Protocol of the Session on May 11, 2005

Umweltqualität sowie die Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität – weiterverfolgt und umgesetzt werden müssen.

Ihre Kritik am Wegfall des Einstimmigkeitserfordernisses, auch für die Struktur- und Kohäsionsfonds, teile ich nur bedingt. Wir müssen uns vor Augen halten, dass es ein wesentliches Ziel bei der Ausarbeitung des EU-Verfassungsvertrags war, ein Europa von 25 und vielleicht bald noch mehr Staaten handlungs- und funktionsfähig zu halten. Je größer Europa wird, desto schwieriger wird es, sinnvolle und effi ziente Entscheidungen mit Einstimmigkeit herbeizuführen. Die Einführung der doppelten qualifi zierten Mehrheit ist, wie Sie selbst an anderer Stelle einmal erwähnten, eine sinnvolle und praktikable Lösung. Deutschland kann zusammen mit Partnern, die ähnliche Interessen haben, in diesem Sinne viel bewegen; das steht für mich außer Frage.

Die Reduzierung der Sitzzahl und die Ungleichheit bei den Wahlen zum Europäischen Parlament durch eine degressiv proportionale parlamentarische Vertretung bedauern wir ebenso sehr wie Sie. Auch dies stellt, wie vieles andere im Verfassungsvertrag, einen Kompromiss dar; denn auch ein Parlament hat eine Obergrenze. Man kann die Anzahl der Abgeordneten nicht beliebig ausdehnen, wie es einst in der KPdSU der Fall war oder teilweise in China der Fall ist. Die Regelung, dass die Verkleinerung erst in rund neun Jahren Platz greift, ist auch ein Kompromiss. Die Bundesregierung wollte etwas anderes, aber das wäre im Hinblick auf die neuen Beitrittsländer problematisch gewesen.

Wir kennen doch diese Kompromisse in der Politik, unter anderem bei der ausgewogenen Berücksichtigung von Ländern oder Regionen etc. So kommt es auch in Bayern einmal vor, dass beispielsweise ein fähiger Minister, der einen nach unserer Meinung für alle Fraktionen zustimmungsfähigen Kompromissantrag zu einem Verfassungsvertrag verfasst, der den bestmöglichen Kompromiss für 25 Mitgliedstaaten darstellt, aus regionalen Proporzgründen nicht erneut berufen werden konnte, weil der Ministerpräsident schon zu viele Kandidaten aus diesem Bezirk hatte. Das ist aber ein anderes Kapitel.

Zu diesem Dringlichkeitsantrag kann ich nur sagen: Wir begrüßen es, dass sich die CSU positiv bewegt hat. Am 28. September 2004 haben wir im Ausschuss schon einmal einen Antrag von uns eingebracht, der allerdings nicht so dezidiert ausgearbeitet war und den Sie abgelehnt haben. Frau Prof. Männle hat damals zu Herrn Hoderlein gesagt: Dieser Antrag war vielleicht noch zu früh. Wir stimmen jetzt zu, weil Ihr Antrag unserer Meinung nach in dieselbe Stoßrichtung geht, wenn er auch ausführlicher ausgearbeitet ist. Deswegen werden wir Ihrem Antrag mit Verweis auf unsere kritischen Anmerkungen zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Kollege Dr. Runge das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir freuen uns selbstverständlich über ausgewogene und sachlich differenzierte

Debatten, wie wir sie gerade hier im Plenum und in der Regel auch bei uns im Ausschuss zu europapolitischen Themen führen können. Das Thema „Verfassungsvertrag“ reiht sich da nahtlos ein. Wir haben darüber beispielsweise in einer Plenarsitzung im Dezember 2003 anlässlich eines Dringlichkeitsantrags von uns diskutiert, der einstimmig hier angenommen wurde. Wir hatten dazu viele Debatten im Europaausschuss, und heute diskutieren wir über einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zeitnah zur Bundestagsentscheidung und der darauf folgenden Bundesratsentscheidung.

Auch dieser Antrag ist – das haben wir gestern schon kundgetan – erfreulich ausgewogen und ausdifferenziert. Herzlichen Dank! Im Ergebnis kommt Ihr Dringlichkeitsantrag zu einem kritischen Ja bei der Bewertung des Verfassungsvertrags. Auch die Mehrheit unserer Fraktion sagt ein kritisches Ja zum Verfassungsvertrag. Es gibt allerdings auch die eine oder andere Stimme, die in der Gesamtbeurteilung nur ein abgewogenes Nein sagen kann. Dazu zähle ich persönlich, wie Sie aus den bisherigen Debatten bei uns im Ausschuss und auch an anderer Stelle wissen.

