Protocol of the Session on June 29, 2005

Jetzt stellt sich für mich die Frage: Verlässt man sich auf das übereinstimmende Urteil der Fachleute oder auf das, was Sie, meine Damen und Herren von der CSU, in diesem Gesetz erkennen wollen, was aber nicht drinsteht?

(Beifall bei der SPD – Joachim Wahnschaffe (SPD): So ist es!)

Im Interesse der Kinder und der Familien empfehlen wir dringend, sich auf das zu stützen, was die Experten zu diesem Thema zu sagen haben. Das will ich Ihnen noch einmal in Kürze hier vortragen.

Die heutige Debatte im Landtag ist in dieser Ausführlichkeit dadurch notwendig geworden, dass erstens sämtliche Stellungnahmen der Berufsverbände, der Elternvereinigungen und der Wohlfahrtsverbände wirkungslos geblieben sind, dass zweitens mehr als mittlerweile 400 Petitionen in den Ausschüssen nicht sachgerecht behandelt worden sind und deshalb die Meinung der Beschwerdeführer und die Meinung derer, die sich mit Eingaben an das Hohe Haus gewandt haben, überhaupt keine Berücksichtigung bei Ihnen gefunden haben,

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

und dass drittens – das ist für mich das Wichtigste – die übereinstimmende Kritik der Expertinnen und Experten bei zwei Anhörungen im Landtag von Ihnen einfach ignoriert wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN – Joa- chim Wahnschaffe (SPD): So ist es!)

Da stellt sich die Frage: Wozu holt man eigentlich noch die fachliche Stellungnahme von Leuten ein, die es wissen müssen, wenn man ohnehin alles selber besser weiß?

(Simone Tolle (GRÜNE): Das ist alles Show! – Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Wozu machen wir eigentlich Anhörungen, wozu bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich mit Vorschlägen an den Landtag zu wenden, wenn Sie diese Vorschläge gar nicht hören wollen?

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Das ist nur vorgetäuschtes Engagement!)

Diese erschreckende Ignoranz ist in dieses Hohe Haus eingezogen, seit Sie über eine so große Mehrheit verfügen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen wollen wir noch einmal Folgendes deutlich machen. Wenn dieses Gesetz heute in der vorliegenden Form verabschiedet wird, bedeutet dies einen Rückschritt für Bayern auf dem Rücken der Kinder und Familien.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das wäre das Ergebnis, und Sie dürfen uns zugute halten, dass wir genau dieses Ergebnis verhindern wollen.

Wir lehnen das Gesetz ab, weil es erstens fi nanzpolitisch ein Spargesetz ist – ich komme gleich darauf –, weil es zweitens bildungspolitisch eine Katastrophe ist, weil es drittens frauen- und familienpolitisch verfehlt ist und weil es viertens behindertenpolitisch ein Rückschritt ist.

Erstens. Es ist ein Spargesetz. Dieser Begriff stammt nicht von uns, sondern vom Chef des Instituts für Frühpädagogik, von einem staatlichen Beamten, der von der Sache – ich darf das jetzt wirklich sagen – mehr versteht als Sie.

(Beifall bei der SPD)

Herr Fthenakis sagt, dies sei ein Spargesetz. Ich nehme das zur Kenntnis. Er begründet diese Aussage auch. Er sagt, unverhohlen betone der Freistaat in der Gesetzesbegründung die Kostenneutralität der Förderumstellung. Bislang wurden in Bayern rund 370 000 Plätze in Kindergärten und Horten mit diesem Geld durch die so genannte gruppenbezogene Förderung bezuschusst. Aus dem Topf Personalkosten für pädagogische Fachkräfte im Kindergartenbereich sollen künftig zusätzlich Kinder in Krippen gefördert werden – wir sind froh, dass Sie das Thema Krippen jetzt wenigstens erkannt haben –, in der Tagespfl ege sowie in den kommunalen Horten, die bislang keine Bezuschussung erhalten haben.

Wenn man mehr Kindertagesstättenplätze haben will, muss man aber die Zuschussmittel konsequent steigern.

