Bayern hat dem Kompromiss des § 23 a des neuen Aufenthaltsgesetzes zugestimmt. Ich fordere Sie dazu auf: Sorgen Sie dafür, dass auf Länderebene eingehalten wird, was auf Bundesebene versprochen wurde. Ich fordere Sie dazu auf: Stehen Sie zu Ihrem Wort!
Wir haben schon letztes Mal unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Härtefallkommission eingebracht. Leider waren Sie von der CSU nicht einmal in der Lage, eine abschließende Meinungsbildung vorzuweisen – so Ihre Antwort in der letzten Plenarsitzung. Das hat Signalcharakter, und das verrät Sie. Sie interessiert dieses Thema überhaupt nicht; denn sonst hätten Sie sich schon lange darüber Gedanken gemacht, wofür Sie auf Bundesebene gestimmt haben.
Wir enthalten uns auch bei der Abstimmung über den SPD-Antrag, weil wir unseren Gesetzentwurf für weiterge
hender halten. Wir wollen nämlich im Landtag selbst darüber entscheiden, wie eine Härtefallkommission auszusehen hat. Eine Rechtsverordnung, wie sie die SPD vorhat, wollen wir nicht; denn das würde dazu führen, dass auf Verwaltungsebene eine Härtefallkommission konstruiert wird.
Wir wollen als Abgeordnete selbst darüber entscheiden und sagen, wie eine Härtefallkommission zusammengesetzt sein soll. Wir wollen die Gestaltung also selbst in der Hand haben.
Herr Kollege, dass Sie nicht einmal Ihrer eigenen Rednerin zuhören, halte ich schon für sehr problematisch.
Herr Beckstein hatte vielleicht noch Erklärungsbedarf dazu, was eine Härtefallkommission ist. Das sehe ich natürlich ein.
Mit einer Härtefallkommission wollen wir dem Einzelfall mit seinen dringenden humanitären oder persönlichen Gründen gerecht werden. Dem werden wir bis jetzt nicht gerecht. Wenn rechtlich alles entschieden ist, muss es nach dem Zuwanderungsgesetz noch eine Möglichkeit geben, humanitär zu entscheiden. Als langjähriges Mitglied des Petitionsausschusses weiß ich sehr wohl, was ich sage.
Wir dürfen uns die Möglichkeit nicht nehmen lassen, den Härtefall im Sinne des Petenten zu beleuchten. Wir müssen dabei auch die menschliche Konsequenz sehen. Eine Härtefallkommission wäre frei von ordnungspolitischen Überlegungen. Das ist im Grunde genommen das Charmante daran. Sogar einzelne CSU-Abgeordnete haben mir gesagt, es sei eigentlich eine gute Sache, dass die Entscheidung weg von der Politik kommt, dass Initiativen und Kirchen darüber befinden.
Wir haben ganz genau gesagt, wie wir die Härtefallkommission besetzt haben wollen. Wie soll so eine Härtefallkommission aussehen? – Nach unseren Vorstellungen setzt sie sich aus 17 Mitgliedern zusammen: je einer Vertreterin oder einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege, je einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bayerischen Flüchtlingsrates, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayern – AGA
BY –, der Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Folteropfer, der Beratungseinrichtungen für Opfer von Frauenhandel, zum Beispiel JADWIGA, die Sie überall unterstützen, der Frauenorganisationen, die sich schwerpunktmäßig mit weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen beschäftigen, des Bayerischen Landesjugendamts, der Anwaltschaft auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern, der Ärzteschaft auf Vorschlag der Landesärztekammer, der Kommunen auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, des Bayerischen Landessportverbands, des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft.
Der Verband der Bayerischen Wirtschaft fordert doch ständig dazu auf, diesen oder jenen Härtefall zu betrachten. Die Mehrheitsfraktion im Petitionsausschuss sagt immer, es sei alles ausgereizt, und der Ausschuss sei kein oberster Gerichtshof. Herr Traublinger – er ist jetzt nicht da – kann ein Lied davon singen, dass man einem Härtefall über den Weg einer Petition nicht gerecht werden kann.
Dann wollen wir natürlich auch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Bayerischen Staatsministeriums des Innern in der Kommission haben. Diese Mitglieder werden für zwei Jahre vom Innenministerium bestellt.
