Sie versuchen damit, das Gegenteil von dem zu erreichen, was Herr Dr. Beckstein und die CSU-Fraktion zu erreichen bemüht sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beginne meine Betrachtungen mit einem Blick in die Vergangenheit. Sie erinnern sich, wie sich das Bild der Sicherheitslage durch die 68er-Unruhen, die Baader-Meinhof-Bande und den Terror der RAF gewandelt hat.
Sie müssen weit zurückgehen, um zu verstehen, dass es erforderlich ist, Sicherheitspolitik dynamisch zu gestalten und immer der Realität angepasst zu handhaben. Die Polizei hat sich nach diesen Vorkommnissen neu aufgestellt. Sie hat nämlich gelernt, dass die Verhütung von Straftaten vor der Strafverfolgung rangiert, dass Gefahrenlagen zu minimieren sind und dass der Prävention ein höherer Stellenwert einzuräumen ist. Genau das ist der Punkt, über den wir uns seit Jahren streiten.
Wenn ich mir die sicherheitspolitischen Debatten in den Ausschüssen und in diesem Plenum in letzter Zeit vor Augen führe, muss ich feststellen, dass mir so manches Mal das Verständnis für die Diskussionsbeiträge fehlt. Wir müssen heute endlich ein Bündel von organisatorischen und politischen Maßnahmen verabschieden, in der Rechtspolitik genauso wie im Hinblick auf die Neuausrichtung der Sicherheitsbehörden, der Polizei und der Verfassungsschutzorgane.
Ich greife nur einige Stichpunkte heraus, zunächst die Novelle des PAG. Die Telekommunikationsüberwachung aus präventivem Anlass zur Verhinderung von Gefahrenlagen und von Straftaten – ein ganz großes Thema – muss endlich auf den Weg gebracht werden. Hier gilt es, ohne Illusionen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ich sehe mit einiger Spannung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegen. Bei allem Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht bringe ich hier mein Bedauern zum Ausdruck, dass einige Entscheidungen gefallen sind, insbesondere, was den Schutz des privaten Kernbereichs anbelangt, Entscheidungen, die außerordentlich hinderlich dabei sind, den Terrorismus, Extremismus und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, vor allem bei der praktischen Anwendung.
Ich greife hier einen ganz aktuellen Fall auf, der in den letzten Tagen zu Recht – Herr Kollege Schuster, Sie haben die Amtseinführung gestern erwähnt – angeführt worden ist, nämlich den Fall Wiese. Dieser hat uns gezeigt, wie wichtig und wertvoll solche Maßnahmen sind, um Taten bereits im Vorfeld wirksam verhindern zu können. Wenn wir diese Möglichkeit nicht bereits im bayerischen PAG verankert hätten, befürchte ich, dass der geplante Anschlag auf das jüdische Gemeinde- und Dokumentationszentrum nicht hätte verhindert werden können. Das ist durchaus ein aktueller Anlass, um die Frage wieder in den Raum zu stellen, ob sich in absehbarer Zeit eine Korrektur der Auffassung des höchsten deutschen Gerichts ergeben wird. Ich glaube, dass wir das werden abwarten können. Die Realität zeigt uns immer wieder, was notwendig ist.
Das gilt auch für die präventive Wohnraumüberwachung. Wir können in diese konspirativen Strukturen im Bereich des Terrorismus, des Extremismus und des organisierten Verbrechens nicht anders eindringen als durch konspirative Maßnahmen; alles andere ist blankes Schönreden, ist Illusion, ist außerordentlich ungeeignet.
Eine fl ächenmäßige Videoüberwachung kann einen Anschlag zwar nicht verhindern, aber sie hat einen hohen präventiven Wert und führt dazu, dass Täter nicht unerkannt bleiben können und demzufolge am Ende das eine oder andere wesentlich vorsichtiger unternehmen müssen, als wenn diese Möglichkeiten nicht bestünden.
