Protocol of the Session on April 6, 2005

Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen darauf keine konkrete Antwort geben, weil ich nicht den Stichtag der Fertigstellung des Konzepts für entscheidend halte, sondern die Tatsache, dass vor Ort möglichst erfolgreiche Gespräche geführt werden. Sie lassen sich von Terminen bestimmen, wir lassen uns von Inhalten leiten.

Herr Kollege Dr. Beyer, jetzt kommt Ihre Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, ich weiß, dass Ihnen die Beantwortung dieser Frage unangenehm ist, weil die Stimmung im Lande anders ist, als Sie sie schildern.

Herr Kollege, stellen Sie bitte eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, bedeutet das, dass die – unter Bezugnahme auf das Staatliche Schulamt – in sämtlichen Zeitungen in meinem Landkreis kolportierten Schließungszeiträume für die Schulen bis zum Jahr 2008 stimmen, oder heißt das, dass sie nicht stimmen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, Sie bzw. Ihre Fraktion haben in vielen Sitzungen des Bildungsausschusses des Bayerischen Landtags darauf gedrängt, dass vor Ort eine stärkere Entscheidungsfreiheit geschaffen werden soll. Ich kann mich daran noch sehr gut erinnern. Jetzt drängen Sie darauf, dass von oben alles verordnet wird. Sie und Ihre eigene Fraktion müssen sich einmal überlegen, was Sie wollen. Wollen

Sie, dass auch vor Ort über Termine entschieden werden kann, oder wollen Sie, dass wir die Termine auf den Punkt genau vorgeben?

Ich bin der Auffassung: Wir müssen selbstverständlich gewisse Zeiträume vorgeben. Schließlich müssen wir die Reform durchziehen. Sie darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden, weil vor Ort eine Entscheidung nicht gefällt wird. Allerdings ist es nicht unsere Aufgabe, den Betroffenen vor Ort zum Beispiel den Entscheidungstermin 30. Juni vorzugeben, obwohl dort vielleicht noch eine längere Diskussionszeit nötig wäre. Dem Schulamt muss, was die Termine angeht, eine gewisse Flexibilität ermöglicht werden, damit diese Termine vom Schulamt in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und mit den Betroffenen diskutiert werden können.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herr Staatssekretär, nachdem Sie bewusst vorgeben, mich nicht zu verstehen, möchte ich noch einmal konkreter fragen: Beabsichtigt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, die Teilhauptschulen I im Nürnberger Land zu schließen? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Sie sprachen eben von einem Zeitpunkt, bis zu dem eine Reform durchgezogen werden müsse.

Herr Abgeordneter Dr. Beyer, wenn Sie mir unterstellen, dass ich Ihre Frage nicht verstehen wolle, so unterstelle ich Ihnen, dass Sie den Beschluss nicht gelesen haben, der am 22. Juli 2004 vom Landtag gefasst worden ist.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Ich habe den Beschluss exakt gelesen!)

Aus diesem Beschluss können Sie die Konzeption und das Verfahren rauslesen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herr Staatssekretär, ich deute das so, dass Sie ankündigen, dass alle geschlossen werden.

Herr Kollege, Sie sollen das nicht deuten, sondern eine Zusatzfrage stellen. Hier geht es schon um den Umgang miteinander. Der Herr Staatssekretär hat Ihnen wiederholt erklärt, dass er sich nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen kann. Darauf sollte sich das Hohe Haus verständigen. Was nützt es Ihnen, wenn Ihnen der Herr Staatssekretär einen Zeitpunkt angibt, der dann nicht stimmt?

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen, dass Sie die Deutung vorgenommen haben. Herr Staatssekretär, Sie sprachen wieder einmal davon, einen gemeinsamen Bildungsweg in den Klassen fünf bis neun herstellen zu wollen. Wie verträgt sich das mit dem Umstand, dass ein bekannter CSU-Bürgermeister – den man

als Dissident bezeichnen kann – für die Lösung wirbt, Teilhauptschulen I abzuschaffen, aber vor Ort die Klassen fünf und sechs an der Grundschule zu belassen und sie – sozusagen ferngesteuert – von der anderen Schule führen zu lassen?

Herr Abgeordneter, Sie veranlassen mich, noch einmal die Konzeption zu erläutern, die hinter der Reform der Hauptschule steht. Für die Bildungspolitik ist immer noch das entscheidend, was dieses Hohe Haus und was das Kultusministerium vorgeben, und nicht, was ein Bürgermeister sagt, der – was nachvollziehbar ist – für seine Teilhauptschule kämpft. Ich will diesem Bürgermeister nicht zu nahe treten.

