Es ist schwierig zu wissen, was Sie meinen, bevor Sie es gesagt haben; aber selbst das versuche ich.
Bitte, der Herr Staatssekretär hat das Wort, und Sie haben dann noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Sonnenholzner.
Frau Abgeordnete, ich möchte Ihnen keine Antwort schuldig bleiben. Ich schlage daher Folgendes vor: Wenn Sie Ihre Frage noch einmal präzisieren und mir geben, lasse ich Ihnen eine Antwort zukommen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier nicht die Unterlagen 30 verschiedener Schulen Augsburgs vorliegen habe, um Ihnen sagen zu können, in welcher Jahrgangsstufe in welcher Klasse in welcher Weise kombiniert wird. Ich lasse Ihnen die Antwort gerne zukommen; das ist überhaupt kein Thema. Es wäre aber bei Ihrer Betrachtungsweise wichtig zu sehen, dass selbst die großen Klassen, die ich jetzt genannt habe, in etlichen Fächern geteilt sind. Ich habe selber einen Sohn an einer Schule, an der die Klassen ähnlich groß sind. Dort stelle ich allerdings fest, dass von seinen etwa 30 Unterrichtsstunden mindestens 10 Unterrichtsstunden in halbierter Größe stattfinden. Also auch diese Rechnung sollte man gelegentlich ansprechen. Das heißt, in der Klasse sind nicht immer 34 Schüler, sondern die Klasse ist in vielen Stunden geteilt.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, was Frau Sonnenholzner angesprochen hat, nämlich ob in Ihren Ausführungen, in denen von 25 Klassen über 34 Schüler die Rede war, einzelne Schüler, die aus Klassen für gewisse Fächer zusammengefasst werden, berücksichtigt waren.
Meinen Sie den Fall, dass zum Beispiel aus drei verschiedenen Klassen die katholischen oder evangelischen Kinder herausgenommen werden und aus ihnen eine zusätzliche Gruppe bzw. Klasse für die Religionsstunde gebildet wird?
Richtig. Das gibt es aber nicht nur für den Religionsunterricht, sondern zum Beispiel auch für den Englischunterricht.
Im Regelfall ist diese Gruppe kleiner als die Regelklasse. Man hat selten den Fall, dass so viele Schüler aus verschiedenen Klassen zusammengefasst werden, dass sie die Zahl von 33 überschreiten. Das heißt, eine Mischung ist aus schulorganisatorischen Gründen sehr schwierig, wenn man aus drei verschiedenen Klassen zeitgleich für eine Religionsstunde die Schüler zusammenziehen muss. Aus drei oder vier Klassen eine Gruppe in der Größenordnung von über 33 Schülern zu bilden, ist natürlich noch schwieriger.
Frau Kollegin Tolle hat ihre Frage zurückgezogen. Ich darf deshalb Frau Kollegin Sonnenholzner bitten, ihre Frage zu stellen.
Herr Staatssekretär, welche Teilhauptschulen in Oberbayern werden zum kommenden Schuljahr aufgelöst, und wie sieht das Gesamtkonzept zur Auflösung der Teilhauptschulen in Oberbayern für die darauf folgenden Schuljahre aus?
Frau Kollegin Sonnenholzner, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 21. Oktober 2004 im Landtag berichtet, wie der Beschluss des Landtags vom 22.07.2004 umgesetzt wird. Ich verweise auf das Protokoll über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport des Bayerischen Landtags.
Der gegenwärtige Verfahrensstand in Oberbayern ist äußerst unterschiedlich und reicht von informellen Vorbesprechungen über laufende Anhörungsverfahren bis hin zu bereits erlassenen Rechtsverordnungen. Die Frage, wie viele Teilhauptschulen zum kommenden Schuljahr umorganisiert werden, lässt sich deshalb gegenwärtig noch nicht beantworten; denn entscheidend ist letztlich, wie die jeweiligen endgültigen Regionalkonzepte aussehen, wie viele Anhörungsverfahren durchgeführt und anschließend tatsächlich mit dem Erlass einer Rechtsverordnung beendet werden. Der Ausgang der Abwägungen, die von der Regierung von Oberbayern aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen beim Erlass von Organisationsverordnungen zu treffen sind, kann beim besten Willen nicht vorweggenommen werden.
Herr Staatssekretär, wie bringe ich Ihre Antwort in Einklang mit der Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten in seinem Stimmkreis Bad Tölz – Wolfratshausen, dass ein solches Gesamtkonzept bis zum 28.02.2005 vorliegen werde? Diese Aussage ist Mitte Januar getroffen worden.
Frau Kollegin Sonnenholzner, nachdem das Ganze schulamtsbezogen eruiert wird, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es Schulamtsbezirke gibt, wo das Verfahren bald abgeschlossen ist. In diesen Fällen kann auch etwas vorgelegt werden. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Verfahren aufwendiger ist, weil sehr komplexe Strukturen vorhanden sind, sodass eine Abklärung bis zu dem genannten Termin nicht erfolgen kann.
