Herr Staatssekretär, werden die Ministerialbeauftragten für Realschulen weiterhin nach B 2 besoldet? Wenn ja, sind hier Änderungen angedacht?
Mir ist darüber im Augenblick nichts bekannt, aber ich frage gerne nach. Da diese Frage nicht Gegenstand der Anfrage war, habe ich mich darüber im Einzelnen nicht erkundigt. Ich liefere Ihnen aber gerne die Auskunft nach.
Das war schon Ihre dritte Zusatzfrage. Nach der Geschäftsordnung kann ich eigentlich keine unmittelbar folgende Frage mehr zulassen.
Diese dritte Zusatzfrage wird auch die letzte Zusatzfrage sein. – Herr Staatssekretär, wie beteiligt sich der Landkreis Rosenheim an den Umbau- und Einrichtungskosten und an den laufenden Kosten für die neue Dienststelle?
Der Landkreis Rosenheim, dem sehr daran gelegen war, dass die MB-Dienststelle nach Rosenheim kommt, hat zugesichert, die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wir gehen davon aus, dass dies auch geschieht und vor allem entsprechend fi nanziert wird. Ich kann jetzt keine Einzelzahlen nennen. Was der Umbau gekostet hat, müsste man in Rosenheim erfragen. Aber
das war nicht Gegenstand Ihrer ersten Anfrage. Die Baukosten bitte ich also in Rosenheim zu erfragen. Wenn es aber sein muss, geben wir gern Diensthilfe.
Herr Staatssekretär, in welcher Weise ist der Unterrichtsbesuch von einzelnen Bundestags- und/oder Landtagsabgeordneten an staatlichen bayerischen Schulen geregelt und wie wird die politische Neutralität bzw. Ausgewogenheit gewährleistet?
Frau Abgeordnete, an öffentlichen Schulen in Bayern gilt der Grundsatz politischer Neutralität. Politische Werbung ist demnach im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände laut Artikel 84 Absatz 2 BayEUG nicht zulässig. Hiervon abzugrenzen sind reine Informationsveranstaltungen, die nicht den Charakter politischer Werbung tragen. Informationsveranstaltungen an Schulen können vom jeweiligen Schulleiter genehmigt werden, wenn der Veranstaltung unterrichtliche oder erzieherische Bedeutung zukommt. Hier gibt es inhaltlich übereinstimmende Vorschriften in den einzelnen Schulordnungen, zum Beispiel § 66 Absatz 1 der Volksschulordnung. Der Schulleiter kann den Unterrichtsbesuch eines Parlamentsabgeordneten dann genehmigen, wenn eine ausgewogene und objektive Veranstaltung zu erwarten ist. Die Grenze zur unzulässigen politischen Werbung ist jedenfalls dann überschritten, wenn die fragliche Veranstaltung auf Beeinfl ussung mit politischer Zielsetzung angelegt ist.
Darüber hinaus werden aus Neutralitätsgründen und zur Vermeidung von Konfl iktsituationen für die Schulleiter in einem Karenzzeitraum von vier Wochen vor Wahlterminen Politikerbesuche an öffentlichen Schulen nicht gestattet.
Herr Staatssekretär, in dem Schreiben eines Bundestagskollegen der CSU heißt es, Ministerpräsident Stoiber habe die Abgeordneten aufgefordert, in die Schulen zu gehen. Bedeutet dies, nachdem mich persönlich als Abgeordnete eine solche Aufforderung nicht erreicht hat, dass diese Aufforderung für uns, für mich als SPD-Abgeordnete gilt? Wo können wir bei den Schulleitungen vorweisen, dass es diese Aufforderung gibt, zum Beispiel wenn wir uns an Schulen wenden und unseren Besuch anmelden?
Frau Abgeordnete, ich schlage vor, dass Sie sich unmittelbar mit der Schule in Verbindung setzen und als Abgeordnete um einen Informationsbesuch bitten. Dagegen ist mit Sicherheit nichts einzuwenden. Es bestand, wie gesagt, gerade auch in Ihrer Fraktion der Wunsch, dass auch beim Schulleiter viel Entscheidungsfreiheit liegt. Ich hatte zum Beispiel ganz aktuell einen Schriftverkehr vorliegen über
eine Beschwerde darüber, dass vonseiten der GRÜNEN ein Besuch an einer Schule bei Aschaffenburg stattfand. Ich habe aber in diesem Fall die Kollegen der GRÜNEN in Schutz genommen und gesagt, es sei völlig legitim, sich vor Ort sachlich zu informieren, das stehe ihnen frei.
Sich an der Schule ein Bild zu verschaffen ist für einen Abgeordneten selbstverständlich zulässig. Ich stand schon oft genug hier am Rednerpult und habe gesagt: „Geht hinaus und schaut euch einmal an, wie gut unsere Schulen ausgestattet sind und welch gute Arbeit geleistet wird.“ Hier im Hohen Hause wird leider immer wieder angezweifelt, dass unsere Schulen ausreichend ausgestattet sind oder dass genügend gute Lehrer dort sind. Das kommt gerade vonseiten der Opposition. Ich wünsche mir wirklich oft sehnsüchtig, dass Sie sich ein absolut umfängliches Bild von unserer Schullandschaft machen. Vielleicht würde dadurch manche Diskussion obsolet oder es würde sogar den Beifall der Opposition fi nden, wie wir die bayerischen Schulen ausstatten.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass Informationsveranstaltungen von Schulleitern an den Schulen möglich sind, wenn es unterrichtliche oder erzieherische Veranstaltungen sind und wenn sie ausgewogen und objektiv besetzt sind. Deshalb frage ich Sie: Halten Sie es für zulässig, dass ein Schulleiter einen Informationsabend in einem Schulraum an der Schule veranstaltet, über das Amtsblatt einlädt, einen Abgeordneten dazubittet und vor allen Dingen diese Einladung über die Klasse verteilen lässt?
