Kolleginnen und Kollegen, ich möchte wirklich bitten: Derjenige, der hier am Rednerpult steht, sollte doch zumindest die Möglichkeit haben, seine Gedanken zusammenzufassen. Das gilt für alle.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben im letzten Ältestenrat zu Recht darauf Wert gelegt, dass wir versuchen sollten, keine aggressive Stimmung aufkommen zu lassen.
Herr Dr. Runge, Moment bitte. Bei Ihrem Vortrag war ich manchmal geneigt, das Mikrophon zu nehmen, um etwas anzumerken. Ich habe das ganz bewusst nicht getan. Ich bitte jetzt, dass der Wirtschaftsminister seine Ausführungen zu Ende bringen kann. Ich bitte Sie, Rücksicht zu nehmen. Es ist für uns alle schwer, in diesem provisorischen Plenarsaal zu tagen. Wir brauchen hier etwas mehr Disziplin. Bitte, das sage ich ohne Wertung. Hier geht es lediglich um Rücksichtnahme.
Ich darf nun noch einmal Folgendes klarstellen: Herr Dr. Kaiser, Sie haben behauptet, hier werde gelogen.
Wenn Sie fragen würden, wäre mir das ganz recht. Sie haben das aber gleich mit dem Vorwurf der Lüge verbunden. Das ist leichtfertig. Und dann wundern Sie sich, wenn man klar antwortet.
Das ist schon seltsam. Herr Dr. Runge tritt hier auf und polemisiert in einer Art, dass man meint, das ist ein gewaltiges Problem, da bricht das Dach ein. Letzte Woche polemisierte er und stellte falsche Behauptungen auf. Obwohl er den Sachverhalt heute kennt, ist er aber nicht in der Lage, sich hierher zu stellen und die Sache zu berichtigen. Das kann jeder werten wie er will. Ich werte das auch. Das darf ich auch.
Herr Dr. Kaiser, noch einmal: Die Zahlen, die ich hier mitteile, stammen nicht von mir, sondern von der LfA.
Das ist richtig. Wenn Sie eine Frage stellen, dann sollten Sie diese aber nicht mit dem Vorwurf der Lüge verbinden. Ich darf es Ihnen jetzt noch einmal erklären: Nach dem, was wir bisher festgestellt haben – so schnell geht das in der Regel nicht –, ist die Antwort auf die schriftliche Anfrage richtig, weil die LfA am 25.08. noch keinen Kapitalanteil
gehabt hat. Sie hat einen bestimmten Stimmrechtsanteil gehabt, weil sie Vollmachten oder Vertretungen von anderen hatte. Das ist auf diesem Papier auch mit einem „V“ gekennzeichnet. Das sehen Sie, wenn Sie das Teilnehmerverzeichnis lesen.
(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN – Franz Maget (SPD): Das hätte der Wahrheitsfindung aber gedient!)
Nein, nein. Es war nach der Beteiligungsquote der LfA bei der Hauptversammlung gefragt. Es wurde gefragt, wie viel Beteiligung wir am Kapital gehabt haben. Ich kann doch nur das beantworten, was Sie fragen.
- Lachen Sie nur. Soll ich vielleicht in Zukunft davon ausgehen, Herr Dr. Kaiser, dass ich auch noch Ihre Fragen ergänzen soll, damit ich Ihnen sagen kann, was Sie eigentlich hätten fragen sollen?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht auswendig sagen. Ich weiß nicht, wer und wie viele Anteilseigner ihr eine Vollmacht übergeben haben. Ob es eine Bank war oder die Gebrüder Schneider, das weiß ich nicht.
