in wenigen Einzelfällen der Artikel 23 greift, wenn der Träger bereit ist, auf die Zuschüsse für diesen Platz zu verzichten (dürfte aufgrund der ohnehin schwierigen Finanzlage ausgeschlossen sein) oder die Eltern bereit und in der Lage sind, die fehlenden Zuschüsse aus eigener Tasche aufzubringen.
Nur dann wird § 5 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfüllt; alle vier Möglichkeiten sind mehr oder weniger ausgeschlossen. Ein einzelner Grund allein genügt im Übrigen auch schon. In der Petition heißt es später:
Verweigern die angrenzenden Gemeinden die Zustimmung für die „Bedarfsnotwendigkeit“, geht unser Kindergarten in eine ungewisse Zukunft.
Zum Schluss werden noch einmal vier Punkte angesprochen. Da ist einmal der Wegfall der Krankheitsvertretung für Erzieherinnen ab der zweiten Woche, der erhöhte Finanzbedarf – er ist schon mehrfach angesprochen worden – für Kinder nicht deutschsprachiger Eltern, die Personalkürzung und die wahrscheinliche Arbeitszeitreduzierung aufgrund dieses Gesetzes, die einen Träger vor erhebliche arbeitsrechtliche Probleme stellen kann. Dieser Aspekt ist nur da und dort mal angesprochen worden. Schließlich wird noch der Aspekt der Vorbereitungszeit angesprochen, die die Erzieherinnen für ihre pädagogisch wertvolle Arbeit unbedingt benötigen und die bei den Buchungszeiten nicht berücksichtigt wird.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Abschluss. Die Absichten, die das Gesetz in seiner Präambel vorgibt, mögen durchaus in vielen Bereichen ehrenwert sein. Sie decken sich auch mit dem, was wir und andere wollen und was eigentlich mehr oder weniger in der heutigen Debatte unstrittig ist. Aber ein aufgeschlossener Gesetzgeber muss zur Kenntnis nehmen, dass nicht jede Tat, die er vollbringt, am Ende dem gerecht wird, was er sich selbst oder anderen als Richtschnur vorgegeben und auf den Weg gebracht hat. Wenn er erkennt, dass das, was er am Ende getan hat, nicht dem entspricht, was er ehedem vorgab, erreichen zu wollen, muss er bereit sein, sein praktisches Tun zu revidieren. Dazu hätten Sie alle Zeit der Welt.
Das Gesetz will auf der einen Seite den modernen Lebensumständen Rechnung tragen, indem es fl exiblere Öffnungszeiten anbietet, was dem Wunsch der Eltern und auch der Lebenswirklichkeit der Arbeitswelt entspricht. Genauso richtig ist es aber auch, dass Sie auf der anderen Seite über die Buchungszeiten und andere Regelungen ökonomische Wirklichkeiten unter bestimmten Bedingungen – Eingruppigkeit, ländlicher Raum und so weiter – schaffen, die am Ende dazu führen werden, dass die vorgegebenen ersten Ziele, nämlich der fl exiblen Öffnungszeiten und damit der Antwort auf eine moderne Wirklichkeit von Familie und Arbeitswelt, ins Absurde geführt werden. Diese Widersprüchlichkeit ist im vorliegenden Gesetz angelegt.
Wenn Sie schon sagen, dass Sie sich durch unsere Debattenbeiträge hier nicht überzeugen lassen, so möchte ich doch wenigstens die herzliche Bitte an Sie und an das Ministerium richten: Sorgen Sie dafür, dass für die Anwendungswirklichkeit dieses Gesetzes im nächsten Jahr eine umfassende Bestandserhebung anheim gegeben wird; denn dann wissen wir in einem Jahr, ob diese oder jene Seite mehr theoretisiert hat und ob diese oder jene Seite mit ihren Vorstellungen der Wirklichkeit näher gekommen ist.
