Würden Sie also die Einschätzung, die teilweise in der Bevölkerung und in der Presse wiedergegeben wurde, wonach es in Zukunft in Bayern keine Parkplätze ohne sanitäre Anlagen mehr geben wird, teilen?
So würde ich es nicht generell sagen. Es kommt auch auf die jeweilige örtliche Situation an. Wir müssen aber bemüht sein, ein Netz von Parkplätzen zu haben, auf denen die notwendigen sanitären Einrichtungen vorhanden sind. Das halte ich für wichtig. Man muss dann überlegen, welche sonstigen gesetzlichen Probleme bestehen – ich habe eben das Beispiel der Wasserwirtschaft genannt –, sodass über jeden Einzelfall zu entscheiden ist. Wichtig ist, dass genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, dass aber auch Parkplätze zur Verfügung stehen, die ihre Aufgabe füllen.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, dass genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Anknüpfend an die letzte Antwort im Plenum und Ihre jetzigen Ausführungen, wo Sie einen Zusammenhang zwischen der Schließung von Parkplätzen und der Öffnung von Autohöfen herstellen, frage ich Sie: Können Sie – so
weit das möglich ist – eine Einschätzung dazu geben, in welchem Verhältnis die Zahl der Stellplätze, die an Autohöfen neu geschaffen werden bzw. dort geschaffen worden sind, zur Zahl der Abstellmöglichkeiten steht, die durch die Schließung der kleineren Parkplätze wegfallen?
Ich glaube schon, dass ich dazu etwas sagen kann. Wir wissen, dass die kleinen Stellplätze relativ wenig Kapazität aufweisen. Man braucht in der Zu- und Abfahrtsituation einen gewissen Zu- und Ablauf, sodass die Fahrzeuge relativ schlecht abgestellt werden können. Wenn dann in einem solchen Parkplatz drei oder vier Lkw stehen – manchmal passen gar nicht so viele in den Parkplatz hinein –, dann ist dieser Parkplatz praktisch schon dicht. Deswegen glaube ich, dass der Wegfall locker durch die vielen großen zusätzlichen Rastanlagen, die nicht nur vernünftige sanitäre Einrichtungen aufweisen, sondern auch die Zu- und Abfahrtsituation verkehrstechnisch optimal ausgestalten, kompensiert wird. Wenn ein großer Parkplatz oder eine große Rastanlage entsteht, haben wir optimale Zu- und Abfahrtsbedingungen sowie Standbedingungen, die wir in den kleinen Parkplätzen oft nicht haben.
Zusammenfassend: Würden Sie die mir als Person gegenüber geäußerte Besorgnis und Kritik von Berufsverbänden der Berufskraftfahrer teilen, dass man sich gerade um die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sorge, weil das Netz und die Dichte von Parkplätzen in Bayern – Sie haben es bestätigt – deutlich geringer geworden ist?
Ich verstehe diese Sorge der Berufskraftfahrer an dieser Stelle nicht. Die Verbände müssen ein Interesse daran haben, dass ihre Fahrer an diesen Raststätten oder Parkplätzen optimal versorgt werden, dass sie sich etwas zum Essen oder zum Trinken kaufen, auf die Toilette gehen und sich waschen können.
Ich habe wenig Verständnis, wenn ein Verband sagt, wir brauchen die kleinen Parkplätze, wo nur zwei oder drei Lkw unterkommen und die ohnehin schlecht angefahren werden können. Hier muss ich Ihnen ausnahmsweise widersprechen, Herr Dr. Beyer. Das würde ich anders sehen. Es entspricht gerade dem Interesse der Berufskraftfahrer, dass wir optimale Bedingungen für die Angehörigen ihres Berufsstandes schaffen. Das muss ein gemeinsames Anliegen sein.
Leider ist keine weitere Diskussion möglich. Die nächste Frage, die in den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz fällt, stellt Frau Kollegin Tolle. Zur Beantwortung der Frage rufe ich Frau Staatssekretärin Müller auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, angesichts der Tatsache, dass im Boden in unmittelbarer Nähe der früheren Innengalvanik in einer Tiefe von zwei bis drei Metern Chromat-Konzentrationen von 9,9 Milligramm pro Liter nachgewiesen wurden, frage ich die Staatsregierung, ob ausgeschlossen werden kann, dass sich die Kontamination mit Chrom auch auf die Flächen in der Nachbarschaft und das Grundwasser erstreckt, wie sichergestellt wird, dass eine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Grundwassers und der Umgebung mit Chrom während der Sanierung und nach deren Abschluss ausgeschlossen ist, und welche Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung der Chromverseuchung ergriffen werden, damit eine wirklich abschließende Sanierung stattfindet.
