denn jetzt wird deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, welche Umsetzungsprobleme es vor Ort gibt. Wenn Sie jetzt sagen, die Kommunen sollen sich etwas einfallen lassen, sie sollen sich nicht so anstellen, sie werden das schon regeln, dann ist das viel zu einfach. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, kommen Sie zur Vernunft zurück und verabschieden sich von dem Thema Büchergeld. Das wäre schön für Bayern und seine Schüler.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ein paar Anmerkungen zu den Beiträgen der Opposition machen, denn die inhaltliche Darstellung hat Herr Kollege Eisenreich bestens geleistet. Ich werbe für etwas mehr Gelassenheit, Herr Kollege Pfaffmann. Sie haben hier ein Schauspiel aufgeführt, das nicht mit den Tatsachen übereinstimmt. Sie versuchen, sich zu profi lieren. Das kann ich verstehen. Aber lassen Sie uns doch zur Sachlichkeit zurückkehren und schauen, warum dieses Gesetz notwendig geworden ist. Das Gesetz ist deshalb notwendig geworden, weil die Ausstattung der Bücher an unseren Schulen nicht mehr dem notwendigen Stand entspricht.
Die Ausstattung entspricht deshalb nicht mehr dem heutigen Stand, weil die Kommunen diese Bücher nicht in dem Umfang zur Verfügung gestellt haben, wie es notwendig gewesen wäre. Möglicherweise waren die Kommunen dazu auch nicht in der Lage.
Deshalb ist es notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass neben dem Staat und den Kommunen auch die Eltern diesen notwendigen Stand mit einem eigenen Beitrag gewährleisten. Aus unserer Sicht ist die Summe verantwortbar: 20 Euro in der Grundschule, 40 Euro in den weiterführenden Schulen. Diese Summen sind auch deshalb verantwortbar, weil wir eine starke soziale Komponente eingebaut haben.
Sie haben nun die Frage gestellt, was mit den Schulen passiert, in denen mehr Befreiungsanträge gestellt worden sind.
Wenn Sie genau hingeschaut haben, werden Sie festgestellt haben, dass der Freistaat den Kommunen 4 Euro für jeden Schüler zur Verfügung stellt, damit – –
(Angelika Weikert (SPD): Das ist aber nicht der Ausgleich! – Margarete Bause (GRÜNE): Das schafft keinen Ausgleich!)
Hören Sie doch zunächst einmal zu; vielleicht verstehen Sie es dann, wenn Sie es schon beim Durchlesen nicht verstanden haben.
Wenn der Kommune 4 Euro pro Schüler zur Verfügung gestellt werden, dann sind diese 4 Euro plus die 2 Euro, die die Kommune zur Verfügung stellt, nicht dazu da, um irgendetwas zu tun, sondern dazu, Bücher zu besorgen und den Schulen zur Verfügung zu stellen, die einen höheren Anteil an Befreiungen haben.
Dafür sind die 4 plus 2 Euro zur Verfügung gestellt, und zwar für alle Schüler und nicht nur für die, die den Befreiungsantrag stellen. Lesen Sie es doch endlich einmal durch. Also, für alle Schüler, die in einer Kommune sind, gibt es 4 Euro vom Freistaat und 2 Euro von der Kommune.
(Margarete Bause (GRÜNE): Und was heißt das unter dem Strich? – Simone Tolle (GRÜNE): Das stimmt nicht! – Weitere Zurufe)
Das sind 6 Euro pro Schüler. Nehmen Sie eine Kommune und multiplizieren Sie deren Schülerzahl mit den 6 Euro, dann kommen Sie auf die Pauschale, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.
(Margarete Bause (GRÜNE): Das reicht aber nicht! – Angelika Weikert (SPD): Es gibt Schulen, wo alle Büchergeld zahlen, und andere, wo es nur wenige tun!)
Frau Weikert, die Schule, in der alle Eltern bezahlt haben, braucht keinen Ausgleich von der Kommune. Und die Kommune wird das Geld natürlich dann den Schulen geben, die einen Ausgleich brauchen.
(Beifall bei der CSU – Margarete Bause (GRÜNE): Ihr Gesetz ist so, dass es diese soziale Ungleichheit schafft!)
Es gibt für jeden Schüler, egal ob er bezahlt hat oder ob er befreit ist, 4 plus 2 Euro, ist zusammen 6 Euro. Mit dieser Gesamtsumme soll der Ausgleich gewährleistet werden. Wir gehen von etwa 18 % der Schülerschaft aus, die von der Zahlung des Büchergeldes befreit sind.