Ich würde doch wirklich bitten, auf die Uhr zu achten. Ich sage das hier mal allgemein. Ich denke, wenn die Debatte heute hier schon so stattfi ndet, sollte man sich auch an die Redezeiten halten. Ansonsten werde ich die Dinge in Zukunft
etwas strenger handhaben. Ich bin immer fair und unterbreche nicht mitten im Satz. Aber wenn Sie die Uhr sehen, bitte ich Sie doch, Ihren Beitrag zu beenden.
Frau Kollegin, es waren mehr als zehn Minuten. Sie sitzen hier neben mir und können jederzeit die Uhr hier beobachten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf dieselbe Petition wie Herr Kollege Hoderlein. Deswegen kann ich mich bei Zitaten aus der Petition kurz fassen. Es handelt sich um die Petiton des Elternbeirates des Kindergartens Pfi ffi kus aus Grafengehaig.
Bevor ich aber beginne, über das Anliegen der Petition zu sprechen, möchte ich zum Thema Petitionen etwas anderes sagen. Ihre Ausführungen haben mich vorhin sehr getroffen. Frau Kollegin Dodell, Sie haben aus dem Sozialausschuss berichtet. Es geht um die Petitionen zum Bestattungsgesetz, die nach Ihrer Aussage nicht behandelt wurden. Das ist so nicht richtig. Die Situation war völlig unvergleichbar. Ich fi nde das niederträchtig und schäbig, was Sie gesagt haben.
Ich sage auch gleich warum. Zu diesen Petitionen wollte zumindest ich mich im Ausschuss nicht äußern, weil es sich um ganz schreckliche Kinder- und Elternschicksale gehandelt hat. Ich hätte es unwürdig gefunden, diese Schicksale im Ausschuss breitzutreten. Aber dafür haben Sie vermutlich kein Gespür, Frau Dodell. Deshalb habe ich mich nicht geäußert – nicht aber deshalb, weil ich die Petenten nicht zu Wort kommen lassen wollte. Wenn Sie das nicht unterscheiden können, tun Sie mir entsetzlich Leid.
Im Übrigen sind diese Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen worden. Auch bei den Ergebnissen können Sie offensichtlich nicht unterscheiden. Es wäre doch gut, wenn Sie sich, bevor Sie den Mund aufmachen, informierten über das, worüber Sie reden wollen.
Ich komme zurück zur Petition des Kindergartens Pfi ffi kus. Das Argument der Vereinbarkeit von Familie und Beruf war hier für mich besonders wichtig. Diesem Thema können wir uns, glaube ich, gar nicht genug widmen. Es betrifft nämlich nicht nur den Kindergartenbereich, sondern die gesamte Gesellschaft.
Landauf, landab hören wir immer wieder, es gibt weniger Kinder, es gibt zu wenige Kinder, die jungen Leute können sich nicht entschließen, Nachwuchs zu bekommen. Ich weiß auch, warum. Herr Imhof, es kann schon sein, dass Bedenken dem Partner gegenüber bestehen, aber diese Bedenken werden wir hier nicht ausräumen. Was wir aber ausräumen können, sind die Bedenken in punkto Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Dafür sind wir zuständig. Wir sind kein Eheberatungsinstitut, aber wir sind ein Landtag, der Rahmenbedingungen schaffen kann für die Betreuung von Kindern und dies auch tun sollte.
An erster Stelle muss stehen, dass wir das Recht auf einen Kindergartenplatz im Gesetz verankern. Das muss der erste Schritt sein. Der zweite Schritt muss sein, dass wir die Krippenlandschaft in diesem Land ausbauen, sodass Mütter ihren Beruf guten Gewissens nur kurzzeitig unterbrechen müssen, um dann wieder einsteigen zu können. Das ist deshalb nötig, weil in vielen Sparten die Frauen den Beruf nicht wieder aufnehmen können, wenn sie länger draußen waren. Manche Frauen studieren jahrelang, bemühen sich, machen einen guten Abschluss und sind erfolgreich, müssen aber dann wegen eines Kindes aufhören, weil sie keine Betreuungsmöglichkeit haben. Oft kommen sie nicht mehr in den Beruf zurück. Ich kann Ihnen konkrete Fälle nennen, insbesondere von Frauen, die in der Forschung arbeiten. Dafür brauchen wir Kinderbetreuungsmöglichkeiten, und zwar von Anfang an.
