Protocol of the Session on February 16, 2005

Ich möchte es noch einmal ganz klar sagen: Wir haben uns mit den Kommunen bei der Erarbeitung darauf geeinigt, dass das zusätzliche Personal weiterhin von den Kommunen und vom Freistaat finanziert wird, wie es bislang auch der Fall war. Eine Vereinbarung als solche gibt es nicht. Das ist das, was mit dem Gewichtungsfaktor 4,5 plus X gemeint ist. Hier bezahlen also die Kommunen und der Freistaat im bisherigen Umfang das zusätzliche Personal. ´

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Frau Staatsministerin, Sie haben im Newsletter Nummer 9 durchaus eingestanden, dass es Verlierereinrichtungen geben könnte. Sie haben sogar Rechenmodelle verbreitet, wie sich diese Verlierereinrichtungen dennoch über Wasser halten könnten. Sie haben in diesem Newsletter sogar das Angebot einer Scheinselbstständigkeit gemacht. Jetzt ist dieser Newsletter aber zurückgezogen worden. Meine Frage: Wäre es nicht sinnvoller, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und die Erkenntnisse des Newsletters Nummer 9 in den Gesetzentwurf verbessernd einfließen zu lassen, als den Newsletter zu überarbeiten?

Frau Staatsministerin.

Frau Kollegin Ackermann, da bin ich völlig anderer Ansicht als Sie. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diejenigen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die jetzt lediglich den Status quo hochrechnen, nicht flexibel sind. Sie machen keine zusätzlichen Angebote. Sie haben keine altersgemischten Gruppen und damit keine Öffnung für die unter Dreijährigen. Sie haben auch keine Öffnung für die Schulkinder. Diejenigen, die aber den Sinn des Gesetzes nicht verstehen, bleiben auf der Strecke. Das ist in dem Newsletter Nummer 9 etwas unglücklich ausgedrückt worden. Vor diesem Hintergrund habe ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, diesen Newsletter Nummer 9 noch einmal zu überarbeiten.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Damit sind die an Sie gerichteten Fragen beantwortet.

Ich rufe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf und darf Herrn Staatssekretär Freller bitten, die an ihn gerichteten Fragen zu beantworten. Erster Fragesteller für diesen Geschäftsbereich ist Herr Kollege König.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich möchte folgende Frage an die Staatsregierung richten:

Hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter Verweis auf den Beschluss des Bayerischen Landtags auf Drucksache 15/1562 vom 22. Juli 2004 alle Regierungen aufgefordert, die Einheit der Hauptschulen möglichst rasch und ohne Ausnahme auch dann herzustellen, wenn die Schülerzahlen für den Erhalt der Teilhauptschule I noch ausreichen würden? Wie ist diese Aufforderung mit dem Kriterium „Erhalt der Wohnortnähe“ der einzelnen Schule in diesem Beschluss in Einklang zu bringen, und in welchen Regierungsbezirken wurden schon welche Gemeinden bezüglich der angestrebten Regionalkonzepte angehört?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter König, der Landtagsbeschluss vom 22. Juli letzten Jahres zielt auf eine Stärkung der Hauptschule als weiterführende Schulart ab. Es ist das Ziel der Staatsregierung und letztlich auch der Wille des Landtags, auch für die Hauptschule eine einheitliche Struktur zu schaffen, die alle Schüler der 5. bis 9. oder 10. Klasse umfasst. Auf diese Weise ist es möglich, den Hauptschülern ein profiliertes und in sich abgestimmtes schulisches Angebot zu unterbreiten und die Hauptschule als ernst zu nehmende Alternative im gegliederten Schulwesen stärker ins Bewusstsein von Eltern und Öffentlichkeit zu rücken.

Bayern verfügt über ein sehr dichtes Netz an Hauptschulen, sodass für die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 der ehemaligen Teilhauptschulen auch weiterhin eine große Nähe zu ihren Wohnorten gegeben ist oder gegeben sein wird. Die betroffenen Schüler werden im Übrigen in vielen Fällen die Schulen besuchen, in denen sie ab Jahrgangsstufe 7 ohnehin unterrichtet werden.