Die positiven Aspekte des Verfassungsvertrags sind ausführlich dargestellt worden, zum einen im Antrag selbst, zum anderen in Ihren Ausführungen, Herr Kollege Bocklet. Deswegen will ich nur Stichworte nennen: Die Grundrechtecharta, die Konkretisierung des Subsidiaritätsgebotes mit dem Frühwarnsystem und der Klagemöglichkeit. Institutionelle Änderungen, die für die Funktionsfähigkeit der EU der 25 Mitgliedstaaten und später mit noch mehr notwendig sind, also mehr Mehrheitsentscheidungen, Schaffung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates – damit dürfte für mehr Kontinuität gesorgt sein und auch für mehr Wahrnehmbarkeit –, Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers – das heißt Bündelung, Identität, Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik, Stärkung des Europäischen Parlaments – der Katalog der Gegenstände, für die das Mitentscheidungsverfahren gilt, ist immens ausgeweitet worden, die Haushaltsbefugnisse werden über den Verfassungsvertrag ausgeweitet –, Wahl des Präsidenten der Kommission, Absegnen der Kommission insgesamt. Das sind Verbesserungen, die das Europäische Parlament erfahren durfte.

Wenn wir jetzt über das Europäische Parlament sprechen, müssen wir an dieser Stelle auch sagen, dass das eigentlich noch nicht genug ist. Wir wünschen uns eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments. Das Parlament hat immer noch kein Initiativrecht. Mitentscheidung bedeutet viel zu oft nicht mehr und nicht weniger als ein Vetorecht nach dem Motto: Vogel friss oder stirb. Fakt ist aber – das wissen wir alle –, dass die EU exekutivisch strukturiert ist. Deshalb muss es unser aller Anliegen sein, die Kompetenzen der Legislative, ob hier oder anderswo, nicht allzu stark beschneiden zu lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt möchte ich einige wenige Kritikpunkte zum Verfassungsvertrag ausführen. Wir teilen ganz viele der von Ihnen genannten Bedenken. So gefällt uns das horizontale Hineinregieren in die kommunale Daseinsvorsorge

wenig. Vor dem Hintergrund der Grünbuch-Diskussion der vergangenen Jahre war es in unseren Augen nicht notwendig, die Debatte auf den Kopf zu stellen. Wir betrachten manche Abgrenzungen durchaus als noch zu schwammig. Vor allem gibt es noch das eine oder andere Einfallstor, das uns nicht besonders gefällt.

Es gibt einige Inhalte, die von uns kritischer betrachtet werden als von Vertretern anderer Fraktionen oder Parteien. Ich spreche nur ganz kurz den Euratom-Vertrag im Protokoll an oder die gemeinsame Verteidigungspolitik in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit dem ganz weit gefassten Mandat und der Pfl icht zur Aufrüstung, wie wir sie schon in Kapitel I und konkreter gefasst in Kapitel III vorfi nden.

Wir sagen auch kritisch an unsere Bundesregierung und an unsere Bundestagsfraktion: Die Debatte im Bundestag hätte schon längst viel umfangreicher geführt werden müssen. Was wir dazu vernommen haben und nachlesen durften, war viel zu dünn. Meines Erachtens hätte über den Verfassungsvertrag eine Volksabstimmung stattfi nden sollen. Den GRÜNEN waren plebiszitäre Elemente immer wichtig. Wir wollen die direkte Demokratie stärken. Deshalb waren die Ausfl üchte – auch unserer Bundestagsfraktion – wenig überzeugend, zuletzt die Ablehnung des entsprechenden Antrags der FDP-Fraktion im Bundestag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Bundesregierung hat ab Mitte des Jahres 2003 die Botschaft verkündet, dass eine Änderung nicht mehr möglich sei. Über das Paket müsste so, wie es sei, abgestimmt werden, andernfalls ginge gar nichts. Diese Botschaft ist angesichts der Tatsache, dass einige Länder noch einige Punkte geändert haben und nach dem Entwurf des Konvents auch noch einige neue Formulierungen aufgenommen wurden, wenig glücklich. Möglicherweise hat bei der Bundesregierung die Verfolgung einer Vision, einer Personalie, in diesem Zusammenhang eine Rolle gespielt. Das möchte ich aber nicht weiter ausführen oder kommentieren.