Bezogen auf die Gesamtkonzeption der Bildungspolitik sage ich: Wir brauchen eine starke Hauptschule. Diese starke Hauptschule kann nicht gesichert werden, wenn sie auch künftig in der Mitte auseinander gerissen bleibt. Die Teilhauptschulen waren vernünftig in einer Zeit, als ein Drittel der Schüler nach der sechsten Klasse an die Realschule wechselte. Sie waren auch noch vernünftig, als noch nicht so viel Fachunterricht erteilt wurde und daher noch nicht so viele Fachräume benötigt wurden. Die Hauptschule wurde von uns zu einer weiterführenden Schule entwickelt. Bayern ist das einzige Land in Deutschland, in dem immer noch 44 % der Schüler in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe die Hauptschule besuchen.

Das heißt: Wir haben eine starke Hauptschule. Ich sage noch einmal: Ich würde mir herzlichst wünschen, dass sich die noch von Ihnen regierten Länder der Hauptschule besser annehmen würden, als sie das tun. Ich sage Ihnen: Wir werden an dieser Hauptschule auch in Zukunft festhalten. Wir wollen sie aber stärken. Sie können keine Schule stärken, indem Sie sie in der Mitte auseinander reißen. Wenn ich heute sagen würde, bei meinem Gymnasium in Schwabach sollen in Zukunft die Klassen fünf bis neun in Roth und die Klassen zehn bis zwölf in Schwabach sein, würden Sie sagen: Spinnt denn dieser Staatssekretär? Er kann doch nicht einfach ein Gymnasium auseinander reißen. Das ist doch das Zerstören einer Schulreform.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hauptschule kann nur gestärkt werden, indem man sie auch zusammenführt; die Klassen fünf bis neun müssen eine Schule sein. Dabei ist klar, dass wir keine neuen Schulhäuser brauchen oder wollen und sie auch nicht finanzieren können. Eine Auslagerung ist immer noch möglich. Das machen wir sowieso schon seit Menschengedenken. Den Fall, die fünfte oder sechste Jahrgangsstufe in ein in der Nähe gelegenes Schulhaus auszulagern, wird es auch in Zukunft geben.

Zusammenfassend sage ich ganz offen: Ich stehe zu dieser Hauptschule; ich möchte ihre Einheit haben, weil sie dann auf Dauer zukunftsfähig und bestandsfähig ist. Diese Einheit schließt aber nicht aus, dass es vielleicht da und dort eine zweihäusige Unterbringung gibt, um erstens Schulhäuser zu nutzen und zweitens auch auf örtliche

Gegebenheiten in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Die neunzig Minuten sind vorüber. Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Fragestunde.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um etwas Ruhe. – Die Gemüter beruhigen sich wieder.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Umzugs- kostengesetz – BayUKG) (Drucksache 15/3058) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Meyer, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Neben der Verwaltungsreform und dem Aufgabenabbau ist die Deregulierung eine der Hauptaufgaben dieser Legislaturperiode. Das Bayerische Umzugskostengesetz, das in seinen Grundzügen noch aus dem Jahre 1966 stammt, muss dringend novelliert werden. Es enthält zahlreiche Einzelregelungen, die nicht mehr zeitgemäß und im Vollzug mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind.

Im Hinblick auf die anstehenden Beratungen im Landtag darf ich einige Eckpunkte des Gesetzentwurfs nennen.

Ziel unseres Gesetzentwurfes ist die Vereinfachung und Deregulierung des Umzugskostengesetzes. Die im Zuge der Verwaltungsreform geplante Konzentration der Umzugskostenabrechnung für die gesamte Staatsverwaltung wird durch ein einfaches und modernes Umzugskostenrecht wesentlich erleichtert. Überflüssige Regelungen werden gestrichen; nicht mehr zeitgemäße Tatbestände ohne nennenswerte praktische Relevanz werden abgeschafft. Das Umzugskostengesetz wird dadurch deutlich übersichtlicher.

Zwischen dienstlich veranlassten Umzügen und Umzügen, in denen aus sonstigen, insbesondere fürsorgerechtlichen Gründen eine Umzugskostenvergütung geboten ist, wird künftig stärker differenziert. Eine Umzugskostenvergütung ist nur noch bei dienstlich veranlassten Umzügen vorgesehen. Bei Umzügen aus sonstigen Gründen wird aus Vereinfachungsgründen eine pauschalierte Umzugskostenbeihilfe gewährt, also, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, eine Gesamtpauschale. Durch einen Aufschlag von 250 Euro pro berücksichtigungsfähiger Person wird den Belangen von Beamten mit Kindern besonders Rechnung getragen.

Die Pauschalierung sehen wir aber auch bei den dienstlich veranlassten Umzügen als ein wichtiges und effektives Instrument gerade zur Vereinfachung des Umzugskostenrechtes an. Die Abrechnung auf der Grundlage einzelner nachgewiesener Kosten wird auf das Notwendige beschränkt. So räumen wir bei den Auslagen für die Beförderung des Umzugsgutes den Beschäftigten eine Option zur pauschalen Abgeltung ein, und zwar auch, wenn der Umzug vollständig in Eigenleistung durchgeführt wird. Die sonstigen Umzugsauslagen werden nur noch pauschaliert erstattet. Auch dies dient der Vereinfachung.