Zudem fi nden sich in der Begründung des Gesetzentwurfes weitere beabsichtigte Einspareffekte durch den Wegfall von notwendigen Plätzen in heilpädagogischen Tagesstätten, durch den Wegfall der Festlegung von Raumgrößen – auch das eine Sparwirkung zulasten der Kinder –, durch den Wegfall der Rechtsgrundlage für so genannte Defi zitverträge zulasten der Träger, durch den Wegfall des so genannten § 5/3-Kräfte – Personalzusatzkräfte –, durch die Förderung der Tagespfl ege statt institutioneller Kinderbetreuung, durch die Gastkinderregelung und durch die Anrechenbarkeit von Sachleistungen der Kommunen auf deren Förderung. Alles das hat Spareffekte.

Zweitens. Bildungspolitisch ist das geplante Gesetz ein Rückschritt, weil Standards reduziert werden und gleichzeitig mehr Qualität für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes gefordert wird. Die Weiterentwicklung in den Einrichtungen und die Steigerung der Qualität können aber nicht kostenneutral sein. Wenn weniger Geld für mehr Kinder ausgegeben wird, kann die Qualität nicht besser werden.

Drittens. Das Gesetz benachteiligt Frauen. Im KiTaBereich arbeiten überwiegend weibliche Beschäftigte. Die Träger werden durch die neue Finanzierung gezwungen, in der Regel befristete Arbeitsverträge und Teilzeitverträge anzubieten. So genannte Verlierereinrichtungen könnten ganz geschlossen werden. Jüngere, nach BAT billigere Kräfte werden statt älterer, erfahrener Mitarbeiter eingestellt, um die Personalkosten niedrig zu halten – Sie kennen dieses Problem, das uns der BAT sozusagen vor die Türe kippt –, und auf eine langfristige und nachhaltige Personalpolitik muss verzichtet werden.

Das Gesetz benachteiligt auch die Familien. Die Familien werden an ihrem Wohnort wegen der Gastkinderregelung zu Bittstellern, wenn sie zum Beispiel eine geeignete Kindertagesstätte in der Nähe ihres Arbeitsplatzes gefunden hätten. Sie sind abhängig von der Finanzkraft ihrer jeweiligen Gemeinde, und sie werden künftig mehr Geld für die Betreuung ihrer Kinder aufwenden müssen.

Viele werden auch kürzere Nutzungszeiten buchen, zumindest dann, wenn sie zu den einkommensschwächeren Schichten gehören. Übrigens eine Frage am Rande: Was ist eigentlich, wenn die Jugendhilfe oder

wenn Hartz II sagt, wir fi nanzieren nur vier Stunden, was ist dann das Ergebnis? Das Ergebnis durch diese neue Förderpolitik, wie Sie sie betreiben, ist, dass dann diese Kinder auch nur noch vier Stunden in der Kindertagesstätte bleiben werden.

(Unruhe)

Ja, selbstverständlich, das haben doch die Jugendämter längst ausgemacht, und dadurch werden ausgerechnet die Kinder in den Familien, die eine Kinderbetreuung am notwendigsten hätten, am stärksten betroffen und benachteiligt.

(Beifall bei der SPD - Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist schändlich!)

Auch das ist ein Rückschritt, auch das ist schändlich.

Letzter Punkt: Das Gesetz ist behindertenpolitisch ein Rückschritt. Die Integration von Kindern mit Behinderungen und von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf war bislang durch das noch gültige Bayerische Kindergartengesetz und das Sozialhilfegesetz abgesichert. Bei der künftigen Finanzierung reicht der so genannte Faktor 4,5 aber nicht aus, um eine erforderliche dritte Kraft in den Integrationsgruppen zu fi nanzieren. Mit den Kommunen muss einzeln verhandelt werden, ob sie bereit und in der Lage sind – das sind sie nicht alle –, mehr zu bezahlen.

