Zu den Vorschlägen der SPD-Fraktion sage ich: Der Stellvertreter im Ausschuss der Regionen hat ein Teilnahmerecht. Es handelt sich hier nicht um eine persönliche Stellvertretung. Er kann jederzeit auf das Konto einer Fraktion oder einer nationalen Delegation in Ausschuss- und Plenarsitzungen gehen und sein volles Stimmrecht wahrnehmen.
Ich möchte auf das zurückkommen, was der Fraktionsvorsitzende Herrmann eben gesagt hat. Ich habe neulich, bei der letzten Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen, einen Antrag für Bayern durchgebracht, mit dem gefordert wurde, dass mit der Türkei erst dann Verhandlungen begonnen werden, wenn Zypern anerkannt ist. Dazu gab es eine Riesendebatte. Wir haben das mit knapper Mehrheit durchgesetzt. Natürlich gibt es im Ausschuss der Regionen verschiedene Fraktionen, zum Beispiel die EVP, die Sozialisten und die Liberalen. Es ist mir gelungen, aus den Sozialisten etliche Stimmen herauszubrechen, allerdings nicht aus der deutschen Sozialdemokratie, weil diese anders als die übrigen Sozialdemokratien Europas ist.
Der Ausschuss der Regionen ist ein politisches Gremium, das nach Fraktionen organisiert ist. Hochpolitische Fragen wie die Erweiterung der EU durch die Türkei, der Stabilitätspakt, die Finanzierung und die Förderung der Grenzregionen werden dort entschieden. Deshalb muss dieses Gremium so besetzt werden, wie das der Bayerische Landtag tut. Ich möchte heute die europäische Wirklichkeit deutlich machen.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Kollegen, die aus dem Bayerischen Landtag kommen werden.
(Franz Maget (SPD): Das ist doch eine Entscheidung des Landtags und nicht der Regierung! Was geht das die Regierung an?)
Diese Kollegen stehen vor einer spannenden Tätigkeit. Ich bin davon überzeugt, dass Frau Kollegin Prof. Männle und Herr Kollege Dr. Döhler im Ausschuss der Regionen exzellente Arbeit leisten werden. Wir werden im Ausschuss der Regionen gemeinsam die Interessen der bayerischen Bevölkerung vertreten. Wir haben mit diesem Verfahren größere Möglichkeiten, Mehrheiten zu fi nden, als mit dem Verfahren, das die Opposition vorschlägt.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen damit zu den Wahlen. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
hat erklärt, dass sie Herrn Dr. Runge, falls dieser nicht zum Mitglied des Ausschusses der Regionen gewählt werden sollte, als stellvertretendes Mitglied vorschlagen werde. Es sind deshalb zwei getrennte Wahlgänge erforderlich.
Zunächst fi ndet die Wahl des Mitglieds des Ausschusses der Regionen statt. Hierzu ist der weiße Stimmzettel, auf dem die vorgeschlagenen Kandidaten genannt sind, zu verwenden. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche gelbe Namenskarten, von denen ebenfalls eine bei diesem Wahlgang abzugeben ist. Die Stimmzettel fi nden Sie auf Ihrem Platz.
Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befi nden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte Sie, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereit stehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsmäßige Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wahlgang ist beendet. Zur Ermittlung des Wahlergebnisses wird die Sitzung kurz unterbrochen. Anschließend wird dann die Wahl des stellvertretenden Mitglieds durchgeführt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte die Plätze einzunehmen, weil wir mit der Sitzung fortfahren wollen.
Ich darf Ihnen das Wahlergebnis bekannt geben. Auf Frau Professor Ursula Männle entfi elen 93 Stimmen, für Herrn Dr. Martin Runge stimmten 40 Kolleginnen und Kollegen, 3 Kollegen haben beide Vorgeschlagenen abgelehnt, und 2 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Frau Professor Ursula Männle zum Mitglied des Ausschusses der Regionen gewählt.
Wir kommen jetzt zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds. Für diese Wahl ist der zwischenzeitlich an Sie verteilte blaue Stimmzettel und wiederum eine gelbe Namenskarte zu verwenden. Die Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel sind inzwischen bereitgestellt. Mit dem Wahlgang kann begonnen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, die Zeit hierfür von fünf auf drei Minuten zu verkürzen, nachdem ja doch alle da sind.
