Die BEG erhält aufgrund auch dieser Vorfälle von der HLB täglich Berichte zur Betriebslage, die genau ausgewertet werden. Werden Qualitätsmängel, insbesondere Verspätungen, erkennbar, wird deren rasche Abstellung nachdrücklich eingefordert. Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei den Betriebsstörungen der HLB auf der Kahlgrundbahn insgesamt um typische Anlaufschwierigkeiten, wie sie ein Verkehrsunternehmen auf einer – für dieses Unternehmen – neuen Strecke üblicherweise hat.
Die Staatsregierung und die BEG gehen davon aus, dass die bei der HLB aufgetretenen Qualitätsprobleme zum größten Teil behoben sind oder in Kürze behoben werden können und dass dann ein zuverlässiger Betrieb sichergestellt ist. Wir werden auch in der Zukunft diese Probleme sehr eng im Auge behalten. Das ist mein Geburtstagsgeschenk an Sie, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, auch für Ihre freundlichen Geburtstagsgrüße und -wünsche. Ich werde alles versuchen, die Wünsche der Staatsregierung auch zu erfüllen, was meine Funktion in diesem Hause angeht.
Ich habe trotzdem noch eine Zusatzfrage. Ich erinnere mich im Zusammenhang mit den Problemen auf der Kahlgrundbahn an die Probleme, die wir mit der Bayerischen Oberlandbahn hatten. Ihr Haus hat sich damals – auch in der Person Ihres Vorgängers – sehr stark engagiert, diese Dinge abzustellen. Ich gehe davon aus, auch wenn es sich um den nordwestlichsten Teil Bayerns handelt, wo dieses Problem jetzt bei der Hessischen Landesbahn auftaucht, dass die Staatsregierung die mit gleicher Aufmerksamkeit Dinge verfolgt.
Meine Frage deswegen: Sie haben einen Vertrag mit der Hessischen Landesbahn geschlossen. Gibt es in dem Vertrag eine Möglichkeit, wenn die Meldungen, von denen Sie vorhin gesprochen haben, weiterhin negativ sind – und die neueste Meldung ist schon wieder negativ; wir haben schon wieder Verspätungen auf der Kahlgrundbahn zu vermelden, wurde mir von den Schulleitern mitgeteilt –, dann auch aus dem Vertrag auszusteigen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass die HLB diesen Vertrag aufgrund einer Ausschreibung bekommen hat; sie hat das beste Angebot abgegeben. Wir begleiten jetzt den Aufbau dieses Verkehrssystems sehr intensiv, und Sie können sicher sein, dass wir nicht nur beobachten, sondern auch entsprechend handeln werden. Sollte sich die Situation wider Erwarten nicht ändern – aber wir sehen insgesamt schon eine Verbesserung –, werden wir alle vertraglichen Möglichkeiten, die in der Tat gegeben sind, natürlich ausschöpfen.
Im Übrigen darf ich hinzufügen, dass mir, Frau Präsidentin, der Raum Unterfranken und „Ascheberg“ besonders am Herzen liegen.
Ihre letzte Feststellung kann ich bestätigen. Deswegen habe ich mich mit dieser Frage auch an Sie gewandt – im Wissen, dass mit Ihrer Hilfe eine Verbesserung zu erwarten ist.
Trotzdem die letzte Frage: Sieht der Vertrag, der mit der Hessischen Landesbahn geschlossen worden ist, eine Möglichkeit des Ausstiegs vor?
Ich habe den Vertrag jetzt nicht vorliegen, und Sie werden verstehen, dass ich nicht alle Vertragswerke auswendig kennen kann. Aber Sie können davon ausgehen, dass es vertragliche Möglichkeiten gibt, eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu erreichen.
Im Übrigen gilt alles, was das Bürgerliche Recht vorsieht. Es ist schließlich nicht so, dass wir nur die Vertragsrege
lungen haben, sondern wir sind Besteller, und die HLB hat eine Leistung zu erbringen, für die wir auch bezahlen. Damit ergibt sich selbstverständlich eine Sanktionsmöglichkeit.
Im Zusammenhang mit den überfüllten Zügen und den Verspätungen auf der Bahnstrecke Schöllkrippen – Alzenau – Kahl – Hanau, die auftreten, seitdem der Verkehr durch die HLB geleistet wird, frage ich die Staatsregierung, was sie unternimmt, um einen ordnungsgemäßen Betrieb nach Fahrplan zu gewährleisten, wie die HLB die Ausschreibung der Linie gewinnen konnte, wenn die Kapazitäten nicht ausreichen bzw. nicht bereit gestellt werden, und ob die Kalkulation der HLB dann überhaupt in der Ausschreibung hätte akzeptiert werden dürfen.
