Protocol of the Session on May 10, 2005

Der Fragenkatalog ist auf einer Grundlage oder einer Fragensammlung des Bayerischen Jugendrings entwickelt worden. Dafür gebührt dem Bayerischen Jugendring Dank. Ich werde die lieben Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, wenn wir bei den nächsten Haushaltsberatungen wieder suchen, wo wir Einsparungen vornehmen könnten, auch dann zu sehen: Hier ist ein bayerischer Jugendring, der für den Bayerischen Landtag Vorarbeit leistet, der für den Bayerischen Landtag Grundlagen erarbeitet hat. Das sollten Sie bei Ihren Spardebatten dann berücksichtigen.

Auf der Grundlage dieses Fragenkataloges haben wir einen Katalog entwickelt, der alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen berührt – von allen Kindern und Jugendlichen, die in Bayern leben, egal, welcher Herkunft sie sind.

Das war uns GRÜNEN auch besonders wichtig. Alle die, die hier leben, haben ein Recht auf Perspektive. Die Verfassung schließt dies nicht aus.

Wichtig waren uns auch der fi nanzielle und der Bildungshintergrund der Kinder und Jugendlichen und natürlich auch das Geschlecht. Das Deutsche Jugendinstitut hat erst gestern das aktuelle Kinderpanel für Deutschland vorgestellt. Dieses kommt zu dem Schluss – wenn man ihn überhaupt in einem Satz so ziehen kann –, dass die meisten Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren glücklich aufwachsen, dass sie damit die besseren Lebenschancen haben und aufgeschlossener für die Welt und die anderen Menschen sind. Das Kinderpanel sagt aber auch, dass diese Entwicklung davon abhängig ist, wo die Kinder aufwachsen und wie ihr Wohnumfeld ist. Wir wollen es in Bayern genauer wissen. Es ist sicher kein Zufall, dass gerade in Bayern die Jugendarbeit einen hohen Stellenwert hat, dass die Jugendverbände sehr stark sind und dass auch die Jugend an sich einen hohen Stellenwert hat.

Bei aller Freude über die Einsetzung dieser Enquete-Kommission möchte ich nicht verhehlen, dass es auch Punkte gab oder gibt, bei denen wir Befürchtungen haben. Der CSU war es schon wichtig, dass keine Fragen auftauchen, welche die Schlussfolgerung zulassen könnten, dass es in Bayern in irgendeiner Form Bildungsdefi zite gibt oder geben könnte. Lücken sehen wir auch bei einigen anderen Punkten, zum Beispiel beim Konsumverhalten der Jugendlichen. Wie hoch ist ihr Einkommen? Wie hoch ist die Verschuldung gerade angesichts des aktuellen Themas Handymissbrauch? Wie viel müssen Kinder und Jugendliche in Bayern nebenher arbeiten, um ihre Ansprüche zu befriedigen? Welches sind ihre Ansprüche und woher kommen sie? Wie verwenden sie ihre Zeit?

Sind sie sportlich aktiv – im Verein oder eher individuell? Wie sieht es mit der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen aus? Wo erwerben sie die zu benötigende Kompetenz – zu Hause oder in der Schule? Wir haben sehr darauf gedrungen, dass auch Geschlecht und soziale Herkunft auftauchen. Das tun sie auch, in der Präambel können Sie es nachlesen. Wir wollen es ganz genau wissen, sonst können eventuelle Unterschiede nicht erkannt werden, sonst könnten sie leichter übergangen werden. Das wollen wir aber verhindern.

Die Gefahr, dass diese Fragen unter den Tisch fallen, sehen wir allerdings nicht. Dafür steht auch das Wort des angehenden Vorsitzenden. Wir werden gemeinsam – meine Kollegin Tolle und ich – mit den Kolleginnen und Kollegen versuchen, in den nächsten Jahren und auch darüber hinaus eine Entscheidungsgrundlage für den Bayerischen Landtag zu erarbeiten, die dieses Wort auch verdient und die unseren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bayern eine Perspektive aufzeigt. Die grüne Landtagsfraktion wird der Einsetzung einer Jugend-Enquete-Kommission zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Niemand. Dann ist es so beschlossen.