Ich fordere mit Nachdruck eine schnelle Entscheidung zum Kennzeichen-Scanning. Das ist ein probates Fahndungsmittel, das auch einen sehr hohen präventiven Wert hat. Wir sind hier auf dem besten Wege, in diesem Jahr nach der Sommerpause eine richtungweisende Entscheidung zu treffen, diese Möglichkeiten rechtlich zu verankern und technisch einzuführen.
Über die DNA-Analysemöglichkeiten wird viel diskutiert. Ich habe noch in Erinnerung, dass eine Fachzeitschrift zu diesem Thema im März diesen Jahres geschrieben hat: „Der Rechtsstaat darf sich nicht künftig dumm machen lassen.“ Diese Aussage sollen wir nicht einfach so im Raum stehen lassen; sie hat ihre Berechtigung. Ich verweise darauf, dass es insbesondere aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten durchaus als denkbar erscheint, dass die Polizei endlich eine eigene Anordnung bekommt, eine Grundlage für die DNA-Analyse zu schaffen, wie sie auch nach den Vorschriften des Erkennungsdienstes möglich ist. Es wird immer wieder geäußert, dass Missbrauch zu befürchten wäre sowohl hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes als auch der Anwendungsmöglichkeiten; ich spreche von dem so genannten kodierten Bereich. Ich muss dem entgegenhalten, dass bei den Blutproben, die ja täglich genommen werden, zum Beispiel bei der Kontrolle des Straßenverkehrs, sehr viel mehr an Missbrauchspotenzial steckt. Es kommt aber nicht zum Missbrauch, und das wird bei der DNA-Analyse genauso der Fall sein. Wir können es uns überhaupt nicht leisten, auf dieses probate Aufklärungs- und Präventionsmittel weiterhin zu verzichten.
Die Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus und des organisierten Verbrechens bedürfen zu ihrer wirksamen Bekämpfung vieler Informationen. Wer sie bekämpfen will, muss auch in der Lage sein, diese Informationen zu analysieren und auszuwerten und seine Maßnahmen und Strategien darauf abzustimmen. Wir müssen bei der Informationsbeschaffung und allen präventiven Maßnahmen immer auf eines achten: Es hat überhaupt keinen Sinn, Vorbeugung zu betreiben, wenn wir die Ansatzschwellen sehr hoch legen. Die Maßnahmen müssen bei einer sehr, sehr niedrigen Verdachtslage bereits anlaufen. Nur dann ist Beobachtung möglich, nur dann können die Maßnahmen zum Erfolg führen.
Als Letztes spreche ich die Kronzeugenregelung an. Liebe Frau Kollegin Stahl, wir haben uns beide über dieses Thema schon sehr oft auseinander gesetzt, auch im Rechtsausschuss. Ich möchte nur daran erinnern, dass
eine sehr wirksame Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität eigentlich erst durch eine Quasi-Kronzeugenregelung möglich wurde. Das bedeutet, dass jemand, der sich strafbar gemacht hat, über den Rahmen seines eigenen Tatbeitrags hinaus seine Kenntnisse den Ermittlungsbehörden anbietet. Eine Quasi-Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelrecht und bei der Rauschgiftbekämpfung hat uns gezeigt, wie wirksam so ein Mittel andernorts sein kann. Trotz aller rechtlichen Möglichkeiten und aller technischen Gegebenheiten sind es die Tatzeugen, die eine wirksame Aufklärung ermöglichen. Ich erinnere an die Prozesse aus der Zeit, die ich Ihnen eingangs dargestellt habe. Erst jetzt war eine wirksame Tataufklärung dadurch möglich, dass sich Täter aus der Vergangenheit den Ermittlungsbehörden als so genannte Kronzeugen anboten. Deswegen fordere ich nachhaltig diese Möglichkeit ein.