Herr Abgeordneter, die HLB hat die Ausschreibung gewonnen, weil sie ein qualitativ einwandfreies Angebot abgegeben hat, das in preislicher Hinsicht deutlich am günstigsten war. Damit lässt sich der Schienenpersonennahverkehr auf der Kahlgrundbahn wesentlich günstiger als bisher darstellen. Zu den auch von Ihnen hier aufgeworfenen Problemen bezüglich der Qualität oder bezüglich der Verspätungen habe ich gerade bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Kaul ausführlich Stellung genommen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich jetzt für Sie nicht das Gleiche wiederholen möchte.
Ja, dann würde ich gerne etwas anderes fragen. Sie haben nichts dazu gesagt, dass die HLB anscheinend nur deswegen günstiger sein kann, weil sie kein vergleichbares Angebot abgegeben hat, sondern zum Beispiel weniger Zugpaare vorhält, als es vorher die KVG, die Kahlgrundverkehrsgesellschaft, getan hat. Dazu möchte ich gern etwas von Ihnen hören, Herr Minister.
Herr Abgeordneter, es ist natürlich jetzt nicht möglich, alle Angebote, die abgegeben wurden, hier im Vergleich einzeln darzulegen. Sie können aber davon ausgehen, dass die HLB ein Angebot abgegeben hat, das der Ausschreibung entsprochen hat. Sonst hätte dieses Angebot nicht angenommen werden können. Es geht auch nicht darum, dass wir die Vertragsvereinbarungen kritisieren, sondern es geht um die Frage, ob die HLB entsprechend dem Vertrag die Leistungen erbringt. Das heißt, das Ist muss dem Soll angeglichen werden, und das Soll entspricht dem, was wir ausgeschrieben haben.
Herr Minister, Sie haben vorhin von Anlaufschwierigkeiten gesprochen. Die gibt es sicherlich; die gibt es überall. Ist es nicht allerdings ein Unterschied, ob ich ein Zugpaar weniger anbiete, als es die KVG vorher getan hat? Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass das Angebot nicht dem entspricht, was man vorher gewohnt war.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die HLB hat die Leistungen zu erbringen, die im Vertrag niedergelegt sind und die der Ausschreibung entsprechen. Wir werden auf die vertragsgetreue Leistungserbringung strengstens und nachhaltigst achten.
Da wir jetzt so oft von dem Vertrag gehört haben, Herr Minister, frage ich Sie, ob es möglich ist, diesen Vertrag auch einmal als Landtagsabgeordneter einzusehen.
Herr Abgeordneter, das kann ich jetzt nicht sagen. Aber Sie dürfen darauf vertrauen, dass wir dafür sorgen, dass die Vertragsbedingungen eingehalten werden.
Ich denke, dass das Wort eines Staats ministers immer noch gilt. Nun hat Frau Kollegin Sonnenholzner das Wort zu ihrer Frage.
Herr Staats minister, weiß die Staatsregierung, wer an der EDMO Flugbetrieb GmbH direkt und/oder indirekt beteiligt ist und falls ja, wer?
Ich vertraue selbstverständlich darauf, Herr Staats minister, dass ich eine umfassende und lückenlose Antwort bekomme.
Im Rahmen der Planfeststellung für die Neuordnung des Flughafengeländes Oberpfaffenhofen hat die Regierung von Oberbayern die Frage der Trägerschaft des Sonder
fl ughafens Oberpfaffenhofen – soweit rechtlich notwendig – überprüft. Der Planfeststellungsbescheid der Regierung vom 13.04.2004 enthält zu den Gesellschaftern der EDMO Flugbetriebs GmbH folgende Feststellung:
Gesellschafter der EDMO Flugbetriebs GmbH ist die Contor GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, München. Gesellschafter der Contor GmbH ist die HHP Vermögensverwaltung Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Gesellschafter der letztgenannten Gesellschaft sind alle Gesellschafter der Sozietät Haarmann, Hemmelrath und Partner, München.
Herr Minister, ist der Freistaat Bayern selbst direkt oder indirekt an diesen genannten Gesellschaften beteiligt? Ja oder Nein?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kenne zwar nicht alle Beteiligungen des Freistaates Bayern, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Keine weitere Zusatzfrage. Die nächste Fragestellung kommt vom Kollegen Volkmann. Wer macht das für ihn? – Ach, er ist im Saal. Entschuldigung.
(Rainer Volkmann (SPD): Wenn Sie den Vorsitz haben, Frau Präsidentin, dann bin ich immer pünktlich da.)
Herr Staats minister, was sind die noch ausstehenden Stationen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Transrapids, zu welchen jeweiligen Daten ist mit der Durchführung dieser Schritte zu rechnen und welche Möglichkeiten des individuellen und gruppenbezogenen Rechtsschutzes bestehen auf den einzelnen Stufen des Verfahrens und nach Abschluss des Verfahrens, also mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses?