Mit der Abschaffung kamen Sie nicht durch, deshalb haben Sie uns kritisiert, es sei zu kompliziert. Sie möchten jetzt aber eine Spitzabrechnung.
Das ist eine Alternative, aber dann brauchen Sie nicht die Frage zu stellen. Dann stellen Sie die Forderung, das Büchergeld abzuschaffen.
Jetzt stellen Sie eine Frage, bei deren Beantwortung in Ihrem Sinne wir alles noch komplizierter machen würden. Es ist vernünftig, wenn wir eine Pauschalregelung treffen. Wenn in einer Kommune, die schon deshalb am meisten einspart, weil sie bisher am meisten ausgegeben hat, die Ausgaben in einem Jahr einmal um 2 % oder 3 % höher liegen, halte ich das für vertretbar.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorhin ausgeführt haben, dass für die nicht zahlenden Schüler 4 plus 2 Euro, also insgesamt 6 Euro bezahlt werden, frage ich Sie: Ist denn das ein angemessener Ausgleich bei dem Umstand, dass ansonsten das Büchergeld 20 bzw. 40 Euro beträgt. Es ist doch ein großer
Herr Abgeordneter, ich glaube, Ihrer Frage liegt das Missverständnis zugrunde, dass für einen Schüler, der kein Büchergeld bezahlen kann, die Kommune 4 Euro erhält. Wenn in einer Klasse 20 Kinder sind, wird zwanzig mal vier Euro gerechnet. Das sind also – –
(Margarete Bause (GRÜNE): Jetzt bin ich gespannt! – Simone Tolle (GRÜNE): Zwanzig mal vier sind achtzig!)
Vielen Dank, Frau Tolle. Es ist schön, dass ich Sie so helfend zur Seite habe. Dann haben Sie also 80 Euro. Dann kommen noch die 40 Euro der Gemeinde selbst dazu. Das heißt, Sie haben 120 Euro und können damit in einer Grundschulklasse das ausfallende Büchergeld von sechs Schülern ersetzen. Das ist der entscheidende Punkt. Sonst würde ich Ihnen Recht geben. Wenn der Ersatz nur 4 Euro für einen Ausfall von 20 Euro oder 40 Euro betragen würde, hätten Sie Recht. Wir gehen aber davon aus, dass diese Summe in etwa ausreicht, um einer Gemeinde die Ausfälle durch nicht Büchergeld zahlende Eltern im Durchschnitt ersetzen zu können.
Frau Präsidentin, ich muss jetzt wieder eine Vorbemerkung machen. Ich habe sehr viele Kommunen befragt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus meinem Landkreis. Wir haben Gymnasien, Realschulen und Förderschulen. Der Schulreferent hat mir gesagt, die Förderschulen haben einen hohen Anteil an Befreiungsfällen. Dafür reicht aber das Geld nicht aus, weil ihm das Gesetz nicht die Möglichkeit gibt, das Geld umzuverteilen. Sie stellen im Gesetz nämlich auf die Sachaufwandsträger ab.
Frau Kollegin, wir haben eine Geschäftsordnung, und ich bitte, dass Sie sich an die Geschäftsordnung halten.
Sie stellen auf die einzelnen Schulen ab. Herr Staatssekretär, wie wollen Sie sicherstellen, dass die Schulen, die einen übermäßig hohen Anteil an Befreiungsfällen haben, das Geld, das ihnen zusteht, auch bekommen?
Frau Tolle, ich habe es schon erklärt. Ich mache es aber gerne zwei oder drei Mal. Wiederholung ist ein zutiefst pädagogisches Prinzip, das anzuwenden ich gerne bereit bin. Die Tatsache, dass die Gesamtschülerzahl einer Kommune ausschlaggebend ist für den Betrag, den die Kommune überwiesen erhält, sorgt doch dafür, dass an den Schulen, an denen die Ausfälle höher sind, ausgeglichen werden kann. Im Gegensatz zum Büchergeld, das von den Eltern bezahlt wird und an der Schule zu bleiben hat, steht der andere Betrag genau dafür zur Verfügung, um den Fällen gerecht zu werden, die Sie ansprechen. Wenn an einer Schule fast alle Eltern Büchergeld zahlen, weil es sich um eine gut situierte Gegend handelt, wird dort kein Euro hinfl ießen. Weder vier noch zwei Euro müssen dort aufgewendet werden, um ausfallendes Büchergeld zu ersetzen. Dann können sie den gesamten Betrag für diese Förderschule oder die Schule, die sie nennen, verwenden, um dort nicht eingehendes Büchergeld zu ersetzen. Das heißt die Kommune ist fl exibel. Der Betrag wird einer Kommune komplett zugewiesen. Sie kann ihn für die Schulen verwenden, die möglicherweise zu hohe Ausfälle hat, weil dort die Eltern nicht zahlen müssen.
Herr Staatssekretär, kann die Stadt Weiden als Sachaufwandsträger mehrerer Schulen – es sind deutlich über zehn – das bei den Schulen eingehobene Büchergeld entsprechend dem Lehrmittelbedarf auf die einzelnen Schulen verteilen oder muss das bei der jeweiligen Schule eingegangene Büchergeld auch dieser – und nur dieser – Schule wieder zur Verfügung gestellt werden?
Herr Abgeordneter Schieder, die Büchergeldeinnahmen sind an die Schule gebunden, an der sie erhoben wurden. Das ist durch den Gesetzgeber in Artikel 60 Satz 2 Nummer 7 des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes festgelegt. Eine Verteilung entsprechend dem Lernmittelbedarf auf sonstige Schulen ist deshalb nicht möglich. Um Unterschiede zwischen den einzelnen Schulen auszugleichen, steht dem jeweiligen kommunalen Schulaufwandsträger das Aufkommen aus den staatlichen Zuweisungen und den eigenen kommunalen Sozialbeiträgen zur Verfügung. Das ist das, was ich vorhin ausgeführt habe.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie darauf hinweisen, dass am Beispiel der Stadt Weiden, wo Berechnungen angestellt wurden, die Regularien dazu führen, dass bei der einen Schule ein paar tausende Euro weniger ankommen als bisher, während bei der anderen Schule 10 000 Euro mehr ankommen? Das sind große Differenzen. Sehen Sie in diesen großen Differenzen nicht ein Problem hinsichtlich des jeweiligen Bedarfs?
Herr Abgeordneter Schieder, die Kommune kann sehr wohl über die 4 Euro, die sie erhält, frei befi nden. Wenn sie der Schule das belässt, was sie an Büchergeldzahlungen einnimmt – das ist auch an die Schule gebunden –, muss sie dieser Schule nichts mehr von dem „Vier-Euro-Etat“ zuweisen, sondern diesen Etat kann sie dort einsetzen, wo sie es örtlich für notwendig hält. Das heißt, sie kann durchaus fl exibel handeln und bestimmen, an welcher Schule sie die Mittel jeweils braucht. Es wird auch nicht nachgezählt, ob ein besonders hoher Anteil an Schülern das Büchergeld nicht bezahlt. Die Kommune ist frei, den Betrag aus vier Euro mal Schülerzahl dort zu verwenden, wo sie ihn verwenden möchte.
Herr Staatssekretär, der Schulreferent im Landkreis Main-Spessart sieht es anders. Er sagt, das Gesetz gibt ihm überhaupt keine andere Möglichkeit, als es über die Schule zu regeln. Deshalb hat er bei einer hohen Anzahl von Befreiungsfällen nicht genug Geld zur Verfügung. Was antworten Sie ihm denn?
Ich antworte ihm, dass er für die gesamte Schülerzahl seines Ortes oder seiner Stadt jeweils vier Euro vom Freistaat bekommt und dass die eigene Kommune auch noch zwei Euro pro Schüler draufl egen muss. Dieser Gesamtgeldbetrag ist für die Kommune frei verfügbar. Das hängt nicht davon ab, wie viele Büchergeldzahler an einer Schule vorhanden sind. Über diese sechs Euro pro Schüler – vier vom Freistaat und zwei von der Kommune – kann die Kommune frei verfügen. Da hat eine Kommune doch einen relativ großen Spielraum. Mit diesem Gesamtanteil von etwa 18 %, wie Sie vorhin gesagt haben, kann die Kommune vor Ort doch ausgleichen. Ich sehe das nicht als Problem. Ich habe zum Beispiel Nürnberg-Gibitzenhof oder Stadtteile vor Augen, in denen es einen hohen Anteil von Schülern gibt, deren Eltern kein Büchergeld bezahlen müssen. Ich sehe ein, dass diese Schulen aus dieser Ausgleichsmasse Geld bekommen müssen. Das ist doch vernünftig.
Wir sind nicht darauf fi xiert, dass die Ausgleichsmasse auch den Schulen für ihre jeweiligen Schüler zugewiesen wird. Ich glaube, das ist das große Missverständnis. Ich erkläre es Ihnen noch einmal mit einfacheren Worten, Frau Tolle.
