des Finanzministeriums erledigt. Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe nun den Bereich des Staatsministeriums der Justiz auf, begrüße Frau Justizministerin und bitte sie ans Podium. Alleinige Fragestellerin zu diesem Bereich ist Frau Kollegin Stahl.
Guten Morgen, Frau Justizministerin. Trifft es zu, wie im „Münchner Merkur“ vom 19.04.2005 berichtet, dass das Justizministerium Akten zum Verfahren 5 U 2919/04 angefordert hat, und entspricht dies der gängigen Praxis, oder ist es darin begründet, dass die Anwältin der Klägerin, die einen Teil der Klage, nämlich den Schadenersatz regelt, in einer persönlichen Beziehung zum bayerischen Landesvater steht?
Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Stahl! Es trifft nicht zu, dass das Staatsministerium der Justiz Akten zu dem genannten Zivilverfahren angefordert hat. Die Situation stellt sich vielmehr wie folgt dar:
Gegen einen Bescheid des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht München wurde weitere Aufsichtsbeschwerde eingelegt. Daraufhin hat das Staatsministerium der Justiz den Generalstaatsanwalt um Vorlage der Akten zu einem Ermittlungsverfahren gebeten, falls der Beschwerde nicht abgeholfen wird. Dieses Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit den zivilrechtlichen Streitigkeiten. Es entspricht der gängigen Praxis, bei einer weiteren Aufsichtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft die Akten anzufordern. Das Vorgehen des Staatsministeriums der Justiz entspricht damit gängiger Praxis.
Der Generalstaatsanwalt hat der Beschwerde nicht abgeholfen und daraufhin einen Band Ermittlungsakten vorgelegt.
Das haben Sie bestätigt. Machen Sie aus anderen Gründen von der Ihnen möglichen Berichtspfl icht Gebrauch, wenn ja, aus welchen Gründen, wie oft tun Sie das, oder geschieht das nur, wenn Beschwerden vorliegen, und wie verfahren Sie dann anschließend? Nehmen Sie das wortlos zur Kenntnis, gibt es eine schriftliche oder mündliche Weisung, oder wird der Staatsanwalt ins Ministerium bestellt?
Ich persönlich nehme überhaupt nichts zur Kenntnis, sondern das ist ein Verfahren, das im Rahmen der Verwaltung stattfi ndet. Das gilt jetzt für diesen Fall. Wenn Sie Fragen zu anderen Fällen haben, kann ich sie gerne beantworten.
Ich selbst habe mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun, sondern das geschieht auf dem reinen Verwaltungsweg.
Täusche ich mich, oder sind Sie oberste Dienstherrin? Wenn ja, halten Sie Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz für mehr Unabhängigkeit bei Staatsanwaltschaften und Richtern für sinnvoll? Ich denke hier an Änderungen im Weisungsrecht, im Demonstrationsrecht oder bei den Zuständigkeiten.
Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass während meiner Amtszeit keine Weisungen ergangen sind. Ich habe mich auch in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft dazu geäußert, dass ich im Gesetz keine Änderungen als notwendig erachte. Das wird auch von den Staatsanwälten so bestätigt, weil sich die Staatsanwälte angesichts der gängigen Praxis nicht in einer Situation sehen, in der sie das für nötig halten.
Trifft es zu, dass Sie auch aus anderen Gründen – nicht nur aus Beschwerdegründen – Akten anfordern?
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich rufe jetzt die Fragen an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen auf. Frau Ministerin Stewens, herzlich willkommen bei uns im Hause. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Sonnenholzner.
Frau Ministerin, welche Einrichtungen – ich bitte um eine Einzelaufl istung – werden Investitionsmittel aus dem Landesplan für Altenhilfe erhalten, und warum ist die bereits für Februar 2005 angekündigte diesbezügliche Kabinettsentscheidung bisher nicht veröffentlich worden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Verständnis, dass ich auf konkrete Förderprojekte nicht eingehen kann. Fest steht zwar, dass bereits bewilligte Maßnahmen und solche, bei denen dem vorzeitigen
Baubeginn zugestimmt wurde, mit Mitteln in Höhe von 25 Millionen Euro abfi nanziert werden. Für die Förderung weiterer Projekte im Rahmen eines politischen Vertrauensschutzes stehen im Doppelhaushalt 2005/2006 Mittel in Höhe von 12,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Kriterien für die Verteilung dieser Mittel werden derzeit noch defi niert. Ich möchte dazu sagen, dass auch die Projekte für einen vorzeitigen Baubeginn unter einem politischen Vertrauensschutz stehen. Diese Projekte werden auch abfi nanziert. Sie sind in den genannten 25 Millionen Euro enthalten. Die Kriterien für den zusätzlichen politischen Vertrauensschutz werden zurzeit noch defi niert. Die Abfragen bei den Regierungen laufen noch. Ich gehe davon aus, dass die endgültige Entscheidung über die konkreten Förderprojekte Anfang Juni erfolgt. Über die getroffenen Entscheidungen werden die Projektträger von den Regierungen umgehend unterrichtet.
