Protocol of the Session on March 30, 2006

Auch die von Ihnen zitierten Kirchen weisen darauf hin, dass die Angst vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe ein Motiv ist, diese Abtreibungen vorzunehmen. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag zur Frühförderung gestellt. Sie streichen bei der Frühförderung. Der Förderfaktor im

Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG – reicht nicht aus. Das sind Handlungsfelder, an denen Sie ansetzen können und müssen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zum Abschluss: Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses Thema hier instrumentalisiert werden soll. Dazu ist es uns zu wichtig und zu schade. Aus genau diesen Gründen werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.

Als Nächste hat Frau Kollegin Ackermann das Wort. Lassen Sie sich bitte nicht vom Kollegen Hallitzky davon abhalten, nach vorne zu kommen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag der CSU geht an dem vorbei, was er eigentlich bewirken will. Sie sprechen von einer Spätabtreibung von behinderten Kindern. Ihnen sollte bekannt sein, dass die Indikationslösung seit 1992 abgeschafft ist. Es kann also gar keine Indikation wegen eines behinderten Kindes geben. Spätabtreibungen werden immer nur dann vorgenommen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Das Leben der Mutter kann aber auch noch aus ganz anderen Gründen in Gefahr sein. Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von einer Schwangerschaftsvergiftung, von einer Eklampsie gehört. All das kann passieren. Das hat überhaupt nichts mit einem behinderten Kind zu tun. Sie wollen hier etwas suggerieren, was nicht der Fall ist. Sie sind nicht auf der Höhe der gesetzlichen Wirklichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da Sie so tun, als wäre dies eine riesige Masse, sage ich Ihnen im Übrigen: Das sind 0,1 % aller Schwangerschaftsabbrüche. Frau Kollegin Sonnenholzner hat es bereits gesagt: Natürlich ist jedes Kind, das abgetrieben wird, ein Kind zu viel. Das ist richtig. Sie aber suggerieren weiterhin, dass Frauen, die in oder nach der 23. Schwangerschaftswoche einen Abbruch vornehmen lassen, leichtfertig handeln, dass sie das Leben ihres Kindes einfach wegwerfen. Das ist nicht der Fall. Sie diskriminieren diese Frauen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Frauen befi nden sich in einer extremen Konfl iktsituation. Herr Unterländer, Sie sind ein Mann. Wenn Sie aber schon einmal schwanger gewesen wären, dann würden Sie wissen, dass man mit einem Kind in einer ganz engen Verbindung ist. Eine Frau, die ein Kind in der 23. Woche abtreiben lässt, muss in einer wahnsinnigen Notlage sein. Es ist einfach unverantwortlich, hier so zu tun, als würden die Frauen einen Abbruch einfach mir nichts dir nichts

vornehmen lassen, weswegen eine bessere Überwachung notwendig wäre.

Wir sind dagegen, dass sich die Frauen einer Pfl ichtberatung unterziehen müssen. Wir sind dagegen, dass es eine Pfl ichtbedenkzeit gibt. Wir sind vor allen Dingen dagegen, dass sie sich einem Tribunal stellen müssen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Ganz genau!)

Diese Frauen hätten diese Kinder gewollt. Sie müssen sich schweren Herzens zu dieser Entscheidung durchringen. Das ist schlimm genug. Alles das, was Sie ihnen zusätzlich aufbürden wollen, ist viel zu viel. Im Übrigen: Wenn sich eine Frau so, wie Sie es in Ihrem Antrag unterstellen, tatsächlich gegen ein behindertes Kind entscheiden will, dann macht sie das viel früher. Das kann sie nämlich sehr früh tun. Sie kann mit einer Untersuchung in der frühen Schwangerschaft feststellen lassen, ob eine Behinderung droht; dann kann sie das Kind legal abtreiben.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das stimmt so auch nicht!)

Jene Frauen, die nach der 23. Woche dazu gezwungen sind, haben keine andere Wahl, und sie machen es schweren Herzens. Diesen Frauen sollten wir daraus nicht auch noch einen Strick drehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Sie die Spätabbrüche überprüfen wollen. Entschuldigen Sie, das ist eine Debatte aus der Mottenkiste, die Sie wieder hochziehen wollen. Wenn Sie so sehr für Beratung sind, müssen Sie sich fragen lassen, warum Sie im Nachtragshaushalt die Gelder für die Beratungsstellen streichen, sodass diese ihre Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß machen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wenn Sie sich so sehr um behinderte Menschen sorgen, möchte ich Ihnen den Rat geben, auch für die behinderten Menschen zu sorgen, die bereits geboren sind.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Sorgen Sie für Kinder, die eine Frühförderung brauchen. Sorgen Sie für Kinder und Menschen, die in Einrichtungen leben und denen bereits jetzt die Gelder gestrichen werden. Die Einrichtungen müssen teilweise mit extrem wenig Personal auskommen. Sorgen Sie für die behinderten Menschen in den Werkstätten, denen Sie das Geld für das Mittagessen streichen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für eine Frau ist es keine Ermutigung, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, wenn sie sieht, was der Staat

diesem behinderten Kind nach der Geburt für eine Unterstützung zukommen lässt, nämlich so gut wie keine.

(Zuruf von der CSU: So ein Unsinn!)

Wir wollen Frauen und Kinder stärken. Wir wollen Frauen nicht diskriminieren und kriminalisieren. Ihr Antrag ist völlig verfehlt und absolut scheinheilig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zu Wort hat sich noch Frau Ministerin Stewens gemeldet.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahre 1993. Hier handelt es sich um ein ernstes Thema. Sprechen Sie einmal mit Behindertenverbänden und Eltern, die den Mut haben, in der heutigen Zeit einem behinderten Kind das Leben zu schenken.

