Protocol of the Session on February 1, 2006

Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass der Freistaat in der Pfl icht ist, für einen

angemessenen Ersatz der wegfallenden Züge zu sorgen? Schließlich hat der Freistaat die ICE-Trasse München – Ingolstadt – Nürnberg gegen massiven Widerstand aus der Region vorangetrieben. Und sind Sie nicht auch der Auffassung, dass nicht nur im Hinblick auf die Platzkapazität zu den Hauptverkehrszeiten, sondern auch im Hinblick auf das Angebot, die Taktfolge und die Durchbindung bestimmte Standards gewährleistet werden müssen?

Herr Staats minister.

Dem stimme ich zu. Das war auch der Inhalt meiner Antwort. Was den ICE-Bereich angeht, ist ausschließlich die Bahn zuständig. Aber ich habe deutlich gesagt, dass wir, entsprechend dem Konzept für die Fernzüge, Ersatzbestellungen auch in der bayerischen Verantwortung vornehmen werden, um das Angebot für Augsburg auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. In Augsburg braucht man keine Sorge zu haben. Man wird sicherlich nicht abgehängt werden.

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Kamm.

Bisher war den Medien lediglich zu entnehmen, dass die Platzkapazität zu den Hauptverkehrszeiten zwischen Augsburg und München gesichert werden soll. Mir geht es aber auch um durch die Durchbindung, also beispielsweise nicht nur um Züge von München nach Augsburg, sondern auch um Züge, die von München über Augsburg nach Nürnberg oder vielleicht auch von Kempten über Augsburg nach Würzburg durchgebunden sind. Mir geht es also nicht nur um Nahverkehrszüge als Ersatz für ICE, sondern um ein schnelleres Zugangebot, den Regiosprinter, der jetzt über Ingolstadt fahren soll, vergleichbar.

Herr Staats minister.

Ihren Appell, Frau Kollegin, höre ich wohl, ich bin allerdings bereits getauft und gefi rmt, und ich setze mich dafür ein, dass ein attraktives Angebot sowohl an Fernzügen als auch an Regional- und Nahverkehrszügen für Augsburg, um Augsburg, und zwischen Augsburg und anderen Städten besteht.

Nächster Fragesteller: Herr Kollege Donhauser.

Herr Präsident, Herr Staatsminister! Ich habe folgende Frage: Nachdem hinsichtlich der Neuaufstellung der EU-Finanzen für den Zeitraum 2007 bis 2013 gerade auf den ländlichen Raum in Bayern erhebliche Herausforderungen zukommen, frage ich die Staatsregierung, wie sich dieser Kompromiss auf die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach fi nanziell auswirken wird, ob die Kriterien für die Neueinteilung der Förderkulisse von der Stadt Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach erfüllt werden und welche Veränderungen sich insbesondere bei der fi nanziellen Unterstüt

zung der ländlichen Entwicklung für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach ergeben werden.

Herr Staats minister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege, basierend auf der soeben verabschiedeten Finanzvorschau für 2007 bis 2013 wird Bayern – vorbehaltlich der noch ausstehenden Einigung mit dem Europäischen Parlament – für ein Ziel-2-Nachfolgeprogramm für diesen Zeitraum rund 400 Millionen Euro erhalten. Hinzu kommt eine EFRE-Sonderzuweisung für bayerische Grenzregionen in Höhe von 75 Millionen Euro, die vor allem von der Bundeskanzlerin beim Europäischen Rat erkämpft worden ist.

Im Gegensatz zum laufenden Ziel-2-Programm wird der Einsatz der EU-Mittel in der Förderperiode von 2007 bis 2013 ohne eine von der EU-Kommission vorgegebene Gebietskulisse erfolgen können. Gleichwohl ist eine regionale Konzentration geboten. Bayern strebt daher eine deutliche regionale Konzentration zugunsten der Entwicklung der strukturschwachen Gebiete entlang der ostbayerischen Grenze zur Tschechischen Republik an.

Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand – die wesentlichen Verordnungen und Dokumente zur Strukturfondsförderung müssen nämlich noch verabschiedet werden – ergeben sich gute Förderperspektiven für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach.

