Protocol of the Session on July 20, 2005

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Frau Ministerin Stewens, Sie haben das Wort.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir hören doch heute schon um 21.30 Uhr auf. Das werden Sie doch noch schaffen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Krankenhausgesetz ist von 1990. In den letzten Jahren haben sich viele Änderungen ergeben – ich nenne nur das Stichwort Fallpauschalengesetz –, sodass wir eine völlige Umstellung der Krankenhausvergütung von den Tagespfl egesätzen hin zu den Fallpauschalen hatten. Damit sind natürlich auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Krankenhauslandschaft in Bayern und in Deutschland verbunden. Ich erwähne nur die Stichworte Abbau von Behandlungskapazitäten bis hin zur Schließung von Krankenhäusern.

Die Ziele des Gesetzentwurfes sind die Anpassung des Landeskrankenhausrechts an die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, zum einen durch eine Neuorientierung der Krankenhausplanung, zum anderen durch eine Neuausrichtung der Krankenhausförderung und – last but not least – durch die Vereinfachung des Normenbestandes. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Krankenhäuser und der Abbau förderrechtlicher Hemmnisse für notwendige Umstrukturierungen in Bayern. Dabei ist nach wie vor – und das ist ganz wichtig – die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und fl ächendeckenden Krankenhausversorgung in Bayern das allgemeine Ziel.

Bei der Krankenhausplanung werden künftig stärker die Effi zienz und die Wirtschaftlichkeit von Versorgungsstrukturen im Interesse einer weiterhin fi nanzierbaren Patientenversorgung in den Fokus genommen. Es wird eine Pfl icht geben, auf eine auch kommunale Grenzen überschreitende Zusammenarbeit von Krankenhäusern zur Bildung von Behandlungsschwerpunkten hinzuwirken. Weiterhin wird es die Pfl icht geben, auf eine Kooperation von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten, mit Rehabilitations- und Pfl egeeinrichtungen sowie auch mit den ambulanten und teilstationären Einrichtungen hinzuwirken. Ich nenne das Stichwort integrierte Versorgung.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich weiß, das Interesse ist nicht so groß. Ich sage es Euch aber gleich: Wenn dann die Krankenhäuser vor Ort betroffen sind, steigt das Interesse natürlich wieder sehr intensiv. Deswegen ist das neue Krankenhausgesetz durchaus eine sehr interessante Materie.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Sie können ja gleich damit anfangen und uns sagen, welche Krankenhäuser geschlossen werden, dann wird das Interesse sehr hoch sein!)

Herr Kollege Wahnschaffe, das tue ich nun wiederum nicht, weil das die Sache der Träger vor Ort ist, also der Städte, Landkreise und Gemeinden, die Träger von Krankenhäusern sind. Ich mache es auch ganz kurz: die Vereinfachung der Versorgungsstufen von vier auf drei, der Verzicht auf gesetzliche Vorgaben bestimmter Fachrichtungen für einzelne Versorgungsstufen, damit sich dann auch die Träger besser im Krankenhausmarkt bewegen können, um also auch hier eine Flexibilisierung der Versorgungsstrukturen zu erreichen.

Ein weiterer Schwerpunkt – und das ist für Sie alle draußen ganz wichtig – ist die neue Ausrichtung des Förderrechts. Die immer weniger werdenden Haushaltsmittel werden dann ganz gezielt eingesetzt zur Schaffung von zukunftsfähigen Krankenhausstrukturen. Hier stehen im Vordergrund die Eigenverantwortung, die wirtschaftlichen und unternehmerischen Aktivitäten unserer Krankenhäuser. Bürokratische Hemmnisse sollen abgebaut werden.

Ein neues Element wird eingeführt. Krankenhausträger und Förderbehörden können jetzt auch nach Landesrecht eine Teilförderung vereinbaren. Das Förderverfahren wird wesentlich vereinfacht. Es wird reduziert auf einen Festbetrag als einzige Förderart. Wir haben in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit dem Festbetrag gemacht, wobei dann – um zur Pauschalförderung zu kommen – die Grundsätze über die Bemessung der Jahrespauschalförderung grundlegend überarbeitet werden. Die Festlegung der Jahrespauschale wird künftig stärker nach leistungsbezogenen Kriterien ausgerichtet sein, natürlich unter Berücksichtigung der medizinischen Aufgabenstellung des Krankenhauses. Wir werden dazu noch eine Verordnung zur Ausgestaltung der Pauschalförderung auf den Weg bringen. Wobei man aber gleichzeitig sagen muss: Zur Abfederung der fi nanziellen Folgen von Strukturveränderungen und als Anreiz für schnellere Strukturveränderungen, also Kapazitätsanpassungen, wird ein Bettenabbau bei der Jahrespauschalförderung dann auch erst nach zwei Jahren berücksichtigt werden.