Kolleginnen und Kollegen, der Wahlgang ist beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir möchten gerne in der Tagesordnung fortfahren.
Nach dem seit 1. Juli 2005 geltenden Staatsforstengesetz hat der Landtag aus seiner Mitte den Vorsitzenden des in diesem Gesetz verankerten Beirats beim Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“ zu wählen. Als Kandidat wurde vonseiten der CSU-Fraktion für diese Position der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten, Herr Helmut Brunner, vorgeschlagen. Gegenkandidaten wurden nicht benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Im Ältestenrat ging man davon aus, dass die Wahl, wie es die Geschäftsordnung zulässt, in offener Weise durch Handzeichen durchgeführt wird. Besteht damit Einverständnis? – Das ist auch der Fall. Die Wahl ist damit in dieser Form durchzuführen.
Wer mit der Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten, Herrn Helmut Brunner, zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPDFraktion. Gegenstimmen? – Gegenstimmen bei der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Eine Enthaltung. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Kollegen Brunner zum Vorsitzenden des Beirates beim Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“ gewählt hat.
Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 1. Juli 2005 mitgeteilt, dass der vom Landtag am 27. Januar 2004 bestellte Vertreter der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Landesgruppe Bayern, Herr Professor Hermann Scherzer, gegenüber dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrates mit Schreiben vom 8. April 2005 um seine Entpfl ichtung gebeten habe. Außerdem habe der ebenfalls am 27. Januar 2004 vom Landtag bestellte Vertreter der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, Herr Pro
fessor Dr. Dr. e. h. Gerd Albers, mit Schreiben vom 14. April 2005 seinen Rücktritt zur diesjährigen Sommerpause erklärt.
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung hat als Nachfolger Herrn Professor Niehaus benannt. Vonseiten der Bayerischen Akademie der Schönen Künste wurde als neuer Vertreter Herr Professor Helmut Gebhard vorgeschlagen. Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat zur Bestellung der genannten Personen um einen entsprechenden Beschluss des Landtags gebeten. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die beiden Vorschläge gemeinsam abstimmen? – Das ist der Fall.
Dann lasse ich abstimmen. Wer den Vorschlägen seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Dann ist das von diesem Haus einstimmig so beschlossen.
Mit Schreiben vom 20. Juni 2005 hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass das berufsrichterliche Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Lothar Dillmann, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, am 12. Januar 2005 verstorben ist. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolger zur Neuwahl als berufsrichterliches Mitglied Herrn Stephan Kersten, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vor.
Ende des Jahres 2005 tritt Frau Almuth Hirt, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht, in den Ruhestand. Ihre Amtszeit als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs endet am 1. Juni 2005. Als Nachfolgerin zur Neuwahl als berufsrichterliches Mitglied wird Frau Andrea Kempmann, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, vorgeschlagen.
Mit Ablauf des Monats Juni 2005 tritt das berufsrichterliche Mitglied Dr. Günter Schmitz, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht, in den Ruhestand. Als Nachfolger zur Neuwahl als berufsrichterliches Mitglied wird Herr Dieter Rojahn, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, vorgeschlagen.
Für das mit Ablauf des Monats September 2005 in Ruhestand tretende berufsrichterliche Mitglied Rosemarie Kreitmair, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, wird als Nachfolgerin zur Neuwahl als berufsrichterliches Mitglied Frau Dr. Andrea Schmidt, Vorsitzende Richterin am Landgericht München I vorgeschlagen.
Ferner hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass am 1. September 2005 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Frau Maria Vavra,
Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht und Richterin am Oberlandesgericht München, endet. Es wird vorgeschlagen, die Richterin als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen.
Die Richter-Wahl-Kommission hat am 6. Juli 2005 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz fi nden Sie fünf Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Außerdem ist wieder eine der in Ihrer Stimmkartentasche enthaltenen gelben Namenskarten für diesen Wahlgang zu verwenden.
Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befi nden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarten als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden. Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Für die Wahlen stehen fünf Minuten zur Verfügung.