Zum Antrag der CSU-Fraktion: Wir stimmen heute glücklicherweise nicht über den Verfassungsvertrag ab, sondern über Ihren Dringlichkeitsantrag. In diesem Antrag ist vieles zu fi nden, was wir ähnlich sehen und was wir ebenfalls schon in Form von Anträgen an anderer Stelle gefordert haben. Das gilt sowohl für die Jas, also die positiven Punkte, die Sie herausgestellt haben, als auch für Kritikpunkte.

Allerdings enthält der Dringlichkeitsantrag auch Formulierungen, Forderungen und Erklärungen, die wir oder zumindest große Teile unserer Fraktion dezidiert anders sehen. Ich möchte einige wenige Beispiele herausgreifen: Wir sehen den fehlenden Gottesbezug nicht als schwerwiegenden Mangel an, wie Sie das in Ihrem Dringlichkeitsantrag formuliert haben. Ihnen ist bekannt, selbst unser Außenminister Joseph Martin Fischer hat sich für die Verankerung des Gottesbezuges stark gemacht. Allerdings gibt es sehr wohl Gründe dafür, warum der Gottesbezug nicht verankert wurde. Diese Gründe sind klar und ein

sichtig. Wir haben darüber bereits an anderer Stelle diskutiert. Wir sehen darin keinen schwerwiegenden Mangel. Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Manche unserer Kollegen vertreten sogar die gegenteilige Auffassung.

Einige Mitglieder unserer Fraktion halten gemischte Zuständigkeiten in vielen der von Ihnen kritisch gestellten Felder für nicht schlimm. Dies wird allerdings innerhalb der Fraktion jeweils unterschiedlich gesehen. In der Summe wird das Votum zu Ihrem Dringlichkeitsantrag wiederum eine Enthaltung sein.

Noch einmal: Wir erkennen die Ausgewogenheit und die Ausdifferenziertheit in Ihrem Antrag an, weil diese ein Wert an sich ist. Schließlich ist das in Ihrer Fraktion, vor allem aber in Ihrer Partei, keine Selbstverständlichkeit. Ihr Generalsekretär hat angekündigt, Europapolitik zum Hauptkonfl iktfeld in der künftigen Auseinandersetzung mit Rot-Grün und mit der Bundesregierung machen zu wollen. Ich sage Ihnen: Diese Diskussion wird nicht allein an Rot-Grün hängen bleiben. Im Laufe einer solchen Auseinandersetzung wird sehr vieles an Europa hängen bleiben. Wenn ich mir das Fünf-Punkte-Programm, das Herr Söder angekündigt hat und das Herr Stoiber in extenso spielen will, ansehe, stelle ich fest: Dieses Programm wird von einem riesengroßen Berg an Scheinheiligkeit und Doppelzüngigkeit getragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen leider viel zu oft das Spiel beobachten, dass sich unser Ministerpräsident in Brüssel und Berlin europäisch staatsmännisch gibt, und im Bierzelt in Bayern – aber nicht nur im Bierzelt – gegen Europa Stimmung gemacht und gegen Europa gehetzt wird. Es wird dann das Gespenst des Bürokratiemonsters an die Wand gemalt und von „Subventionitis“ gesprochen. Ich möchte dazu ein konkretes Beispiel anführen, mit dem ich Sie noch quälen werde: Herr Söder hat davon gesprochen, dass Deutschland der Zahlmeister wäre. Das ist nachzulesen. Dazu muss ich ganz klar sagen: Netto sind wir der größte Zahler. Auf die Zahl der Köpfe bezogen gibt es jedoch einige Länder, die Netto weitaus mehr zum europäischen Haushalt beitragen. Ich muss aber auch klar feststellen, dass die Nettozahlungen in den Zeiten der großzügigen Herren Kohl und Waigel doppelt so hoch waren.

(Franz Maget (SPD): So ist es!)

Für den Umstand, dass die Nettozahlungen Deutschlands inzwischen niedriger sind, gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen stehen wir in der Relation wirtschaftlich schlechter da und zum anderen hat Rot-Grün auf dem Gipfel in Berlin im Jahre 1999 wesentlich besser verhandelt. Der Anteil, den Deutschland am Briten-Rabatt zu tragen hat, wurde immens verkleinert. Rot-Grün ist es also zu verdanken, dass die Zahlmeister-Rolle Deutschlands zurückgegangen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie versuchen derzeit, mit dem Argument eines rot-grünen Lohndumpings Stimmung zu machen. Ich erinnere dazu an die Debatte, die wir bei der letzten Plenarsitzung geführt haben. Die SPD hat ja heute im Nachtrag einen Dringlichkeitsantrag zur illegalen Niedriglohnkonkurrenz und zu inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen eingebracht. Wir haben für die damalige Sitzung einen entsprechenden Antrag eingebracht. Sie sind gefordert, wenigstens diejenigen Instrumente einsetzbar zu machen, die in Deutschland eingesetzt werden könnten. Ich spreche von Tariftreueregelungen, von ausdifferenzierten Mindestlohnregelungen sowie vom Korruptionsregister. Sie haben die Möglichkeit, vor Ort in Deutschland gegenzusteuern und sollten nicht ständig Gespenster beschwören.