Die Ausgleichszahlungen nach Artikel 17 werden künftig nur noch bei Schließung von Krankenhäusern und Krankenhausabteilungen oder bei der Umstellung auf andere Aufgaben gewährt. Bisher waren mit der Schließung auch immer Rückerstattungen der gewährten Fördermittel von der Krankenhausträgerseite verbunden, wobei das ja viele Krankenhausträger als das Hemmnis empfunden haben, dann auch die notwendigen Strukturveränderungen vorzunehmen. Deswegen wird diese Neuregelung eine deutliche Verbesserung bringen, natürlich auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass wir, gerade wenn ich an die Situation der Fachärzte denke, hier natürlich im Wettbewerb von geförderten und nicht geförderten Ärzten stehen. Dies muss man natürlich gerade auch bei Fachkliniken – und in diesem Spannungsfeld stehen wir – berücksichtigen.

Es wird also bei der Rückforderung eine spürbare Entlastung der Krankenhausträger durch eine Beschränkung auf die Höhe des erzielbaren Verwertungserlöses geben. Es wird insgesamt auch große Erleichterungen geben, also Rechtsanspruch auf Rückforderungsverzicht für klinische Investitionen sowie dann auch für anderweitig akut stationär einsetzbare Anlagegüter.

Der Gesetzentwurf, der offenbar nicht auf allzu großes Interesse bei den Kollegen stößt, bietet nach meiner Überzeugung – es ist ein ausgesprochen gewichtiger Gesetzentwurf – eine gute Grundlage durch die strukturellen Veränderungen der Krankenhauslandschaft, auf der einen Seite krankenhausplanerisch, aber auf der anderen Seite auch förderrechtlich, in den nächsten Jahren ganz fl exibel abgestellt auf die tatsächlichen Notwendigkeiten in Bayern, auch eine fl ächendeckende Versorgung im Sinne einer guten Patientenversorgung zu gewährleisten.

Ich bitte um eine wohlwollende Beratung in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wie immer: Erste Lesung, fünf Minuten Redezeit pro Fraktion. Herr Kollege Wahnschaffe, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe schon, Herr Kollege Gabsteiger, Sie sind etwas müde, Sie hängen schon in den Seilen. Aber es ist dennoch ein interessantes Thema, wie die Frau Ministerin gesagt hat. Darin ist ihr zuzustimmen.

Nur, Frau Staatsministerin, Sie haben lange gebraucht, bis Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir waren sehr gespannt, was er denn nun bringen würde. Aber leider ist das, was Sie alles so vollmundig angekündigt haben, gerade nicht darin. Es ist nicht so, wie Sie behaupten, dass es eine gute Grundlage für die strukturellen Veränderungen der Krankenhauslandschaft in Bayern würde. Aber die Veränderungen sind in der Tat dramatisch, nicht nur durch das angezogene Fallpauschalengesetz. Es bringt natürlich eine andere Grundlage, weil in Zukunft nicht mehr nach Betten gefördert wird, sondern letztendlich sind die Erlöse, die es heute erzielt, für das Sein oder Nichtsein eines Hauses entscheidend.

Aber es kommt darauf an – und darauf haben Sie in der Vergangenheit immer besonderen Wert gelegt –, wie denn die Krankenhauslandschaft in Bayern in Zukunft aussehen wird. Wird es so sein, dass nur noch in den Ballungszentren Krankenhäuser vorgehalten werden können? Wird das fl ache Land mehr oder weniger ausgedünnt? Geht das Sterben von Kliniken immer weiter? In den letzten zehn Jahren sind 17 Kliniken in Bayern geschlossen worden, über 5000 Betten sind abgebaut worden.

Nun würde man hoffen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass zumindest jetzt ein Konzept auf dem Tisch liegt, wie das in Zukunft aussehen soll. Stattdessen zieht sich die Staatsregierung mehr oder weniger auf kaltem Wege zurück, indem die Mittel für die Krankenhäuser Jahr für Jahr gekürzt wurden, allein 2003 um 123 Millionen und 2004 um 161 Millionen Euro. Und das Interessante für das Jahr 2005: Wir wissen ja, obwohl der Freistaat oder die Staatsregierung immer so tut, als ob der Freistaat allein die Finanzierung fördere, ist es eine paritätische Förderung von Kommunen und Freistaat. Aber im Jahr 2005 zahlen die Kommunen mehr als der Freistaat.

Es wird also darum gehen, ob das Siechtum insbesondere der kommunalen Krankenhäuser so voranschreitet.

Denn viele stehen vor der Frage, ob sie ihre Krankenhäuser schließen und möglicherweise private Träger engagieren müssen, um das Überleben zu sichern. Gott sei Dank ist noch die überwiegende Zahl der Krankenhäuser unter kommunaler Trägerschaft.