Bei allen Vereinfachungen und Deregulierungen haben wir aber darauf geachtet, dass es keine einseitigen Verschlechterungen für die Beschäftigten gibt. Ziel ist die Kostenneutralität der Novellierung - auch durch Begrenzung der Anspruchsdauer. Die Regelung zum Auslagenersatz bei den Verwaltungsreformmaßnahmen schafft die Grundlage für einen angemessenen Nachteilsausgleich für die von der Verwaltungsreform betroffenen Staatsbediensteten. Die Kommunen können für ihren Bereich die für Staatsbeamte geltende Regelung durch Satzung für entsprechend anwendbar erklären.

Der Kilometersatz für den Fahrtkostenersatz beträgt wie im bisherigen Recht 0,20 Euro beziehungsweise 0,30 Euro bei triftigen Gründen für die PKW-Nutzung. Die bisherige Kilometergrenze von 60 km wurde deutlich auf 100 km angehoben. Vor allem aber können nach der Neuregelung auch solche Bedienstete Fahrtkostenersatz erhalten, deren einfache Fahrtstrecke über 100 km liegt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird damit deutlich ausgeweitet. Wochenendpendler, die nur einmal pro Woche heimfahren und sich am neuen Dienstort eine Wohnung nehmen, erhalten ebenfalls einen angemessenen Nachteilsausgleich durch einen Mietkostenzuschuss neben den Kosten für eine wöchentliche Heimfahrt.

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit der modifizierten Regelung zum Auslagenersatz bei Behördenumstrukturierungen schaffen wir die Grundlage für einen angemessenen und ausgewogenen Nachteilsausgleich für die von der Verwaltungsreform betroffenen Bediensteten. Insgesamt leisten wir mit dem neuen Umzugskostengesetz einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung und schaffen ein übersichtliches, zeitgemäßes und vor allem auch modernes Umzugskostenrecht.

Bei den anstehenden Beratungen sind wir gerne bereit, die eine oder andere Detailfrage zu erläutern und zu beantworten.

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner.

(Sebastian Freiherr von Rotenhan (CSU): Alleinunterhalter!)

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass das Umzugskostengesetz durch das heute vorgestellte und eingebrachte Gesetz reformiert wird. Überall aber, wo bei der Staatsregierung Reform draufsteht, ist in der Regel Abbau drin. Wir werden

deshalb in den Beratungen das Gesetz sehr sorgfältig begleiten. Wir halten es in erster Linie für eine Beruhigungspille, um in die Beamtenschaft etwas Ruhe zu bringen.

(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Walter Eyk- mann (CSU))

Herr Kollege Eykmann, Sie wissen ja, worum es hier geht. Man will Ruhe hineinbekommen. Damit wird dies aber nicht gelingen.

Nichtsdestoweniger werden wir in den Beratungen über einige Dinge zu reden haben. Im Gesetzestext gibt es Unstimmigkeiten, die nach unserer Meinung der Willkür der einzelnen Dienststellenleiter doch gelegentlich Tür und Tor öffnen. Das sollte man im Gesetz tunlichst verhindern. Man sollte es an den Stellen, wo es notwendig ist, so präzisieren, dass diese Willkür nicht mehr möglich ist. Es soll klare Rechtsdefinitionen geben, auf die man sich verständigen oder einigen muss.

Keiner wird sich wohl gegen den Abbau von Bürokratie aussprechen. Allerdings muss es handhabbar sein, vor allem dahin gehend, dass mit Fristen anständig umgegangen wird. Über die Begrenzung der Anspruchsdauer werden wir noch sprechen müssen; wir glauben nämlich nicht, dass dies so funktionieren kann. Niemand ist Hellseher und kann in der Kürze der Zeit genau sagen: Bis dahin ist das alles erledigt. Wir glauben, dass das so nicht gehen kann. Deswegen werden wir auch darüber reden.

Es bedarf auch einer gewissen Klärung hinsichtlich der 100-Kilometer-Grenze, die der Herr Staatssekretär angesprochen hat. Wir haben nichts dagegen, wenn es bei der Einfachstrecke bleibt. Sollte sie jedoch, wie es draußen angekommen ist, auch in den einzelnen Verbandsanhörungen, für die Gesamtstrecke gelten, würden wir uns dagegen wehren.

Wir werden uns bei den Beratungen Neuerungen nicht verschließen. Wir kündigen aber an: Wenn die Punkte, die wir für veränderungsbedürftig halten, nicht geändert werden, müssen wir uns möglicherweise der Stimme enthalten oder könnten das Gesetz nicht mit verabschieden.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))