Diese Zusammensetzung ist nach unserer Meinung ausgewogen. Eine parteipolitische Polarisierung gibt es in dieser Härtefallkommission nicht. Ich weiß gar nicht, was Sie haben. Sie könnten froh sein, wenn Sie derartige Entscheidungen aus der Parteipolitik endlich draußen haben. Sie alle werden doch auch vor Ort daraufhin angesprochen, dass man dem einzelnen Härtefall nicht gerecht wird. Dann aber ducken Sie sich weg und sagen: Na ja, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Im Petitionsausschuss aber wird gesagt, dass man da gar nichts machen könne. Die Mehrheitsfraktion richtet sich gegen den Härtefall, und schon haben wir das große Problem, dass man dem Härtefall an und für sich überhaupt nicht gerecht wird.
Erfahrungen mit seit längerer Zeit in anderen Ländern bestehenden Härtefallkommissionen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, dass nicht nur Politikerinnen und Politiker einen Härtefall prüfen, sondern dass der geballte Sachverstand von Menschen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen und Organisationen Ermessensspielräume finden muss, von denen dann Gebrauch gemacht werden kann.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ein solch geballter Sachverstand ist notwendig. In einem Vorprüfungsausschuss, bestehend aus Geschäftsstellenmitarbeitern und zwei von der Kommission benannten Mitgliedern, wird geprüft, ob Gründe für die Zulässigkeit eines Antrages an die Härtefallkommission vorliegen. Herr König, wir können uns darüber hier im Plenum unterhalten, welche Gründe vorliegen müssen. Wir entscheiden dann, wie ein Vorprüfungsausschuss auszusehen hat, und welche Kriterien er an die Hand bekommen soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, trotz eindringlicher Appelle, angefangen von Frau Süßmuth über Herrn Blüm bis hin zu Herrn Schwarz-Schilling
und dem früheren BDI-Präsidenten Olaf Henkel, von Pro Asyl und anderen Menschenrechtsorganisationen bis hin zu zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, enthält das Zuwanderungsgesetz keine Bleiberechtsregelung. Das ist auch in Bayern der Knackpunkt. Die Bleiberechtsregelung unterliegt der Länderhoheit. Dem haben sie zugestimmt, und deshalb müssen Sie sich ehrlicherweise auch entsprechend verhalten.
Für Migrantinnen und Migranten, die seit Jahren in Deutschland leben und deren Aufenthaltsduldung immer wieder verlängert worden ist, muss eine abschließende Regelung gefunden werden. Für diese Menschen ist es einfach keine Lösung, wenn sie mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, der auch noch mit einem sozialen Schwebezustand gekoppelt ist, bei uns leben müssen. Für einige dieser Menschen könnten jetzt über die Einrichtung einer Härtefallkommission Einzelfallregelungen getroffen werden. Wir geben also seit dem 1. Januar 2005 etwas aus der Hand. Eine solche Härtefallprüfung funktioniert nur, wenn die Anträge ohne „Schere im Kopf“ geprüft werden können.
Übrigens haben Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen seit Jahren Härtefallkommissionen; sie haben damit gute Erfahrungen gemacht. In Schleswig-Holstein gab es 2003 106 Eingaben. Davon wurden drei Fälle positiv bewertet. 2002 gab es 112 Eingaben; davon wurden sieben Fälle positiv bewertet. Von 1996 bis 2001 gab es insgesamt 566 Eingaben; davon wurden 91 Fälle positiv bewertet. In Nordrhein-Westfalen gab Innenminister Dr. Behrens an, dass in 14 % der Fälle den Eingaben entsprochen wurde. Dies zeigt, dass das Modell Härtefallkommission dauerhaften Bestand haben kann und dass eine derartige Kommission mit geballtem Sachverstand kontinuierliche Arbeit verrichten kann. Keiner von uns, der nicht als Vertreter einer Organisation oder NGO mit dieser Materie vertraut ist, kann behaupten, dass er diese Fälle wirklich adäquat behandeln kann. Das können die Organisationen viel besser. Geben wir doch diese Fälle an den geballten Sachverstand, also an die Härtefallkommission.
Jetzt hat sich noch für die SPD Herr Kollege Schindler zu Wort gemeldet. Sie haben noch sechs Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erste Bemerkung: Die wiederholten Ausführungen des Herrn Kollegen König können natürlich nicht unwidersprochen im Raum stehen bleiben.
