Protocol of the Session on December 15, 2005

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das scheint einer dieser Anträge zu sein, die in Ermangelung anderer wichtiger Themen kurz vor der Weihnachtspause eingebracht werden. Um es vorweg zu sagen: Erstens. Wir haben gegen diesen Antrag nichts. Zweitens. Der Antrag müsste aber auch nicht beschlossen werden, weil das, was Sie, Frau Guttenberger, hier vorgetragen haben, alles bereits auf dem Weg ist.

Das Problem steckt – wie Sie genauso gut wissen wie wir – im Detail. Natürlich kann man sich hinstellen und sagen, wir brauchen neue Strafvorschriften und die Deeskalationshaft; denn damit wäre dieses und jenes Verbrechen nicht geschehen. Natürlich kann man das machen, aber richtig seriös ist es nicht, weil Sie genauso gut wie ich wissen, wie schwierig es ist, einen solchen Straftatbestand zu formulieren, ihn abzugrenzen von bestehenden Straftatbeständen und die Konkurrenzverhältnisse auszutarieren. Das ist nicht so einfach. Auch die Deeskalationshaft, deren Probleme Sie zu Recht angesprochen haben, ist weiß Gott rechtspolitisch nicht unumstritten und schwer zu defi nieren. Das Thema ist Gegenstand des Koalitionsvertrags; das wird gemacht, sodass dieser Antrag – ich will nicht sagen – –

(Karin Radermacher (SPD): Überfl üssig!)

Sagen wir, er ist eine Proklamation. Er schadet nicht, er hilft aber auch nicht. Wir werden Ihnen aber nicht die Gelegenheit geben, zu behaupten, wir würden gegen die großkoalitionäre Vereinbarung verstoßen. Deshalb werden wir diesem Antrag, auch wenn wir ihn nicht unbedingt für zwingend halten, zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, die vorweihnachtliche Zeit ist doch schön. Bitte schön, Frau Kollegin Stahl.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Es ist richtig und wichtig, dass wir uns mit dem Thema Stalking beschäftigen und dem Thema Aufmerksamkeit widmen. Denn seit langem weisen Opferschutzorganisationen auf die schweren Belastungen hin, die die Opfer – es sind hauptsächlich Frauen, nämlich zu 80 % – treffen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Stalking mehr sein kann. Es kann auch den Afrikaner im Osten treffen,

der von Rechtsextremisten mit Telefonanrufen bombardiert wird. Man muss sich deutlich machen, dass es hier um einen sehr weiten Bereich geht. Meines Erachtens wird in der Öffentlichkeit immer noch unterschätzt, welche Schäden angerichtet werden können durch Nachstellungen, wobei ich fi nde, der Begriff ist viel zu harmlos formuliert.

Meine Damen und Herren von der CSU, da müssen Sie meines Erachtens gar nicht – deswegen hat dieser Antrag leider einen etwas symbolhaften Charakter – die schweren, dramatischen Mordfälle bemühen. Wir sind der Meinung, dass psychische und physische Schäden auch ernst zu nehmen sind, wenn es nicht zum Letzten kommt. Es spielt auch keine Rolle, ob diese Bedrohungssituation tatsächlich objektiv besteht oder ob sie nur subjektiv so empfunden wird und unter Umständen überbewertet wird. Uns ist wichtig, festzustellen, was geschieht mit dem Opfer, wie empfi ndet das Opfer.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beides, die psychische und die physische Bedrohungssituation, führen zu einem massiven Verlust von Lebensqualität, schränkt die Bewegungsfreiheit ein und kann zu nachhaltigen Traumatisierungen führen. Aus diesem Grund hat die vormalige rot-grüne Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf beschlossen – Sie haben es angesprochen –, der im Strafgesetzbuch einen Straftatbestand im Umfeld der Nötigung einführen sollte. Dieser Gesetzentwurf ist tatsächlich der Diskontinuität verfallen, wird aber jetzt, wie Herr Kollege Schindler richtig ausgeführt hat, wieder auf den Weg gebracht. Zeitgleich lief im Bundesrat eine Initiative des Landes Baden-Württemberg. Dieser Entwurf wurde noch einmal überarbeitet und mit Anregungen der Fraktion der GRÜNEN aufgebessert. Nun liegt ein Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung vor, die die schweren Belästigungen künftig bestrafen will.

Aus dem Antrag der CSU – und damit komme ich zu Ihrem Schaufensterantrag – geht aber leider nicht hervor, welcher der bereits im Raum stehenden Strafvorschriften wir eigentlich unterstützen sollen. Sie sagen nur, der Landtag tritt für eine möglichst rasche Schaffung von Strafvorschriften ein. Super. Welche? Welche Vorschriften wollen Sie denn haben?

