Protocol of the Session on April 21, 2005

Eine Aufnahme auf Probe für die Dauer von höchstens vier Semestern erscheint uns viel zu lang. Wir haben deshalb den Antrag der GRÜNEN unterstützt, die Probezeit auf zwei Semester zu begrenzen, um dadurch die Unsicherheiten zu minimieren. Sie gehen weiterhin vom Regelfall eines einzigen geförderten Auslandssemesters aus, was durch die Formulierung des Regelfalls in der Praxis oftmals abschreckend wirken dürfte. Durch Ihre fragwürdige, und in meinen Augen falsche Verwendung des Begriffs „familienpolitische Gründe“, die zu einer Ausweitung der Förderdauer führen können, ignorieren Sie eine Reihe von weiteren wichtigen Gründen, wie zum Beispiel die Pfl ege naher Angehöriger, die in unseren Augen ebenso schützenswert ist.

Diese Punkte mögen genügen, um Ihnen noch einmal die inhaltlichen Defi zite und Schwachstellen des Gesetzes vor Augen zu führen. Ich will an dieser Stelle nicht noch einmal ausführlich, wie wir es gestern im Ausschuss gemacht haben, auf das Problem eingehen, das Sie, Herr Dr. Goppel, angesprochen haben, das aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Bayerischen Begabtenförderungsgesetz entstanden ist. Das Zugeständnis, dass Stipendiaten nun ein einmaliges Wahlrecht haben, ob sie nach dem alten Begabtenförderungsgesetz oder nach dem neuen Eliteförderungsgesetz Leistungen in Anspruch nehmen wollen, ist grundsätzlich sinnvoll. Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, warum man für den bestehenden Förderkreis aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht einfach die bisherigen Regelungen beibehält und auslaufen lässt, denn mit dem neuen Gesetz wird mit einem Paradigmenwechsel dem Richterspruch ohnedies Rechnung getragen.

Zusammenfassend, Kolleginnen und Kollegen, stelle ich für die SPD-Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf fest, dass wir eine Fülle von Bedenken und Einwänden zu den einzelnen Regelungen haben, wovon ich die wichtigsten angesprochen habe. Darüber hinaus halten wir den Ansatz der selektiven Förderung fragwürdig defi nierter und faktisch zugangsbegrenzter Elitenkreise für falsch. Es scheint mir kein Zufall zu sein – ich wiederhole es noch einmal –, dass zu einem Zeitpunkt, da Ihnen die Mittelstraß-Kommission eine katastrophale Unterfi nanzierung der bayerischen Hochschulen ins Stammbuch schreibt, zu einem Zeitpunkt, da Sie mit Studiengebühren und fragwürdigen BAföG-Konzepten den Zugang zur akademischen Ausbildung und wissenschaftlichen Karriere beschränken wollen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt den untauglichen Versuch unternehmen, sich mit irreführenden Elitekonzepten aus der Verantwortung für eine fundierte, akademische und wissenschaftliche Ausbildung in der Breite zu stehlen. Aus diesen Gründen lehnen wir das Gesetz in der vom federführenden Hochschulausschuss mit seiner CSU-Mehrheit beschlossenen Form ab.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich möchte kurz das Beratungsverfahren bewerten und am Schluss einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Ich muss heute etwas sagen, was ich sonst nicht oft sage. Ich fand, dass die Beratungen im Ausschuss sehr konstruktiv waren und dass das Gesetz im Verfahren durchaus noch verbessert wurde. Es hätte noch besser werden können, aber das ist leider nicht gelungen. Ich möchte ausnahmsweise dem Ministerium bzw. dem zuständigen Mitarbeiter, der das Gesetz maßgeblich mit erarbeitet hat, für die offene und konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich danke ausdrücklich dem Mitarbeiter und nicht dem Minister.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Nicht zuviel, sonst wird er entlassen!)

Ich sage jetzt nicht, wer es war, Herr Dr. Goppel, nicht dass der Mitarbeiter Schwierigkeiten bekommt.