Für die Kolleginnen und Kollegen will ich hinzufügen, es handelt sich hier um einen Fall, der anonymisiert wurde. Ich sage das, weil mich viele angesprochen haben, was das für eine Anfrage sein soll.
Sehr geehrte Frau Tolle, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Außengalvanik der Firma Hunger in Lohr am Main wurde im September 2002 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Die Innengalvanik wurde im Dezember 2002 stillgelegt. Seit dieser Zeit kommt es nicht mehr zu neuen Emissionen aus den Anlagen und damit verbunden zu Immissionen von Chromat in Grundwasser und Boden.
Mit der Sanierung der Außengalvanik durch den Bodenaustausch im Sommer 2004 wurde ein wesentlicher Belastungsschwerpunkt beseitigt. Leider konnte bislang die zwingend notwendige Sanierung an der Grenze zum Nachbargrundstück der Firma OWI nicht vollständig abgeschlossen werden. Darauf zielt wohl Ihre Anfrage. Die Firma OWI hat aufgrund von Grenzstreitigkeiten ein Betretungsverbot für Mitarbeiter der Firma Hunger und die von ihr beauftragte Sanierungsfirma ausgesprochen. Nach der Stilllegung der Innengalvanik bot sich die Möglichkeit, weitergehende Untersuchungen auf dem bereits 1988 im laufenden Betrieb sanierten Gebiet durchzuführen. Nachdem erste Belastungen festgestellt worden sind und das Gelände nach Rückbauten in Augenschein genommen worden ist, wurden weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurden im Eluat Chromat-Konzentrationen von maximal 9,9 Milligramm pro Liter nachgewiesen. Diese Werte wurden bereits in Ihrer Anfrage richtig dargestellt.
Der Gutachter der Firma Hunger kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Schaden möglicherweise auch auf das Nachbargrundstück ausgedehnt hat und weiterer Erkundungsbedarf besteht. Er schlägt dafür eine Reihe von grenznahen Bodensondierungen bis zum Grundwasser auch auf dem Grundstück der Firma OWI vor. Diese Untersuchungen konnten aber wegen des bereits erwähnten Betretungsverbotes bisher noch nicht durchgeführt werden.
Heute, am 15. Dezember 2004, sind die anwaltschaftlichen Vertretungen der Firma Hunger und der Firma OWI zusammen mit den Fachbehörden beim Landratsamt
Main-Spessart zu einem Gespräch eingeladen, um anschließend Initiativen zu ergreifen. Abhängig von den Ergebnissen dieses Gesprächs ist das weitere verwaltungsmäßige Vorgehen festzulegen. Gegebenenfalls muss die Duldung der Maßnahmen angeordnet werden. Ziel ist es aber grundsätzlich, eine einvernehmliche Lösung zum weiteren Vorgehen zu finden.
Die Grundwassersanierungsanlage wird seit dem Frühjahr 2003 kontinuierlich betrieben, um die weitere Ausbreitung des Chromatschadens zuverlässig zu verhindern.
Frau Staatssekretärin, halten Sie dann, wenn die Firma OWI das Betretungsrecht einräumt, eine Erkundung mittels weiterer Rammkernsondierungen bis in sechs Meter Tiefe für das Gelände der Firma Hunger und das angrenzende Gelände der Firma OWI in einem Abstand von nur 50 Zentimetern zur Grenzmauer für ausreichend, um die Notwendigkeit einer Sanierung auf dem Nachbargelände ausschließen zu können?
Dazu ist zu sagen, dass letztlich der Gutachter bestimmen muss, was hier notwendig ist und was nicht. Dazu gibt es genaue Zielvorgaben.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten die Chromatkonzentration in einem Brunnen in der Nähe des Standortes der ehemaligen Außengalvanik von weniger als 30 Mikrogramm pro Liter vor Beginn der Sanierung auf 650 Mikrogramm pro Liter im Laufe der Sanierung angestiegen ist. Der Wert liegt derzeit bei 200 Mikrogramm pro Liter. Daran kann man erkennen, dass die Maßnahme wegen des Problems der Schadstoffmobilisierung dringend erforderlich ist. Infolgedessen halte ich es auch für geboten, dass man das Mögliche tut. Die Gutachter werden darüber entscheiden, welche Maßnahmen in welchen Abständen zu treffen sind.
Frau Staatssekretärin, in der Nähe befindet sich eine Trinkwasserquelle; das haben Sie angedeutet. Inwieweit sind die Grundwasserströme unter dem bislang als kontaminiert festgestellten Gelände der Firma Hunger und den angrenzenden Grundstücken von einer Chromverseuchung betroffen?