Der Stand des Verfahrens hängt vom jeweiligen Schulamtsbezirk ab. Wir haben in der Tat Schulamtsbezirke, in denen das Verfahren abgeschlossen ist oder sich im Endstadium befindet. Dort hat man die Neuordnung viel
leicht schon seit Jahren geplant. Es gibt aber auch Schulamtsbezirke, wo das alles schwierig ist. Ich denke nur an den Raum Eichstätt, wo wir an die 15 Teilhauptschulen haben. Dort ist das Verfahren aufwendiger, zumal man die Betroffenen beteiligen will und das Ganze zwischen Landrat, Bürgermeistern und Schulen abgestimmt werden muss.
Man möchte doch nicht, dass es einfach zu einer Auflösung von Teilhauptschulen kommt. Das Ziel ist eine Stärkung der Hauptschule. Man muss bedenken: Uns geht es nicht darum, Teilhauptschulen nur deshalb aufzulösen, weil es sie gibt. Wir wollen vielmehr die Hauptschule als eine pädagogisch wichtige Einheit schaffen, die für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 einen geschlossenen Bildungsgang anbietet. Das ist gar nicht so einfach. Im Hinblick auf künftige Schülerzahlen, die man berücksichtigen muss, sollte man Strukturen schaffen, die nicht in zwei bis drei Jahren erneut korrigiert werden müssen, sondern die der Hauptschullandschaft Stabilität geben. Deshalb ist das Ganze sehr unterschiedlich zu handhaben.
Man muss wissen, dass in manchen Regierungsbezirken seit Jahren sehr konsequent das EUG umgesetzt wird, während dies in anderen Regierungsbezirken nicht der Fall ist. Wir werden aber auf jeden Fall darauf achten, dass die Neuordnung so zügig wie möglich erfolgt.
Bis wann dürfen wir damit rechnen, dass für Oberbayern eine Gesamtkonzeption, wie sie in den von Ihnen eingangs zitierten Beschlüssen gefordert wurde, vorgelegt wird? Wie sehen Sie das Informationsrecht der Abgeordneten und insbesondere der Abgeordneten der Opposition, durch die Staatsregierung bzw. die Bezirksregierungen über diese Planungen zeitnah in Kenntnis gesetzt zu werden?
Frau Abgeordnete, ich glaube nicht, dass es Sinn macht, auf Regierungsbezirke bezogen Konzepte vorzulegen, weil es in jedem Regierungsbezirk eine Reihe von Schulamtsbezirken gibt, die noch längere Zeit für eine Abstimmung benötigen und in denen die Frage noch nicht abschließend geklärt werden kann. Ich würde deshalb nicht formalistisch verfahren und sagen, bis zum 30. Juni muss das Konzept für Oberbayern fertig sein. Sinnvoll und richtig erscheint es mir, auf Schulamtsbezirke bezogen zu denken und zu handeln. Das heißt, man sollte Schulamtsbezirk für Schulamtsbezirk ordnen.
Ich meine, dass das verständlicherweise vorhandene Informationsbedürfnis durchaus befriedigt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen Auskünfte verweigert werden, wenn der Stand des Verfahrens es zulässt, eine Information nach außen zu geben. Wenn Sie während laufender Gespräche Details erfahren wollen, dann wird die Be
Herr Staatssekretär, der Bayerische Landtag hat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, die Zahl der Lehrerstellen wegen der Auflösung von Teilhauptschulen in diesem Jahr um 200 und im nächsten Jahr um 300 zu reduzieren. Meine Frage lautet: Gibt es inzwischen Vorstellungen im Kultusministerium, wie diese Stellenkürzung umgesetzt werden soll? Wird das allgemein über den Schüler-Lehrer-Schlüssel erfolgen, oder wird das individuell nach dem Stand der Zusammenlegungen der Teilhauptschulen in den Schulamtsbezirken durchgeführt?
Am Ende einer vollzogenen Reform und damit einer Stärkung der Hauptschule wird sicherlich der Synergieeffekt entstehen, dass 500 Stellen an anderer Stelle eingesetzt werden können. Ich rede bewusst nicht vom Einsparen, sondern vom Einsetzen an anderer Stelle.
Insgesamt an den Schulen. - Je zügiger das Verfahren durchgeführt wird, umso eher besteht die Möglichkeit, die Stellen an anderer Stelle einzusetzen. Umgekehrt beinhaltet der Antrag des Landtags vom Juli letzten Jahres keine zeitliche Vorgabe, was die 500 Stellen angeht. Das ist wichtig zu wissen. Ich gehe davon aus, dass wir in zwei Jahren nicht alle Neuorganisationen von Hauptschulen abgeschlossen haben werden. Das heißt, dass die Stellen, die in Zukunft durch die Reform erbracht werden, noch nicht anderweitig eingesetzt werden können.
