wir heute auf sie. Heute ist ein historischer Tag, weil uns die Zweite und Dritte Lesung der verschiedenen Entwürfe eines Gleichstellungsgesetzes die Chance gibt, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und einen Entwurf aus einem Guss vorzulegen, der die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst entscheidend voranbringt. Herr Kollege Schramm, dazu brauchen wir aber Mut. Diesen Mut bringen Sie von der CSU-Fraktion offensichtlich nicht auf. Frau Ministerin und sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, Ihr Entwurf ist rudimentär, er ist hasenfüßig, und er hinkt einem modernen Frauenbild weit hinterher – so wie die CSU selbst.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte Ihren Gesetzentwurf fast als anachronistisch bezeichnen. Er wäre noch nicht einmal vor zehn Jahren als bahnbrechend empfunden worden. Ich prophezeie Ihnen schon heute, dass bei Zustimmung zu Ihrem Entwurf das Anliegen der Gleichstellung von Mann und Frau weiterhin vor sich hindümpeln wird. Verehrte Damen von der CSU, da können Sie sich noch so oft vor der Presse versammeln und verkünden, dass Sie jetzt ein modernes Frauenbild hätten: Den schwarzen Herren liegt mitnichten an Gleichstellung, und genau dies zeigt Ihr Gesetzentwurf. Die Mehrheit Ihrer Fraktion ist an einer modernen Frauen- und Männerpolitik nicht interessiert.

In diesem Gesetz geht es nämlich auch und gerade um Geschlechterdemokratie, um gleichberechtigte Teilhabe an Erziehung, Betreuung, Hausarbeit und Erwerbsleben. In all diesen Bereichen stelle ich aber ein starkes Ungleichgewicht fest. Die Frauen haben den überwiegenden Anteil an Erziehung, Betreuung und Hausarbeit. Im Erwerbsleben berauben Sie die Hälfte der Bevölkerung um die Hälfte ihrer Chancen. Die GRÜNEN im Bayerischen Landtag fordern mit ihrem Gesetzentwurf genau die Hälfte der Chancen ein: Wir wollen die Hälfte der Macht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen den Blick auf das Geschlechterverhältnis in allen Lebensbereichen richten, also nicht nur auf die Stellung der Frauen, sondern auch auf jene der Männer. Deshalb ist Gleichstellungspolitik kein Anhängsel von Familienpolitik. Auch das muss ein neuer Gesetzentwurf deutlich machen.

Wir brauchen ein neues Leitbild für die Gesellschaft und die Privatwirtschaft, und dazu bedarf es Courage, liebe Mütter und Väter im Landtag. Unser Gesetzentwurf bietet ein neues Leitbild an. Ich denke, man kann es aus den Erfahrungen mit dem alten Gleichstellungsgesetz entwickeln. Hierfür sollten wir uns die Ziele vor Augen führen, die Sie, Frau Stewens vor zehn Jahren gesetzt haben. Sie wollten eine Erhöhung der Anteile der Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer. Sie wollten eine Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer und eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Diese Ziele wurden nicht erreicht. Gerade der Frauenanteil im höheren Dienst und an Leitungsfunktionen zeigt, dass es noch ein sehr weiter Weg bis zu wirklichen Gleichstellung ist, trotz einiger kleinerer Fortschritte, die bisher erzielt wurden. Als Beispiele nenne ich den Anteil der Frauen an Führungsfunktionen. Wenn es im gleichen Tempo wie bisher weitergeht, haben Frauen die Hälfte der Führungspositionen erst in 28 Jahren erreicht. Das genügt mir nicht, und das genügt auch meiner Tochter nicht mehr, weil sie dann auch schon 53 Jahre alt ist. Maßnahmen, um das zu erreichen, müssten also schon heute beginnen.