Nach § 82 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag wird die Zahl der Mitglieder der Enquete-Kommission vom Landtag festgelegt. Die Zahl der Mitglieder des Landtags muss die Zahl der übrigen Kommissionsmitglieder übersteigen. Es wurde von den Fraktionen vorgeschlagen, die Mitgliederzahl auf insgesamt 11 festzusetzen. Die Fraktionen haben sich außerdem darauf geeinigt, dass die Enquete-Kommission aus sechs Abgeordneten, für die jeweils ein Vertreter zu benennen ist, und fünf weiteren Mitgliedern bestehen soll. Im Einzelnen verweise ich hinsichtlich der vorgeschlagenen Persönlichkeiten auf die Drucksache 15/3259. Ich gehe davon aus, dass wir über die Vorschläge gemeinsam abstimmen können.

Wer mit der vorgeschlagenen Mitgliederzahl und der vorgesehenen Zusammensetzung der Enquete-Kommission sowie den benannten Persönlichkeiten einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Es besteht Übereinstimmung im ganzen Haus. Stimmt jemand dagegen, enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Gemäß § 33 der Geschäftsordnung bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören. Als Vorsitzender wurde Herr Kollege Bernd Sibler und als dessen Stellvertreter Herr Kollege Dr. Linus Förster vorgeschlagen. Ich gehe wiederum davon aus, dass über beide Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden kann.

Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Es besteht wiederum Einigkeit im ganzen Haus. Der Ordnung halber frage ich nach Gegenstimmen und Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das auch so beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Bei soviel Harmonie im Hohen Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gehe ich davon aus, dass es in der Enquete-Kommission auch eine gute Zusammenarbeit geben wird, sodass wir hier im Hohen Haus miteinander über gute Ergebnisse debattieren können. Ich wünsche eine gute Arbeit und einen guten Erfolg.

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 7:

Eingabe zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) (SO.0387.15)

Der Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung am 14. April 2005 befasst.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Der Ausschuss hat beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag der Staatsregierung als Material zu überweisen. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne nun die Aussprache hierzu. Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Kollegin Ackermann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir möchten diese Petition exemplarisch hier im Plenum behandeln. Es handelt sich hierbei um eine wirklich exemplarische Petition, die es unter den hunderten von Petitionen zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, die wir zurzeit im Sozialausschuss behandeln, verdient, herausgehoben zu werden. Sie verdient es nicht nur deshalb, weil sie von 17 000 Unterzeichnern unterstützt wird. Sie verdient es auch deshalb, weil es sich bei den Petenten um eine Vereinigung von Menschen handelt, um das Aktionsbündnis „Kinder brauchen Qualität“, welches sich seit über fünf Jahren damit beschäftigt, wie für Bayern ein gutes Bildungs- und Betreuungsgesetz geschaffen werden kann. In vielen Sitzungen hat sich dieses Aktionsbündnis mit den Problemen auseinandergesetzt und Eckpunkte erarbeitet, die es Wert sind, auch vorgestellt zu werden. Von den Eckpunkten, die das Aktionsbündnis erarbeitet hat, nenne ich nur einige exemplarisch, denn es sind sehr viele und sehr viele gute Vorschläge, die es eigentlich alle Wert wären, gehört zu werden, aber das würde die Zeit sprengen.

Das Aktionsbündnis „Kinder brauchen Qualität“ sieht es als Hauptaufgabe, Erziehung, Bildung und Betreuung auf

dem Niveau des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes durchzuführen. Es fordert eine rechtliche Festschreibung der Kinderbetreuung im Vorschulalter. Das sind wichtige Forderungen, die bis jetzt in den Beratungen nicht berücksichtigt wurden. Das Aktionsbündnis fordert ein Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen; es fordert eine Trägervielfalt und die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Das Bündnis fordert kleine Gruppen, eine Kernzeit von fünf bis sechs Stunden und es fordert ein Wahlrecht in Bezug auf das Konzept.

Diese Forderungen sind auch von unserer Fraktion immer wieder vorgetragen und unterstützt worden.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Diese Forderungen werden aber auch unisono von allen Sachverständigen in den Anhörungen sowie von anderen Petenten erhoben. Wir haben heute Morgen das Bildungs- und Betreuungsgesetz bis zum Artikel 20 beraten.

