Protocol of the Session on February 16, 2005

Ich will einmal ein plastisches Beispiel nennen. Wenn an einer Berufsschule zehn Bücher nötig sind, von denen die Ausbildungsbetriebe oder die Innung acht Bücher stellen – die Schule muss vielleicht nur das Deutsch- und das Englischbuch anschaffen –, dann würde ich nicht unbedingt 40 Euro verlangen, damit jedes Jahr die Bücher ausgewechselt werden können. Dafür wird man Lösungen finden müssen, die dem Einzelfall gerecht werden. Die Ausnahmen, die das Gesetz zulässt, sind sicherlich in der konkreten Ausführung noch zu präzisieren.

Zu einer weiteren Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Kann ich Ihre Antwort so werten, dass es möglicherweise zu Sonderregelungen im Bereich der Berufsschulen kommen wird?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, Sie können von Ausnahmeregelungen ausgehen. Aber ich betone noch einmal: Ich kann logischerweise nicht abschließend sagen, wie es ausgehen wird, weil jetzt das Gesetz des Handelns beim Parlament ist, das heißt, es ist ein Gesetz im wörtlichen Sinn. Der Gesetzgeber ist der Bayerische Landtag. Die Ausformung, vielleicht von Sonderregelungen oder von Ausnahmeregelungen, wird in den Beratungen der beteiligten Ausschüsse sicherlich noch erfolgen. Ich kann mir vorstellen, dass da und dort eventuell auch mit Fußnoten gearbeitet wird. Ich

weiß nicht ganz, wie sich die Ausschüsse bis jetzt diesen Gesetzentwurf vornehmen werden.

Wir sollten auch noch miteinbinden oder ernst nehmen, was von den anzuhörenden Verbänden kommt. Es ist sicherlich auch gerade von Berufsschulseite da und dort eine Anmerkung zu diesem Thema zu erwarten. Wir haben ja schon bei dem jetzigen Entwurf darauf Rücksicht genommen. Ich meine, wir werden eine vernünftige Lösung finden, weil das, was Sie ansprechen, nachvollziehbar ist. Es wäre nicht richtig, nur stur etwas zu machen, was hinterher dann dazu führt, dass eine Berufsschule zuviel Geld hat für etwas, wofür sie nichts ausgeben darf oder umgekehrt. Das wäre eigentlich nicht im Sinne der Erfindung des Büchergeldes.

Ich darf die Anmerkung machen, – das ist vielleicht auch einmal für das Protokoll interessant –, dass die Kolleginnen der SPDFraktion überhaupt hier noch die Fragestunde aufrechterhalten. Frau Kollegin Radermacher, Sie übernehmen jetzt.

So sind wir.

Ich habe es für Ihre Kollegen fürs Protokoll gesagt.

Jetzt können wir natürlich einmal die CSU-Kollegen fragen, was sie für uns ausgeben. Frau Stamm, das können Sie einmal in die Wege leiten, oder Herr Müller, der auch noch da ist. Ich übernehme also:

Herr Staatssekretär, wie sieht nach dem Beschluss der CSU-Landtagsmehrheit, bayernweit alle Teilhauptschulen aufzulösen, ganz konkret das Gesamtkonzept der Schulorganisation für Hauptschulen im Regierungsbezirk Oberfranken, aus und wie wirkt sich diese Neustrukturierung explizit auf die Teilhauptschulen Grub und Forst sowie auf die Teilhauptschule Großheirath aus?

Herr Staatssekretär.

Wobei ich mir an dieser Stelle gestatte, die anwesende Abgeordnete Melanie Beck der CSU-Fraktion namentlich zu erwähnen. Ich bitte doch, nicht ausgerechnet sie zu übersehen, die tatsächlich mit dem Kollegen Müller hier – –

Herr Staatsekretär, ich habe sie nur nicht erwähnt, weil sie keine Frage gestellt hat. Sie müsste gar nicht mehr da sein, das ist besonders anerkennenswert. Bitte schön.

Anerkennenswert ist das Interesse der jungen Kollegin an den Fragen der Opposition; sie nimmt euch ernst, das ist schon etwas wert.

(Karin Radermacher (SPD): Sie will nur die Wahrheit erkunden!)

Aber gut, lassen wir es dabei. Lassen wir es als Geheimnis bei Melanie Beck, warum sie dasitzt, vielleicht will sie nur den Staatssekretär sehen.

(Allgemeine Heiterkeit – Karin Radermacher (SPD): Vielleicht wollen wir das rausstreichen?)

- Es war ja nur eine Spekulation.