Ich kann nur sagen, dass der Sanierungsbrunnen sehr wichtig ist, weil der Abstrom von kontaminiertem Grundwasser durch diesen Brunnen weitgehend verhindert wird. Die Ströme, die wir zu verzeichnen haben, weisen 10 Mikrogramm pro Liter bis maximal 20 Mikrogramm pro Liter auf. Das zeigt, dass es hier um eine wichtige Sache geht.
Welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen gab es im Radius von einem Kilometer um das Gelände der Firma Hunger bezüglich Boden und Wasser?
Was es genau im Radius von einem Kilometer gab, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob im Radius von einem Kilometer etwas unternommen worden ist. Das bezweifle ich.
Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten etwas getan worden ist, dass die Chromkonzentration durch die Schadstoffmobilisierung verringert worden ist und dass die Schadstoffe aus dem Boden ausgeschwemmt worden sind. Ich habe die Werte, die in der Nähe des Standortes gemessen wurden, genannt, aber ich kann nicht sagen, was in einem Kilometer Entfernung gemessen worden ist und ob überhaupt etwas gemessen worden ist. Wenn Sie das wissen wollen, gebe ich Ihnen gern eine schriftliche Antwort hierzu.
Frau Staatssekretärin, nachdem in den vergangenen drei Jahren vonseiten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach mehr als 3 Millionen Euro für Tiefendrainagen zur Senkung des Grundwasserspiegels in den Pleinfelder Ortsteilen St. Veit, Veitserlbach und Allmannsdorf verbaut worden sind, die Situation sich jedoch nach wie vor nicht erkennbar verbessert hat, bitte ich um Mitteilung, was die Staatsregierung zu tun gedenkt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat wiederherzustellen, wann endlich wieder eine Veranstaltung zur Information der Betroffenen angesetzt wird und welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, um endlich zu einer für die Einzelnen positiven Lösung zu kommen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit dem Einstau des Großen Brombachsees haben sich im Bereich des Sperrenbauwerks in Allmannsdorf sowie im südlich benachbarten Banzerbachtal in den Ortsteilen Veitserlbach und St. Veit des Marktes Pleinfeld Grundwasseranhebungen ergeben. Die sperrennahen Auswirkungen haben wir vorausgesehen und frühzeitig darauf reagiert. Die Vernässungen im Banzerbachtal, im südlichen Nachbartal des Brombachsees, hatten wir trotz umfangreicher Voruntersuchungen aber nicht erwartet.
Die deshalb vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach seit 2002 in Veitserlbach und St. Veit mit einem großen Bauvolumen von circa 1,5 Millionen Euro durchgeführten großen Entwässerungsmaßnahmen wie Absenk- und Entspannungsbrunnen sowie Flach- und Tiefendrainagen haben das Grundwasser im Bereich der Grundwasser-Messstellen seither auf den ursprünglichen Stand abgesenkt. Bei einem Großteil der betroffenen Anwesen liegt der Grundwasserstand nun so weit unter der Kellersohle, dass weitere Schädigungen durch den Brombachsee nicht mehr möglich sein sollten. Wegen der stark wechselnden hydrogeologischen Verhältnisse muss dies aber nicht für alle Anwesen gelten.
In unserem Auftrag überprüft deshalb die Landesgewerbeanstalt – LGA – Nürnberg derzeit jedes Anwesen; sie wird, falls notwendig, noch weitere Pegel setzen. Der Auf
trag umfasst die Schadensuntersuchung, die Schadenursachen und Vorschläge für konkrete Einzelmaßnahmen. Ein großer Teil der Anwesen ist bereits überprüft. Wir erwarten den Abschluss der Untersuchungen bis März. Die Betroffenen selbst können und sollten diese Arbeiten unterstützen, indem sie zum Beispiel den Zugang zu ihren Anwesen sicherstellen und ihre Schadensberichte vorlegen. Ansonsten verzögern sich diese Maßnahmen. Abhängig von der Bewertung der Landesgewerbeanstalt kann dann überblickt werden, welche weiteren Maßnahmen im Einvernehmen mit den Geschädigten umgesetzt werden. Sollten im Einzelfall diese Maßnahmen nicht Erfolg versprechend sein, so kann letztlich auch eine Ablöse in Betracht kommen. Ich möchte unterstreichen: Die Staatsregierung steht zu ihrer Verantwortung. Wir werden bei den durch den Brombachsee bedingten Vernässungen, wo immer es möglich ist, Abhilfe schaffen.