Wenn eine Schule 100 Schüler hat und diese 100 Schüler ihr Büchergeld zahlen, dann erhält die Kommune für 100 Schüler trotzdem 4 Euro pro Schüler – ist gleich 400 Euro –, und die Kommune zahlt pro Schüler auch noch 2 Euro – 200 Euro plus 400 Euro ergeben also 600 Euro. Diese 600 Euro müssen aber nicht mehr an diese Schule gegeben werden, sondern sie können am Ort anderswo eingesetzt werden, beispielsweise an einer Schule, an der vielleicht 20 oder 30 % der Schüler kein Büchergeld bezahlen.
Ich bin gerne bereit, auch das bei einem nachmittäglichen Kaffee noch einmal zu erläutern. Es ist aber wirklich relativ einfach, wenn man es versteht.
Herr Staatssekretär, abgesehen davon, dass es mir nicht nur um die Befreiungen geht und dass ich im Übrigen auch meine, dass die notwendige Flexibilität nicht gegeben ist, möchte ich noch einmal die grundsätzliche Frage stellen: Sehen Sie denn nicht, dass durch diese Regelung, die Sie vorgetragen haben, das originäre Recht des Sachaufwandsträgers, ihm in der Kasse juristisch zur Verfügung gestellte Mittel so zu verteilen, wie es der Bedarf an den einzelnen Schulen in dem jeweiligen Jahr erfordert, in höchstem Maße verletzt ist und dass Sie mit Ihren bürokratischen Vorgaben in dieses Recht hineinregieren, anstatt es dem Sachaufwandsträger zu überlassen, wie er die eingehobenen Gelder auf seine vielen Schulen nach Bedarf verteilen will?
Herr Abgeordneter Schieder, Sie sprechen jetzt ausschließlich für die Kommunen und vernachlässigen dabei völlig die Eltern, die dieses Büchergeld erbringen. Sie begehen jetzt nämlich den großen Fehler – Entschuldigung, dass ich mir dieses Urteil anmaße –, zu übersehen, dass das Büchergeld von den Eltern bezahlt wird und daher die Eltern legitimerweise ein Mitspracherecht bei der Anschaffung der Bücher haben möchten.
Moment! Wenn Sie den Eltern das Mitspracherecht absprechen wollen, dass sie über den Einkauf der Bücher mitentscheiden können, dann können Sie das gerne tun. Ich nehme das gerne auf und gebe das gerne auch weiter. Sie müssen sich aber dessen bewusst sein, was Sie im Augenblick fordern. Sie fordern im Augenblick, dass man nicht auf diejenigen Rücksicht nimmt, die das Büchergeld zahlen, sondern ausschließlich auf die Kommunen. Ich sage: Wenn wir von den Eltern 20 oder 40 Euro erheben, dann wollen die Eltern auch mitsprechen können.
Moment! Die Eltern können doch dann nicht mehr mitsprechen, wenn der Gemeinderat sagt: Der einen Schule geht es jetzt so gut; die haben ein neues Schulhaus gebaut; die müssen dieses Mal ihr gesamtes Büchergeld abliefern; die Schule nebenan erhält es. Die Eltern, die das Geld einbezahlt haben, können dann nicht mehr mitsprechen, weil eben kein Geld mehr da ist, da es der Nachbarschule gegeben wurde. Das heißt: Wenn Sie den Eltern ein Mitspracherecht einräumen, müssen Sie auch sicherstellen, dass der Etat, der von diesen Eltern zur Verfügung gestellt wird, auch unter Mitsprache dieser Eltern ausgegeben wird. Anders geht es ja nicht.
Ich bin der festen Überzeugung, dass jede Schule einen Bedarf hat. Bücher werden überall gebraucht. Die Kommune kann mit den 4 oder 2 Euro noch ausgleichen. Das macht immerhin auch fast 20 % aus. Damit kann sie einen gewissen Ausgleich schaffen. Meinetwegen braucht sie einer Schule, in der viel Geld da ist, und wo das Büchergeld von allen Eltern bezahlt wird, in den nächsten zehn Jahren keinen Euro von diesen 4 plus 2 Euro geben. Sie können aber nicht von den Eltern Geld verlangen und ihnen sagen, dass sie mitsprechen dürfen, während dann ausschließlich der Gemeinderat das Recht hat, darüber zu verfügen, wo das Geld eingesetzt wird, Herr Schieder.
(Werner Schieder (SPD): Sie bezeichnen eine Bürokratie als Mitsprache! Das ist doch abwegig! – Glocke der Präsidentin)
Es ist doch keine Bürokratie, wenn ich sage, dass das Geld dort ausgegeben wird, wo es einkassiert wird.