Also, Frau Abgeordnete Radermacher, für jede Schulart ist es selbstverständlich, dass sie als geschlossene, pädagogische und organisatorische Einheit ihre Schülerinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Abschluss führen kann. Es ist Ziel der Staatsregierung, diese Einheit sukzessiv auch für die Hauptschule herzustellen.

Die Überprüfung der Hauptschulsituation in Oberfranken ist zwischenzeitlich begonnen worden. Zurzeit laufen intensive Gespräche mit den beteiligten Gemeinden mit dem Ziel, ein zukunftsweisendes und tragfähiges Hauptschulkonzept zu erarbeiten. Das gilt insbesondere für die genannten Schulen, die sämtlich den südlichen Teil des Landkreises Coburg betreffen und bei denen teilweise auch Belange von Gemeinden aus dem Nachbarlandkreis Lichtenfels zu würdigen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh für eine definitive Aussage, wie künftig in diesem Gebiet eine tragfähige Hauptschulorganisation mit profilierten Hauptschulen aussehen wird.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Radermacher, bitte.

Herr Staatssekretär, gibt es einen vorgegebenen Termin für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, oder kann da verhandelt werden, bis eben vernünftige Lösungen gefunden sind?

Herr Staatsekretär, bitte.

Das ist eine nachvollziehbare Frage, Frau Abgeordnete. Ich habe eingangs schon erwähnt, dass wir Berichtspflicht haben, auch gegenüber dem Landtag. Es ist ein Auftrag dieses Parlaments, dass wir die Einheit der Hauptschule herstellen. Das Parlament wird sicherlich nicht zufrieden mit der Arbeit der Staatsregierung sein, wenn dies auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird. Ohne Zweifel gibt es Erwartungshaltungen gegenüber den Parlamentsbeschlüssen. Wir werden also gehalten sein, zügig umzusetzen, wissend, dass dennoch die Qualität dadurch nicht leiden soll und wir vor Ort sicherlich da und dort unterschiedliche Abstimmungsprozesse laufen haben.

Ich würde jetzt in der Offenheit, die uns seit vielen Jahren verbindet, sagen: Wo man merkt, dass es ein nicht nachvollziehbarer Widerstand ist, wenn natürlich fünf Teilhauptschulen jeweils einzügig bestehen und jeder Bürgermeister sagt: Kommt überhaupt nicht in Frage, dass Ihr meine Teilhauptschule nehmt und wir rühren uns nicht vom Fleck, dann wird man sicherlich vielleicht sogar schneller auch einmal eine bestimmende Lösung durchsetzen. Wenn es sich natürlich abzeichnet, dass ein Landkreis vielleicht etwas mehr Zeit braucht, weil die Verhält

nisse recht komplex sind, um das Ganze zu ordnen, dann wird vielleicht dort der Zeitraum etwas länger werden. Wir werden die zügige Umsetzung auf der einen Seite, aber auch das Fingerspitzengefühl auf der anderen Seite nicht missen lassen bei diesem Thema.

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatsekretär, in den Zwischentönen habe ich jetzt vernommen, dass es möglich sein wird, dass man vor der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für jeweils eine Region Teilhauptschulen möglicherweise scheibchenweise schließt, habe ich das falsch verstanden, oder soll dies wirklich erst nach Erstellung des Gesamtkonzeptes passieren?

Herr Staatsekretär, bitte.

Also das hängt wirklich von der örtlichen Situation ab. Ich weiß von verschiedenen Standorten, das sieht alles so unterschiedlich aus. Es gibt beispielsweise Landkreise, da ist eine Teilhauptschule, wo noch 15 Kinder in der fünften Klasse und vielleicht noch 14 Kinder in der 6. Klasse, weil einer zur Realschule gewechselt hat, sind. Also da muss ich sagen, ist die Zeit reif, dass man das vielleicht schon zum nächsten Schuljahr löst.

Dann gibt es andere Standorte, da ist das Ganze sehr komplex verschachtelt und verbandelt. Da muss man schon etwas intensiver verhandeln, weil nichts ärgerlicher ist, als wenn man hinterher noch einmal korrigieren muss.

Wir müssen auch ein wenig auf die Räume schauen, denn es soll ja nicht so sein, dass wir neu bauen müssen. Dies ist übrigens auch im Antrag zum Ausdruck gebracht. Es kann auch einmal sein, dass vielleicht im Zusammenhang mit sächlichen Voraussetzungen, man ein Jahr zuwartet, wenn woanders vielleicht ein Schulhaus noch nicht frei ist, damit man eine komplette Hauptschule reingeben könnte. Da haben wir auch ein paar Situationen, wo Schulhäuser anderweitig dann genützt werden oder neu im Entstehen waren oder eine Realschule neu entstanden ist und plötzlich die alte frei wird für eine Hauptschule. Also im Prinzip ist es so, dass es nichts gibt, was es nicht gibt.

