Protocol of the Session on June 29, 2005

Sie sagen ferner, Frau Ministerin, die Gastkinderregelung sei eine Verbesserung. Mit diesem Gesetz – das sage ich Ihnen – wird es aber keine Verbesserungen, sondern Verschlechterungen bei der Gastkinderregelung geben.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie am Schluss von Täuschungen sprechen, so denken Sie bitte daran, dass Ihr Kollege Rudrof, der heute schon mehrmals zitiert worden ist, bereits Nachbesserungen angekündigt hat. Da frage ich mich, wo denn die Täuschungen zu fi nden sind.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie haben es sich heute nach meiner Meinung sehr leicht gemacht. Sie haben inhaltlich nicht viel gesagt, und das Wenige, was Sie gesagt haben, war, dass die Opposition Eltern und Erzieherinnen aufhetze, und im Übrigen hörten wir Ihnen nicht zu. Das war Ihre heutige Botschaft. Ihre wenigen inhaltlichen Ausführungen haben eher Ihre Wunschträume dargestellt als die Gesetzesrealität. Sie begründen mit einem sehr simplen Strickmuster, warum Sie sich mit den vielfältigen Kritikpunkten nicht auseinander setzen müssen. Was Ihnen nicht gefällt, wird einfach nicht zur Kenntnis genommen, und im Übrigen sind Kritiker und Demonstranten von der SPD oder anderen Oppositionellen aufgehetzt.

Meine Damen und Herren, es muss festgestellt werden, dass weniger Zeit, weniger Geld und weniger Bildung für die Kinder das Resümee des vorliegenden Gesetzentwurfes ist. So titulierte gestern auch die „Mittelbayerische Zeitung“ einen Bericht zum neuen Kindertagesstättengesetz. Aber nicht nur die „Mittelbayerische Zeitung“ ist dieser Meinung, sondern Tausende von Eltern, Erzieherinnen und Kindergartenträgern befürchten dies ebenfalls. Seit Monaten sind Betroffene alarmiert und aufgebracht. Sie hoffen auf Nachbesserungen. Bitte nehmen Sie dies ernst.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Staatsregierung und Mehrheitsfraktion zeigen sich bisher ungerührt. Das nenne ich – man muss es immer wieder sagen – arrogant und hochmütig.

(Beifall bei der SPD)

Das Gesetz ist bei genauer Betrachtung ein reines Spargesetz. Wir kann es auch anders sein, wenn die gleiche Summe künftig für dreimal so viele Kinder wie bisher ausgegeben werden soll? Kolleginnen und Kollegen, es ist illusorisch, zu glauben, dass der Bevölkerungsrückgang alle Probleme lösen wird. Ist Ihnen etwa entgangen, dass

Bayern einen Bevölkerungszuwachs verzeichnet und weiter haben wird? Mit weniger Kindern im MecklenburgVorpommern und in Thüringen ist den Kindertagesstätten in Bayern nicht geholfen.

(Beifall bei der SPD)

Wie gesagt, es handelt sich um ein reines Spargesetz. Das Beispiel des Landkreises Passau ist heute schon mehrfach bemüht worden, wo berechnet wurde, dass eine halbe Million Euro eingespart wird, und überall im Lande wird es so sein.

Die Folgen werden sein: Kündigungen, Gruppen werden größer, und damit treten Bildung und Erziehung weiter in den Hintergrund. Wie sollen denn individuelle Förderung und Bildung bei einer Gruppengröße von 25 Kindern und mehr stattfi nden? Wie sollen sich denn Erzieherinnen und Erzieher auf die zunehmend anspruchsvollere Tätigkeit vorbereiten, wenn die Verfügungszeiten gekürzt und die Fortbildungsmöglichkeiten eingeschränkt werden? Wie sollen die Kindertagesstätten auf die immer größere Zahl problematischer Kinder künftig reagieren? Wie sollen soziales Lernen und individuelle Förderung stattfi nden? Auf diese Fragen haben Sie keine Antworten gegeben; ganz zu schweigen von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das wird es in Bayern auch weiterhin nicht geben. Für die CSU gilt eben nach wie vor, dass die Frau ins Haus gehört.

Kolleginnen und Kollegen, noch einige Gedanken zur Rolle der Kommunen. Kommunen „dürfen“ – –

(Herbert Ettengruber (CSU): Jetzt sind Sie aber unter Ihrem Niveau!)

Erläutern Sie mir dann, was „unter meinem Niveau“ ist, Herr Kollege Ettengruber.

