Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr erstaunt über dieses Verhalten der CSU. Der Ausschussvorsitzende, Herr König, ist sich nicht zu dumm, hier so etwas von sich zu geben. Ich muss schon sagen: Das ist unmöglich.
Es geht hier um Härtefälle. Da werden menschliche Schicksale in unserem Petitionsausschuss behandelt, und wir machen uns Gedanken, wie man mit diesen Härtefällen besser umgehen kann. Und was tun Sie? – Ihr Ausschussvorsitzender, Herr König, stellt sich hin und sagt: Wir haben uns leider noch keine Gedanken gemacht. Tut uns Leid, und im Übrigen muss ich zum Zug. – So ungefähr. Danke, das ist ganz toll, was Sie uns da liefern.
Ich hatte gedacht, Sie würden sich wirklich einmal im christlichen Sinne mit diesen Fällen auseinander setzen. Ich finde Ihre Haltung nur noch schnöselig.
Herr Kreuzer, hören Sie bitte einen Moment zu. Mit einem Blick auf die Uhr stelle ich fest, dass die Aussprache geschlossen ist. Es spricht jetzt nur noch der Herr Staatssekretär. Ich schlage vor, jetzt zu beschließen, dass im Einvernehmen mit dem Ältestenrat der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss überwiesen wird. Sind alle damit einverstanden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf ein paar knappe Bemerkungen aus meiner Sicht machen. Die GRÜNEN wollen mit ihrem Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage für eine Härtefallkommission schaffen, die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Auslän
dern zu einem Bleiberecht in Deutschland verhilft. Ich glaube schon, dass in dieser knappen Debatte deutlich geworden ist, dass es hier um eine essenzielle Frage geht. Schnellschüsse sind hier fehl am Platz. Das müssen wir sehr wohl in aller Ruhe miteinander besprechen und diskutieren.
Weder die Staatsregierung noch die CSU-Fraktion haben dazu beigetragen, dass dieses Thema schon früher im Plenum hat diskutiert werden können. Ich war die letzten drei Male da, um dieses Thema mit zu erörtern.
Das Aufenthaltsgesetz – das darf ich an dieser Stelle festhalten – ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten, und dazu darf ich Ihnen sagen, lieber Kollege Wörner, dass bereits eine Änderung zu diesem Aufenthaltsgesetz läuft. Wir haben in einer ersten Runde im Vermittlungsausschuss kein Ergebnis erzielt. Die erste Runde ist gescheitert, und wir müssen jetzt in eine zweite Runde hineingehen. Deshalb meine ich, weil Sie jetzt gerade in diesem Bereich wieder eine Aufweichung des ursprünglichen Kompromisses erreichen wollen, wäre es gut, zunächst eine gesetzliche Grundlage zu haben. Wenn wir dann dieses Gesetz in aller Ruhe auf einer stabilen Basis vollziehen können, sollten wir damit zunächst einmal Erfahrungen sammeln, bevor wir in die detaillierte Diskussion einsteigen, wie eine Härtefallkommission ausgestaltet sein soll, welche Grundlagen sie haben soll oder wer darin vertreten sein soll. Erst in diesem zweiten Schritt sollten wir uns dann über die materiellen Grundlagen unterhalten. Dafür sollten wir uns Zeit lassen.
Da muss Grundlagenarbeit vor Schnelligkeit gehen. Wir sollten den Behörden zunächst die Möglichkeit geben, die neuen Vorschriften anzuwenden, die eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen gewähren.
Zunächst sollten also diese Erfahrungen gesammelt werden, und erst dann sollte weiter entschieden werden. Auch die Erfahrungen der anderen Länder können wir dann optimal mit einbinden.
In den Diskussionen des Ausschusses ist auch deutlich geworden, dass es hier ganz gegensätzliche Meinungen gibt.
Es wird unter anderem auch die Auffassung vertreten, dass man völlig von einer Härtefallkommission absehen
Auch die Frage des Verhältnisses der Härtefallkommission zum Petitionsausschuss wird eine ganz wichtige Frage sein. Diese Diskussion wurde im Übrigen in den anderen Ländern bereits geführt. Deswegen glaube ich, dass es der richtige Weg ist, zunächst dieses neue Aufenthaltsgesetz in der Praxis zu erproben.
Lieber Kollege Dürr, dann sollten wir schauen, wie Sie endlich mit Ihrer Veränderung dieses neuen Rechts klarkommen können.
Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, und wir sollten in aller Ruhe in die Diskussion dieser Fragen eintreten. Das ist die richtige Reihenfolge. Nur so können wir eine vernünftige Debatte miteinander führen.
Mit Blick auf die Uhr – geladen ist bis 19.30 – erkläre ich die heutige Sitzung für geschlossen. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt noch im Saale sind. Das wird positiv in Ihren Landtagsakten vermerkt werden.