Die Knackpunkte bei dem Gesetz sind in der Diskussion im Ausschuss und bei der Ersten Lesung im Plenum angeklungen. Ich werde nicht alles aufzählen; denn Herr Kollege Vogel hat das Thema schon recht ausführlich behandelt. Einer der wichtigsten Punkte für mich war das Verfahren zur Aufnahme selbst. Hier ist es gelungen, zumindest für die Grundförderung eine Eigenbewerbung möglich zu machen. Das halte ich für eine große Verbesserung in dem Gesetz, zu der wir gekommen sind. Herr Dr. Spaenle, ich darf Sie daran erinnern, die Verbesserung geht auf unseren Änderungsantrag zurück. Schön, dass Sie auch die Idee hatten, aber das war unser Änderungsantrag.

Wir hätten diesen Vorteil gern auch für die Graduiertenförderung gehabt. Das haben Sie leider nicht mitgetragen. Sie wissen, bei der Graduiertenförderung wären wir sowieso einen anderen Weg gegangen. Wir hätten sie sehr viel lieber in den Händen der Hochschulen gelassen im Sinne einer echten Autonomie; denn in den Hochschulen sind die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits verankert. Ich denke, dort kann man ihre Leistungen am besten bewerten.

Ich komme zu der langen Probezeit. Auch in diesem Punkt haben Sie sich leider nicht erweichen lassen. Ich fi nde, angesichts der Tatsache, dass ein Grundstudium künftig nur noch drei Jahre dauert, ist eine zweijährige Probezeit wirklich lächerlich. Wenn die Probezeit erst ab dem dritten Semester beginnt, dann ist man im Grunde immer auf Probe hochbegabt. Das ist sicher kein gutes Gefühl.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Abiturnote spielt für mich – hier muss ich Herrn Kollegen Vogel zustimmen – immer noch eine zu große Rolle. Wir wissen alle, dass gerade hochbegabte Schülerinnen und Schüler oftmals Schulprobleme haben. Deshalb könnte man sich durchaus eine größere Öffnung des Aufnahmeverfahrens vorstellen. Ich bin nicht dagegen, die

Leistungen in verschiedenen Tests noch einmal zu prüfen, aber die Abiturnote allein sollte nicht so viel Gewicht haben, wie sie im Verfahren immer noch hat.

Der Wechsel des Studienorts, Auslandsaufenthalte und die Länge der Auslandsaufenthalte waren weitere Punkte, über die wir gestritten haben. Sie haben zugesichert, die Formulierungen im Gesetz in der Durchführungsverordnung sehr großzügig auszulegen. Wir werden in Zukunft sicher darauf achten, dass das tatsächlich geschieht. Ich denke, es kann nicht sein, dass irgendwann unter einem Sparzwang tatsächlich nur noch ein Semester Auslandsaufenthalt für jeden Stipendiaten und jede Stipendiatin genehmigt wird. Ich denke, in diesem Punkt sollte man wirklich zu einer liberalen Handhabung kommen. Ich habe aber die Hoffnung, dass das, was wir diskutiert haben, tatsächlich umgesetzt wird.