Leider stellt der dritte Bericht zum Gleichstellungsgesetz ein Abfl achen der Fortschritte fest. Dort ist es auch zu lesen, dass teilweise Rückschritte nicht zu übersehen sind. Einige Defi zite wurden festgestellt, zum Beispiel bei der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Beförderungen; Höhergruppierungen erfolgten oft verspätet oder erst nachträglich. Außerdem wurde festgestellt, dass die Stellen der Gleichstellungsbeauftragten seltener als früher ausgeschrieben wurden. Es gab Sparmaßnahmen bei der Ausstattung mit einem Zeit- und Personalbudget. Eingeschränkt wurden auch die Freistellungsregelungen und die Entlastungen der Gleichstellungsbeauftragten von dienstlichen Aufgaben gerade im kommunalen Bereich. Wir haben in unserem Kreistag erst am Montag unsere Gleichstellungsbeauftragte wiederbestellt. Es gibt aber immer noch drei Herren, die stets

dagegen stimmen. Frau Stewens, diese Herren stammen immer aus derselben Partei, das ist immer dieselbe fundamentale Opposition. Sie müssten sich schon ein bisschen bewegen; ansonsten müssten wir warten, bis die biologische Lösung eintritt, aber dann ist es zu spät.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Ich komme nun zu den Defi ziten beim Vollzug des Gleichstellungsgesetzes. Es gibt immer noch einen Grundstock an Dienststellen und Einrichtungen, die sich den Vorgaben des Gesetzes entziehen. Die Befragung der Dienststellenleitungen, Gleichstellungsbeauftragten und Ansprechpartnerinnen ergab, dass die Situation insgesamt nicht positiv bewertet wird. In der Regel sind in den befragten Dienststellen mehr Frauen als Männer beschäftigt, nicht aber in den höheren Positionen. Nur knapp die Hälfte der Gleichstellungsbeauftragten arbeitet in Vollzeit. Die Freistellung hat sich verringert. Das halte ich für ein ganz schlimmes Signal. Im Jahr 2002 gab es für die Gleichstellungsbeauftragten durchschnittlich 21,04 Stunden an Freistellung, im Jahr 2004 19,34 Stunden. Für skandalös halte ich, dass der Freistaat mit 12,32 Stunden Freistellung sehr weit hinter den kommunalen Dienststellen liegt, die durchschnittlich 22,47 Stunden an Freistellung gewähren.

Welche Veränderungen haben sich nun die Freistellungsbeauftragten gewünscht? -Die Freistellungsbeauftragten wollten eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Personalrat sowie eine Beteiligung an Personalangelegenheiten. Sie wollten klare gesetzliche Vorgaben und mehr Kompetenzen. Sie wollten eine unbefristete Verlängerung. Die Gleichstellungsbeauftragten wollten Sanktionsmöglichkeiten; sie wollten ihre Stellung gestärkt sehen und sie wollten, dass sie bei Personalangelenheiten beteiligt sind. Sie wollten eine deutlichere Benennung der Aufgabe der Außenwirkungen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Der Haushaltsvorbehalt soll gestrichen werden. Sie wollten verbesserte Beanstandungsmöglichkeiten und ein Mindestbudget an Zeit und Mittel.

Die Landeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Hochschulen hat ein vernichtendes Urteil ausgesprochen. Sie hat Ihnen nämlich ins Stammbuch geschrieben:

Die erklärten Ziele des Gleichstellungsgesetzes können mit der vorliegenden Gesetzesform nur unzureichend erreicht werden. Die Realisierung der Gleichstellung bleibt dem guten Willen der Dienststellenleitung und der Belastbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort überlassen. Das Setzen auf Freiwilligkeit und individuelle Lösungen hat sich als wirklichkeitsfern erwiesen. Die Einschätzung, das Gesetz habe sich bewährt und als praktikabel erwiesen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht als realistisch.

Gerade der Verzicht auf Zwang erweist sich im Alltag als Problem. Wo die tatsächliche Umsetzung der Bestimmungen vor Ort nur auf Freiwilligkeit basiert, wird entweder ebenso viel für

Gleichstellung getan wie ohne ein Gleichstellungsgesetz oder aber Gleichstellung scheitert schon im Ansatz am mangelnden Interesse der Dienststelle.