Das weiß man erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vertretungsvoten eingehen. Eine Stimmrechtbindung zugunsten der LfA ist dann möglich, wenn die LfA Teilhaber ist, andere quasi in einen Pool einbindet und den Pool führt. Das ist aber dann, wenn man andere vertritt und selber keinen Anteil hat, auch bei Null, weil es dann keine Stimmrechtbindung gibt. Das ist der gesamte Zusammenhang, so wie er bisher feststellbar ist. Das sage ich auch dazu. Wir haben keinen erreicht, der nähere Auskunft geben kann. Aber so scheint der Zusammenhang zu sein. Deswegen ist die Aussage der LfA richtig. Wenn Sie Fragen stellen, beantworte ich sie Ihnen gerne. Wenn Sie die Frage aber mit der Behauptung, ich hätte Sie angelogen, verbinden, dann ist das eine völlig überzogene Reaktion.
Herr Staatsminister, in Ihrer Antwort schreiben Sie, Treuhandverhältnisse bestehen und bestanden nicht – auch zu diesem Zeitpunkt 21.08. Wenn keine Treuhandverhältnisse bestanden haben, wie erklären Sie sich dann, dass die LfA mit 325 000 Stimmen mit Vollmacht abstimmen konnte? Es ist also nicht wahr, was Sie in Ihrer Antwort geschrieben haben.
Herr Kollege Kaiser, ich nehme Sie mal mit, und dann klären wir Sie auf. Zwischen Treuhand und Vertretung besteht ein Unterschied. Muss man denn bei Ihnen von vorne und bei Adam und Eva anfangen? Das ist schlimm.
Ich entnehme aus Ihrer Antwort und Ihrer Stellungnahme, dass wir aufgefordert sind, uns in Zukunft bei Ihren Anfragen auch noch zu überlegen, was eigentlich die richtige Fragestellung ist, und dass die Antwort, die sachgerecht gegeben worden ist, auch noch erläutert werden muss. Soll es denn so sein, oder können Sie selber die Unterschiede sehen? Ich bitte darum, mir erstens nicht zu unterstellen, dass wir bewusst falsche Antworten geben.
Zweitens haben Sie, Herr Kollege Kaiser, nach der Geschäftsordnung des Landtags jederzeit – auch außerhalb der Tagesordnung – die Möglichkeit, sich an die Staatsregierung mit dem Ersuchen um Auskunft über bestimmte bezeichnete Tatsachen zu wenden. Wenn Sie nachfragen, gehen wir der Sache nach, und dann bekommen Sie eine Auskunft. Das ist keine Frage.
Es wäre drittens fair, das rechtzeitig zu machen. Hier eine Behauptung aufzustellen, diese mit dem Vorwurf der Lüge zu verknüpfen, woraufhin wir schauen müssen, das kurzfristig aufzuklären, das ist, so glaube ich, nicht der richtige Stil. Wir haben noch mit keiner Auskunft zurückgehalten. Selbst dann, wenn eine Auskunft nicht richtig gegeben sein sollte, sind wir jederzeit bereit, Sie zu korrigieren. Aber es wäre dem Stil des Hauses angemessen, nicht mit derartigen polemischen Wertungen dann zu kommen, wenn man einen Sachverhalt nicht ganz im Überblick hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt noch zwei Wortmeldungen für eine persönliche Erklärung zur Aussprache nach § 112. Sie wissen, was das bedeutet. Herr Dr. Runge, Sie haben das Wort.
Der Herr Minister hat mich gerade persönlich angesprochen und hat gemeint, Herr Runge wäre nicht Manns genug und, und, und. Also, ich halte fest: Sämtliche Vorwürfe, die ich in der letzten Plenarsitzung in der Causa Schneider getätigt habe, möchte ich noch einmal unterstreichen. Hier wird vertuscht, verschleiert und häufig die Unwahrheit gesagt.
Nein, Herr Kollege Dr. Runge. Sie haben das Wort für eine persönliche Erklärung nach § 112. Daher können Sie nur etwas zurückweisen, was der Herr Staatsminister Ihnen jetzt zum Vorwurf gemacht hat. Sie können nicht auf vergangene Debatten zurückgreifen.