Wir brauchen auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die erschwinglich sind. Es gibt nämlich durchaus Kinderkrippen, die aber teilweise nicht zu bezahlen sind. Berufsanfänger, also junge Leute, die sich erst etwas aufbauen, haben nicht so viel Geld, um sich teure Betreuungsmöglichkeiten leisten zu können. Deswegen ist es notwendig, dass wir gute und fl ächendeckende Konzepte einführen, um diesen Menschen zu helfen, sich für Kinder entscheiden zu können. Das tun wir derzeit nicht; wir lassen sie im Regen stehen und wundern uns dann, weshalb keine Kinder geboren werden. Das ist eine ganz einfache Geschichte.
Das ist das eine. Das andere ist, dass Sie mit Ihrem BayKiBiG noch kräftig dazu beitragen, dass die Verhältnisse für junge Familien noch schwieriger werden, angefangen von den Buchungszeiten, die dann, wenn man sie
bezahlen muss, in der Staffelung teurer werden als die bisherigen Kindergartenbeiträge. Die Kindergartenbeiträge, die jetzt bezahlt werden, werden in Zukunft in den meisten Kindergärten für die Mindestbuchungszeit zu zahlen sein. Dann zahlen die Eltern pro Stunde mehr. Das belastet den Geldbeutel; das ist ganz klar. Wenn sich Eltern dann überlegen, ob sie sich das leisten können, kann es sein, dass sie sich dagegen entscheiden und dass sie sich dagegen entscheiden, weitere Kinder zu bekommen.
Das Entscheidende an dem Gesetz ist die Gastkinderregelung. Diese ist so gestaltet, dass die Eltern unabhängig davon, ob sie eine Kinderbetreuung dringend brauchen oder ob sie nur eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen, benachteiligt sind, weil sie zu Bittstellern werden und sich mit den Gemeinden darüber auseinander setzen müssen, ob diese gnädigerweise die Gastkinderbeiträge übernehmen, wenn die Eltern das Kind in einen anderen Kindergarten schicken wollen. Sie wälzen die Verantwortung auf die Eltern ab. Sie bieten den Eltern keine Möglichkeit der Wahl; sie schränken sie massiv in ihren Rechten ein und halten das dann – zu Ende gedacht – für einen Meilenstein ihres Kindergartengesetzes.
Ich war vorhin draußen und habe eine Gruppe von Erzieherinnen getroffen, die im Übrigen entsetzt waren über das Verhalten, das sich hier zeigt. Sie haben gesagt, wir kämpfen um unsere Existenz, und die im Landtag setzen sich einfach darüber hinweg. Das sind erste Rückmeldungen, die sich während der Debatte ergeben haben. Ich denke, wir täten gut daran, alle Bedenken aus Petitionen, aber auch von Menschen, die sich an uns wenden, in den Landtag kommen und sich dafür interessieren, wie Entscheidungen getroffen werden, ernst zu nehmen, umzusetzen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Dieses Gesetz ist kein Gesetz für die Zukunft. Dieses Gesetz ist ein Spargesetz, und das Beste, was wir tun können, ist, dass wir uns dieses Gesetz sparen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei der SPD-Fraktion bin ich die Erste, die nicht über Petitionen, sondern über die Auswirkungen des Gesetzes auf die verschiedenen Bereiche, in diesem Fall auf den ländlichen Raum, spricht. Ich freue mich besonders, dass der für den ländlichen Raum zuständige Minister – ich nehme an, zufällig – den Raum betreten hat, aber vielleicht ist ihm das eine oder andere, was ich sage, neu.