Ehe wir darüber nachdenken, wie wir uns besser vor Terror und Anschlägen schützen können, möchte ich einen kurzen Blick zurück tun. Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der CSU, wir warten immer noch darauf, dass Herr Stoiber und Frau Merkel einräumen, dass die von ihnen damals präferierte Politik der militärischen Intervention in den Irak an der Seite der USA unsere innere Sicherheit beeinträchtigt hätte. Ich möchte darauf verweisen, dass im Irak keine Atomwaffen gefunden wurden, was der Grund für das damalige militärische Eingreifen war.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass infolge des Krieges im Irak und während der Besatzungszeit im Irak über 100 000 Menschen zu Tode kamen. Ich möchte darauf hinweisen, dass durch die Art der Intervention der Terror im Irak nicht weniger und unsere Welt nicht sicherer sondern unsicherer wurde. Und, Herr Kollege Ettengruber, Kriege um Öl machen die Welt nicht sicherer, eine andere Klimaschutzpolitik jedoch schon.
Terror fi ndet weltweit statt. Im Jahre 2004 wurden weltweit über 28 000 Opfer von Terroranschlägen gezählt. Friedenssicherungspolitik muss logischerweise international sein. Sie kann nur dann Erfolg haben, wenn sie gemeinsam und in enger Kooperation mit den muslimischen Ländern wie Pakistan, Algerien, Marokko usw. durchgeführt wird.
Und wir brauchen für unsere Sicherheitspolitik die enge Zusammenarbeit mit der muslimischen Bevölkerung hier. Inwieweit diese Zusammenarbeit möglich und ausbau
fähig ist, Herr Minister Dr. Beckstein, hängt aber auch von den Partizipationsmöglichkeiten unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ab.
Eine Bildungspolitik, die zwischen Kindern inländischer und ausländischer Herkunft unterscheidet, zunehmende Tendenzen der Ghettoisierung in den Stadtteilen, und Ihre Ausländerpolitik, Herr Minister Dr. Beckstein, wodurch seit über zehn Jahren die hier lebenden Familien, die gut integriert sind, deren Kinder sich sehr gut um Schulabschlüsse bemühen, Familien, die ihren Lebensmittelpunkt schon längst in Deutschland sahen, aus Bayern abgeschoben werden, eine solche Ausländerpolitik verunsichert und trägt nicht zu der von Ihnen gewünschten engen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen.
Ich komme zum eigentlichen Thema, nämlich zu den Maßnahmen im Bereich der Innenpolitik: Es wurde hier schon darauf verwiesen, dass es überhaupt nicht zum Gefühl der Sicherheit in unserem Lande beiträgt, wenn insbesondere Unionspolitiker sofort nach jedem Terrorattentat landauf, landab einen Maßnahmenkatalog zusätzlicher Befugnisse fordern und so tun, als wäre bisher nichts geschehen.
Ich komme zu dem Beispiel „Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ und möchte den verschiedenen Ausführungen des Kollegen Schuster und der Kollegin Stahl die Ausführungen des Bundesvorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberst Bernhard Gertz, hinzufügen. Er sagte deutlich, die Bundeswehr habe genug Aufgaben; Geld habe sie weniger, das sei der begrenzende Faktor. Er verweist darauf, dass es nicht Aufgabe der deutschen Soldaten im Kosovo sei, Einrichtungen zu schützen. Das wäre eine klassische Polizeiaufgabe, die im Kosovo nur deswegen nicht funktioniere, weil zu wenige Polizeibeamte dort abgestellt worden seien. Man darf also nicht Ursache und Wirkung verkehren, und man darf nicht sagen: Weil in anderen Ländern die Bundeswehr für solche Aufgaben eingesetzt worden ist, soll sie diese auch hier übernehmen. Die Bundeswehr hat eine gänzlich andere Ausbildung, eine gänzlich andere Einsatzstrategie. Wir brauchen im Inneren die Polizei. Ich habe überhaupt noch keinen Polizeibeamten kennen gelernt, der gesagt hätte, der Einsatz der Bundeswehr für Polizeiaufgaben wäre sinnvoll.