Ich hätte eine Bitte. Ich möchte Ihnen gerne eine präzise Antwort geben. Dazu muss ich mir den Fall aber genauer ansehen. Die Gefahr ist, wenn ich salopp antworte, dass ich möglicherweise etwas übersehe, was für eine korrekte Beantwortung nötig ist. Ich bitte Sie also, mir den Fall zukommen zu lassen, damit ich gründlich recherchieren kann. Wenn etwas nicht in Ordnung war, muss man eventuell mit dem Schulleiter oder dem Schulamt sprechen. Wenn es in Ordnung war, ist es gut so.
Ansonsten möchte ich die Anregung geben, dass man sich bezüglich Abgeordnetenbesuchen im Hause abstimmt. Das wäre vielleicht eine Aufgabe des Ältestenrates. Es gibt in der Tat unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten, die genutzt oder nicht genutzt werden. Das sollte man vielleicht intern abstimmen.
Herr Staatssekretär, Sie haben wenig unterschieden zwischen Informationsbesuch und Unterrichtsbesuch. Deshalb meine Nachfrage. Wir haben im Landtag die Regelung, wenn vom Pädagogischen Dienst Schulklassen betreut werden, werden alle Fraktionen einbezogen, um Neutralität herzustellen. Wie vereinbart sich diese Regelung im Landtag mit der Offenheit, die Sie uns jetzt für den Unterrichtsbesuch signalisiert haben?
Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium) : Nachdem Sie als Abgeordnete auch Schulklassen einladen können, sehe ich nicht ganz den Hintergrund der Frage. Es geht um Veranstaltungen, die vom Haus aus, vom Pädagogischen Dienst veranstaltet werden, wo natürlich das Landtagsamt – in diesem Fall geht die Frage eher an den Präsidenten – bestrebt ist, höchstmögliche parteipolitische Unabhängigkeit zu zeigen, indem alle drei Fraktionen informiert werden, damit je ein Abgeordneter zu dem Gespräch kommt. Aber es steht meines Wissens jedem Abgeordneten frei – das ist mir zumindest langjährig bekannte Praxis –, eine Schulklasse seines Ortes einzuladen und auch alleine zu betreuen.
Frau Kollegin, Zwiegespräche dieser Art können wir nicht fortführen. Es gab drei Zusatzfragen. Damit ist diese Frage erledigt.
Ich darf hinzufügen, dass die Mitglieder des Parlaments natürlich Schulklassen einladen können im Rahmen ihres Besucherkontingents. Wenn sich die Schulklassen direkt mit dem Landtag in Verbindung setzen und von mir eingeladen werden, dann werden zu dem Gespräch alle Fraktionen eingeladen.
Herr Staatssekretär, beabsichtigt das Kultusministerium, eine Klasse des Landesfachsprengels für Kälteanlagenbauer bzw. Mechatroniker für Kälte- und Klimatechnik von Lindau nach Kulmbach zu verlegen, wie lässt sich die Einrichtung einer Klasse in Kulmbach mit dem erklärten Ziel der Bildung von Kompetenzzentren vereinbaren und mit welchen Kosten wäre eine solche Verlegung verbunden?
Herr Abgeordneter Sprinkart, in den letzten 20 Jahren ist an der Berufsschule in Lindau ein bayerisches Kompetenzzentrum für den Beruf Kälteanlagenmechaniker mit rund 360 Berufsschülern in 13 Fachklassen entstanden. Die Lehrkräfte haben das für den Unterricht erforderliche Spezialwissen aufgebaut, und der Landkreis Lindau hat als Schulaufwandsträger die erforderliche Sachausstattung geschaffen und kontinuierlich ergänzt. Sie befi ndet sich technisch auf dem neuesten Stand. Der Bayerische Landesverband für Kälte- und Klimatechnik unterstützt nach
Bestrebungen der regionalen Wirtschaft aus dem Raum Kulmbach, dort eigene Fachklassen für Kälteanlagenbauer einzurichten, wurden von der Schulverwaltung im Einvernehmen mit dem Landesfachverband aus fachlichen Gründen, aber auch wegen der geringen Schülerzahlen abgelehnt.
Die Kosten für die Errichtung eines weiteren Berufsschulstandorts wurden nicht ermittelt, da es keine Planungen für einen weiteren Standort gibt.
Herr Staatssekretär, ich beziehe mich mit meiner heutigen Frage auf eine Antwort Ihrerseits, die mir im November gegeben wurde. Es geht um die „kooperative Berufsausbildung in Nürnberg“. Da steht noch eine Verordnung aus.
Sie hatten uns eine positive Lösung in Aussicht gestellt, und ich frage Sie jetzt nach dem Stand der Dinge.
Frau Abgeordnete, im Schuljahr 2005/2006 wurde an einer kommunalen Berufsschule in Nürnberg ein vollzeitschulisches Berufsgrundschuljahr in den Berufen Metallbauer und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik eingerichtet; daran schließt sich eine zweijährige duale Ausbildung an. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt dieses Berufsgrundschuljahr als vollzeitschulische Maßnahme im Schuljahr 2006/ 2007 an. Hinsichtlich der Weiterführung dieser Maßnahme im kommenden Jahr und ihrer Aufnahme in die Verordnung zur berufl ichen Grundbildung in Bayern sind die Verhandlungen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie noch nicht abgeschlossen.