Die Gründe für eine verlängerte Förderzeit haben wir anhand der Begriffe „familiäre Gründe“ und „familienpolitische Gründe“ sehr ausführlich diskutiert. In der Refl exion muss ich sagen, in der Diskussion hat sich gezeigt, dass Sie in punkto Frauenförderung noch immer einem sehr antiquierten Bild hinterherlaufen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch nicht einmal im Gesetzestext, aber in der Diskussion war immer nur die Rede davon – ich glaube, Herr Dr. Spaenle, Sie haben das gesagt –, dass man es den jungen Müttern, die wegen der Geburt eines Kindes ein halbes Jahr aussetzen müssen, nicht so schwer machen wolle. Ich meine, das ist nun wirklich nicht nur das Problem der Frauen, dass Kinder geboren werden und versorgt werden müssen. Wenn Sie Nachwuchsförderung und Familienpolitik immer noch ausschließlich als Frauenproblem betrachten, dann müssen Sie doch noch dazulernen. Ich habe ehrlich gesagt gedacht, Sie wären da schon weiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist leider so. Lesen Sie die Protokolle, und handeln Sie danach. Am besten fangen Sie gleich bei Ihren eigenen Töchtern an.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben sehr lange über Möglichkeiten des Übergangs vom alten zum neuen Recht gesprochen und sind bei der Suche nach Lösungen erfolgreich gewesen. Uns lagen sehr viele Petitionen auch von bereits geförderten Studierenden vor. Der Übergang zum neuen Recht hat sich für einige tatsächlich als fi nanzielle und mitunter sogar menschliche Härte erwiesen. Ich denke, wir haben hierzu im Ausschuss recht gute Lösungen gefunden, die hoffentlich in jedem Einzelfall tragfähig sind. Sie wissen, auch hier wären meine Vorschläge noch weiter gegangen, aber wir haben doch zum Teil gegen den Willen des Finanzministers einiges verbessern können.

Trotzdem bleiben grundsätzliche Bedenken gegen das Gesetz, die weniger im Gesetzestext selbst begründet sind als vielmehr in dem grundlegenden Bildungsverständnis, auf das sich das Vorhaben gründet. Herr Staats

minister Dr. Goppel, dieses Bildungsverständnis haben Sie leider in allen Äußerungen, die Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren und andernorts zur Hochbegabtenförderung gemacht haben, immer wieder bestätigt. Ich habe bereits mehrfach den Versuch unternommen, Ihnen zu erläutern, was ich damit meine, zuletzt in der Ersten Lesung hier im Saal. Ich verweise hierzu auf das Protokoll der Ersten Lesung. Es ist wirklich lesenswert. Ich verweise insbesondere auf Ihre Erwiderung, die grob unfl ätig war. Ich denke, wenn man in der Art und Weise reagiert, wie Sie es damals getan haben, dann ist das angesichts der möglicherweise vorhandenen Überforderung verständlich. Deshalb werde ich versuchen, Ihnen das noch einmal zu erklären.

Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, ob man im Gesetz defi nieren muss, welche Begabungen gefördert werden sollen, was Hochbegabung ist, welche Eliten wir heranbilden und fördern wollen und welche Eliten unsere Gesellschaft braucht. Wir sind uns einig, im Gesetz muss das nicht stehen. Dort gehört es nicht hin; denn es ist nichts, was man in Gesetzestexte einbringen könnte. Aber eine Verständigung und eine ständige Diskussion hierüber sollten schon stattfi nden, und zwar hier in diesem Hause, in unserer Gesellschaft und natürlich auch im Gespräch mit Ihnen als zuständigem Minister. Wir müssen darauf bestehen, dass Sie sich mit dieser Frage etwas eingehender beschäftigen, als Sie es bisher getan haben, und uns Ihren Standpunkt umfassend darlegen.

In Ihrer Begründung haben Sie schon eine leichte Erweiterung vorgenommen. Sie haben abgestellt auf eine Leistungs- und Verantwortungselite. Dennoch wird der Begriff der Bildung und der Leistung von Ihnen immer noch sehr eindimensional verstanden. Im Ausschuss hat der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums die schöne Trias, die die Institutionen der Begabtenförderung ihrer Arbeit zugrunde gelegt haben, erwähnt: Leistung, Initiative, Verantwortung. Bei Ihnen geht es wieder nur um die Leistung. Ich denke, es fehlt einfach die Verinnerlichung des ganzheitlichen Bildungsbegriffs, der herausführt aus dem Engpass einer nur standortorientierten Ausbildung hin auf den Weg einer umfassenden Bildung. Man muss die Notwendigkeit deutlich machen, dass hochbegabte junge Menschen nicht in den Engpass hineingetrieben werden dürfen. Ich bitte Sie, unter diesem Gesichtspunkt Ihr Elitenetzwerk und Ihre Elitestudiengänge genauer unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob Sie hier nicht genau den von mir genannten Fehler begehen. Es ist viel wichtiger, die jungen Menschen zu einem breiteren Weg zu ermutigen und sie dafür zu qualifi zieren.

