Protocol of the Session on December 1, 2004

Nein, nur eine Verständnisfrage.

16 Milliarden Euro für den Solidarausgleich innerhalb des Systems und 16 Milliarden Euro für die Finanzierung der Kinderprämie.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Also 32 Milliarden Euro?)

Es sind 14 Milliarden Euro – das sind die Zahlen von Professor Rürup –, wobei dann zusätzlich 2 Milliarden Euro für die Kinderprämie der Privatversicherten dazukommen.

Das ist das Attraktive an unserem Modell: Wir fordern nämlich – im Gegensatz zum Modell von Professor Rürup –, den Arbeitgeberbeitrag bei 6,5 % zu fixieren und ihn dann in einen Solidartopf einzuzahlen. Dabei gewinnen wir 65 Milliarden Euro. Von diesen 65 Milliarden Euro benötigen wir pro Kopf der Versicherten – bei 57 Millionen Versicherten – 60 Euro. Ebenso, wie sich in der jetzigen GKV der Beitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammensetzt, so gibt es auch bei dem Prämienmodell einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 109 Euro und der Arbeitgeberanteil 60 Euro. Von den 65 Milliarden Euro, die über die Fixierung des Arbeitgeberanteils gewonnen werden, werden 41 Milliarden benötigt, um den Arbeitgeberanteil von 60 Euro pro Kopf der Versicherten finanzieren zu können. Gleichzeitig sind dann von den 65 Milliarden minus 41 Milliarden noch 25 Milliarden Euro übrig, sodass der Solidarausgleich von 16 Milliarden Euro innerhalb des Systems gegenfinanziert werden kann. Der anteilige Rest wird dann für die anteilige Kinderprämie benötigt. Hinzu kommt, dass weitere 7 Milliarden durch die Steuereinnahmen akquiriert werden, sodass die Kinderprämie komplett finanziert werden kann.

Letzte Zusatzfrage?

Das mit den 65 Milliarden habe ich noch nicht ganz verstanden. Sie nehmen 65 Milliarden aus der Finanzierung heraus, weil Sie 65 Milliarden durch die Fixierung des Arbeitgeberanteils sparen. Diese 65 Milliarden nehmen Sie her, um eine Solidarumlage zu schaffen, wie aber stopfen Sie das Loch der 65 Milliarden? Das habe ich noch nicht verstanden. Es gibt doch die 65 Milliarden nur einmal.

Herr Kollege, den Arbeitgeberanteil gibt es jetzt auch. Der Arbeitgeberanteil soll auf 6,5 % fixiert werden. Diese Summe kommt in einen Solidartopf. Das sind 65 Milliarden. Sie müssen das mit dem Rürup-Modell vergleichen. Aus diesen 65 Milliarden nehme ich zum einen die 60 Euro pro Versichertem für die Prämie

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Die 65 Milliarden haben Sie aber doch bisher schon gebraucht!)

Das sind dann insgesamt 41 Milliarden. Dann habe ich 41 Milliarden von den 65 Milliarden verwendet. Dann sind nach Adam Riese noch 24 Milliarden übrig. Das ist ein ganz einfaches Rechenbeispiel.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das ist mir unerforschlich!)

Damit ist diese Frage erledigt. Herr Kollege Dürr, nachdem Sie sich vorhin bezüglich Ihrer Frage auf Ihre Freiheit als Abgeordneter bezogen haben, sage ich – man muss das einmal feststellen –: Der jetzige Ablauf war das typische Beispiel dafür, wie eine Fragestunde nicht sein sollte. Die Fragestunde ist dazu da, um kurze Fragen zu stellen. Das sagt die Geschäftsordnung. Es geht um kurze komplexe Sachverhalte, die kurz und komplex beantwortet werden können. Wenn es sich um eine komplizierte Fragestellung handelt – bei Ihnen war es sehr kompliziert –, dann sollte man eine schriftliche Anfrage stellen. Ihr Fragerecht wird also nicht beeinträchtigt. Jetzt passiert zusätzlich, dass die Kollegen hinter Ihnen in der Warteschlange länger drin sind. Ich halte es daher auch nicht für fair, wenn man derart lange Fragen stellt; die Ministerin musste ausführlich antworten. Ich bitte darum, sich zu überlegen, weshalb wir sowohl mündliche Anfragen als auch schriftliche Anfragen haben und weshalb in der Geschäftsordnung zu mündlichen Anfragen steht, sie müssten kurz gefasst sein. Ich bitte, das einfach zu überlegen.

(Beifall bei der CSU – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das ist Ihre Meinung!)