Herr Kollege Dr. Weiß hat sich seit Jahren ebenfalls für die Betroffenen dort eingesetzt und tut es immer noch. Die Betroffenen können also darauf vertrauen, dass die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen auch weiterhin eingesetzt werden.
Für Vernässungsschäden, Frau Naaß, die nachweislich nicht auf den Einstau des Sees zurückzuführen sind, kann der Freistaat nicht aufkommen. Hier greift die grundsätzliche Verantwortung des Bauherrn. In diesem Zusammenhang sind auch eventuell vorhandene Baufehler zu berücksichtigen.
Das Wasserwirtschaftsamt hat allen Betroffenen geraten, vorsorglich einen Antrag nach § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes zu stellen, um eine mögliche Verjährung von Ansprüchen auszuschließen. Bisher hat nur etwa die Hälfte der Betroffenen darauf reagiert. Den Geschädigten wurde eine kostenlose und neutrale anwaltschaftliche sowie bautechnische Beratung angeboten. Ebenso ist den Betroffenen spätestens seit dem 03.09.2004 von der LGA mitgeteilt worden, dass sie jedes Anwesen in den kommenden Tagen und Wochen überprüfen wird.
Das Wasserwirtschaftsamt wird im Dezember 2004 ein weiteres Informationsschreiben zum aktuellen Sachstand an alle Betroffenen verteilen. Die nächste Informationsveranstaltung, nach der Sie, Frau Naaß, gefragt haben, ist nach Vorlage der Gutachten der LGA im April 2005 vorgesehen. Grundsätzlich ist jedoch jeder Einzelfall zu bewerten und mit den Betroffenen im Detail zu erörtern.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben ausgeführt, dass der Grundwasserspiegel auf den ursprünglichen Stand abgesenkt wurde. Ist Ihnen bekannt, dass trotz der Tiefendrainagen, über die nachweislich kaum Wasser abfließt, die Pegelstände des Grundwassers im Zeitraum vom 25.11.2003 bis zum 25.10.2004 – da hat das Wasserwirtschaftsamt regelmäßig geprüft – in Veitserlbach nur um 0,074 cm und in St. Veit nur um 0,108 cm gefallen sind, und welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Natürlich muss kontrolliert werden, was in den Drainagen passiert und ob irgendwelche baulichen Probleme aufgetreten sind. Die hier notwendigen Maßnahmen prüft das Wasserwirtschaftsamt. Man muss nachschauen und sich ganz genau damit befassen, wo man Veränderungen vornehmen kann.
Frau Staatssekretärin, nachdem einige zunächst geplante Maßnahmen unstreitig leider ohne Erfolg geblieben sind und wir immer wieder enttäuscht wurden, frage ich Sie: Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die jetzt günstigeren Messergebnisse auf technische Maßnahmen zurückzuführen sind, oder besteht die Gefahr, dass sie nur die Folge des trockenen Sommers sind?
Für das Absinken des Wasserspiegels gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die technische Maßnahme wirkt, oder der Sommer ist sehr trocken, dadurch fließt weniger Wasser zu.
Ich gehe davon aus, dass sich erstens der trockene Sommer ausgewirkt hat und zweitens, dass die erzielten technischen Fortschritte und Maßnahmen Wirkung zeigen. Dort, wo sie keine oder nicht die erwartete Wirkung zeigen, muss man der Sache nachgehen und prüfen, ob die Technik Probleme aufweist, ob die Drainagen verstopft sind usw.
Frau Staatssekretärin, gehen Sie der Sache nach und veranlassen Sie, dass die Drainagen überprüft werden? Es konnte kaum eine Verbesserung erzielt werden. Die Situation kann vor allem deshalb kein Dauerzustand bleiben, weil sich mittlerweile auch Schimmelpilz gebildet hat, der bei Einzelnen zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Was gedenken Sie zu tun, damit sich nicht weiter Schimmelpilz bildet?
Wir werden auf jeden Fall das Wasserwirtschaftsamt Ansbach beauftragen, der Sache nachzugehen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger keine nassen Keller haben. Wir wollen dass sich kein Schimmelpilz bildet. Wir wollen etwas für die Gesundheit tun und dafür, dass die Menschen in ihren eigenen Häusern eine entsprechende Lebensqualität haben.
Frau Staatssekretärin, nachdem Einwohner von Pleinfelder Ortsteilen seit nunmehr dreieinhalb Jahren durch den Brombachsee verursachte Wasserschäden an ihren Häusern haben, frage ich die Staatsregierung, ob und wann mit Einzelmaßnahmen für die betroffe