Sie haben Recht, Begabtenförderung ist mehr als nur eine individuelle Leistungsförderung. Begabtenförderung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir fördern die Begabten nicht in erster Linie um ihrer selbst willen – das tun wir natürlich auch –, sondern vielmehr um unsertwillen und um der Zukunft unserer Gesellschaft willen. Im Ziel geht diese Begabtenförderung weit über die Förderung der individuellen Biografi e hinaus hin zur Herauskristallisierung von Eliten – ich bleibe bei dem Begriff „Eliten“ –, deren Mitglieder Schlüsselpositionen in der Gesellschaft, was Entscheidungskompetenz und Verantwortung betrifft, besetzen und somit maßgeblichen Einfl uss auf die Gestal

tung der Zukunft von Staat, Gesellschaft und Kultur nehmen werden.

Dass hier von „Eliten“, nicht von „Elite“ gesprochen wird, soll nicht Ausdruck von Beliebigkeit, sondern von demokratischer Vielfalt sein, soll ein Verständnis von Verantwortungseliten verdeutlichen, die demokratische Partizipation, und das heißt dann speziell auch Kontrolle der Eliten durch die Menschen, für die sie Verantwortung übernehmen und tragen, als Chance und Voraussetzung ihres Entscheidens und Handelns sehen. In diesem Sinne geht es um plurale Eliten. Ich vertrete hier nicht meine einsame Position, sondern das ist die gemeinsame Position aller Begabtenförderungswerke in Deutschland. Sie können sie nachlesen in einem Positionspapier, das schon ein paar Jahre alt ist und das, das muss ich aus Ihren Äußerungen insbesondere in der Ersten Lesung schon schließen, Ihnen als dem zuständigen Minister offenbar bis dahin nicht bekannt war. Wer sich aber daran macht, in verantwortlicher Position Begabtenförderung in Gesetzesform zu gießen, sollte doch einmal länger darüber nachgedacht haben, was er da eigentlich tut. Das vermissen wir bei Ihnen, Herr Goppel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie müssen sagen, wen Sie warum fördern wollen, welche Ziele Sie verfolgen, wie sich Begabtenförderung, Eliteförderung in unserer demokratischen Gesellschaft legitimiert. Das ist eine Diskussion, die nie am Ende ist und die wir gemeinsam führen müssen. Es ist ein Rechtfertigungsanspruch, den alle Bürgerinnen und Bürger diesem Staate haben, wenn für einige mehr Geld ausgegeben wird, wenn einige mehr gefördert werden. Das muss man jederzeit rechtfertigen können, und davon müssten alle anderen etwas haben. Weil Sie hierzu aber wenig Fähigkeit oder wenig Bereitschaft gezeigt haben, denken wir, dass die Elitenförderung bei Ihnen einfach nicht in guten Händen ist.

Abschließend: Erstens. Das Gesetz ist an sich nicht schlecht. Es ist im Verlauf der Beratungen auch noch besser geworden. Es könnte aber noch besser sein. Sehr viele unserer Änderungsanträge haben Sie leider nicht übernommen.

Lassen Sie mich noch eines sagen: Es ist schon richtig, Bayern ist das einzige Land, das ein eigenes Werk hat. Aber die anderen Länder zahlen natürlich auch für die Begabtenförderung. Sie zahlen, indem sie für die anderen Begabtenförderungswerke in einen Topf einzahlen. Bayern muss da weniger zahlen, weil es eine eigene Begabtenförderung hat. Aber es ist keinesfalls so, dass die anderen Bundesländer da nichts täten.