Ich schließe meine Bestandsaufnahme mit der Feststellung von INIFES, das den dritten Bericht erstellt hat. Darin können Sie lesen, dass der noch weite Weg in den gesellschaftspolitisch zentralen und für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern sehr wichtigen Fragen der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frau und Mann weitere gesetzliche Unterstützung braucht. Dazu gehört auch eine Beseitigung der aus den vorliegenden und früheren Berichten ersichtlichen Vollzugsdefi zite.

Ich meine, die Bestandsaufnahme beweist hinreichend, dass Ihr Gesetz seine Ziele nach zehn Jahren nicht erreicht hat. Deshalb ist eine weit reichende Novellierung aus einem Guss erforderlich. Hierzu brauchen wir einen starken politischen Willen, damit ein solches Gesetz Motor für eine geschlechterdemokratische Gestaltung Bayerns ist. Das Gesetz könnte so auch ein Vorbild für die Privatwirtschaft in Bayern sein.

Die Gesetzentwürfe von CSU und SPD sind halbherzig, weil sie beide diesen Mut nicht aufbringen. Sie verändern lediglich Marginalien; eine ganzheitliche Veränderung aus einem Guss unterbleibt. Die Veränderungen sind jede für sich genommen sicherlich mit einigen Ausnahmen gut und richtig. Es fehlt aber ein roter Faden, der sich durchzieht. Keine der beiden Parteien hat sich vom Prinzip der Freiwilligkeit verabschiedet. Dieses Prinzip konnte sich zehn Jahre lang bewähren; es ist gescheitert. Deswegen brauchen wir den politischen Willen zu Sanktionen. Diesen Willen haben Rot und Schwarz hier im Landtag nicht aufgebracht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Bewertung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung: Insgesamt ist Ihr Entwurf, Frau Ministerin, keine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Gesetz und bleibt aus meiner Sicht sogar hinter Ihren eigenen Versprechungen bei der Vorstellung des dritten Gleichstellungsberichts zurück. Es gibt kaum inhaltliche Änderungen. Ihre Regelungen beschränken sich auf „gegenderte“ sprachliche Änderungen, oder Sie ändern etwas rund um die Teilzeit und die fl exiblen Arbeitszeiten. Teilzeit ist für mich aber keine Lösung, weil sie lediglich stereotype Geschlechterrollen zementiert: Die Frau arbeitet Teilzeit, kümmert sich um Familie und Haushalt, während die Männer die begehrten Vollzeitstellen besetzen und sich nicht mehr als bisher an der unbezahlten Sorgearbeit beteiligen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit Wohnraumarbeitsplätzen, Frau Ministerin, schicken Sie die Frauen wieder zurück ins Haus, wo sie dann wohl mit der einen Hand den Computer bedienen und mit der anderen Hand das Kind beruhigen sollen.

In Artikel 9 führen Sie eine geschlechtersensible Sichtweise ein. Das betrachte ich kritisch; denn Gender Mainstreaming muss, wie in unserem Entwurf, an einer zentralen Stelle im Gesetz festgeschrieben werden und sollte nicht, wie in diesem Entwurf, als ein Thema im Rahmen von Fortbildung behandelt werden.

Kritisch bewerte ich auch die Änderung in Artikel 15; denn dort bleibt die befristete Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten auf drei Jahre erhalten. Mit der Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 ist jeweils nach drei Jahren eine Ausschreibung erforderlich. Dies ist der Kontinuität der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wenig förderlich.

In Ihrem Gesetzentwurf fehlen Sanktionierungsmöglichkeiten für den Fall, dass das Gesetz nicht eingehalten wird. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden nicht ernsthaft gestärkt. Dienststellen, die sich nicht an das Gesetz halten wollen, können ihre Aussitzmethode auch in Zukunft fortführen. Die Dienststellen sind nach wie vor nicht verpfl ichtet, Gleichstellungskonzepte aufzustellen. Deshalb ändert ein neuer Entwurf nichts daran, dass eine qualitative oder auch eine quantitative Verbesserung dem guten Willen der Dienststellen oder der Kampfbereitschaft der Gleichstellungsbeauftragten überlassen wird. In Ihrem Gesetzentwurf, Frau Stewens, fehlen klar determinierte Zielvereinbarungen. So etwas ist in der modernen Welt üblich. In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf ist zu lesen, eine starre gesetzliche Quote wäre der falsche Weg, Frauen seien heute besser qualifi ziert als Männer, die Frauen wollten weder eine Quote, noch hätten sie diese nötig.