(Simone Tolle (GRÜNE): Wer hat das denn gemacht?)

Hören Sie sich das doch einmal in Ruhe an. Ich glaube, Sie würden dann nicht in so ein Fahrwasser kommen, wie das bei der heutigen Diskussion der Fall ist. Dieses Thema ist ausgesprochen ernst. Ich bitte Sie, dieses Thema mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit und Tiefe zu behandeln.

(Simone Tolle (GRÜNE): Das müssen Sie uns nicht absprechen!)

Wir hatten im Jahre 1994 im Bund 26 Spätabtreibungen. Im Jahre 1996 waren es 159 Spätabtreibungen. Im Jahre 2004 waren es dann 200 Spätabtreibungen. Eine Kollegin hat heute behauptet, Herr Kollege Unterländer hätte gelogen, weil er behauptet habe, dass die Zahl der Spätabtreibungen angestiegen sei. Ich frage mich, welches Zahlenmaterial diese Kollegin für ihre Behauptung zugrunde gelegt hat. Wir können uns über dieses Thema ganz sachlich unterhalten, auch wenn es vielleicht den einen oder anderen von uns etwas tiefer berührt. Frau Kollegin Ackermann, Sie haben heute den Männern vorgehalten, dass sie nicht schwanger werden könnten. Ich war sechsmal schwanger. Ich würde aber nicht behaupten, dass mit jeder Schwangerschaft immer eine besondere Sensibilität verbunden ist. Es gibt sensiblere Frauen und sensiblere Männer.

(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ulrike Gote (GRÜNE): Haben Sie nicht zugehört?)

Ich halte es für völlig verfehlt, über die Gebärfähigkeit die Sensibilität eines Menschen feststellen zu wollen. In welche Richtung bewegen Sie sich in Ihrer Argumentation? In einem Punkt haben Sie Recht: Es gibt die medizinische Indikation. Hier muss das Leben der Mutter physisch oder psychisch bedroht sein. Wir haben inzwischen für jedes ungeborene Kind die Pränataldiagnostik. Dar

über müssen wir uns in unserer Gesellschaft noch unterhalten. Dadurch werden viele schwangere Frauen in tiefe Unsicherheiten gestürzt. Das erlebe ich bei meinen eigenen Töchtern und Schwiegertöchtern. Hier sind intensive Gespräche notwendig. Aber zurück zur medizinischen Indikation: Bei der Aufzeigung von Spätabtreibungen und Schwangerschaftsabbrüchen nach der 23. Woche kann ich nicht feststellen, in wie vielen Fällen der Abbruch wegen eines Kindes mit einer Behinderung vorgenommen wurde und wann eine medizinische Indikation vorlag. In dieser Frage tappen wir im Dunkeln.

Sie haben erklärt, dass sich solche Frauen in extremen Konfl iktsituationen befi nden. Ich habe mich mit vielen dieser Frauen unterhalten. Ich halte deshalb den Antrag der CSU-Fraktion für richtig, diesen Frauen in einer schwierigen Lebenslage ein umfassendes Hilfsangebot zu geben. Man sollte schon vor der Pränataldiagnostik mit ihnen reden und sie aufklären. Man muss auch nach der Pränataldiagnostik mit ihnen reden; denn viele dieser Frauen und übrigens auch der jungen Männer fühlen sich ein Stück weit im Stich gelassen und wollen und brauchen ein umfassendes Beratungsangebot und eine Hilfestellung. Deswegen glaube ich, dass der Antrag der CSU genau in die richtige Richtung geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen doch, dass 85 % der Behinderungen im Laufe eines Lebens durch Unfall und Krankheit entstehen. Inzwischen werden kaum noch Kinder mit Behinderungen geboren. Wir haben hier eine gewisse Selektion – ich drücke das einmal so drastisch aus. Deshalb haben die Behindertenverbände dieses Thema aufgegriffen und uns aufgefordert, besser aufzupassen. Die Behindertenverbände haben uns aufgefordert, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen, genauer hinzuschauen und den bedrängten Frauen in ihrer schwierigen Lebenslage und ihrer seelischen Not ein umfassendes Hilfeangebot zu bieten. Diese Bitte wird mit diesem Antrag aufgegriffen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt hat sich noch Herr Kollege Unterländer zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte den Stil, den Sie bei dieser sehr sensiblen Diskussion geübt haben, für unerträglich und habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet.

(Beifall bei der CSU)

Erlauben Sie mir noch vier kurze Bemerkungen:

Erstens. Sie haben mir unterstellt, dass ich nicht bereit wäre zu akzeptieren, dass sich die Frauen in einer unerträglich schwierigen Situation befänden. Sie haben mir offenbar nicht zugehört. Ich habe das klar zum Ausdruck gebracht.

Zweitens. Ich verstehe Ihr Männerbild nicht, das Sie in diesem Zusammenhang haben.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Da muss man doch nur hinschauen!)

Nach Ihrer heutigen Argumentation sprechen Sie Männern die Mitverantwortung ab. Das ist ein Männerbild, das wir in unserer Gesellschaft nicht mehr brauchen. Dieses Bild ist gescheitert.

Drittens. In welcher Situation befi nden wir uns, wenn heute kaum noch Kinder mit einer Behinderung zur Welt kommen?