Ich komme zur Videoüberwachung. Hierzu wurde bereits gesagt, dass London die Stadt sei, in der die meisten Videoanlagen konzentriert seien. Keine Stadt auf der Welt habe so viele Videoanlagen wie London, und auch diese Massierung der Videoanlagen konnte die Anschläge nicht verhindern.
Auch bei der Erstidentifi zierung der Täter, Herr Kollege, war die konventionelle Polizeiarbeit gefragt. Erst nachdem die Täter aufgrund der konventionellen Arbeit identifi ziert werden konnten, gelang es, die Zusammenhänge auf den Videobändern zu rekonstruieren und zu überprüfen. Die großen Bahnhöfe in Deutschland und der öffentliche Nahverkehr werden von Videokameras überwacht. Es macht wenig Sinn, die Anzahl der Kameras zu zählen und immer neue Orte für die mögliche Videoüberwachung zu benennen. Es kommt bei der Videoüberwachung nicht auf die Menge an, sondern auf die Qualität, und es gilt zu berücksichtigen: Kameras greifen nicht ein. Kameras nehmen nur auf.
Ich bin gespannt, was es nützen wird, dass der CSU-Fraktionsvorsitzende Joachim Herrmann auf einer Fachveranstaltung gesagt hat, dass Freiheit nicht gegen Sicherheit ausgespielt und Terrorismusabwehr nicht als Freibrief zum Datensammeln angesehen werden dürfe. Ich bin gespannt, welche Konsequenzen eine solche Feststellung Ihres Fraktionsvorsitzenden auf einer Fachveranstaltung hat, wenn es um die Debatten und die Abstimmungen im Parlament geht.
Ich komme zum Thema „Kfz-Kennzeichen-Scanning“. Ich will Ihnen nur erläutern, was vielen von Ihnen und vielen Autofahrern bisher nicht klar sein dürfte. Bereits jetzt werden Autokennzeichen an den Mauterfassungsstellen gescannt, digitalisiert erfasst und diese Daten erst in einem zweiten Schritt gelöscht, wenn das System erkannt hat, dass es sich um ein normales Fahrzeug und nicht um einen Lkw handelt. Videoscanner sind leistungsfähig und können mehrspurige Straßen schon jetzt lückenlos überwachen, und es gibt bereits bei uns eine gut ausgebaute Infrastruktur zur totalen Überwachung der Autobahnen. Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihre Vorschläge im Hinblick auf das Polizeiaufgabengesetz sehen. Ein unbeobachtetes Fahren auf der Autobahn muss nach wie vor möglich bleiben.
Immer neue Hightech-Spielereien, meine Kolleginnen und Kollegen, nützen unserer Sicherheit vor allem dann nicht, wenn dafür die Arbeitsbedingungen für die konventionelle Polizeiarbeit verschlechtert werden.
Ich komme zu einigen Beispielen: Der Sachmitteletat der bayerischen Polizeidienststellen ist an verschiedenen Stellen schon jetzt zur Jahresmitte ausgeschöpft. Die EDV-Ausstattung lässt vielfach zu wünschen übrig. Aufgrund einer Anfrage hatten wir erfahren, wie viele PCs eigentlich altersbedingt ausgemustert werden müssten. Polizeifahrzeuge können aufgrund der begrenzten Mittel nur auf Leasing-Basis beschafft werden, und für die Beschaffung der Schutzwesten müssen zusätzlich Mittel im Nachtragshaushalt eingestellt werden. Der Nachtragshaushalt – auch das haben wir erfahren – wird erst gegen Dezember 2005/Januar 2006 zu erwarten sein. Zu fragen ist, wie handlungsfähig unsere Polizei ist, wenn es um die dringlichsten Dinge geht, also die Dinge, die ein Polizeibeamter braucht, um einsatzfähig zu sein.