Das Staatsministerium hat die Regierungen aufgefordert, und diese haben wiederum die staatlichen Schulämter aufgefordert, auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 22. Juli 2004 die Überprüfung für eine solide, zukunftsorientierte Hauptschulorganisation einzuleiten. Nach durchgeführter Bestandsaufnahme wurden und werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Gespräche geführt; je nach Situation gibt es die verschiedenen Verfahrensstadien, nämlich von einer ersten Information bis zu bereits durchgeführten formellen Anhörungsverfahren.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege König.

Herr Staatssekretär, mir liegt ein Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 11. Februar vor. Meine Frage: Ist folgende Aussage, die in diesem Schreiben steht, zutreffend? Dort heißt es:

Durch den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22. Juli 2004 und

jetzt kommt es –

durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus sind wir jedoch jetzt aufgefordert, die Einheit der Hauptschule möglichst rasch herzustellen, und zwar ohne Ausnahme, also auch dann, wenn die Schülerzahlen für den Erhalt der Teilhauptschulen I noch ausreichen würden, wobei gesehen werden muss, dass das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen schon bisher die durchgängige Hauptschule für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 als Regelform vorsah.

Ist es zutreffend, dass es die Aufforderung des Ministeriums in der Form gab?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, wir erfüllen den Auftrag des Bayerischen Landtags, die Einheit der Hauptschulen herzustellen. Das heißt in der Tat, wir müssen Hauptschulen schaffen, die von Jahrgangsstufe 5 bis Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 alle Jahrgangsstufen umfassen.

Dies ist ein primäres Ziel und entspricht dem Auftrag, den dieser Landtag dem Kultusministerium gegeben hat. Wir wissen allerdings auch, dass in der konkreten Umsetzung sicherlich auf regionale Gegebenheiten besonders Rücksicht genommen werden muss. Ohne Zweifel wird die Gesamtkonzeption auf die Einheit der Hauptschule hinauslaufen. Jedenfalls wird in der Umsetzung wichtig sein, dass die Regierungen sehr intensive Gespräche führen, dass die Landratsämter, die Bürgermeister, die Schulleiter versuchen, Konzeptionen für ihren Bereich zu entwickeln, die ich als maßgeschneidert bezeichnen möchte. Das heißt, nicht in jedem Landkreis wird überall das Gleiche in der gleichen Zeit geschehen können. Aber das Ziel wird sicherlich die Einheit der Hauptschule sein.

Weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Herr Staatssekretär, bedeutet dieser Auftrag, den Ihnen der Landtag gegeben hat, dass im Zweifelsfall die Einheit der Hauptschule, was eigentlich nichts anderes bedeutet als das Ausbluten der Hauptschulstandorte, vor der Erhaltung der wohnortnahen Schule stehen wird?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich bin ein großer Freund der wohnortnahen Schule, insbesondere im Bereich der Grundschule. Seit vielen Jahren sage ich auf vielen Veranstaltungen: Die Kinder mit den kürzesten Beinen brauchen auch den kürzesten Schulweg. Deswegen haben wir in Bayern ein Grundschulnetz aufgebaut, das für einen Flächenstaat meines Erachtens seinesgleichen sucht. Wenn ich mir bestimmte Regierungsbezirke ansehe, stelle ich fest, dass selbst sehr, sehr kleine Grundschulen erhalten werden. Das ist sicherlich auch sinnvoll und gut und vernünftig.

Ab einem bestimmten Alter ist allerdings die differenzierte Förderung der Schülerinnen und Schüler noch wichtiger als die unmittelbare Wohnortnähe. Nicht zuletzt deshalb haben wir ja Realschule und Gymnasium ab der 5. Klasse beginnen lassen. Wir sagen: Dort muss eine individuelle Förderung stattfinden, die auf die Begabungen, Neigungen und Fähigkeiten des Kindes bezogen ist.

Selbst vor 70, 80 Jahren war es so, dass, wenn bestimmte Fähigkeiten und Eignungen entdeckt wurden, die Schüler oft über viele Kilometer zum nächsten Gymnasium fahren mussten.

Das, was bei einem Wechsel ans Gymnasium oder die Realschule immer noch als wohnortnah bezeichnet wird und mit einem normalen Schulbus ohne Weiteres angefahren wird, würde jetzt bei den Hauptschulen nicht mehr als wohnortnah gesehen werden, obwohl bei den Hauptschulen das Netz mit Sicherheit weitaus engmaschiger wäre als im Fall der Gymnasien und Realschulen. Das heißt: Selbst wenn man den Antrag komplett umsetzen würde, also nur noch Hauptschulen, die die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfassen, beibehielte, wäre die nächstgelegene Hauptschule immer noch näher als das nächstgelegene Gymnasium oder die nächstgelegene Realschule. Ich muss Ihnen sagen: In diesem Alter ist für mich eine differenzierte Förderung, eine begabungsgerechte Förderung, noch wichtiger als die Wohnortnähe der Schule. Man muss natürlich Rücksicht darauf nehmen, wenn die Wege überhaupt nicht zusammenpassen; das ist klar.

