Herr Maget, ich bin jetzt 23 Jahre in diesem Hause. Wer mich kennt, weiß, dass ich immer bis auf den heutigen Tag – und das wird so lange sein, wie ich für Schulpolitik mit Verantwortung trage oder in dieser Fraktion mitstimme –, dafür kämpfe, dass sich der Schulhaushalt erhöht, dass wir mehr Geld für die Kinder und mehr Planstellen für Lehrer bekommen.
Ich lasse mir von Ihnen nicht unterstellen, Herr Maget, dass ich nicht einer jener bin, der mit am meisten für unsere Schulen, für die Lehrer und für die Schüler kämpft.
Ich sage Ihnen zum Büchergeld noch eines. Wir haben nicht Hurra gerufen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten das Geld, um so etwas überhaupt nicht beschließen zu müssen. Ich sage Ihnen aber auch, was schuld war, dass wir überhaupt in diese Situation geraten sind, nämlich, dass ständig die Steuereinnahmen zurückgehen. Die Unverantwortlichkeit der Politik lag ganz woanders, sonst wären wir überhaupt nicht in diese Situation geraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst über die mitberatenen Eingaben ab. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat sich mit diesen Eingaben in seiner Sitzung am 8. Dezember 2005 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung als Material zu überweisen. Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über die die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Wer dem Votum des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU.
Meine Herren da oben, es wird weder geklatscht noch die Hand gehoben. Und Sie haben die Rechte gehoben, solche Zeichen will ich in diesem Hause gar nicht sehen.
Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmenthaltungen? – Dann heißt das, gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ist dem Votum des Ausschusses entsprochen worden.
Wir kommen jetzt zum Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/4000. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Die Urnen stehen an den üblichen Plätzen. Die Abstimmungszeit beträgt vier Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vier Minuten sind abgelaufen. Das Abstimmungsverfahren ist abgeschlossen. Die Auszählung erfolgt wie üblich draußen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Wo ist Herr Kaiser? – Herr Kaiser, bitte. Herr Gabsteiger, halten Sie den Vizepräsidenten nicht auf, das haben Sie gestern schon getan. Wir machen jetzt weiter.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung des Bayerischen Disziplinarrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bayerisches Disziplinargesetz – BayDG) (Drs. 15/4076) – Zweite Lesung –
Änderungsanträge der Abgeordneten Christa Naaß, Stefan Schuster, Reinhold Strobl u. a. (SPD) (Drs. 15/ 4182 und Drs. 15/4211)
Änderungsanträge der Abgeordneten Prof. Dr. Walter Eykmann, Dr. Marcel Huber, Ingrid Heckner u. a. (CSU) (Drs. 15/4210 und Drs. 15/4229)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Als erster hat sich Herr Kollege Dr. Huber zu Wort gemeldet. – Ich sehe den Kollegen Dr. Huber nicht. Dann ist nach der Geschäftsordnung die Wortmeldung verfallen. Als Nächster hat Herr Kollege Sprinkart das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwar damit gerechnet, dass ich vor dem Kollegen Wörner rede, aber nicht vor dem Kollegen von der CSU. Macht nichts.
Meine Damen und Herren, das Ziel des Gesetzentwurfs, das Disziplinarrecht zusammenzufassen, zu straffen und die teilweise endlose Dauer der Disziplinarverfahren zu verkürzen, fi ndet unsere Zustimmung. Doch wie in vielen
Fällen steckt auch hier der Teufel im Detail. So war der Passus strittig, wonach ein Beamter bzw. eine Beamtin aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist, wenn er bzw. sie das Vertrauen seines bzw. ihres Dienstvorgesetzten verloren hat. Der Begriff ist unseres Erachtens so subjektiv, dass er im Gesetz nichts verloren hat.
Ein weiterer Streitpunkt war, ab welchem Verfahrensstand der Beschuldigte auf seine Rechte hingewiesen werden muss, schon bei der ersten Befragung oder erst bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens. Wir sind der Meinung, je früher, desto besser. Im Bayerischen Disziplinargesetz ist anders als im Bundesgesetz kein Widerspruchsverfahren vor Erhebung der Anfechtungsklage vorgesehen. Ich kann mit dem Vorschlag leben, sich die Entwicklung der Regelung nach einem Jahr anzusehen und dann gegebenenfalls neu zu entscheiden.
Schließlich wurde im Rahmen der Gesetzesänderung auch das Personalvertretungsgesetz geändert. Letztlich ging es darum, ob die neue gesetzliche Regelung bereits für die schon angelaufenen Vorbereitungen, insbesondere die Bildung der Wahlvorstände für die Personalratswahlen 2006, gelte. Nachdem selbst die CSU im Zusammenhang mit der jetzt getroffenen Regelung von einer gewissen Rechtsunsicherheit spricht, kann man die gefundene Lösung wahrhaft nicht als optimal bezeichnen. Eigentlich sollte ein neues Gesetz Rechtssicherheit bringen und nicht Rechtsunsicherheit. Angesichts der Fakten werden wir uns zum Gesetzentwurf insgesamt der Stimme enthalten.