Frau Staatsministerin, wie kann ich die Aussage, dass Sie noch an den Kriterien arbeiten, mit einer Presseaussage des Herrn Kollegen Bocklet in Einklang bringen, der am 18. Januar 2005 erklärt hat, dass das Alten- und Pfl egeheim Spielberg in Oberschweinbach die Förderung genau aus diesem Topf erhalten wird? Ich kann Ihnen den entsprechenden Presseartikel gerne zur Verfügung stellen.
Frau Kollegin Sonnenholzner, Sie müssten den Kollegen Bocklet fragen, was ihn dazu veranlasst hat, entsprechende Pressemitteilungen herauszugeben. Ich persönlich kann Ihnen nur sagen, dass die Vertrauensschutzkriterien für die genannten 12,7 Millionen Euro noch nicht defi niert sind.
Frau Staatsministerin, wie sieht es mit Einrichtungen wie dem Bürgerstift Seniorenzentrum Landsberg aus, für das ein Ersatzbau geplant ist, mit dem Ende Mai begonnen werden muss? Nach Meinung des örtlichen Abgeordneten, Herrn Staatsminister Dr. Goppel, die er gegenüber Ihrem Staatssekretär schriftlich geäußert hat, genießt diese Einrichtung politischen Vertrauensschutz. Wenn mit dem Bau begonnen würde, wäre das für diese Einrichtung förderschädlich oder nicht?
Frau Kollegin Sonnenholzner, momentan melden sich viele Abgeordnete aus den unterschiedlichen Fraktionen bei mir oder bei den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern meines Hauses. Diese Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass die jeweiligen Projekte in ihren Stimmkreisen politischen Vertrauensschutz erhalten. Ich bitte Sie, die endgültige Abfrage bei den Regierungen und verbunden damit die endgültige Defi nition der Vertrauensschutzkriterien abzuwarten.
Frau Staatsministerin, wie begründet es sich, dass die Entscheidung, die für Ende Februar angekündigt war, nun doch erst Ende Mai fallen soll?
Frau Kollegin, der Grund liegt darin, weil sich durch die Abfragen bei den Regierungen Unsicherheiten ergeben haben. Wir hatten die Situation, dass wir konkreter abfragen mussten, weil es jeweils um Haushaltsbeschlüsse und um Einstellungen in den Wirtschaftsplan geht, wenn Eigenbetriebe betroffen sind. Wir mussten nachfragen, um exakte Auskünfte bei den Regierungen zu bekommen. Ich halte dies für richtig, weil wir dadurch eine gesicherte Entscheidungsbasis bekommen haben.
Herr Präsident, Frau Staatsministerin! Meine Frage lautet: Trifft es zu, dass ein Antrag des Vereins „Kopfstütze e.V. Nürnberg“ auf staatliche Förderung einer Kinderkrippe in der Stadt Fürth im Rahmen des Gesamtkonzepts Kinderbetreuung von der Regierung von Mittelfranken mit dem Hinweis abgelehnt worden ist, das Kontingent für Krippen sei bereits ausgeschöpft und wie ist dies mit der Antwort der Staatsregierung vom 11. April 2005 auf meine Schriftliche Anfrage in Einklang zu bringen, wonach – Zitat – „im Regierungsbezirk Mittelfranken im Jahr 2002 ein Antrag auf einen Kinderhort abgelehnt“ worden sei „und weitere Ablehnungen und Verschiebungen … seitens der Regierungen nicht gemeldet“ worden seien?
Herr Präsident, Herr Kollege Wahnschaffe! Wie Sie wissen, läuft das Verfahren zur Aufnahme in den Krippenförderplan so ab, dass der Träger einen Antrag bei der Sitzgemeinde einreicht, die diesen dann zur Entscheidung an die jeweilige Regierung weiterleitet. Zu dem Vorhaben des Vereins „Kopfstütze e. V.“ ist noch kein Bescheid – also auch kein ablehnender – der Regierung von Mittelfranken ergangen, da noch kein vollständiger Antrag auf Aufnahme in den Krippenförderplan vorliegt.
Die Stadt Fürth hat lediglich im Rahmen einer Voranfrage den Träger im Hinblick auf die noch geltende Rechtslage darauf hingewiesen, dass im Jahr 2005 die Zahl der neu in die Förderung aufnehmbaren Krippenplätze beschränkt ist und für 2005 das Kontingent für Mittelfranken ausgeschöpft ist.