Ich komme nun zu Ihren Ausführungen, Herr Minister Dr. Beckstein, betreffend den Katastrophenschutz. Ich denke, es ist nicht ausreichend und nicht sachgerecht, lediglich auf die Frage einzugehen, wer die Kostenträgerschaft bei der Beschaffung von einzelnen Krankenhaustransportwagen und ABC-Fahrzeugen innehat. Vielfach wirken hier die Länder, vor allem die Kommunen und der Bund zusammen. Ich denke, wir müssen noch mehr Fragen stellen und Fragen beantworten. Wir müssen auch die Frage aufwerfen, wohin die Krankenwagen im Falle eines Anschlags oder im Fall einer größeren Katastrophe die Verletzten bringen können.
Inwieweit gefährdet die zunehmende Privatisierung unserer Krankenhäuser eine ausreichende Kapazität an OP-Betten? Inwieweit wird eine solche Frage bei der Neufassung des Krankenhausgesetzes, das heute in Erster Lesung
eingebracht werden soll, überhaupt berücksichtigt? – Gar nicht. Wenn es um Katastrophenschutz und Unfallhilfe geht, müssen wir in Bayern uns weiterhin fragen: Wie lange dauert es noch, bis wir einen einheitlichen Notruf bekommen? Wir haben zwar ein wunderbares Gesetz, aber die Einführung eines bayernweiten Notrufs lässt auf sich warten. Einheitlicher Notruf und integrierte Leitstellen wären sehr wichtig, um die Hilfskräfte möglichst schnell zu alarmieren.
Es stimmt mich sehr bedenklich, wenn ich höre, dass es in London 20 Minuten gedauert hat, bis die Sicherheitskräfte wussten, was los war. Sie reden über kostspielige Maßnahmen im Bereich der Speicherung von Telekommunikationsdaten, die Milliarden kosten werden. Aber wir brauchen zehn Jahre, bis wir es schaffen, die Einführung eines zuverlässigen und vor allen Dingen abhörsicheren Digitalfunksystems zu fi nanzieren. Wir hoffen, dass zukünftig beim Bau von U-Bahnen, beim Bau von Transrapid-Bahnhöfen und beim Bau der zweiten S-Bahn-Röhre, die zum Teil in 40 Metern Tiefe verlaufen wird, die Belange des Katastrophenschutzes berücksichtigt werden. Meine Meinung ist hier ganz klar: Ich denke, ein oberirdisches Verkehrssystem wäre auf alle Fälle für die Fahrgäste sicherer als eines in 40 Metern Tiefe.
Zum letzten Punkt! – Wir müssen uns auch über die Sicherheit sehr gefährlicher Anlagen unterhalten, nämlich über die Sicherheit im Fall von Unfällen aber auch von Terroranschlägen auf Atomkraftwerke. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat schon vor einem Jahr festgestellt: Es halte es für notwendig, dass bestimmte Atomkraftwerke, beispielsweise Biblis A, Brunsbüttel, Isar 1, Obrigheim, Philippsburg 1 und Stade wesentlich schneller abgeschaltet werden. Das Konzept der Betreiber, so führt das Bundesamt für Strahlenschutz aus, hilft nicht. Die Betreiber sehen jetzt noch darauf, Atomkraftwerke durch
künstlichen Nebel vor terroristischen Flugabstürzen zu schützen. Dieses Konzept ist in der derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen zu verbessern. Wegen der Terrorgefahr sei es erforderlich, zumindest diejenigen Anlagen mit miserablem Schutz frühzeitig und möglichst sofort abzuschalten. Dies wäre auch ein Beitrag zur Sicherheit.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wer innere Sicherheit will, braucht eine umfassende, nicht von Scheuklappendenken beeinträchtigte Problemanalyse. Für diese stehen wir ein.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. Sie haben jetzt schon gemerkt, Kolleginnen und Kollegen: Stillschweigend wurde von der Redezeitverlängerung Gebrauch gemacht. Nur damit wir wissen, wo wir stehen: Die Redezeit wurde um 14 Minuten verlängert. Den GRÜNEN stehen mit Redezeitverlängerung noch fünf Minuten zur Verfügung. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schindler. Bitte, Herr Kollege.