(Zuruf des Abgeordneten Walter Nadler (CSU))

Lesen Sie es doch einmal. Ich habe Ihnen das gerade vorgelesen.

(Walter Nadler (CSU): Das ist kein Schaufensterantrag!)

Doch, es ist einer, weil im Grunde bereits alles auf den Weg gebracht ist. Dieser Antrag ist überfl üssig wie ein Kropf. Er zeigt nur – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen –, wie wenig Einfl uss Sie anscheinend in Berlin haben; denn sonst hätten Sie solche Anträge nicht nötig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aus dem Antrag geht nicht hervor, welche Regelungen Sie haben wollen. Es geht lediglich daraus hervor, dass Regelungen geschaffen werden sollen.

(Engelbert Kupka (CSU): Ihr Vorredner hat doch gesagt, wie schwierig das ist!)

Sie können doch von uns nicht allen Ernstes erwarten, dass wir Ihnen grünes Licht geben für irgendetwas, von dem wir nicht wissen, wie das Ganze am Schluss aussehen soll. Wenn Sie gesagt hätten, der Landtag unterstützt den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung, der bereits im Internet abrufbar ist, dann hätte man wenigstens über Details reden können. So ist das leider nicht möglich.

Sie hätten ausführen müssen, in welche Richtung Sie gehen wollen. Sie hätten sagen müssen, was Sie unter effektiver Handhabung verstehen. Sie hätten sagen müssen, wie Sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerade in der Debatte um die Deeskalationshaft entsprechen wollen. Sie hätten sich in der Debatte zum Beispiel auch darauf einlassen müssen, zu sagen, in welchen Fällen die Deeskalationshaft möglich sein soll; denn der angesprochene Fall ist leider der komplett falsche: Der Mann war in Haft gesessen. Hier ist die Bedrohungsspirale nicht unterbrochen worden, weshalb die Deeskalationshaft in diesem Fall nichts genützt hätte.

Sie müssen sagen, welche Taten infrage kommen, wobei ich sehr vorsichtig wäre, weil die Beschreibung konkreter Taten auch dazu führt, dass bestimmte Tatbestände ausgeschlossen sind, was ich für problematisch halte. Zum Beispiel kann das mehrmalige Schicken von Blumen schon sehr ekelhaft sein, weil man keinen Zugriff mehr auf sein Leben hat, wenn andere bestimmen, was einem geschickt wird und was man annehmen muss.

Sie hätten auch sagen müssen, wie Sie sich vorstellen, dass die Kausalität zwischen Tat und Schaden dargelegt werden soll. Frauen werden nämlich große Schwierigkeiten haben, wenn sie beweisen müssen, dass die Tat tatsächlich ursächlich für die Schädigung ist. Da habe ich Probleme und meine, dass man mit genauen Formulierungen sehr vorsichtig sein muss.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie noch sehr viel dezidierter auf begleitende Maßnahmen eingehen. Der vorliegende Antrag allerdings ist wieder ein Antrag der Sicherheitspolitikerinnen und Sicherheitspolitiker. Es ist kein Antrag, der darauf eingeht, wie Frauenprojekte fi nanziert sein müssen, wie begleitende Maßnahmen fi nanziert sein müssen, wie Selbstverteidigungskurse unterstützt werden können, wie das Selbstwertgefühl von Frauen verstärkt werden kann, damit sie diesen Stalkern etwas entgegen setzen können. Zu alldem ist keine Aussage getroffen. Dies ist ein sehr vager Antrag, der deshalb bei uns keine Zustimmung fi ndet. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung: Frau Staatsministerin Dr. Merk. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heutigen Antrag greift die CSU-Fraktion ein zentrales kriminalpolitisches Anliegen auf. Es ist wichtig, dieses Thema anzusprechen, denn es handelt sich um ein vielfach verkanntes und leider nicht ernst genug genommenes Phänomen. Ich denke, es ist so ernst, dass wir darüber eigentlich nicht streiten sollten.

Stalking ist blanker Terror gegenüber den Opfern. Seine Bekämpfung ist deshalb von erstrangiger Bedeutung. Einschlägige Taten hinterlassen bei den Opfern – ich kann dem, was heute gesagt wurde, nur beipfl ichten – traumatische Wirkungen. Stalking verändert das Leben des Opfers. Nichts ist mehr so, wie es war. Das Leben wird vielmehr davon beherrscht, dem Stalker auszuweichen, sich vor seinen Nachstellungen zu schützen. Erhöhte Ängstlichkeit, chronische Schlafstörungen und Krankheitssymptome sind an der Tagesordnung. Die Opfer wissen sich teilweise nicht anders zu helfen, als durch Umzug oder durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes. Wir haben heute schon gehört, dass dieser Terror Opfer bis zum Selbstmord treiben kann. Die vom Täter ausgehenden Schreckensszenarien sind vielfältig. Ob mit einer Flut vermeintlicher Liebesbriefe, ob mit massiven Drohanrufen: Stalking ist immer ernst zu nehmen. Der Terror kann bis zur Körperverletzung, im Extremfall sogar bis zu Tötungsdelikten reichen. Wir haben leider auch in Bayern diese traurigen Beispiele.

Meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren, was kann man tun, um den Opferschutz zu verbessern? – Eines ist klar, die Antwort muss lauten: Es ist nicht nur eine Maßnahme notwendig, wir brauchen ein ganzes Bündel effi zienter, sich ergänzender Maßnahmen. Dafür trete ich bereits seit langem ein. Im Zentrum der rechtspolitischen Diskussionen steht derzeit die Schaffung von effektiven Straftatbeständen, die auf das Stalking zugeschnitten sind. Dadurch stellen wir zunächst einmal sicher, dass die Taten mit einem Unrechts- und Schuldgehalt versehen und dafür mit entsprechender Strafe geahndet werden können. Darüber hinaus ist mit der neuen Strafvorschrift eine generalpräventive Wirkung verbunden, das heißt, es gibt ein Signal an den potenziellen Täter, dass die Rechtsgemeinschaft ein solches Tun keineswegs akzeptiert. Damit greift man mit der Strafe auch zur schärfsten Waffe. Aber auch den Opfern wird ein Zeichen gesetzt. Der Staat macht nämlich deutlich, dass er sie in ihrem Leid nicht allein lässt.

Wir müssen zudem generell unser Augenmerk darauf legen, dass die Strafandrohung bei Delikten gegen Leib und Leben der hohen Schutzwürdigkeit der betroffenen Rechtsgüter entspricht. In diesem Kontext steht das Stichwort der Deeskalationshaft. Dem liegt der Gedanke zugrunde, das wurde auch von Ihnen, Frau Stahl, angesprochen, dass die Gewaltspirale durch Inhaftierung des Täters rechtzeitig durchbrochen werden kann. Nach geltendem Recht ist es so, dass wir Untersuchungshaft nur selten verhängen können, weil in aller Regel keine Haftgründe vorliegen. Fluchtgefahr scheidet namentlich aus, wenn der Täter soziale Bindungen nachweisen kann. Ferner will der hartnäckige Verfolger gerade nicht fl üchten, denn er hat vor, sein Opfer auch weiterhin zu drangsa

lieren. Dafür muss er vor Ort bleiben. Eine Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn der Täter bereits bestimmte schwerwiegende Delikte begangen hat. Polizeilicher Unterbindungsgewahrsam ist gleichfalls nicht immer möglich und außerdem ist er zeitlich auf zwei Wochen begrenzt. Deswegen muss in gewichtigen Fällen des Stalking künftig generell Untersuchungshaft ermöglicht werden. Es darf nicht sein, dass die Strafverfolgungsbehörden im Extremfall hilfl os zuschauen müssen, bis es zu einer Katastrophe kommt.

Bei alledem muss man sich natürlich darüber im Klaren sein, dass der Staat auch in Fällen des Stalking keinen absoluten Schutz gewährleisten kann. Vor strafrechtlichen Entscheidungen steht vielfach die Prognose, und wie jede Prognose kann sich auch eine richterliche Prognose nachträglich als falsch erweisen. Der Richter kann in den Täter nicht hineinsehen, sondern er muss auf der Grundlage entscheiden, die ihm im Strafverfahren geboten wird. Dennoch wird es eine Bandbreite von Konstellationen geben, in denen die Inhaftierung dem Verfolger den notwendigen „Schuss vor den Bug“ gibt, damit er von seinem Opfer ablässt, und die zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Möglichkeiten müssen wir in jedem Fall nutzen.

Vorschläge zur Umsetzung dieser Anliegen liegen auf dem Tisch. Der Bundesrat hat unlängst den Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes eingebracht. Er beruht, nahezu durchgehend, auf bayerischen Arbeiten. Der Bundesratsentwurf konnte aber, das haben wir bereits gehört, wegen der vorgezogenen Wahlen nicht abschließend im Bundestag behandelt werden. In der aktuellen Legislaturperiode stehen die Aussichten für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz, so meine ich, recht gut. Anfängliche Widerstände sind mittlerweile abgebaut. Wir haben uns dementsprechend in der Koalitionsvereinbarung darauf geeinigt, Strafvorschriften gegen das Stalking zu schaffen. Das haben wir bislang einmal generell festgelegt. Dennoch sehe ich darin einen großen Erfolg.