Bei In-Kraft-Treten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes fällt die Kontingentierung weg, sodass auch für 2005 die Regierung von Mittelfranken aufgrund einer Kontingentierung kein Vorhaben ablehnen bzw. in die Folgejahre verschieben muss. Die Aussage, dass im Regierungsbezirk Mittelfranken im Jahr 2002 ein Antrag auf einen Kinderhort abgelehnt worden sei und weitere Ablehnungen und Verschiebungen seitens der Regierungen nicht gemeldet worden seien, ist daher nach wie vor richtig und nicht zu korrigieren.
Frau Staatsministerin, wie erklären Sie es sich, dass die Stadt Fürth dem Antragsteller mitgeteilt hat – und zwar ohne Bezugnahme auf einen bestimmten Antrag –, dass nach Rückfrage bei der Regierung von Mittelfranken dem Ministerium mitgeteilt worden sei, dass es nicht möglich sei, eine weitere Krippe
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie kennen die Rechtslage genauso wie ich. Wenn zum 1. Juli 2005 das BayKiBiG in Kraft tritt, wird es keine Kontingentierung mehr geben. Das ist der Vorteil dieses Gesetzes. Vor diesem Hintergrund müssen Sie die Stadt Fürth fragen, warum sie eine entsprechende Auskunft gegeben hat. Offensichtlich wurde in diesem Fall gar kein Antrag eingereicht, der an die Regierung von Mittelfranken hätte weitergegeben werden können.
Frau Staatsministerin, darf ich Ihre Antwort so interpretieren, dass mit In-Kraft-Treten des neuen BayKiBiG ein Antrag auf Förderung dieser Einrichtung, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und in den Bedarfsplan der Stadt Fürth aufgenommen ist, mit einem positiven Bescheid rechnen kann?
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie kennen die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Wenn diese Einrichtung – die Krippe des Vereins „Kopfstütze e. V. Nürnberg“ – als bedarfsnotwendig anerkannt worden ist, besteht natürlich der Rechtsanspruch auf eine staatliche und eine kommunale Förderung.
Ich würde jetzt gerne den Bereich des Staatsministeriums des Innern aufrufen, sehe aber niemanden, der Ihre Frage beantworten kann, Herr Kollege Eykmann. Ich sehe auch Herrn Kollegen Goppel noch nicht; ich kann also auch damit nicht weitermachen. Heute scheint in der Staatsregierung wohl das Chaos ausgebrochen zu sein, wenn ich das so sagen darf.
Ich rufe jetzt doch noch die Frage des Kollegen Eykmann auf, da Herr Minister Beckstein vor Minister Goppel in den Saal gekommen ist. Er sieht sehr erschöpft aus. Ich bitte Sie, die erste Frage zu beantworten.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, ich hoffe nicht, dass Sie durch den Verkehr am Mittleren Ring in Würzburg verhindert worden sind, pünktlich zu sein. Meine Frage: Wie denkt die Staatsregierung darüber, den Mittleren Ring in Würzburg für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren oder zumindest eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Lkws anzuordnen und durch verstärkte Verkehrskontrollen dem Lkw-Fernverkehr die Abkürzung durch das Würzburger Stadtgebiet zu verleiden?
Herr Präsident, lieber Herr Kollege Eykmann! Zunächst bitte ich das Hohe Haus und den Herrn Präsidenten um Entschuldigung. Wir hatten uns schlichtweg verschätzt hinsichtlich der Frage, ob ich noch drankomme oder nicht mehr. Anscheinend sind die vorhergehenden Fragen aber sehr viel schneller abgehandelt worden, als meine Mitarbeiter erwartet hatten. Ich bitte, dies zu verzeihen.
Nun zur Beantwortung. Die Staatsregierung sieht in rechtlicher Hinsicht keine Möglichkeit, die Bundesstraße 19, also den Mittleren Ring in Würzburg, aus Gründen des Lärmschutzes für den Schwerverkehr zu sperren. Eine Bundesstraße unterliegt dem Gemeingebrauch und ist von ihrem Widmungszweck dazu bestimmt, überörtlichen Verkehr und damit auch Lkw-Verkehr aufzunehmen. Da sich die Verkehrsmengen vor Ort objektiv nicht in außergewöhnlicher Weise verändert haben, die Zählergebnisse und die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung vielmehr auf eine stabile Verkehrsmenge hinweisen, fehlt es an den notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen, die in § 45 StVO für die Anordnung von Verkehrsverboten oder Eingriffen in den fl ießenden Verkehr gefordert werden. Gleiches gilt für eine pauschale Beschränkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit für den Schwerverkehr von derzeit 50 km/h auf 30 km/h, weil hierdurch kein für das menschliche Ohr wahrnehmbarer Effekt erzielt werden könnte.
Polizeiliche Kontrollen des Schwerverkehrs fi nden unter Ausnutzung aller vorhandenen personellen Möglichkeiten regelmäßig statt. Insbesondere das im Bereich des Stadtrings Süd bestehende Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr wird permanent und konsequent überwacht.