Bisher ist von all diesen Forderungen nichts eingefl ossen. Ich fi nde, es ist extrem bedauerlich, wie sich die Mehrheitsfraktion ignorant über all diese Forderungen hinwegsetzt

(Beifall bei den GRÜNEN)

und glaubt, ihren Gesetzentwurf einfach durch Aussitzen, Weghören und Wegschauen durchzubringen und weiterhin glaubt, dass sich die ganze Geschichte irgendwann beruhigen wird, ohne auf die Sorgen der Eltern und Erzieherinnen zu achten, die berechtigt sind. Dies wird sich in der Zeit, in der der Gesetzentwurf umgesetzt wird, herausstellen. Diese Menschen haben Recht und die geäußerten Sorgen werden Realität werden.

Diese Petition wurde bereits am 11.11. in einer größeren Aktion im Saal vor dem Plenarsaal von allen drei Fraktionen entgegengenommen. Von allen drei Fraktionen ist den Menschen auch Hoffnung gemacht worden, dass ihre Forderungen in das Gesetz einfl ießen werden und ihre Sorgen berücksichtigt würden. Soweit ich es erkennen kann, wird die Forderung, die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen, nicht erfüllt. Es war enttäuschend, wie dieses Petition behandelt wurde. Ich habe das Protokoll hier. Von der Berichterstatterin, Frau Dr. Strohmayr, wurde darauf hingewiesen, wie wichtig diese Petition ist. Frau Dodell hatte dafür nur einen Satz: Material. Das bedeutet das Aus für diese Petition und das bedeutet das Aus für die erhobenen Forderungen. Ich betone dies an dieser Stelle ausdrücklich und ich möchte, dass trotz der Ablehnung die berechtigten Forderungen an dem Gesetzentwurf noch etwas verändern können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Als Nächste hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Steiger das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Diese Eckpunkte für ein bayerisches Kindertagesstättengesetz, die in dieser Petition benannt sind, hat

das Aktionsbündnis „Kinder brauchen Qualität“ eingereicht. Wenn man sich vorstellt, dass diese Petition durch 17 000 Unterschriften unterstützt worden ist, dann ist das ein Umstand, über den man nachdenken muss und den man ernst nehmen muss. Das Bündnis „Kinder brauchen Qualität“ ist ein bayernweit tätiges trägerübergreifendes Netzwerk von allen Betroffenen, die sich mit frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auseinander setzen. Sie beziehen sich auf die inzwischen zwölfjährige öffentliche Diskussion um die Umsetzung des KJHG in Bayern sowie auf einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Obgleich Frau Kollegin Ackermann auf viele Punkte der Petition eingegangen ist, lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen, die den Petenten sehr wichtig sind und die man nicht einfach mit dem Beschluss, die Eingabe der Staatsregierung als Material zu überweisen, so wie es die Mehrheit im Ausschuss getan hat, abtun kann. Es ist bedauerlich, dass unserem Votum nach Berücksichtigung dieser Petition nicht gefolgt worden ist.

Es geht den Petenten um die Begriffsbestimmung, um den Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindestageseinrichtung, der im Gesetz verankert werden soll. Das ist wieder nicht geschehen. Es geht ihnen auch um die Aufgaben der Tageseinrichtungen, nämlich die Hauptaufgaben Erziehung, Bildung und Betreuung. Diese Begriffe stehen zwar im Gesetzentwurf der Staatsregierung, aber eine Umsetzung kann, so wie der Gesetzentwurf angelegt ist, nicht erfolgen, weil der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan aufgrund der personellen und fi nanziellen Voraussetzungen nicht so machbar ist, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Es geht darum, bei den Tageseinrichtungen eine soziale Integration zu ermöglichen und Kinder mit besonderen Bedürfnissen und besonderem Förderbedarf individuell zu fördern. Es geht im Weiteren darum, die Altersmischung in pädagogisch sinnvoller Weise auszulegen.

Der nächste Punkt befasst sich mit der Bedarfsermittlung und der Bedarfsplanung. Es geht den Petenten darum, den jeweiligen Bedarf an Tageseinrichtungen für Kinder jährlich fl ächendeckend, wohnortnah und für alle Altersgruppen zu ermitteln. Dabei soll nicht allein die Gemeinde den Bedarf bestimmen, sondern auch die Eltern und die Träger sollen mit einbezogen werden. Auch die Wünsche bzw. das Wahlrecht der Betroffenen ist den Petenten sehr wichtig. Diese Forderung, die nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht mehr erfüllbar ist, unterstützen wir ebenso. Wenn man sich die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs, speziell die Formulierungen zur Gastkinderregelung ansieht, dann kann man erkennen, dass der Wunsch nicht erfüllbar ist.

