Protocol of the Session on March 31, 2006

Ludwig Eckinger, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, hat das am Dienstag in Berlin so formuliert: „Uns reicht es nicht, wenn nur zwei oder drei Länder in der Bildung Spitze sind.“ Es sei ein Gebot der Verfassung, jedem gleiche Chancen beim Zugang zu Bildung zu gewährleisten, „unabhängig davon, in welchem Bundesland er geboren wurde.“ So ist es.

Es stellt sich deshalb für mich die Frage, ob der geplante neue Artikel 104 b des Grundgesetzes mit seinem Kooperationsverbot für Bund und Länder bei Schule und Hochschule nicht doch noch einmal diskutiert werden muss, auch ohne dass dadurch die Grundsätze der Föderalismusreform in Frage gestellt werden müssen. Es muss ein Weg gefunden werden, eine konsistente und abgestimmte Bildungspolitik zu gewährleisten, die Wettbewerb ermöglicht, aber nicht zulasten der Eltern und Kinder geht, die in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft den Wohnort wechseln müssen. Kinder

müssen überall bestmögliche Bildungs- und Qualifi zierungschancen haben.

(Beifall bei der SPD)

Damit wir uns hier richtig verstehen: Dabei geht es mir nicht um mehr Kompetenz für den Bund, sondern – um der im Koalitionsvertrag defi nierten Politik willen – um den Erhalt von Möglichkeiten einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern,.

Und natürlich muss es eine länderübergreifende Absprache geben; zurzeit nennt man diese „KMK“ nämlich Kultusministerkonferenz. Und deshalb kehre ich zu meinen Hinweisen zur Bedeutung und zur Rolle der Parlamente zurück. Wir sollten intensiv darüber nachdenken, warum Entscheidungen der KMK in Länderparlamenten nicht mehr nur auf dem Verwaltungsweg behandelt werden mussten.

(Beifall bei der SPD)

Um abschließend noch einmal zur Bildung zurückzukommen: Wir meinen, dass die für Mitte Mai terminierte Anhörung von Bundestag und Bundesrat diese Frage ebenso wie die Aspekte Heimrecht, Strafvollzug, Dienst- und Besoldungsrecht für Beamte nicht aussparen darf. Es soll kein Denkverbot in irgendeine Richtung geben.

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CSU, werden wir Ihren Antrag wegen der letzten Passage und dessen rigorosem Fazit ablehnen. Wir müssen noch ein paar Dinge diskutieren. Gerade als überzeugter bayerischer Föderalist traue ich mich deshalb zu sagen: Nachdem wir 140 Jahre über Föderalismus geredet haben, kommt es nun auf acht weitere Wochen auch nicht mehr an. Das sind wir der Mutter aller Reformen schuldig.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung für die CSU-Fraktion: Frau Prof. Männle, bitte. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Föderalismusreform doch gelingen kann. Die Koalitionsvereinbarungen und die Einbringung von zwei Anträgen, die notwendig waren, um diese Koalitionsvereinbarung im Bundestag und im Bundesrat umzusetzen, sind ein ganz entscheidender und ganz wichtiger Schritt zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung. Vorausgegangen sind viele kleine Schritte in der Vergangenheit. Es fanden umfangreiche Diskussionen statt; ich werde versuchen, sie zu schildern. Es ist durchweg kein Eildurchgang, wie eben Herr Förster in dieser Reformdiskussion zum Ausdruck gebracht hat. Alle Einzelpunkte, die heute genannt worden sind, sind über Jahre hinweg – man könnte fast sagen, über Jahrzehnte hinweg – diskutiert worden.

Lassen Sie mich einige wichtige Schritte auf dem Weg zur heutigen Reform, nämlich politische Aktivitäten, die stattgefunden haben, und gesellschaftliche Diskussionen, die diese politischen Aktivitäten begleitet haben, noch einmal vor Augen führen.

Ich möchte als ersten Punkt die Deutsche Einheit nennen. Für mich war das Bekenntnis der ersten frei gewählten Volkskammer in der damals noch existierenden DDR das Bekenntnis zur Errichtung von fünf neuen Ländern zum 3. Oktober, ein klares Bekenntnis zur Bürgernähe, zur Identifi kation mit Regionen und zur Integration in ein größeres Deutschland. Aufgrund dieser Bildung von Ländern und dieses klaren Bekenntnisses zu einem föderalen System konnte die Einheit leichter gelingen. Ich möchte die personellen und fi nanziellen Hilfen erwähnen, die die westlichen Länder geleistet haben. Auch diese haben die Stärkung der Länder zum Ziel gehabt. Als die Deutsche Einheit kam und Deutschland größer wurde, hat man befürchtet, dass damit der Föderalismus geschwächt würde. Doch das Gegenteil ist eingetreten: Der Föderalismus ist durch die fünf neuen Länder stärker geworden.