Ich komme zum Stichwort „Bürokratiemonster“. Wenn Sie Ausnahmen vorsehen, brauchen Sie ein geregeltes Verfahren.
Das Verfahren sieht folgendermaßen aus: Das Geld, der Überweisungsträger bzw. die Kopie der Überweisung oder des Befreiungsantrags mit der Empfangsbestätigung werden in einem verschlossenen Umschlag bei der Schule abgegeben. Der verschlossene Umschlag ist sehr wichtig, damit nicht von Schüler zu Schüler sensible Daten bekannt werden. Damit ist der Datenschutz aus meiner Sicht gewährleistet. Das ist der erste Schritt.
Die Lehrkraft öffnet den Umschlag ähnlich wie auch beim Einsammeln für eine Schulfahrt oder für Kopierkosten und trägt in die Liste ein, wer bezahlt oder überwiesen hat. Diese Liste gibt sie ans Sekretariat weiter. Dort wird alles zusammengefasst und an die Kommune weitergeleitet. Das ist der gesamte Verwaltungsaufwand, der an der Schule zu leisten ist. Wie die Kommune dann letztlich selbst vorgehen will, steht ihr frei. Ich kann dafür ein Beispiel bringen. In der heutigen Ausgabe des „Donaukurier“ steht, dass die Stadt Ingolstadt beschlossen hat, nur mit Überweisungen zu arbeiten. Das ist eine Entscheidung der Stadt. Andere Städte lassen beides zu und wieder andere nur die Barzahlung. Das ist nicht vorgeschrieben; es gibt hier nur Verfahrensvorschläge. Die Kommune kann das Vorgehen selbst gestalten.
(Susann Biedefeld (SPD): Warum schalten Sie überhaupt die Schulen ein? – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Beim Stichwort „sozial“ sehe ich durchaus zum Teil Ihre Krokodilstränen. Herr Pfaffmann, wenn Sie der CSU vorwerfen, sie sei unsozial, dann müssen Sie auch akzeptieren, dass in sehr viel höherem Maße Ihr Herr Beck unsozial ist, Ihr Herr Platzek, Ihr Herr Steinbrück es war und es Ihr Herr Wowereit noch immer ist.
Nennen Sie diese Namen dann auch. Und wenn Sie schon sagen „unsozial“, dann sagen Sie bitte auch dazu, dass Herr Beck den Eigenerwerb der Bücher verlangt. Fügen Sie hinzu, dass Herr Steinbrück ein Gesetz unter
schrieben hat, nach welchem man 49 % der Kosten zahlen muss. Der Brandenburger Platzek geht von 40 % der Buchkosten aus, und der Berliner Wowereit spricht von bis zu 100 Euro, die zu zahlen sind. Sagen Sie das bitte dazu, wenn Sie uns den Vorwurf machen, wir seien unsozial.
Auch bei uns in Bayern ist die Situation so, dass wir auf die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts sehen müssen. Ich habe bei den Diskussionen mit den Lehrerverbänden, den Elternverbänden, aber auch mit den kommunalen Spitzenvertretern darauf hingewiesen, dass es sich um einen ersten Durchgang handelt, dass es für alle Neuland ist und dass keiner genau weiß, wie sich letztlich die Abläufe im Detail gestalten werden.
dass wir uns im nächsten Frühjahr zusammensetzen und überprüfen, wo es funktioniert bzw. nicht funktioniert hat. Ich bin überzeugt, dass es in einer Reihe von Kommunen ohne Probleme funktioniert, auch wenn es möglicherweise Kommunen gibt, wo bestimmte Probleme auftreten. Dann müssen wir analysieren, ob es am Gesetz liegt oder an der Art und Weise, wie das Gesetz vor Ort umgesetzt wird.
Dieses Stück Gelassenheit bitte ich doch zu haben. Wir werden uns das Ganze genau ansehen. Letztendlich führt kein Weg daran vorbei, einen besseren Wissenstransfer an unseren Schulen zu erhalten, indem wir unsere Schulen mit besseren Büchern ausstatten. Es darf nicht mehr sein, dass, wie manche Eltern sagen, Bücher verwendet werden, die 20 Jahre alt sind, in denen es zum Beispiel noch die deutsche Teilung gibt.
Nach der Geschäftsordnung hat die Staatsregierung dieselbe Redezeit wie die Fraktionen, nämlich fünf Minuten. Herr Staatsminister Schneider hat zwei Minuten länger gesprochen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Keine Einwände. Es ist so beschlossen.