Protocol of the Session on March 30, 2006

Zusammenfassend kann man sagen: Dieser vorgelegte zweite Entwurf des AGSGB ist aus unserer Sicht abzulehnen, weil er Mängel aufweist, weil er Wünsche und wichtige Anliegen nicht erfüllt und weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Staatsministerin, darf ich noch ganz kurz Frau Kollegin Sonnenholzner 20 Sekunden geben? – Danke.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): 23 Sekunden!)

23 Sekunden; also gut. Ich weiß, dass Sie noch so viel haben. Bitte schön.

Frau Staatsministerin, Sie haben mehrfach von dem gelungenen interkommunalen Ausgleich gesprochen. Das deckt sich auch mit den Aussagen des Bundes. Die Landräte, vor allen Dingen jene in Oberbayern sagen allerdings etwas völlig anderes. Ich hätte von Ihnen gerne eine erhellende Auskunft darüber, ob entweder am innerbayerischen Ausgleich etwas nicht stimmt oder ob die Landräte vielleicht auf diese Weise versuchen, der Staatsregierung den schwarzen Peter für die hohen Kreisumlagen zuzuschieben.

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Frau Staatsministerin Stewens.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kommunalen Spitzenverbände wissen sehr genau, wie der Ausgleich funktioniert. Bei den Landräten, mit denen ich vor Ort diskutiert habe, musste ich jedoch feststellen, dass sie im Jahr 2005 das Minus im Bereich Hartz IV in den Haushalt eingesetzt haben. Andere Landräte haben es nicht eingesetzt. Dieses Defi zit muss im Haushalt getragen werden. Im Endeffekt kommt dann die Entlastung für 2005 erst im Herbst 2006. Hier vermisse ich ein Stück weit die Kommunikationsschiene vom Landkreisverband zu den Landräten. Allerdings wissen die Landräte und Oberbürgermeister, dass Bayern das einzige Land ist, das sich überhaupt auf den mühsamen Weg begeben hat, einen zielgenauen interkommunalen Ausgleich zu schaffen. Schließlich kommunizieren sie mit ihren Kollegen in NRW, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Frau Kollegin Ackermann, Sie haben zuerst behauptet, dass eine Spitzabrechnung bezüglich der Be- und Entlastung äußerst bürokratisch sei. Andererseits haben Sie jedoch beklagt, dass wir bis jetzt noch nicht die exakten Zahlen vorgelegt hätten. Was wollen Sie? – Sollen wir eine Spitzabrechnung machen oder nicht? – Für eine Spitzabrechnung brauche ich die Zahlen, deren Ermittlung Sie als bürokratisch ansehen. Hier vermisse ich die Logik.

In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen noch eines sagen: Dass wir die Zahlen nicht haben, liegt nicht an der Bayerischen Staatsregierung. Das liegt an der – vornehm ausgedrückt – mangelhaften Software der BA mit dem Namen A2LL. Wenn Sie dort die Ausländer eingeben und dann die Zahlen für die Ausländer nicht mehr herausbekommen, müssen Sie mit dem Arbeitsministerium und Herrn Bundesminister Müntefering oder mit dem früheren Minister Clement verhandeln. Ich habe unendlich viele Verhandlungen wegen dieser unsäglichen Software geführt. Die dort eingegebenen Angaben können nicht mehr abgerufen werden. Diese Software ist miserabel. Wenn Sie mir vorwerfen, dass wir die entsprechenden Zahlen nicht haben, entgegne ich Ihnen: Überlegen Sie sich einmal, wem Sie Vorwürfe machen.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte noch etwas zum AGSGB sagen: Ich halte es für notwendig, die ambulante und die stationäre Eingliederungshilfe zusammenzulegen. Aber bitte schön nicht alles auf einmal. Ich möchte ein Hartz-IV-Chaos vermeiden. Nach den jetzigen Berechnungen hat Hartz IV dem Bund 12 Milliarden Euro zusätzlich gekostet. Offenbar war man sich in Berlin auf vielen Feldern nicht darüber klar, was man in Bewegung setzt. Wir führen die Reformen zum AGSGB Schritt für Schritt durch.

Wir rechnen zunächst einmal die Be- und Entlastungen bei Hartz IV aus. Gleichzeitig werden wir uns die Be- und Entlastungen bei den Aussiedlern, Ausländern und Spätaussiedlern ansehen. Als nächsten Schritt werden wir bei der Hilfe zur Pfl ege und bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen den ambulanten und den stationären Bereich zusammenlegen. Hier geht es um die Lebensqualität der betroffenen Menschen. Es geht aber auch um eine Effi zienz, die wir durch veränderte Strukturen gewinnen müssen.

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wahnschaffe?

Ich habe meine Rede beendet.

(Beifall bei der CSU)

Dann mache ich eine Zwischenintervention.

Das können Sie gerne tun. Bitte, Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staatsministerin, leider haben Sie mir keine Gelegenheit gegeben, auf Ihre nicht tollen Ausführungen eine Frage zu stellen. Deshalb muss ich diese Frage in Form einer Zwischenintervention stellen. Sie haben soeben sehr vehement die Software der BA gegeißelt. Meines Wissens sitzt Ihr Staatssekretär im Verwaltungsrat der BA. Könnten Sie dem Hohen Haus erklären, was Sie damit gemeint haben, als Sie sagten, in die Software würden Ausländer eingegeben und die kämen nicht wieder raus?

Frau Staatsministerin, möchten Sie darauf eine Antwort geben? – Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war etwas locker ausgedrückt. Die Daten für die Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler werden in das EDV-Programm eingegeben. Wenn Sie aus diesen Daten nur die Zahlen abrufen wollen, können Sie das nicht tun. Mein Staatssekretär sitzt nicht mehr im Verwaltungsrat der Bundesagentur, sondern die Staatssekretärin von BadenWürttemberg.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt haben wir das auch noch aufgeklärt. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Damit besteht Einverständnis. Es ist so beschlossen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist noch nicht beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 g auf:

Gesetzentwurf der Abg. Joachim Herrmann, Alexander König, Peter Welnhofer u. a. u. Frakt. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes (Drs. 15/5009) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller nicht begründet. Eine Aussprache fi ndet ebenfalls nicht statt.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass eine Reihe von Anträgen für erledigt erklärt wurde. Im Einzelnen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Aufstellung.

(siehe Anlage 9)

Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.