Die Staatsregierung wird sich dafür einsetzen, dass die EFRE-Sonderzuweisung in den gesamten drei Regierungsbezirken an der Grenze zu Tschechien verwendet werden kann, das heißt in Oberfranken, in der Oberpfalz und in Niederbayern im gesamten Regierungsbezirk. In der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach könnte dann ein breites Maßnahmenspektrum aus Unternehmensförderung und Innovationsförderung machbar sein.

Die Förderung von innovativen Tatbeständen wird unabhängig von der EFRE-Sonderzuweisung in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach erfolgen können. Außerdem wird es eine thematische Förderung geben, die nicht an eine spezifi sche Förderkulisse gebunden ist. Zu nennen sind die „städtische Dimension“, zum Beispiel die Revitalisierung von Brachfl ächen, und die Risikovorsorge. Inwieweit hier die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach Berücksichtigung fi nden können, ist noch nicht absehbar.

Zusammenfassend darf ich feststellen: Während der laufenden Programmperiode ist nur der Landkreis AmbergSulzbach Teil des Ziel-2-Phasing-Out-Fördergebiets. In der kommenden Programmperiode dürften Landkreis und Stadt – zumindest für einen Teil der Förderinhalte – Fördergebiet werden. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Status. Ein fi nanzieller Rahmen, wie von Ihnen, Herr Kollege, erwünscht, kann allerdings nicht genannt werden. Sie müssen wissen, dass die Finanzmittel nach den inhaltlichen Schwerpunkten, das heißt nach den Anträgen, bewilligt und nicht kleinräumig

vorweg für eine bestimmte Stadt oder einen bestimmten Landkreis zugeteilt werden. Aber insgesamt dürften Sie diese Antwort mit Freude gehört haben.

Er strahlt, will aber trotzdem eine Zusatzfrage stellen.

Herr Staats minister, Sie haben die 75 Millionen Euro für das Gebiet entlang der tschechischen Grenze angesprochen. Die Besonderheit einiger Landkreise – Amberg-Sulzbach, Neustadt/Waldnaab und Neumarkt – besteht darin, dass sie alle etwa 60 Kilometer Grenzlinie zu den Truppenübungsplätzen haben. Diese Grenzen sind sehr hart, härter als neuerdings die Grenze zu Tschechien. Sie sind nämlich undurchlässig. Sehr viele Gemeinden leiden unter der Schwierigkeit, dass einfach kein Hinterland vorhanden ist. Deshalb meine Frage, ob diese Gemeinden besondere Berücksichtigung fi nden.

Herr Staats minister.

Herr Kollege, der Raum Amberg und Amberg-Sulzbach entwickelt sich wirtschaftlich außerordentlich gut. Das ist zunächst sehr erfreulich.

Ich verstehe durchaus, dass man sagt, noch mehr Fördermittel wären wünschenswert. Allerdings muss hier natürlich schon gesehen werden, dass der Raum unmittelbar an der Grenze deutlich schwierigere Strukturbedingungen hat als der Raum Amberg. Dennoch wird die Fördermöglichkeit, wie in der Antwort dargestellt, eröffnet werden.

Im Übrigen habe ich seit längerer Zeit den Eindruck, dass die Gemeinden rund um die Truppenübungsplätze von der gewaltigen Investition, die die Vereinigten Staaten von Amerika dort vornehmen, und auch von den Arbeitsplatzeffekten, die davon ausgehen, eher eine positive Wirkung erwarten denn eine negative.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Naaß.

Nachdem die Feinplanung für die S-Bahn-Strecke zwischen Nürnberg und Ansbach steht, die Planfeststellung eingeleitet werden kann, bitte ich die Staatsregierung um Mitteilung, wann konkret mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Herr Staats minister.

Frau Kollegin, es ist in der Tat so, dass derzeit die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet werden. Wir gehen davon aus, dass Mitte dieses Jahres die Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt eingeleitet wird. Nach allgemeiner Praxis muss man erwarten, dass dieses Verfahren etwa eineinhalb Jahre dauern wird.

Wenn es einen problemlosen Ablauf des Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens gibt, könnte vermutlich Ende 2007, realistischerweise aber frühestens doch erst Anfang 2008 ein Baubeginn erfolgen.

Eine weitere Voraussetzung hierfür ist allerdings der rechtzeitige Abschluss eines Bau- und Finanzierungsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und der DB AG.