Kommunen „dürfen“ künftig den Bedarf selbst feststellen. Wollen Sie damit eventuell die kommunale Selbstverwaltung stärken? Ich glaube, dieser Gedanke wäre weit gefehlt. Was Sie hier nämlich als positiv für die Kommunen verkaufen wollen, ist nichts anderes, als die Verantwortung für eine ausreichende Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen auf die Kommunen abzuschieben.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Diese Kommunen können unter den fi nanziellen Zwängen, unter denen sie derzeit leben, gar nicht anders, als Plätze bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet zwangsläufi g, dass eben weniger Plätze zur Verfügung gestellt werden. Ist denn das ein Fortschritt, und ist denn das gewollt? Ich glaube, das ist von Ihnen gewollt. Wenigstens Sie können dann Ihre Hände in Unschuld waschen und den Schwarzen Peter an die Kommunen weiterreichen.

Kindertagesstätten werden künftig von der Leistungsfähigkeit von Kommunen abhängig sein. Das heißt, reiche Kommunen können viele Betreuungsplätze anbieten,

arme Kommunen können dies hingegen nicht. Wir wollen, dass der Staat ein Garant dafür ist, dass Bildung und Erziehung in Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Kinder angeboten wird. Das ist keine staatliche Bevormundung, sondern staatliche Verantwortung, wie wir sie haben wollen und wie Sie diese offensichtlich nicht haben wollen.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie noch einmal: Nehmen Sie Ihr Gesetz zurück, warten Sie nicht zwei Jahre, bis eventuell Nachbesserungen kommen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schuster.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Familien brauchen ein bedarfsgerechtes, vielfältiges Angebot außerhäuslicher Betreuungseinrichtungen mit fl exiblen Öffnungszeiten.“ – Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern ist ein Auszug aus dem Grundsatzprogramm Ihrer Partei, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Einmal abgesehen davon, dass das bezeichnenderweise der einzige Satz zu diesem Thema ist, können Sie nicht einmal diesen Ansprüchen gerecht werden.

(Beifall bei der SPD)

Versuchen wir aber zumindest einmal, Sie an diesen Forderungen zu messen.

Stichwort „bedarfsgerecht“: Wer legt denn fest, wie hoch der Bedarf ist? In meinen Augen bestimmt alleine die Nachfrage der Eltern nach einem Kinderbetreuungsplatz den Bedarf und nicht die Kassenlage der Kommune. Aus unserer Sicht muss die Gesamtfi nanzierung einer fl ächendeckenden Betreuung sichergestellt sein, und es steht für die SPD-Fraktion auch völlig außer Frage, dass ein gesetzlicher Anspruch auf ein Betreuungsangebot in das Gesetz integriert werden muss. Alles andere unterhöhlt die Forderung nach einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot.

(Beifall bei der SPD)

Und es gilt hier auch noch einmal klarzustellen, dass wir Kinderbetreuungsplätze sichern und ausbauen und nicht reine Kinderaufbewahranstalten schaffen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Doch wenn mit den gleichen fi nanziellen Mitteln mehr Kinder betreut werden sollen, wird es wohl zwangsläufi g auf Letzteres hinauslaufen. Eine möglichst große individuelle Betreuung der Kinder bleibt mit Ihrem Gesetzentwurf leider auf der Strecke, was auch durch die konsequente Ablehnung eines verbindlichen Personalschlüssels Ihrerseits unterstrichen wird.

Stichwort „vielfältiges Angebot“: Vielfalt ohne Wahlfreiheit macht meines Erachtens wenig Sinn. Ihr Grundsatz ist: Nur Betreuungsplatz in Wohnortgemeinde wird bezuschusst – Ausnahmen nur in wenigen Fällen möglich. Warum Sie an einer derart unfl exiblen Regelung festhalten, ist aus Sicht meiner Fraktion völlig unverständlich. Warum sollen denn Eltern nicht einen rechtlichen Anspruch auf Betreuungsangebote haben, die nicht in ihrer Gemeinde, aber vielleicht in der Nähe ihres Arbeitsplatzes bestehen? Für uns steht auch außer Frage, dass es ein Wahlrecht geben muss, bei dem die betroffenen Eltern auch die weltanschauliche und pädagogische Ausrichtung der Einrichtungen in ihre Entscheidung einbeziehen können.

(Beifall bei der SPD)

Solange das nicht gewährleistet ist, ist das Angebot mehr eingeschränkt als vielfältig.