Zweitens. Vor dem Hintergrund – das will ich gar nicht länger ausführen, das haben wir an vielen Stellen hier in diesem Hause schon getan, und Kollege Vogel hat es ausführlich schon getan – des Sparkurses an unseren Hochschulen und der generellen Unterfi nanzierung unserer Bildungssysteme ist es schwer zu vermitteln, gerade jetzt viel Geld und viele Stellen auch in die Elitenförderung zu stecken. Deshalb werden wir uns bei dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gote. Für die CSU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Spaenle das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich noch einmal beim Herrn Staatsminister für die eindrucksvolle Darstellung der Handlungseinheit zwischen Fraktion und Staatsregierung, diesmal allerdings in umgekehrter Reihenfolge. Ich darf mich noch einmal herzlich bedanken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Eliteförderungsgesetz wird ein weiterer wichtiger Baustein im Reformprozess der bayerischen Hochschulpolitik, so das Hohe Haus zustimmt, politische Wirklichkeit. Es ist eine grundlegende Überarbeitung der bayerischen Begabtenförderung. Das bayerische Begabtenförderungsgesetz, Mitte der Sechzigerjahre geschaffen, war das älteste und bislang einzige, das entsprechende Fördermaßnahmen für Studierende vorgesehen hat. Die entsprechende Komponente für die Graduiertenförderung war ein logischer zweiter Schritt. Wir vollziehen jetzt in einer grundlegenden Novellierung einen Paradigmenwechsel in der Begabtenförderung. Wir gehen ab von einer zu ihrer Zeit revolutionären Förderung des Lebensunterhaltes hin zu einer Förderung der Gesamtpersönlichkeit. Insofern sind die Vorwürfe „einseitige Elitebegriffsauslegung“ oder die wirklich uralte Klassenkampfklamotte von der Selbstergänzung der akademischen Klasse und einer Klassenelite überholt und, glaube ich, auch nicht angebracht. Sie haben Gott sei Dank nur in den so genannten grundlegenden Bemerkungen der Kollegen stattgefunden.

Sehr verehrte Frau Kollegin Gote, eine persönliche Bemerkung: Wir können uns politisch intensiv und hart auseinandersetzen, aber eins verbitte ich mir: Meine Familie in eine politische Auseinandersetzung hineinzuziehen, ist stillos. Das verbitte ich mir ausdrücklich.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Da kann sie doch nichts dafür, dass du schlechte Erfahrungen mit der Hohlmeier hast!)

Lieber Kollege Dr. Dürr, ich habe ausdrücklich davon gesprochen, dass ich es mir verbitte, meine Familie in politische Auseinandersetzungen einzubeziehen, an denen ich in gewählter Funktion teilnehme. Ja? – Damit wir uns klar verstehen.

Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das auch respektiert werden muss.

(Beifall bei der CSU)

Der zentrale Punkt des Eliteförderungsgesetzes ist erstens dankenswerterweise von den Kollegen angesprochen worden, nämlich die Zusammenführung der beiden bisherigen Förderkonzepte. Der grundsätzliche Paradigmenwechsel besteht darin, dass wir dem Beispiel der großen Begabtenförderungswerke in Deutschland folgen und nicht nur eine fi nanzielle Förderung aussprechen, die vom Prinzip des Lebensunterhaltes

in das Prinzip einer Teilbezuschussung überführt wird. Auch das ist eine prinzipielle Entscheidung. Man kann bei gleich bleibenden zur Verfügung stehenden Mitteln eine Lebensunterhaltfi nanzierung betreiben für eine bestimmte Zahl; mit der Entscheidung, einen bestimmten Beitrag, ein Büchergeld etwa zu gewähren, kann eine deutlich höhere Zahl von Begabten in den Genuss dieses neuen Förderkonzepts der Studierendenförderung aufgenommen werden. Es besteht darin, dass wir mit entsprechenden Komponenten – Pluskursen, Zugang zu entsprechenden Forschungsveranstaltungen, speziellen Förderprogrammen parallel zum Studium – ideelle Persönlichkeits- und fachbezogene Förderungen gewähren. Die Konzeption war früher, dass die Begabten an den Hochschulen in Bayern und außerhalb tätig waren und niemand wusste, dass es Begabte im Sinne des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes waren. Also die Chance, Persönlichkeitsförderung, Persönlichkeitsentwicklung, Begabungsförderung zu betreiben, war nach dem alten Konzept nicht gegeben. Dies ändert sich grundsätzlich.