Es ist also nicht nur eine Frage der Verantwortung der Kommunen, sondern vor allem des Freistaates Bayern,

eine fl ächendeckende Versorgung sicherzustellen. Da dies eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, ist hier auch die öffentliche Hand gefordert. Die Verantwortung mehr oder weniger auf private Träger abzuschieben, ist der falsche Weg, zumal wir dann damit rechnen müssen, dass damit auch eine Auslese stattfi ndet und nicht mehr das angeboten wird, was die Menschen brauchen. Man wird sich darüber unterhalten müssen, was wohnortnahe Versorgung ist. Das Interessante ist, dass dieser Begriff im neuen Gesetz im Vergleich zum alten Gesetz nicht mehr vorkommt. In der Begründung heißt es zwar „fl ächendeckende Versorgung“, wie Sie zitiert haben, aber im Gesetz steht dieser Begriff nicht mehr drinnen. Wir werden dies einfordern und vor allen Dingen sehen, wie die Finanzierung auf Dauer sichergestellt wird.

Sie haben eine Reihe von Punkten angesprochen, die sicher vernünftig sind, etwa die Pauschalförderung nicht mehr an der Bettenzahl, sondern an der Leistung festzumachen. Aber das Entscheidende wird sein, dass man die von Ihnen angesprochenen Verbünde stärkt. Es kommt darauf an, kleine Häuser zu erhalten, ihnen aber bestimmte Aufgaben zuzuweisen, die sie im Verbund mit anderen erfüllen können. Es ist auch im Interesse der Patienten, dass sie nicht 50 oder 100 Kilometer fahren müssen; denn wie wir alle wissen, gehört zur Genesung nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die Anteilnahme der Verwandten und Freunde.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Frau Staatsministerin, mir ist aufgefallen, dass im neuen Gesetz nicht nur die fl ächendeckende Versorgung, sondern auch das medizinische Versorgungszentrum nicht mehr vorkommt. Sie haben aber gesagt, die integrierte Versorgung und all das müsse in das neue Gesetz aufgenommen werden, weil es auch im Bundesgesetz so stehe. Wir hoffen, da einige Nachbesserungen durchsetzen zu können. Sie haben ebenso wie wir mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft Gespräche geführt. Dabei sind eine Reihe vernünftiger Vorschläge gemacht worden, die bisher in das Gesetz keinen Eingang gefunden haben.

Herr Kollege Unterländer, ich würde mir wünschen, dass wir diesen Gesetzentwurf auf seine Praktikabilität unvoreingenommen prüfen und da, wo es notwendig ist, Veränderungen vornehmen. Ich glaube, dies ist kein Gesetz, wo der politische Wille das Entscheidende ist. Das Entscheidende ist vielmehr, dass wir uns alle darum bemühen, in Bayern auch in Zukunft eine bestmögliche stationäre Versorgung sicherzustellen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Zimmermann.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe. Herr Kollege Professor Dr. Gantzer hat vorhin gesagt, wir tagen nur bis 21.30 Uhr. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist sehr wohl ein wesentlicher parlamentarischer Auftrag. Herr Kollege Wahnschaffe nachdem hier nun die Staatsregierung ihre Eckdaten vorgetragen hat, sind wir als Parlamentarier gefordert, unsere Detailüberlegungen, in ruhiger und sensibler Art und Weise einzubringen, wie wir es im sozialpolitischen Ausschuss gewohnt sind. Es gibt zu diesen Eckdaten, wie sie uns heute im Entwurf der Staatsregierung vorgelegt werden, sehr wohl die eine oder andere Anmerkung zu machen.

Gerade im ländlichen Bereich ist die Notwendigkeit der Daseinsvorsorge und der Behandlung stationärer Patienten ein ganz wesentlicher politischer Part. Wenn ich als Städter aufs Land komme, stelle ich immer wieder in größerem Ausmaß fest, dass in der politischen Außenwirkung neben der Vorhaltung einer vernünftig funktionierenden Feuerwehr gerade die Krankenhausvorsorge ein wesentlicher Gesichtspunkt ist.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und die kirchliche Versorgung!)

Herr Wahnschaffe, auch dieses.

Kolleginnen und Kollegen, seien Sie versichert, dass wir die notwendige Novellierung vornehmen werden. Die Frau Staatsministerin hat dies zutreffend angesprochen, nicht nur, weil die letzte Novellierung 15 Jahre zurückliegt, sondern weil in der Zwischenzeit sehr wesentliche, einschneidende bundesrechtliche Veränderungen in der Versorgungssituation durch Krankenhausplätze in die Republik Eingang gefunden haben. Wir haben ein Überdenken und eine Novellierung des Bayerischen Krankenhausgesetzes dringend notwendig.