Für den Kollegen Beyer übernimmt Frau Kollegin Werner-Muggendorfer die Frage.

Herr Staatssekretär, wie viele Anträge auf Einrichtung neuer Ausbildungsrichtungen an Gymnasien in Bayern wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode gestellt? Wie viele wurden durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus positiv beschieden, und in wie vielen Fällen handelt es sich jeweils um Anträge auf Einrichtung einer wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, seit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden insgesamt 15 Anträge auf Einrichtung neuer Ausbildungsrichtungen gestellt. Von den fünf das Schuljahr 2004 betreffenden Anträgen wurden drei positiv beschieden, darunter die beiden damals vorliegenden Anträge auf Einrichtung der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung. Alle zehn das

Schuljahr 2005/2006 betreffenden Anträge wurden für die nächsten beiden Schuljahre zurückgestellt, um in der Aufbauphase des G 8 die personelle Grundversorgung der Gymnasien in Bayern sicherzustellen. Darunter sind vier Anträge auf Einrichtung der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatssekretär, selbst wenn es für das Gymnasium kostenneutral umzusetzen wäre, wird diesem Begehren nicht stattgegeben. Verstehe ich das richtig?

Ich war selbst derjenige, der für die Einrichtung neuer Ausbildungsrichtungen an den Gymnasien gekämpft hat, meist mit dem Argument, es sei kostenneutral. Häufig war das allerdings ein oder zwei Jahre später nicht mehr kostenneutral; denn es ist einfach nicht vorhersehbar, wie sich die Schüler entscheiden und welche Klassenbildungen erfolgen. Mir ist nahezu kein Fall bekannt, wo einige Jahre später das Ganze immer noch kostenneutral gewesen wäre. Ich räume durchaus ein, dass es vielleicht Berechnungsbeispiele für das erste Jahr gibt, diese Einrichtung kostenneutral umzusetzen. Ich bitte aber, mir wirklich abzunehmen, dass bei der Umsetzung in den Folgejahren meist Mehrkosten entstehen, und nachdem wir im Augenblick bei den Intensivierungsstunden und bei der Grundversorgung des G 8 nicht das Risiko eingehen wollen, durch zusätzliche Ausbildungsrichtungen fehlende Stunden zu bekommen, werden wir das Ganze zwei Jahre lang zurückstellen, bis sich die Situation wieder etwas entspannt.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Zwei Jahre?)

Ja, zwei Jahre, das heißt, für die nächsten beiden Schuljahre.

Ich muss Ihnen noch eines sagen. Es wird in anderen Bereichen oft nicht gern gesehen, wenn in etwas schwierigeren Zeiten – das wird sicherlich niemand abstreiten wollen – eine Schule plötzlich noch mehr Räumlichkeiten bekommt und dort vielleicht dann diese oder jene Stunde nicht mehr gegeben werden kann. Ich bin selbst allerdings auch der Auffassung, dass wir mittelfristig sehr wohl wieder an neue Ausbildungsrichtungen denken müssen, gerade auch in dem von Ihnen genannten Bereich. Insofern kann ich mir vorstellen, dass in diesem Fall aufgeschoben nicht aufgehoben ist.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann darf ich Frau Kollegin Schmitt-Bussinger bitten, ihre Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung:

Welche Schritte gedenkt die Bayerische Staatsregierung angesichts des Umstands zu unternehmen, dass der ehemalige Sport- und Biologielehrer am Helene-Lange-Gymnasium Fürth, Herr Werner S., trotz seiner Frühpensionierung wegen „Knieproblemen“ nach Angaben der Zeitschrift „Fürth Alpin“ weiterhin Kurse als Bergführer anbietet, unter anderem Watzmann Ostwand, einer der höchsten Wände der Alpen, oder auch 14 Tage Bergsteigen in den Pyrenäen oder 7 Tage Klettersteige in den Dolomiten?

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Respekt! – Karin Radermacher (SPD): Respekt! Aber dazu braucht man vielleicht kein Knie!)

Das ist eine komplexe Antwort. Mit Wirkung zum 31.07.2003 wurde Herr S. auf seinen Antrag hin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Lehrkraft ist nach dem amtsärztlichen Zeugnis vom 27.11.2002 gemäß Artikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes dauernd dienstunfähig.

Über seine Rechtsanwälte stellte Herr S. am 19. Mai 2004 einen Antrag auf die Reaktivierung für den Schuldienst,