Eine Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Gehen Sie davon aus, dass dieser Bau- und Finanzierungsplan dann in diesem oder spätestens im nächsten Jahr abgeschlossen werden kann?

Herr Staatsminister.

In dem Fall bin ich ehrgeiziger als Sie, Frau Kollegin.

(Christa Naaß (SPD): Ich bin ja großzügig!)

Ich lasse mich da von niemandem übertreffen.

Ich hoffe, dass wir es schaffen, diesen Bau- und Finanzierungsplan innerhalb der nächsten Wochen abzuschließen, sodass dann eine weitere Voraussetzung für diese Baumaßnahme gegeben ist. Ich bin also sehr zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Verhandlungen mit der DB AG relativ rasch abschließen können, sodass daran der Bau dann nicht scheitern wird.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Naaß.

Und Sie unterstützen dann auch die Bemühungen, dass nicht erst Ende 2007, sondern vielleicht schon im Laufe des Jahres 2007 mit dem Bau begonnen werden kann?

Herr Staatsminister.

Das liegt weitgehend nicht in unserer Hand, Frau Kollegin. Wenn Mitte dieses Jahres mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen wird, hängt das im Wesentlichen davon ab, ob es Einwände gibt und wie dieses ganze Verfahren läuft. Sie wissen, dass es in Deutschland nicht so ganz einfach ist, solche Verfahren über die Bühne zu bringen. Wenn Sie mit Ihrem politischen Einsatz dazu beitragen, dass es wenig Einwendungen und vielleicht gar keine Klagen gibt, dann geht es schneller. Wenn es anders läuft, dann geht es langsamer.

(Christa Naaß (SPD): Dann ist die Opposition schuld!)

Keine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Henning Kaul. – Herr Staats minister, er hat heute Geburtstag – wenn Sie das bei der Antwort entsprechend berücksichtigen könnten.

Frau Präsidentin, verehrter Herr Staats minister, ich würde die gleiche Frage stellen, auch

wenn ich nicht Geburtstag hätte, beschäftigt mich doch dieses Thema seit längerem. Deswegen, Herr Staatsminister, möchte ich Ihnen folgende Frage stellen:

Nachdem es seit der Übernahme der Verkehrsleistungen auf der Strecke der Kahlgrundbahn zwischen Hanau und Schöllkrippen durch die Hessische Landesbahn – HLB – immer wieder zu Störungen im Betriebsablauf und zu Verspätungen kommt und es sich bei diesen Verkehrsleistungen um von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft bestellte Leistungen handelt, frage ich die Staatsregierung, was sie unternimmt, um in Zukunft einen ordnungsgemäßen Betrieb nach Fahrplan, wie seit Jahrzehnten von der Kahlgrundverkehrsgesellschaft praktiziert, zu gewährleisten?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, zuerst darf ich Ihnen offi ziell im Namen der Bayerischen Staatsregierung zu Ihrem 66. Geburtstag herzlich gratulieren. Wir bedanken uns für die enge und gute partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit in allen Fragen des Umwelt- und des Verbraucherschutzes.

Zu Ihrer Frage: Seitdem die HLB auf der Kahlgrundbahn den Betrieb aufgenommen hat, kommt es in der Tat zu Qualitätsproblemen, die sich insbesondere in den zum Teil sehr großen Verspätungen äußern. Das kann so nicht hingenommen werden. Die Verspätungen haben auch eine heftige öffentliche Reaktion ausgelöst. Die BEG, die Bayerische Eisenbahngesellschaft, appellierte mehrfach nachdrücklich an die HLB, die Qualitätsmängel schnellstmöglich zu beheben.

Die BEG erhält aufgrund auch dieser Vorfälle von der HLB täglich Berichte zur Betriebslage, die genau ausgewertet werden. Werden Qualitätsmängel, insbesondere Verspätungen, erkennbar, wird deren rasche Abstellung nachdrücklich eingefordert. Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei den Betriebsstörungen der HLB auf der Kahlgrundbahn insgesamt um typische Anlaufschwierigkeiten, wie sie ein Verkehrsunternehmen auf einer – für dieses Unternehmen – neuen Strecke üblicherweise hat.