Herr Staatssekretär, bevor ich die nächste Frage aufrufe, darf ich der Richtigkeit halber festhalten, dass Frau Kollegin Tolle erklärt hat, Sie hätten miteinander abgesprochen, dass Frau Tolle die schriftliche Antwort, die Sie dabei haben, erhält. Ich möchte das festhalten, damit hier niemand ins Hintertreffen gerät.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Seit wann liegt das Konzept der Regierung von Mittelfranken für die Neuorganisation der Hauptschule, insbesondere die Schließung von Teilhauptschulen in Mittelfranken, vor, das Sie, Herr Staatssekretär Freller, in Ihrer Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vom 17. März 2004 angekündigt haben, warum wurde dieses den Mitgliedern der SPD-Landtagsfraktion aus Mittelfranken bislang nicht bekannt gemacht, obwohl beispielsweise die „Pegnitz-Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom
2. März 2005 über eine „Prioritätenliste“ des Staatlichen Schulamtes im Nürnberger Land zur Schließung der dortigen Teilhauptschulen berichtet, und welche Zeitpunkte sind derzeit für die Schließung von Teilhauptschulen im Landkreis Nürnberger Land konkret vorgesehen?
Herr Abgeordneter Dr. Beyer, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 21. Oktober 2004 im Landtag berichtet, wie der Beschluss des Landtags vom 22. Juli 2004 umgesetzt wird. Ich weise noch einmal auf das Protokoll über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport des Bayerischen Landtags hin. Die Regierung von Mittelfranken und die Staatlichen Schulämter in Mittelfranken haben eine Bestandsaufnahme der aktuellen Hauptschulorganisation durchgeführt und regionale Konzepte erarbeitet, wie unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses vom 22. Juli 2004 eine stabile, zukunftsorientierte Organisation von Hauptschulen, die alle Jahrgangsstufen der Hauptschulen umfasst, aussehen könnte. Das ist die Grundlage für die folgenden intensiven Gespräche mit den beteiligten Gemeinden und Elternbeiräten.
Auch die Darstellung der Vorstellungen des Staatlichen Schulamts im Landkreis Nürnberger Land in der örtlichen Presse ist ein Bestandteil der eingeleiteten Diskussion, die die Herstellung einer künftigen Hauptschulorganisation mit gesicherten Standorten zum Ziel hat. Die grundlegenden Vorstellungen für Mittelfranken wurden im Staatsministerium für Unterricht und Kultus als behördeninterner Vorgang Anfang März mit der Regierung erstmals erörtert. Ich selbst war dabei und habe dieses Gespräch geführt. Das Konzept ist noch nicht abgeschlossen und wird derzeit weiterentwickelt. Die Gespräche, die die Ministerin und ich geführt haben, waren sehr gut. Dabei hat sich gezeigt, inwieweit in den verschiedenen Regierungsbezirken unterschiedliche oder gleich gelagerte Probleme bestehen. Natürlich ist es sinnvoll, die Betroffenen vor Ort zunächst einmal anzuhören, damit nicht bei völlig gleichen Sachverhalten unterschiedlich entschieden wird.
Mir war es wichtig, dass zunächst eine Abstimmung erfolgt, die dann in Ruhe weiterentwickelt werden kann. Wir wollten diesen Prozess nicht von oben verordnen. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, die Beteiligten in die Erarbeitung dieser Konzeption einzubinden. Einfacher wäre es gewesen, wenn das Ministerium alles vorgegeben hätte. In diesem Fall könnte ich Ihnen heute ein fertiges Konzept vorlegen und sagen: So wird es gemacht. Darüber wird nicht mehr diskutiert. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies im Sinne unserer Schulen, der Eltern, der Lehrer und der Schüler wäre.
Dieser Prozess ist etwas aufwendiger, weil dadurch immer wieder Nachfragen nötig sind oder Anregungen gegeben werden. Wir haben in diesem Prozess das nötige Spiel, um eine Konzeption zu erarbeiten, die am Ende von möglichst vielen mitgetragen wird. Klar ist: Nicht jeder wird damit zufrieden sein. Wenn eine Ortschaft eine Teilhauptschule, also die fünfte und sechste Klasse, verliert, wird
das sicherlich zu Unzufriedenheit führen. Das ist bei dieser Reform der Hauptschule unvermeidlich. Ich glaube aber, wenn diese Reform vor Ort begründet und diskutiert wird, ist vieles vermittelbar. Ich habe festgestellt, dass viele Kritikpunkte, die anfangs große Wogen geschlagen haben, durch intensive Gespräche vor Ort ausgeräumt werden konnten.
Frau Präsidentin, ich weiß nicht, wie wir uns verständigen können. Ich möchte zwar eine Zusatzfrage anmelden, allerdings hat Herr Staatssekretär Freller den letzten Teil meiner Frage, in dem eine konkrete Antwort verlangt wird, nicht beantwortet. Vielleicht könnte Herr Staatssekretär Freller zunächst diesen Teil meiner Frage beantworten. Dann würde ich die Erste Zusatzfrage stellen. Der letzte Teil der Frage lautet: „… welche Zeitpunkte sind derzeit für die Schließung von Teilhauptschulen im Landkreis Nürnberger Land konkret vorgesehen?“
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen darauf keine konkrete Antwort geben, weil ich nicht den Stichtag der Fertigstellung des Konzepts für entscheidend halte, sondern die Tatsache, dass vor Ort möglichst erfolgreiche Gespräche geführt werden. Sie lassen sich von Terminen bestimmen, wir lassen uns von Inhalten leiten.