Mir stellt sich die Frage, woher Sie diese Erkenntnisse beziehen. Für mich haben Sie nicht mit Frauen gesprochen. Diese Feststellung hinterfrage ich alleine schon vor dem Hintergrund, dass sie bisher auch keine Quote hatten. Sie stellen fest, dass die Frauen besser qualifi ziert seien, dennoch ist es ihnen nach Ihrem Modell nicht gelungen, in Leitungspositionen und im höheren Dienst den Anteil zu erringen, der ihnen aufgrund ihrer besseren Qualifi kation zusteht.

Die bisherigen Verbesserungen sind im Schneckentempo erfolgt, und eine bessere Qualifi kation der Frauen hat an diesem Tempo überhaupt nichts geändert. Deshalb halte ich es für wichtig, einen Zielkorridor zu defi nieren, wie wir es gemacht haben. Darin bewegt sich der Anteil zwischen 40 % und 60 %. Der macht sie dann auch sehr eloquent.

Die Begründung der Staatsregierung zu ihrem Gesetzentwurf spricht davon, dass man die Umsetzung von Gleichstellung insgesamt verstärken und verbessern wolle. Genau diese Absicht spreche ich Ihrem Entwurf ab. Es fehlen klare, verbindliche und sanktionierte Vorgaben. Stattdessen steht zu lesen: Die bayerischen Dienstherren müssten ihre Bemühungen für Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern intensivieren. Alle bayerischen Dienststellen und Einrichtungen seien aufgefordert, den erreichten Umsetzungsstand kritisch zu hinterfragen, die weitere Umsetzung des Gesetzes mit neuem Schwung fortzuführen und eventuell aufgetretene Umsetzungslücken unverzüglich zu schließen.

Frau Stewens, welche Artikel fordern dies ein?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Das kann ich nicht erkennen.

Der appellative Charakter hat der Gleichstellung von Frauen nichts gebracht. Wir haben es zehn Jahre lang ausprobiert. Es gibt nur Aufforderungen. Ich glaube, dass wir Sanktionen brauchen. Wenn wir bei Ihren Vorstellungen bleiben, dann haben wir eines der schwächsten Gleichstellungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Hoffnung allein, dass irgendwann ein Bewusstseinswandel eintreten wird, kann man keine erfolgreiche und auch keine nachhaltige Gleichstellungspolitik betreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zur SPD will ich nicht viel sagen, weil ich nicht glaube, dass es viel zu sagen gibt.

(Christa Naaß (SPD): Ich habe 30 Minuten gesprochen!)

Ich fi nde, in Ihrem Gesetzentwurf, Frau Kollegin Naaß, fehlt genau das, was Sie angeklagt haben.

(Christa Naaß (SPD): Dann haben Sie den Änderungsantrag nicht gelesen!)

Deswegen werden wir uns dazu enthalten. Ich billige es auch nicht, dass Frau Lochner-Fischer in der Ersten Lesung gesagt hat, wir trauten uns nicht viel, wir müssten uns damit abfi nden, dass die CSU im Land das Sagen habe, deshalb hätten wir sowieso keine Chance. – Das sehe ich nicht so. Das ist nicht Aufgabe der Opposition. Aufgabe einer Opposition im Landtag ist es, die Latte hoch zu hängen und qualitativ gute Vorschläge zu machen. Die GRÜNEN im Bayerischen Landtag haben genau dies getan. In unserem Gesetzentwurf wird klar, dass Gleichstellung eine Sache für Frauen und Männer ist.

Wir beziehen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf beide Geschlechter.

(Beifall bei den GRÜNEN)