Es lassen sich sicherlich auch Modelle mit ausgelagerten Klassen denken. In einem maßgeschneiderten Konzept wird vieles möglich sein bis hin zu einer Zweihäusigkeit, über die man sicherlich da und dort wird diskutieren müssen. Es ist nicht gut, wenn man von oben in diesem Bereich alles bis ins Kleinste vorgibt. Ich bin der Auffassung, dass hier die Regierungen, die Schulämter und die Landratsämter, die Direktoren und die Bürgermeister versuchen müssen, sich selbst so abzustimmen, dass das Ganze für eine Region ein tragendes Konzept ergibt.

Dabei muss man natürlich auch berücksichtigen, dass wir angesichts der in weiten Landesteilen zurückgehenden Schülerzahlen sowieso über kurz oder lang das eng geflochtene Schulnetz in der gegenwärtigen Form nicht werden aufrechterhalten können. Ich nehme jetzt die Grundschule bewusst heraus, aber Sie können auf Dauer in der Hauptschule keine Klassen mit 16 oder 17 Kindern führen.

Wenn Sie in einer einzügigen Hauptschule auch noch differenzieren müssen, egal, ob das in den Fächern Religion oder Sport ist – und in den späteren Jahrgängen ist ja der Fachunterricht auch an der Hauptschule immer breiter –, muss man in der Tat auf die Zukunft hin gesehen die Hauptschullandschaft auch einer Veränderung anheim geben um die Konkurrenzfähigkeit und um die weiterführende Bestimmung einer Hauptschule zu gewährleisten. Sonst können wir es auf Dauer nicht begründen, dass an einer Hauptschule mit 15 Kindern eine Klasse besteht, die in den Differenzierungen vielleicht 7 oder 8 Schüler in einer Gruppe hat, während es an anderen Standorten Klassen mit 28 oder 29 Kindern gibt. In der Großstadt Nürnberg – Frau Schmitt-Bussinger, Sie wissen es; es ist unser gemeinsamer Stimmkreis – haben wir einige Schulen, an denen es 27,28 nicht deutsch sprechende Kinder gibt. Sie sind nicht besser oder schlechter, aber man muss mehr auf sie zugehen.

Ich war vor kurzem erst in der Schule an der Amberger Straße. Diese Schule ist Ihnen auch bekannt. Dort wurde mir gesagt: Wir müssen mit 26, 27 Kindern aus zehn bis zwölf Nationalitäten zu Recht kommen. Daneben gibt es auf dem Land Schulen, wo man jedes Jahr verzweifelt versuchen muss, noch den 15. Schüler zu finden, damit die Klasse bestehen bleiben kann. Wir kennen alle die Spiele. Ich bin zu sehr Insider, als dass ich nicht alles wüsste oder nicht vieles wüsste, was zu Jahresbeginn konkret läuft. Wir werden auf Dauer diese besonders wünschenswerte Situation aufgrund bekannter Fakten nicht sichern können.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Radermacher.

Herr Staatssekretär, sind Ihnen Regierungsbezirke bekannt, in denen es weder Gespräche noch offizielle Anhörungen gegeben hat, und sind Ihnen andererseits Regierungsbezirke bekannt, wo ohne Gespräche und Anhörungen bereits Mitteilungen an die Kommunen und an die Schulen hinausgingen, dass ab dem nächsten Schuljahr die Teilhauptschule geschlossen wird?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, wir bekommen im Augenblick von verschiedenen Regionen Rückmeldungen. Bei der einen oder anderen Rückmeldung stelle auch ich die berechtigte Frage, ob wirklich alle Gespräche in ausreichendem Maße geführt worden sind. Wo das nicht der Fall ist, werden wir noch einmal darauf drängen, dass diese Gespräche geführt werden. Das ist schon wichtig, bei aller Konsequenz, die letztlich auch eine Verwaltung haben muss; sonst ist jeder Antrag, der verabschiedet wird, nicht das Papier wert, auf dem er steht. Wir haben auch Berichtspflicht gegenüber diesem Parlament, was aus dem Antrag vom Juli letzten Jahres geworden ist. Sie, zumindest die Mehrheitsfraktion, erwarten,