Die Deeskalationshaft wird in der Vereinbarung bedauerlicherweise nicht erwähnt. Insoweit heißt es deshalb, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dazu werden wir das Unsere tun. Das werde ich auch in Zukunft sehr stark unterstützen. Meine Kollegin Zypries habe ich vergangene Woche noch auf die Dringlichkeit des Anliegens hingewiesen. Wir haben morgen ein persönliches Gespräch, in dem ich das noch einmal wiederholen möchte.

Hohes Haus, bei einer Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen kann man es allerdings nicht belassen. Durch neue Straftatbestände und höhere Strafrahmen allein werden wir den notwendigen Opferschutz nicht erreichen. Zwar lassen sich viele Stalker durch eine nachdrückliche Strafverfolgung beeindrucken, sie hören dann auch mit der Verfolgung des Opfers auf, die Erfahrung zeigt jedoch, dass ganz hartnäckige Stalker selbst durch laufende Strafverfahren nicht hinreichend abgeschreckt werden. Unter Umständen werden sie durch die Strafverfahren sogar noch aggressiver. Deshalb ist nicht nur eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der beteiligten Berufsgruppen notwendig, es muss auch gewährleistet sein, dass Personen und Institutionen miteinander ver

netzt werden. Dafür haben wir in Bayern die notwendigen Grundlagen geschaffen.

Wir wollen weiterhin einen interdisziplinären Ansatz ausbauen. Die wissenschaftliche Forschung beschäftigt sich intensiv mit dem Problem des Stalking. Wir müssen sehen, dass wir die Erkenntnisse, wie etwa der Soziologie, der Psychologie und der Psychiatrie, fruchtbar machen. Wo es angezeigt ist, werden auch psychiatrische Sachverständige zur Begutachtung der Täter beizuziehen sein. Es ist insbesondere auch mein Anliegen, mit zielgerichteten Therapieansätzen unser Resozialisierungsangebot auszubauen. Bereits Anfang des kommenden Jahres wird ein Fachgespräch durchgeführt werden, und in diesem Rahmen werden ausgewiesene Experten Vorschläge zur Problembewältigung einbringen können. Diese interdisziplinären Ansätze gilt es zu nutzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden weiterhin unseren Beitrag leisten, um eine effektive Bekämpfung des Stalking zu ermöglichen. Ich versichere Ihnen, dass die Bekämpfung dieses Phänomens ein Eckpfeiler bayerischer Kriminalpolitik sein wird. Die Problematik liegt mir persönlich sehr am Herzen, deshalb werde ich alle Anstrengungen unternehmen, um die Sache gemeinsam mit den in Berlin regierenden Koalitionspartnern zu einem guten Ende zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass uns das gelingen wird, und dass dies dann auch im Sinne der Opfer sein wird.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. – Entschuldigung, einen Moment, ich habe gerade erst übernommen.

(Engelbert Kupka (CSU): Jetzt kommt der Dringlichkeitsantrag Susanne Osthoff! – Gegenruf Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Er muss erst abstimmen lassen!)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/4457 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen! – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe außerhalb der Tagesordnung im Einvernehmen aller Fraktionen auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Renate Dodell, Thomas Kreuzer, Engelbert Kupka, Markus Sackmann u. Frakt. (CSU) Franz Maget, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Susann Biedefeld, Karin Radermacher, Johanna Werner-Muggendorfer u. Frakt. (SPD) Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir denken an Susanne Osthoff! (Drs. 15/4520)

Dazu fi ndet keine Aussprache statt. Die Drucksache liegt auf. Ich werde sie sicherheitshalber vorlesen, damit alle realisieren, worüber wir abstimmen.

Der Landtag wolle beschließen:

Seit nun fast drei Wochen befi ndet sich Susanne Osthoff in der Gewalt von Entführern. Viele Menschen in Deutschland, insbesondere aber auch in Bayern, ihrem Heimatland, nehmen Anteil an ihrem Schicksal.

Der Bayerische Landtag verurteilt die Entführung von Susanne Osthoff und ihres Begleiters aufs schärfste. Wir danken den deutschen Behörden und allen anderen, die sich für Susanne Osthoff einsetzen, nachdrücklich für ihre Bemühungen, die hoffentlich bald zur Freilassung von Susanne Osthoff führen.

Zugleich bekunden wir ihren Angehörigen unsere Solidarität. Mit vielen anderen in unserem Land, aber auch weit darüber hinaus teilen wir ihre große Sorge. An die Entführer appellieren wir, Susanne Osthoff und ihren Begleiter freizulassen. Alle, die einen Beitrag zur baldigen Freilassung leisten können, bitten wir, sich dafür einzusetzen. Wir sind in Gedanken und Gebeten bei Susanne Osthoff!

Soweit der Text. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit einstimmig so beschlossen.