Lassen Sie mich einen zweiten Punkt nennen, der zur Reform des Föderalismus ebenfalls ein entscheidender Schritt war:

Die Verfassungsänderungen vom Sommer 1994, die Änderung des Artikels 72 und die Änderung des Artikels 75, waren ein wichtiger Wendepunkt in der gesamten politischen Reformdiskussion. Die Bedürfnisklausel wurde aufgehoben. Statt „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ wurde „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ formuliert. Ein anderer wichtiger Punkt war in der Verfassung aufgeführt worden, nämlich die Rückführung von Bundesrecht in Landesrecht durch Artikel 125 des Grundgesetzes.

Dies ist zwar in die Verfassung aufgenommen worden, aber – das möchte ich deutlich sagen – passiert ist aufgrund dieser Verfassungsänderung eigentlich wenig bis nichts. Im Bundestag hat man davon kaum Kenntnis genommen. Man hat nicht diskutiert, ob tatsächlich weiterhin ein Bundesgesetz notwendig ist, und man hat auch die Gleichwertigkeit als solche nicht ausformuliert.

Bayern ist damals als einziges Land aktiv geworden und hat versucht, für die Rückverlagerung von Kompetenzen vom Bund auf die Länder in kleinen Schritten andere Länder zu gewinnen, andere Länder davon zu überzeugen, dass man, weil man sich nicht auf den Bund verlassen kann, eigenständig handeln muss.

Ich erinnere daran – das hat in der Diskussion heute keine Rolle gespielt –, dass drei Länder, nämlich Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, letzteres damals noch SPD-regiert, nach einem mühsamen Diskussionsprozess einen Gesetzentwurf zur Rückverlagerung von Kompetenzen in den Bundesrat eingebracht haben. Sie haben Politikfelder identifi ziert, bei denen deutlich wurde: Dies kann von den Ländern mindestens genauso gut, wenn nicht besser gemacht werden. Dieser Gesetzentwurf wurde bereits im Frühjahr 1998 in den Bundesrat eingebracht, und es war sehr schwierig, andere Länder davon

zu überzeugen. Als später einige Punkte verabschiedet wurden, blieb das Gesetz natürlich beim Bundestag hängen. Aber ich will deutlich machen: Spätestens seit diesem Zeitpunkt, seit der Verfassungsänderung 1994, diskutieren wir: Welche Politikfelder könnten auf die Länder übertragen werden, und welche Politikfelder sind eindeutig dem Bund zuzuordnen? Ministerpräsidentenkonferenzen und die Chefs der Staatskanzleien haben versucht, Bewusstsein für diese Frage zu wecken.

In Bayern hat die Enquete-Kommission, die noch 1998 eingesetzt wurde und 2003 einen viel beachteten Vorschlag gemacht hat, diese Fragen formuliert. Auch dies sehe ich als wichtigen Schritt für die politische Diskussion dieser Thematik an.

Die Bundesstaatskommission ist heute auch schon angesprochen worden, Konferenzen der Landtagspräsidenten, der Lübecker Kongress wurde heute schon erwähnt. All dies waren Aktivitäten, in denen Einzelfelder der Politik und Grundsätze einer Föderalismusdiskussion aufgeführt wurden. Es waren politische Aktivitäten, die in Gang gesetzt wurden, und erst jetzt, durch die vorgezogene Neuwahl und durch die große Koalition, haben wir erstmals die Chance, dass all diese Diskussionen in ein gemeinsames Konzept gemündet sind, das hoffentlich durchgesetzt werden kann.

Aber es gab nicht nur Diskussionen im politischen Raum. Vor allem die Öffentlichkeit hat sich intensiv mit den Fragen der Reform beschäftigt. Wenn wir in die Wissenschaft blicken, fi nden wir das gefl ügelte Wort „der unitarische Bundesstaat“ von Konrad Hesse, mit dem deutlich gemacht wird, wie unsere Verfassung sich gegenüber den ursprünglichen Intentionen verändert hat. Fritz Scharf hat das Reformdefi zit sehr stark angemahnt und deutlich gemacht, dass es eigentlich kein anderes Land mit so vielen Instanzen mit „Verhinderungsmacht“ gibt wie Deutschland.

(Engelbert Kupka (CSU): Das ist entscheidend, genau! Die Verhinderungsmacht!)

Das war das, was uns aufgeregt hat und wo Abhilfe notwendig ist.

Auch die Wirtschaft hat das immer wieder formuliert. Denken Sie an „Lähmung“, „Entscheidungsverzögerung“, „Blockade“. Das alles waren Begriffe, die uns von der Wirtschaft entgegengehalten wurden. Wenn der damalige BDI-Präsident Henkel von der „Unfähigkeit unseres politischen Systems, im Wettbewerb zu bestehen“ sprach, dann zeigte dies ganz deutlich: Reform ist notwendig.