Stichwort „fl exible Öffnungszeiten“: Hier kann man eigentlich gleich an das zuvor Gesagte anknüpfen. Wer keine Wahlfreiheit hat, kann seine Entscheidung auch nicht an den Öffnungszeiten der entsprechenden Einrichtungen ausrichten. Es sind doch gerade immer Sie, die in der Arbeitsmarktpolitik nach fl exiblen Arbeitszeiten schreien und eine Erhöhung der Wochenarbeitsstunden fordern, ohne die Auswirkungen auf die Familien zu bedenken und die auftretenden Probleme zumindest durch entsprechend fl exible Betreuungsangebote zu kompensieren.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert ein besseres Kindertagesstättengesetz, das Einrichtungen auch ermutigt und fi nanziell darin unterstützt, fl exiblere und längere Öffnungszeiten anzubieten und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf intensiver zu betreuen. Aber durch die Einführung der Pro-Kopf-Förderung erreichen Sie genau das Gegenteil. Es wird sich kein Träger fi nden, der es sich bei der Abrechnung im Ein-Stunden-Takt leisten kann, die Öffnungszeiten auszuweiten, wenn die durch Sie erzwungene betriebswirtschaftliche Kostenrechnung nicht aufgeht.

Aber bei der Frage der zukünftigen Finanzierung hat sogar die OECD deutlich in der Studie „Die Politik der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland“ vom November 2004 Stellung bezogen und auf das Problem aufmerksam gemacht. Dort heißt es:

Über Länder und Kommunen hinweg fi nden sich große Unterschiede bei der Finanzierung von FBBE-Einrichtungen

- „FBBE“ heißt: frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung –,

die noch verstärkt werden durch neue Ansätze zum Beispiel der „Kommunalisierung“ der Finanzierung und der Berechnung auf Grundlage der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder.

Dies führt zu unterschiedlichen Niveaus an verfügbaren Mitteln sowie der Qualität und des Zu

gangs für Kinder über das Land hinweg und sogar in Kommunen innerhalb eines Bundeslandes. Die Vielfalt der Finanzierungsverfahren und der angebotenen Unterstützung führt auch zu einer Unsicherheit für die Träger und schränkt ihre Fähigkeit ein, angemessen auf neue Bedürfnisse zu reagieren. Obwohl abermals genaue Daten und Informationen fehlten, erfuhr die Untersuchergruppe, dass die Wohngegenden, die am ehesten Schwierigkeiten beim Zugang zu Einrichtungen oder aufgrund von Qualitätseinbußen haben, Bezirke mit mehr Armen oder zugewanderten Familien sind. Dabei benötigen Kinder aus solchen Gegenden nicht nur gleiche, sondern erhöhte Investitionen, um Sonderaktivitäten, individuelle Lernpläne und zusätzliches Personal zu fi nanzieren, die sie dringend benötigen.

Ich denke, diese Aussage bedarf keiner weiteren Kommentierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, eines aber wird durch das Genannte offensichtlich. Sie können nicht einmal den Forderungen Ihres eigenen Grundsatzprogramms gerecht werden. Noch dazu läuft ihr Vorhaben allen Expertenmeinungen zuwider. In den letzen Wochen und Monaten hat es niemanden gegeben, der sich öffentlich und gut begründet hinter ihr Vorhaben gestellt hat. Das Gegenteil war der Fall.

Dazu kann ich Ihnen erzählen, dass in manchen SPD-Bürgerbüros die Telefondrähte heiß gelaufen sind, weil sich zahlreiche Betroffene informieren oder noch einmal mit Nachdruck auf die fatalen Konsequenzen Ihres Vorschlags hinweisen wollten. Viele Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen haben sich zu Wort gemeldet und unterstrichen, dass sie nicht mit hohem Aufwand Buchungszeiten verwalten, sondern sich um die Kinder kümmern wollten. Und vielen engagierten Mitarbeitern von Horten graust es heute schon vor der Frage einiger Kinder, warum denn die anderen Kinder länger bleiben dürften und warum ausgerechnet sie pünktlich zu Stundenende nach Hause gehen müssten.

Aus dem Stimmkreis Nürnberg-West, in dem es leider immer noch sehr viele Menschen mit sozial und fi nanziell schwachem Hintergrund gibt, weiß ich, dass es für die Mitarbeiter eine große Herausforderung sein wird, die Eltern davon zu überzeugen, dass sie trotz leerer Geldbeutel ihre Kinder doch noch eine Stunde länger in der Einrichtung lassen sollten, anstatt sie unbeaufsichtigt und ohne pädagogische Betreuung durch den Stadtteil ziehen zu lassen. Es ist kein Wunder, wenn Ihr „sauberer“ Kollege Söder die Forderung aufstellt, dass Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern nach 20 Uhr auf die Straße gehen dürfen.

(Widerspruch bei der CSU)

Das hat er so gesagt.