Noch ein Gedanke zur Debatte um die Länder Rumänien und Bulgarien. Hier gibt es von Ihrer Seite Anwürfe, die Bundesregierung hätte schlecht verhandelt. Wir geben Ihnen dazu die Botschaft mit: Die Erweiterung kann nicht nur ein Nehmen sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Vorgehensweise, den freien Warenverkehr, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Verkehr für Kapitaldienstleistungen am besten schon vorvorgestern einzuführen aber die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit erst übermorgen einzuführen, ist nicht möglich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind sehr wohl möglich und auch durchgesetzt. Wir in Deutschland müssen dafür Sorge tragen, dass diese Beschränkungen nicht durch illegale Arbeitnehmerüberlassung oder durch Scheinselbstständigkeit umgangen werden. Möglich sind auch bilaterale Abkommen bezüglich der Dienstleistungsfreiheit. Wir sagen auch offen, die „ZweiDrei-Zwei-Regelung“ geht auf eine Initiative von Bayern und Österreich zurück. Kehren Sie bitte immer zuerst vor der eigenen Haustüre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme damit wieder auf den Verfassungsvertrag und Bayern zurück. Ihre Forderung nach einer stärkeren Einbindung des Bundestages halten wir für richtig. Diese Forderung fi ndet unsere volle Unterstützung. Das Problem ist, dass die Exekutiven in den Nationalstaaten, also die deutsche Bundesregierung als Exekutive in Brüssel zur Legislative wird. Das haben wir eindrucksvoll bei der Debatte um den europäischen Haftbefehl vorgeführt bekommen. Umso wichtiger ist es daher, die Legislative zu stärken und Schwächungen nicht zuzulassen.

Selbstverständlich muss der Bundesrat beteiligt werden, wenn es um Länderzuständigkeiten und Länderbeschaffenheiten geht. Meine Damen und Herren, ich wende mich dabei vor allem an die Staatsregierung und an Sie, Herr Minister Sinner: Dabei darf es nicht bleiben. Eine einseitige Exekutivfi xierung kann nicht durch Stärkung einer anderen Exekutive geheilt werden. Deswegen drängen wir auf Einbindung und Einbeziehung des Landtags.

Wir hoffen, dass Sie uns gleich die entsprechenden Zusagen geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Zu einer Zusammenfassung hat der Herr Minister das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Runge, Sie haben eben die bessere Einbindung des Landtags gefordert. Ich meine, der Dringlichkeitsantrag, der vom Kollegen Bocklet formuliert wurde und den die CSU-Fraktion gestellt hat, ist schon ein wichtiger Schritt, um den Landtag einzubinden.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Der Landtag kann sich selber einbinden, aber Sie sollen binden!)

Der Landtag ist doch ein Souverän, der sich einbringen kann. Haben Sie doch den Mut, das auch selbst einmal aufzugreifen.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Aber Sie sind auch jemand, der binden kann!)

Das ist von der CSU-Fraktion richtigerweise gemacht worden. Die Bayerische Staatsregierung wird dem Verfassungsvertrag im Bundesrat am 27. Mai zustimmen. Ich meine, es ist ein gutes Signal, wenn auch der Bayerische Landtag dem Entschließungsantrag mit großer Mehrheit zustimmt.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Zweidrittelmehrheit!)

Das zeigt, dass sich Bayern als eine Region in Europa, die größer als viele Mitgliedstaaten ist, der europäischen Verantwortung durchaus bewusst ist.

Wenn über Europa diskutiert wird, manchmal auch kontrovers diskutiert wird, dann ist dies weiß Gott kein Zeichen von Europafeindlichkeit, sondern dann ist das eine Auseinandersetzung mit der europäischen Sachpolitik. Europapolitik ist Innenpolitik, nicht Außenpolitik. Wir müssen darüber reden: Was sind die besten Lösungen für Europa? Wenn es ab und zu abweichende Meinungen gibt, dann muss man das als große Volkspartei auch ertragen können, meine Damen und Herren.