Auch der damalige Bundespräsident Herzog hat bei Auftritten und in Reden bei Feierlichkeiten – ich erinnere an die Feier zum 50. Jahrestag der Schaffung des Landes Nordrhein-Westfalen – deutlich gemacht, dass eine klare Verteilung von Zuständigkeiten in unserem politischen System notwendig ist.

Ich freue mich sehr, dass der Kollege Förster mich vorhin zitiert hat. Das veranlasst mich, deutlich darauf hinzu

weisen, dass wir in meiner damaligen Amtszeit in Bonn durchaus stolz darauf waren, dass wir nicht nur in Bayern in Erklärungen des Landtags und in Regierungserklärungen über die Föderalismusreform diskutierten, sondern dass wir versuchten, über die Einrichtung Bayerische Vertretung den Gedanken der Reform positiv zu begleiten und andere zu gewinnen, andere Bundesländer, aber auch die Bundespolitiker. Wir haben damals viele Foren gemacht, zu denen vor allem auch die Kritiker eingeladen waren. Es fanden Diskussionen statt, wo die Zentralisten gegen die Föderalisten antraten. Für mich ist schon interessant zu beobachten, dass damalige Zentralisten in der Bundesstaatskommission plötzlich zu Föderalisten geworden sind. Es war also nicht ganz nutzlos, und vielleicht hat der Tagungsband, den ich damals herausgegeben habe, auch dazu beigetragen. Ich bedanke mich also für das Lob.

Ich denke, es ist sehr wichtig gewesen, diese öffentliche Diskussion ganz entscheidend zu beeinfl ussen. Dass wir in Bayern überzeugte Föderalisten sind – jeder hat sich heute dazu bekannt –, ist selbstverständlich. Dass dies aber in anderen Ländern und vornehmlich in den neuen Ländern nicht selbstverständlich war, ist klar. Ich habe es auch erlebt in der Begleitung der Bundesstaatskommission. Da gab es diese Stiftungsallianz „Bürgernaher Bundesstaat“, in der alle politischen Stiftungen sowie die Bertelsmann-Stiftung, die Stiftung Marktwirtschaft und die Ludwig-Erhard-Stiftung gearbeitet haben. Auch diese sahen es als notwendig an, diese Reformarbeit öffentlich zu begleiten und Sensibilitäten für die Notwendigkeit zu entwickeln. Ich meine, diese Öffentlichkeitsarbeit ist wirklich unverzichtbar geworden. Wenn man die heutigen kontroversen Diskussionen ansieht und nachfragt: Was muss tatsächlich zentral geregelt werden? dann habe ich den Eindruck: Vielleicht haben wir noch nicht genügend dazu getan.

Die Reaktionen auf die jetzigen Vorschläge führen doch dazu, dass wieder immer mehr Vereinheitlichungstendenzen gefordert werden. Wenn ich den Kollegen Runge höre, dann habe ich schon den Eindruck, dass er viel mehr auf den Bund verlagern möchte, als Kompetenzen an den Landtag zurückzugeben.

(Widerspruch des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE))

Was er alles aufgezählt hat, was einheitlich geregelt werden muss, zeigt doch auch, dass die Frage „Was kann auf welcher Ebene geregelt werden, was ist sinnvoll auf der unteren Ebene zu regeln?“ immer noch nicht einheitlich beantwortet werden kann.

(Margarete Bause (GRÜNE): Da haben Sie den Kollegen Runge missverstanden!)

Lassen Sie mich noch einmal zu den jetzigen Reformvorstellungen kommen. Die Einzelheiten sind ausdiskutiert worden.

Die Frage ist: Was gewinnen die Länder? Das muss für uns die entscheidende Frage bei dieser Reform sein. Was gewinnen die Länder und was gewinnt Bayern?

Deutlich wird für uns, dass die Reform des Föderalismus die Stärkung der Landesparlamente bringt. Diese Stärkung der Landesparlamente war ja auch die Überschrift über der schon von mir und von anderen zitierten Arbeit der Enquete-Kommission, die der Kollege Welnhofer geleitet hat. Wichtig ist die Revitalisierung des Föderalismus. Die Länder müssen stärker mit eigenständigen Rechten ausgestattet werden.

Wenn wir uns die Vorschläge ansehen und die einzelnen Vorschläge durchgehen, stellen wir eindeutig fest, dass dieses Ziel mit dieser Reform erreicht wird. Ich zähle nur ein paar Beispiele auf, zu der die Enquete-Kommission Vorschläge gemacht hat. Deren Ergebnisse sind bekanntlich von diesem Hohen Hause insgesamt mit großer Mehrheit angenommen worden.