Der individuelle Förderbedarf der Kinder kann dabei ignoriert werden. Zusätzlich ist für die Integrationsgruppen weiterhin die Finanzierung über die Bezirke notwendig. Der Verband der bayerischen Bezirke hat jedoch bei den Anhörungen hier im Landtag lediglich erklärt, dass die Finanzierung bis einschließlich 2006, aber nicht darüber hinaus, gesichert sei. Im neuen Gesetzentwurf fehlt jegliche Verpfl ichtung zur Fortsetzung der Finanzierung durch die Bezirke. Deswegen befürchten die Träger, dass sie teilweise aus betriebswirtschaftlichen Gründen gezwungen sein werden, die Integrationsgruppen aufzugeben. Dies ist die übereinstimmende Befürchtung aller Träger der freien Wohlfahrtspfl ege, die Kindertagesstätten betreiben. Ich fi nde, man sollte wenigstens so einen Punkt einmal zur Kenntnis nehmen und darauf reagieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zum Schluss. – Die Defi zite in diesem Gesetz sind so zahlreich, dass hier nur ein kleiner Ausschnitt vorgestellt werden kann. Aber im Lauf des Tages wird, denke ich, deutlich, wo die Probleme dieses Gesetzes in ihrer Fülle liegen. Deswegen ist, so meinen wir, eine neuerliche und intensive Beratung dieses Gesetzes dringend erforderlich – nicht hier im Plenum, sondern dort, wo noch Veränderungen und Verbesserungen möglich sind. Lassen Sie sich also nicht von Ihrer Zweidrittelmehrheit zu Ignoranz und Arroganz verleiten und nicht dazu, zum Schaden Bayerns und zum Rückschritt für die Kinder heute ein solches Gesetz hier zu verabschieden.

(Beifall bei der SPD – Staatsministerin Stewens tritt ans Rednerpult)

Frau Ministerin, ich habe Sie noch nicht aufgerufen. Aber jetzt haben Sie das Wort. Bitte.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Na ja, bei der Staatsregierung ist das eben so! – Alexander König (CSU): Die Staatsregierung ist eben immer eine Nasenlänge voraus!)

Ja – manchmal ist man auch zu schnell. – Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Maget, Sie haben soeben gesagt, dass die gesamte Elternschaft sich an ihren Aufruf zur Demonstration gehalten hat. Ich möchte Sie demgegenüber doch darauf hinweisen, dass die Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände bayerischer Kindertagesstätteneinrichtungen – sie vertritt immerhin die Eltern von 370 000 Kindern – sich ganz klar von dem Aufruf distanziert hat. Diese Arbeitsgemeinschaft hat geschrieben, dass sie über die Beteiligung an der Kundgebung gegen das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz am 25. Juni 2005 beraten haben. Es habe ein einstimmiges Votum gegen eine aktive Beteiligung des ABK an dieser Veranstaltung gegeben.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das sagt doch nichts darüber, dass sie keine Kritik am Gesetz hätten! Hier haben sie ihre Kritik geäußert! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)

Der Kollege Maget hat soeben von sämtlichen Elternverbänden gesprochen.

Der ABK schreibt weiter:

Zu diesem Beschluss führten folgende Überlegungen: a) Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der dramatischen Veränderung von Familie und Kindheit begrüßt der ABK grundsätzlich die wesentlichen Zielsetzungen, welche die Bayerische Staatsregierung mit dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz beabsichtigt;

(Margarete Bause (GRÜNE): Die Zielsetzungen sind ja gut, aber die Umsetzung ist dürftig!)

b) Die Notwendigkeit der Gestaltung dieses Gesetzes war von allen Beteiligten akzeptiert, insbesondere auch zu einer künftig gerechteren Verteilung der Personalkostenzuschüsse;

(Anhaltende Unruhe – Alexander König (CSU): Ruhe bitte!)

c) Alle Elterngruppierungen aus der KiTa-Szene waren zur Begleitung der Modellversuche Landsberg am Lech und Bayreuth zur KiTa-Finanzierung sowie ab 2003 an der Fachkommission „Bildungsplan“ jeweils mit Anhörungs- und Antragsrecht eingeladen. Weiterhin begleitet der ABK seit 1999 den Weg zum neuen Gesetz und hatte bisher in einer Reihe von Fraktions- und Ministergesprächen sowie Expertenanhörungen

des Sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag Gelegenheit, Position zu beziehen und diese zu ausführlichen Stellungnahmen zu nutzen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Aber es hat doch nichts genützt!)

Änderungsanträgen zu den wichtigsten Punkten wie Gastkinderregelung, Krankheit und Mutterschutz, Fort- und Weiterbildung wurden im Landtag Ende April 2004 entsprochen.

Wenn man Ihnen heute so zuhört, denkt man: Es ist schlicht und einfach überhaupt nichts passiert.