Das Wort hat Herr Kollege Wörner. – Herr Wörner, Sie verbrauchen die Zeit der Kollegen, wenn Sie so lange brauchen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Disziplinarrechtes war angezeigt. Sie war notwendig, weil das Disziplinarrecht in Teilen nicht mehr zeitgemäß war und vom Verfahren her eine Reihe von Kautelen in sich hatte, die sehr schwierig waren. Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, um den Gesetzentwurf der Staatsregierung so zu gestalten, dass er die Rechte der Beschäftigten sichert und dass gewährleistet ist, dass die Beschäftigten nicht schlechter behandelt werden als Bundesbeamte. Dieses ist uns – ich sage es ganz offen – in Teilen gelungen, aber leider nicht insgesamt, weil die Mehrheit in diesem Hause dieses verhindert hat.
Wir wollten sicherstellen, dass bayerische Beamte nicht schlechter behandelt werden als Bundesbeamte. Wir wollten aber auch sicherstellen, dass die Verfahrens- und Rechtswege eingehalten und nicht abgeschnitten werden, damit jeder die Möglichkeit hat, Dinge zu hinterfragen und infrage zu stellen, die über ihn letztlich hereingebrochen sind. Wir haben für den Teil des Disziplinarrechts eine Reihe von Gemeinsamkeiten entwickelt, die zur Verbesse
rung des Gesetzentwurfs geführt haben; das wollen wir nicht verhehlen. Wir haben dazu beigetragen, dass das Gesetz entrümpelt wurde.
Meine Damen und Herren, das war der eine Teil, der das reine Disziplinarrecht angeht. Schwieriger wird es beim Personalvertretungsgesetz. Beim Personalvertretungsgesetz bleibe ich bei meiner Aussage, hier wird Rechtsunfrieden gestiftet mit einem Gesetz. Hier wird nach meiner Auffassung das Recht gebeugt und gebogen. Es werden bereits erstellte Listen von Personalräten und Personalrätinnen per Gesetz gekippt. Wer so etwas mit dem Begriff des Rechts umschreibt, der sogt dafür, dass Rechtsunsicherheit herrscht, was einer der Hauptgründe dafür ist, dass wir das Gesetz ablehnen.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass per Rundschreiben der Termin festgelegt wird, wann Wahlvorstände gebildet werden dürfen, und dass das Ganze kraft höherer Eingebung im Verfahren wieder geändert wird. Man sollte zu seinen Fehlern stehen und sie nicht einfach ausbügeln, indem man einfach das Recht beugt. Vielmehr muss man dann in Kauf nehmen, dass ein Gesetz erst später in Kraft tritt.
Das ist im Übrigen das Manko beim ganzen Verfahren. Hoppla Hopp – da werden Dinge eingebracht, dann wieder herausgenommen. Es gibt obskure Begründungen, und darauf will ich näher eingehen. Meine Damen und Herren, in der Frage der Änderung des Personalvertretungsrechtes und der Abschaffung von Gruppen kann man durchaus einer Meinung sein. Wenn man die Änderung und die Abschaffung der Gruppen aber damit begründet, dass das Rentengesetz geändert wurde, dann handelt es sich dabei um die schwächsten Argumente, die ich jemals bei der Begründung eines Gesetzes gehört habe.
Das steht in der Begründung des Gesetzestextes. Dort steht, die Gruppen sollen aufgehoben werden, weil das antiquierte Rentensystem schließlich auch geändert wurde. Ich nehme das zur Kenntnis, als Begründung erachte ich es aber für schlichtweg falsch und unzulässig. Wenn man als Gesetzgeber konsequent gewesen wäre, dann hätte man eigentlich nur noch eine Gruppe zulassen müssen, so wie beim Betriebsverfassungsgesetz. In dieser Frage war man aber nicht mutig genug. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass die Änderung damit begründet wird, die Zusammenlegung werde auch deshalb gemacht, weil sich die Tarifparteien auf einen Vertrag verständigt haben, und zwar den neuen Tarifvertrag ÖD. Fatalerweise ist es aber so, dass ausgerechnet der Gesetzgeber, der den Tarifvertrag als Argument anführt, diesem Tarifvertrag gar nicht zustimmt. Als Argument, um die Gruppen aufzulösen, greift der Gesetzgeber aber darauf zurück. Meine Damen und Herren, so kann man doch nicht argumentieren. Das glaubt Ihnen im Übrigen auch niemand mehr, sonst müssten Sie nämlich dem Antrag, den wir im letzten Plenum gestellt haben, zustimmen und sagen, ja, wir nehmen diesen Tarifvertrag an. Dann hätten wir keine Pro
bleme mit der Begründung. So wie es jetzt ist, gibt es aber mit dieser Begründung ein Problem und das ganze Gesetzesverfahren ist auf einem falschen Grund aufgebaut worden. Das ist für uns nicht hinnehmbar.