Ein Standardbegriff, nicht nur für Gesundheitspolitiker, sondern für jeden Politiker des bayerischen Parlaments, sind die so genannten DRGs, diagnosebezogene Fallpauschalen. Dieses neue, revolutionäre Instrument macht es darüber hinaus notwendig, sich mit der Materie „Krankenhausplanung in Bayern“ neu zu beschäftigen; denn die Bezugsgröße, die nicht nur in den Vorhaltungen für einzelne Fachdisziplinen, sondern bisher auch in Berechnungsdaten für Personalvorhaltungen auf der Station und in Nothilfen und Ambulanzen getätigt wurden, hat sich immer am Bettgestell orientiert. Diese Bezugsgröße ist inzwischen durch die DRGs nicht mehr gegeben, sondern andere Einheiten und Größenordnungen müssen für die Führung eines Krankenhauses herhalten.

Jeder, der gerade aus dem ländlichen Bereich kommt – aber das trifft auch die Stadt München, ich sage das ganz offen – weiß, dass sich die fi nanzielle und wirtschaftliche Situation zur Betreibung von Krankenhäusern auch aufgrund dieser neuen Situation wesentlich verändert hat. Heute Abend ist schon angesprochen worden, dass es die Situation notwendig gemacht hat, Betten einzusparen und Abteilungen zu schließen, weil es die wirtschaftlichen Ressourcen nicht mehr möglich machen, in Bayern die hervorragende Krankenhauslandschaft aufrechtzuerhalten, wie das bisher der Fall war.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich muss auch hier sagen dürfen, dass diese Situation nicht unmittelbar die Bayerische Staatsregierung oder das Parlament ausgelöst hat, sondern es sind Grundüberlegungen, die aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten notwendig sind, um die Krankenhausszene auch in einem Flächenstaat wie Bayern neu zu überdenken. Wir müssen davon Abschied nehmen, dass im Freistaat Bayern an jeder Autobahnausfahrt eine hochmoderne unfallchirurgische Abteilung errichtet wird,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

um die Versorgungszeiten von Verunfallten entsprechend kurz abwickeln zu können. Leider Gottes sind diese Zeiten aufgrund übergeordneter Gesichtspunkte vorbei. Vielmehr sind wir meines Erachtens auch durch die Novellierung des neuen Krankenhausgesetzes veranlasst, in Bayern durch vernünftige Entscheidungen eine fl ächendeckende, vernünftige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen. Um dieses auch weiterhin zu gewährleisten, sind natürlich gewisse Stellschrauben und Instrumentarien und ein Vorantreiben der Novellierung dieses Krankenhausgesetzes voranzutreiben.

Folgender Aspekt ist aber noch wichtig: Wir müssen uns aber nochmals in Ruhe über die Notwendigkeit der Krankenhausfi nanzierung – sprich Monismus/Dualismus – unterhalten. Meines Erachtens dürfen wir die Situation der Krankenkassen in der bedarfsnotwendigen Versorgung von Krankenhäusern nicht außen vor lassen, sondern sie müssen in dem Ausmaß eingebunden bleiben, wie es bisher der Fall war. Dabei hat die Planungshoheit weiterhin beim Freistaat zu verbleiben.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen kann es nicht sein, dass ausschließlich auf Schwerpunktbildungen in Ballungszentren abgezielt wird, wie Sie Herr Kollege Wahnschaffe, es angedeutet haben. Vielmehr muss die abgestufte Krankenhausversorgungslandschaft im Freistaat Bayern im gleichen Ausmaß wie bisher vorgehalten werden. Das es dann nur noch drei Versorgungsstufen gibt, ist nur vernünftig; jeder weiß, was Versorgungsstufe I und Versorgungsstufe II letztlich ausmachen. Wir sind auch der Meinung, dass sicher noch ein paar Aspekte angesprochen und in Ruhe diskutiert werden müssen. Ich denke dabei zum Beispiel an die Rückforderung nicht abgeschriebener Fördermittel im Krankenhausbereich bezüglich auch der Situation bei Veränderungen von Strukturen innerhalb eines Krankenhauses, was zum Beispiel das so genannte Outsourcing bzw. Veränderungen im sozialen Angebot eines Krankenhauses unmittelbar betreffen. Da werden wir in der Diskussion mit der Staatsregierung sicherlich zu der einen oder anderen Überlegung und Abfederung dieses Gesetzentwurfes kommen können.

Ich bin auch sehr zuversichtlich, Herr Kollege Wahnschaffe, dass wir eine solide, vernünftige Diskussion in den Ausschüssen haben werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Zimmermann.

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Ackermann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es hat sehr lange gedauert, bis der Entwurf auf den Tisch kam. Seit der letzten Novelle hat es 15 Jahre gedauert.