Das gilt insbesondere für die Polemik, mit der er meinte, ein Thema behandeln zu müssen, bei dem es letztlich doch um Menschen geht.
Dieses Thema kann man in diesem Stil nicht einmal in Bierzelten, geschweige denn in diesem Haus behandeln.
Eine zweite Bemerkung, meine Damen und Herren: Die Regelungen des Zuwanderungs- und Aufenthaltsgesetzes sind ein Kompromiss. Diejenigen, die einen Kompromiss schließen, sollten so, wie es vor Gericht bei einem Vergleich auch der Fall ist, danach auch zu diesem Vergleich oder zu diesem Kompromiss stehen.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat auch die CSU – zwar mit Abscheu und Widerwillen – diesem Kompromiss ihre Zustimmung erteilt. Sie wollte es zwar nicht, aber auch die Härtefallkommission war Gegenstand dieses Kompromisses gewesen.
(Alexander König (CSU): Sie wissen aber, dass es eine Ermächtigungsnorm und keine verpflichtende Norm ist!)
Eine dritte Bemerkung: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie die rechtlichen Bedenken, die Sie jetzt vortragen,
damals auch vorgetragen haben. Mir ist das jedenfalls nicht erinnerlich. Ganz im Gegenteil, Sie haben den Kompromiss mitgetragen.
Eine vierte Bemerkung: Die rechtlichen Bedenken, die Sie jetzt vorschieben, könnte man ganz genauso auch gegen das Petitionsrecht oder das Gnadenrecht vorbringen. Keiner denkt aber daran, weil wir uns an diese Rechte gewöhnt haben, schon weil es nun einmal so ist. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es auch einen Rechtsraum gibt, der nicht kodifiziert ist. Ich weiß sehr wohl, dass ein rechtsstaatlicher Vollzug ein hohes Gut ist. Darüber haben wir doch schon so oft diskutiert. Zu diesem rechtstaatlichen Vollzug gehört aber immer auch, dass in einigen wenigen Fällen der Innenminister doch noch eine Lösung findet. Nachdem der Petitionsausschuss mit den Stimmen der CSU eine Petition abgelehnt hat, findet der Innenminister dann plötzlich doch eine Lösung. Das freut uns natürlich, wenn eine Lösung doch möglich ist, obwohl das Innenministerium vorher im Petitionsausschuss erklärt hat, rechtlich sei eine Lösung nicht darstellbar. Ihre rechtlichen Bedenken, die Sie vorgebracht haben, gehen also völlig daneben.
Eine fünfte Bemerkung. Es stellt sich die Frage, warum die CSU gegen die Einrichtung einer solchen Kommission ist, nachdem sie von allen, die mit dieser Problematik befasst sind, befürwortet wird. Insbesondere wird eine solche Kommission von denen befürwortet, mit denen der Innenminister engeren Umgang pflegt als ich, nämlich von seinen Kollegen aus der Synode, aus der evangelischen Landeskirche und aus der katholischen Kirche. Sie alle schreiben uns Briefe und bitten uns, doch eine solche Kommission einzurichten. Deshalb stellt sich die Frage, warum Sie es nicht tun. Herr Kollege König, mir kann doch keiner sagen, Sie wollten abwarten, welche Erfahrungen in anderen Ländern wie zum Beispiel in Thüringen oder in
Bremen oder gar in SPD-regierten Ländern gewonnen werden. Das war für Sie doch nie ein Maßstab, jetzt plötzlich aber soll es ein Maßstab sein. Das sind doch vorgeschobene Gründe.
Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen darum geht, Ihr rechtes Profil zu schärfen, und nicht darum, verfassungsrechtliche oder rechtliche Bedenken zum Ausdruck zu bringen. Durch diese Haltung versündigen Sie sich an dem Schicksal vieler einzelner Menschen. Das ist aber Ihre Entscheidung, die Sie zu vertreten haben.
Herr König, Sie haben gerade gemeint, wir – Rot-Grün – hätten andere Probleme und sollten augenblicklich still sein. Mit Verlaub, wer hat denn die Briefe geschrieben, damit bestimmte Ausländer leichter hierher kommen sollen? Wie war denn das zu Zeiten der CDU/CSU-Regierung? Das möchte ich beantwortet haben.