(Zurufe von der SPD)

Ein Vorschlag der Enquete-Kommission war die Reduzierung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung. – Diese Forderung ist erfüllt. Die Forderung, die Rahmengesetzgebung durch Wegfall zu ändern, ist ebenfalls erfüllt. Bei der Forderung zur Reduzierung der Materie der Bundesgesetzgebung kann man sagen, es kommt zu einer klareren Verteilung. Es geht etwas in Richtung Bund und es geht etwas in Richtung Länder. Damit ist auch diese Forderung der Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags mit dieser Reform erfüllt.

Ferner ist eine Veränderung der Zustimmungspfl icht gefordert worden. Schauen wir uns einmal die Vorschläge an. Es ist heute schon zum Ausdruck gekommen, wenn die zustimmungspfl ichtigen Gesetze um die Hälfte reduziert werden, dann ist ein wichtiger Schritt getan, um diese Forderung zu erfüllen. Und wir fi nden da eine deutliche Reduzierung der Zustimmungspfl icht.

Ein anderer Vorschlag der Enquete-Kommission zielt auf die Vorranggesetzgebung der Länder. Diese Forderung ist zwar nicht verwirklicht worden, aber wir haben stattdessen die Abweichungsgesetzgebung. Diese Abweichungsgesetzgebung, die uns vornehmlich in dem von Ihnen kritisierten Bereich der Umweltgesetzgebung zugestanden worden ist, spielt ebenso bei den Hochschulen eine Rolle.

Ich ziehe das Fazit: Unsere Vorschläge des Bayerischen Landtags und das, was jetzt vorliegt, sind wichtige Schritte, die hier gegangen worden sind. Ich verstehe daher nicht, weswegen die Opposition in diesen Fällen Diskussionsbedarf mit ihrem Antrag anmeldet.

Ich möchte auch auf Sie eingehen, Herr Kollege Förster, der Sie kritisiert haben, dass wir im Landtag vielleicht, was die Europatauglichkeit und Europafähigkeit angeht, sowie andere Punkte zu wenig Einfl uss auf die Entscheidungen der Staatsregierung nehmen könnten, oder dass Informationen nicht gegeben werden. Ein wichtiges Ergebnis der Vorschläge der Enquete-Kommission war das Parlamentsinformationsgesetz. Ich vermute, Sie bekommen genauso gut wie ich sämtliche Informationen darüber, was – ich sage es wieder einmal auf Englisch – in der Pipeline ist. In diesen Informationen wird deutlich,

was in Europa passiert, was angedacht ist und wo es Planungen gibt. Es liegt nun an uns als Parlamentarier, Herr Kollege Förster, diese Informationen einzufordern und deutlich zu machen, ob diese Informationen ausreichen oder nicht. Es ist zu banal, einfach nur zu sagen, die Staatsregierung informiert uns nicht ausreichend. Wir haben das Recht auf Information und bekommen die Information und können jederzeit in den Ausschüssen und anderswo auch noch mehr Informationen holen. Das alles hat letztlich mit der eigentlichen Reform der bundesstaatlichen Ordnung wenig zu tun.

Die Föderalismusreform – lassen Sie mich auch dieses Fazit ziehen – geht eindeutig zulasten des unübersichtlichen Exekutivföderalismus. Dessen Verschränkungen und Verknüpfungen waren wirklich problematisch. Die Föderalismusreform stärkt die Landesparlamente. Wir haben mehr Subsidiarität, wir haben mehr Transparenz und damit eindeutig mehr Verantwortlichkeit. Wir haben mehr Bürgernähe und ich meine auch, dass die Europatauglichkeit unseres Grundgesetzes durch diese Veränderungen, die hoffentlich so durchgehen werden, erhöht wird.

Es liegt an uns, diese Dinge nun alle zu nutzen. Wir bekommen eindeutige Kompetenzen zugeordnet und wir müssen sie als Landtag auch entsprechend umsetzen.

Es sind zwei wichtige Punkte genannt worden, die durch diese Föderalismusreform nicht erfüllt worden sind. Sie sind aber ausdrücklich in den Diskussionen ausgeschlossen worden, um die Föderalismusreform nicht zu gefährden. Das ist zum einen die Frage der Finanzverfassung. Wenn wir diese Frage diskutiert hätten, hätten wir heute diese Debatte nicht. Das ist ganz eindeutig. Natürlich ist die Finanzverfassungsreform notwendig. Aber machen wir doch einen Schritt nach dem anderen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wann kommt dieser Schritt?)

Ich halte es für sehr vernünftig, dass diese Frage zunächst einmal ausgeklammert worden ist, um einen ersten Schritt zu machen. Danach können wir den nächsten Schritt tun.

Zum anderen hat der Kollege Förster noch ein anderes interessantes Thema angesprochen, das, wenn der Herr Ministerpräsident es getan hätte, sicherlich nicht auf Zustimmung gestoßen wäre. Das ist die Frage der Länderneugliederung, Herr Kollege.