(Karin Radermacher (SPD): Wir erwarten das auch!)

dass wir auch Vollzug melden. Die Behörden sind also aufgefordert, zu vollziehen. Man kann nicht sagen, es muss sich etwas ändern, aber passieren darf nichts. Deswegen kann es durchaus sein, dass da und dort etwas sehr stringent zur Umsetzung aufgefordert wurde. Ich meine allerdings, es ist wichtig, dass es in Gesprächsform abläuft und dass man gemeinsam überlegt, welche Hauptschullandschaft am besten in der Zukunft bestehen soll. Es heißt ja auch „Regionalkonzept“. Letztlich bedingt ein solches Regionalkonzept die Kommunikation in der Region.

(Karin Radermacher (SPD): Oder nichts passiert!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nach meinen Informationen werden die Fragen Nummer 15 und Nummer 16 nicht übernommen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Die Fragen 14 und 15 werden nicht übernommen!)

Die Fragen 14 und 15 werden nicht übernommen; die Frage 16 wird von Frau Pranghofer übernommen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, dass die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, Referendare bzw. Lehramtsanwärter künftig verstärkt, unter Umständen sogar ab dem ersten Tag ihrer Ausbildung, zur selbstständigen Abhaltung von Unterrichtsstunden heranzuziehen; wenn ja, sieht die Staatsregierung nicht die Gefahr, dass darunter sowohl die Qualität des Unterrichts als auch die Qualität der Ausbildung leiden würde?

Herr Staatssekretär, bitte.

Bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Sonderschulen erteilen die Lehramtsanwärter im ersten Ausbildungsabschnitt des Vorbereitungsdienstes bereits jetzt eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von sechs Wochenstunden. Zusätzlich werden sie zehn Wochenstunden in Seminarveranstaltungen von den Seminarrektoren betreut und nehmen am Unterrichtspraktikum beim Betreuungslehrer im Umfang von zehn bzw. elf Wochenstunden teil. Im zweiten Ausbildungsjahr erteilen die Lehramtsanwärter 15 bzw. 16 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Das Unterrichtspraktikum des ersten Ausbildungsjahres entfällt dann. Mit Beginn des Schuljahres 2005/ 2006 soll der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht auf acht Stunden im ersten Ausbildungsjahr angehoben werden.

Bei den Lehrämtern an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen erteilen Referendare etwa vom dritten Monat des ersten Ausbildungsabschnitts an zusammenhängenden Unterricht in den Klassen ihrer Seminarlehrer im Umfang von maximal 10 Wochenstunden. Weitere 10 Wochenstunden sind für die Fachsitzungen der Seminarausbildung vorgesehen. Praktika, Übungen und Hospitationen ergänzen das Stundenmaß der Wochenstun

denverpflichtung für das jeweilige Lehramt. Im zweiten Ausbildungsabschnitt erteilen Referendare bis zu 16 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht.

Für die Lehrämter an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen werden derzeit Modelle geprüft, wie die Referendare von Anfang an verstärkt in den Unterrichtsalltag eingebunden werden können. Die Erstausbildung, die Seminarstruktur und die Unterrichtssituation – Fachlehrerprinzip – weichen bei diesen Lehrämtern allerdings von denen der Grund-, Haupt- und Sonderschulen deutlich ab.

Es liegt gerade im Interesse einer praxisnahen Ausbildung, die Lehramtsanwärter und Studienreferendare möglichst frühzeitig an den Unterrichtsalltag heranzuführen und in Maßen an die Unterrichtsbelastung des Berufs zu gewöhnen. Dabei leisten die Seminarlehrkräfte mit ihrer Unterstützung, Betreuung und Beratung im Rahmen der Ausbildung einen wertvollen und verantwortungsvollen Beitrag. Durch ihre Arbeit wird in jedem Fall gesichert, dass der Unterricht auf der Grundlage sorgfältigster Vorbereitung gehalten wird. Die Qualität der Ausbildung kann durch mehr Praxisnähe nur gewinnen. Überdies schaffen die Referendare mit ihrem Einsatz auch zusätzliche Kapazitäten zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Pranghofer.