Vorab möchte ich aber noch einige Bemerkungen zu diversen Beiträgen Ihrerseits machen. Zur Diskussion über das Bestattungsgesetz möchte ich sagen, diese Diskussion war geprägt von einem hohen Niveau der Diskussionskultur und von Respekt für die Meinung des jeweils anderen. Diese Kennzeichen haben die Diskussion hervorgehoben gegenüber vielen anderen Diskussionen in diesem Hause und ganz besonders gegenüber der
Frau Kollegin, an dieser Stelle muss ich mich einschalten. Ich habe mir vorhin überlegt, dass es keine Rüge gibt, aber man sagt nicht zu einer Kollegin in diesem Raum: „Wenn Sie den Mund aufmachen “ Ich denke, das gilt für alle Seiten dieses Hauses. Ich habe uns heute Morgen einen guten parlamentarischen Tag gewünscht. Es gilt für alle Seiten dieses Hauses, so miteinander umzugehen, dass man die Würde des Andersdenkenden berücksichtigt.
Frau Präsidentin, ich habe das, was Sie zitiert haben, nicht gesagt. Ich komme zurück zur Sache und ergänze das, was Frau Kollegin Ackermann gesagt hat, in Bezug auf die Petitionen zum Bestattungsgesetz. Bevor wir in die Gesetzesberatung eingetreten sind, waren sich die beiden Berichterstatter darüber einig, dass unabhängig davon, welcher Gesetzentwurf beschlossen wird, den Anliegen der Petenten Rechnung getragen wird. Deswegen und aus den von Frau Ackermann genannten Gründen haben wir im Ausschuss nicht über die Petitionen im Einzelnen gesprochen.
Frau Dodell, Sie haben uns auch vorgeworfen, dass wir die Leute aufhetzen. Das haben wir nicht nötig. Es ist schon gesagt worden, das zeigt ihr Demokratieverständnis. Wir glauben, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl in der Lage sind, sich ein eigenes Urteil über das, was das Gesetz beinhaltet, zu bilden.
Frau Ministerin Stewens, Sie haben uns vorgeworfen, dass wir nicht zuhören. Den Vorwurf darf ich Ihnen zurückgeben. Sie haben Herrn Maget vorgeworfen, dass wir unseren Aufruf zur Demonstration unter die Leute gebracht haben. Erstens hat Herr Maget in seinem Beitrag kein einziges Wort über die Demonstration verloren, sondern er hat über die Anhörungen gesprochen. Zweitens war es nicht unser Aufruf zur Demonstration, sondern der von vielen anderen Gruppierungen, den wir allerdings unterstützt haben. An die Adresse der GRÜNEN: Vielleicht sagen Sie Frau Rütting einen schönen Gruß, der Antrag betreffend Nichtraucher ist zwar gut, aber nicht von den GRÜNEN. Wir freuen uns aber, wenn Sie ihn unterstützen.
Zurück zum ländlichen Raum. Ich zitiere zu Anfang die Presse, die nicht verdächtig ist, uns besonders nah zu stehen. Erstens weise ich auf das „Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt“ hin, das in zahlreichen Artikeln unter dem Rubrum „massiver Protest“ alle Bedenken zum Ausdruck gebracht hat, die der ländliche Raum das Gesetz betreffend hat. Zweitens zitiere ich die „Passauer Neue Presse“ von vorgestern, in der der Landrat des
Landkreises Passau – meines Wissens kein Vertreter der Oppositionsparteien – erklärt hat, dass er eine halbe Million Euro weniger Personalkostenzuschuss pro Jahr erwartet. Dieses erwartet nicht nur der Landrat von Passau, sondern dieses erwarten auch viele andere, mit denen wir geredet haben.