Zur Frage des Begabungsbegriffes und des Leistungsbezuges. – Der Leistungsbezug ist die Grundlage für Eliteförderung. Ich möchte mich jetzt nicht in die Unterschiedlichkeit der Wahrnehmung des Elitebegriffes verlieren. Da schimmern halt doch die alten Vorurteile durch, wenn man länger zu dem Thema hört und redet. Der Leistungsbezug als der demokratischste aller Bezüge – das ist die entscheidende Komponente, die es festzustellen gilt. Wir fragen uns, welche Aussageprognose die größte Treffsicherheit für den Erfolg in einem Studienfach hat. Auch da sind wir bei der Abiturnote als einer wichtigen, aussagekräftigen Komponente. Wer das klein zu reden versucht und sagt, wir würden einen anderen, kreativen Elitebegriff nehmen, liegt falsch. Wir können über die Spartenbegabung sprechen, wir können über die Querschnittsbegabung sprechen. Wenn wir einen bestimmten Parameter zugrunde legen, nämlich eine hoch angesetzte Abiturdurchschnittsnote, deren Korridor sich übrigens nicht verändert, ist das eine prinzipiell richtige Anlage. Wenn wir von der Spartenbegabung einmal abgehen und eine breitere Bemessungsgrundlage zugrunde legen wollen, dann ist die Abiturdurchschnittsnote für die Feststellung einer Querschnittsbegabung sicher ein Parameter mit hoher Treffsicherheit. Wir haben unterschiedliche Zugangswege für die Studierendenförderung, zum Teil über die klassischen Wege wie bisher, nämlich aus der Schule direkt heraus wie bisher, oder, was uns ein sehr wichtiges Anliegen war; über die Selbstbewerbung, da sind wir zeitgleich hintereinander gekommen. Die Idee kam ja durchaus auch aus meiner Fraktion: Man hat gesagt: Eine qualifi zierte Selbstbewerbung, gestützt auf entsprechende Gutachten, muss auch möglich sein.

Dass wir in der Graduiertenförderung diese Selbstbewerbung ausgeschlossen haben, hat einen ganz einfachen Grund: Keiner wird Promovend ohne einen Doktorvater oder eine Doktormutter. Er hat eine qualifi zierte wissenschaftliche Betreuung durch ein wissenschaftliches Projekt. Warum soll es denn vermessen sein, vom eigenen Doktorvater, von der eigenen Doktormutter ein Gutachten und einen Vorschlag zu erbitten für das Projekt, das derjenige selbst betreut? Das hat sich uns nicht erschlossen. Es ist ein Qualitätsmerkmal, wenn derjenige, der ein wis

senschaftliches Projekt betreut, dafür die entsprechende Empfehlung zur Aufnahme in ein Förderwerk gibt. Das ist eine wichtige Komponente. Wir haben auch hier qualitative Förderung vorgesehen. Ein ausdrücklich wichtiger Punkt ist, dass dies nur für Fächer gilt, in denen Graduiertenpools nicht vorhanden sind. Die Förderung ist trotzdem möglich, wenn über benachbarte oder vernetzte Angebote eine solche Gewährleistung gegeben werden kann.

Eine wichtige dritte Komponente ist, dass ein bestimmter, kleiner Bereich der Förderung für Postdocs ausdrücklich vorgesehen ist.

Das heißt, dass das Bayerische Eliteförderungsgesetz, wie es Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt, innerhalb des Elitenetzwerks, das Herr Staatsminister bereits skizziert hat, ein wichtiger weiterer Baustein ist. Die allgemeinen Bemerkungen zur Qualität der bayerischen Hochschulpolitik sollten wir darauf beschränken. Om mani padme hum – dass wir die Besseren sind, wissen wir. Wir tun mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt in der bayerischen Hochschulreform. Ich bitte um die Zustimmung des Hohen Hauses.

(Beifall bei der CSU)