Die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern ist den Petenten ebenso wichtig. Auch diese Forderung wird aufgrund des Gewichtungsfaktors von 4,5 im Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht mehr erfüllbar sein. Als oberstes Prinzip ist ihnen die Herstellung gleicher Lebensbedingungen für Kinder und Familien in Bayern ein Anliegen.

Als nächstes fordern sie die Sicherung der Qualität aus Sicht der Kindern, der Eltern, des pädagogischen Perso

nals und der Träger sowie die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans. Um die Qualität im Sinne der Kinder zu sichern, müssen kleine Gruppen eingerichtet werden, Bezugspersonen kontinuierlich anwesend sein sowie pädagogische Fachkräfte und entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Diese Forderung ist nur mit der Einrichtung einer Kernzeit von fünf bis sechs Stunden zu erreichen. Auch werden das Wahlrecht der Eltern sowie fl exible Öffnungszeiten ohne Qualitätsverlust und damit der Verzicht auf Buchungszeiten, bezahlbare Elternbeiträge und die Finanzierung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe für mindestens sechs Stunden pro Kind und Tag gefordert. Die Petenten wollen die Kindertagesstätten als Ort für Familien gelten lassen.

Daneben wird gefordert, eine ausreichende Qualität des Personals sicherzustellen, was die Möglichkeit zur Qualifi zierung und zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sowie zur Supervision einschließt. Daneben solle dem Personal genug Zeit für die Kinder sowie für Vor- und Nachbereitung sowie für die Kooperation mit dem Träger zur Verfügung gestellt werden. Den Petenten ist auch die Qualität der Träger wichtig. Die Träger sollen in die Bedarfsermittlung und die Bedarfsplanung einbezogen werden. Auch die geforderte Planungssicherheit für die Träger ist ein wichtiger Aspekt. Daneben wird die Forderung nach einer kostendeckenden Gesamtfi nanzierung erhoben.

In der Eingabe werden des Weiteren Finanzierungsgrundsätze angesprochen, es wird ein Sockelförderbetrag und ein Rechtsanspruch auf Zusatzkräfte sowie ein Personalschlüssel, der entsprechende Verfügungszeiten einschließt, angeregt. Daneben wird eine Zweckbindung für sämtliche staatlichen und kommunalen Zuschüsse gefordert.

Ich denke, die genannten Forderungen sind ernst zu nehmende Gesichtspunkte, die nur dadurch wirksam aufgegriffen werden können, wenn die Petition berücksichtigt wird. Die dargestellten Erwägungen sollten im Gesetzentwurf aufgegriffen und dadurch entsprechend gewichtet werden.

(Beifall bei der SPD)

Für die CSUFraktion darf ich Herrn Kollegen Unterländer das Wort geben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Aktionsbündnis „Kinder brauchen Qualität“ hat sich in der Tat sehr intensiv mit der frühkindlichen Betreuung auseinander gesetzt und hierzu eine Eingabe gemacht, mit der sich die CSU-Fraktion schon im Vorfeld – ebenso wie mit anderen Anregungen von Verbänden, Organisationen, Eltern, Erzieherinitiativen und den Trägern – in einem intensiven Dialogprozess auseinander gesetzt hat. Das Ergebnis dieses Dialogprozesses sind eine grundsätzliche Zustimmung zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz, eine Ergänzung zu diesem Gesetzentwurf und ein Entschließungsantrag, mit dem die Umsetzung des Gesetzentwurfs begleitet werden soll und in

dem vor allen Dingen maßgebliche Rahmenbedingungen für eine Ausführungverordung dargestellt sind.

(Susann Biedefeld (SPD): Kosmetik- und Luftnummer!)

Dabei sind die Bedenken und Anregungen, die auch diese Petition enthält, von uns sehr intensiv diskutiert worden.

(Susann Biedefeld (SPD): Aber nicht intensiv genug!)

Lassen Sie mich ganz kurz zu einigen Punkten kommen.