Ich sage noch eines dazu, Kollege Dürr: Im Bundestag ist es so, dass nur zehn Zeilen und nicht mehr erlaubt sind. Es ist vorgeschlagen worden, das für den Landtag zu übernehmen. Ich habe mich immens dafür eingesetzt, dass das Fragerecht nicht beschnitten wird. Es darf aber auch nicht ausgenutzt werden. Ich meine schon, dass man mit den Füßen auf dem Boden bleiben soll. Lieber Herr Kollege Dr. Dürr, nehmen Sie das nicht persönlich; es geht mir nur darum, einen vernünftigen Ablauf in der Fragestunde zu haben.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Dr. Strohmayr. Bitte schön, Frau Kollegin.

Ist mit der Einführung des neuen Kindertagesstättengesetzes die Abschaffung der Schulkindergärten in der bisherigen Form, also 15 Kinder pro Gruppe und zwei Erzieherinnen – so ist das in Augsburg, aber das gibt es sicher auch woanders –, verbunden, und wo sollen für den Fall, dass die staatliche Förde

rung für Schulkindergärten in der bisherigen Form eingestellt wird, Kinder, die von der Schule aufgrund von Defiziten – sprachlich oder motorisch – zurückgestellt sind, künftig in kleinen Gruppen gefördert bzw. auf die Schule vorbereitet werden?

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, bei der Diskussion über die Zukunft der Schulkindergärten dürfen die Rahmenbedingungen, die zu ihrer Errichtung geführt haben, nicht außer Acht gelassen werden. Vor 30 Jahren betrug der Versorgungsgrad bei den Kindergärten zwischen 50 % und 60 %. Ein Besuch des Regelkindergartens war vielen Kindern aufgrund dieses geringen Ausbaugrades nicht möglich. Daher war ein Angebot nötig, das sich ganz gezielt im letzten Kindergartenjahr der Kinder mit Entwicklungsverzögerungen annahm. Schulkindergärten waren von besonderer Bedeutung, um gleiche Bildungschancen zu gewährleisten.

Diese Rahmenbedingungen haben sich grundlegend verändert. Heute weist Bayern einen Versorgungsgrad von 99,4 % bei den Kindergärten auf. Faktisch kann von einer Vollversorgung ausgegangen werden. Die fachliche Qualifikation der Erzieherinnen wurde durch eine verbesserte Ausbildung und ein breites Fortbildungsangebot ständig angehoben. Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Bayerische Bildungs– und Erziehungsplan, der die Bedeutung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule deutlich hervorhebt und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung gibt. Bildungs– und Erziehungsziele sowie der neue Grundschullehrplan fördern die Anschlussfähigkeit beider Bildungsinstitutionen. Rückstellungen vom Schulbesuch sollen dadurch von vornherein vermieden werden, indem die Bildungsarbeit stärker individualisiert wird.

So gehen zum Beispiel aufgrund des neuen Grundschullehrplans immer mehr bayerische Grundschulen – vergleichbar den Kindergärten – zu einer Praxis der inneren Differenzierung in der Eingangstufe über. Ein Beispiel sind die jahrgangsgemischten Eingangsklassen, die sowohl besonders begabten als auch entwicklungsverzögerten Kindern ein erfolgreiches Bewältigen der gemeinsamen ersten und zweiten Klasse in ihrem individuellen Tempo – ein bis drei Jahre – ermöglichen. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese Eingangsstufen zukünftig vermehrt eingerichtet und angeboten werden.

Die den Modellversuch zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Finanzierungskonzepts begleitende Modellkommission hat daher empfohlen, Schulkindergärten künftig keinen Sonderstatus mehr einzuräumen. Der aktuelle Gesetzentwurf hat dieser Empfehlung entsprochen.

Schulkindergärten werden derzeit von den Trägern bereits in heilpädagogische bzw. integrative Kindertageseinrichtungen umgewandelt. Mit dem Gewichtungsfaktor von 4,5 für Kinder mit Behinderung lässt sich die kleine Gruppengröße aufrechterhalten.

Frau Kollegin, ich bin überzeugt, dass in allen bayerischen Kindergärten durch das qualifizierte Fachpersonal und in der Zusammenarbeit von Erzieherinnen und Erziehern und Eltern – und künftig verstärkt auch unter Einbeziehung der Grundschullehrerin oder des Grundschullehrers – sowohl eine gute Vorbereitung auf den Übergang in die Grundschule als auch die Bestimmung des richtigen Zeitpunktes zur Einschulung geleistet werden kann.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass sowohl im Kindergarten der Zukunft – nach Ihrem Gesetz – als auch in der Schule größere Gruppen bestehen und dass daher eine individuelle Förderung von Kindern, die keine Behinderung, sondern vielleicht nur ein sprachliches Defizit haben, schwieriger sein wird als im Schulkindergarten?

Frau Staatsministerin, bitte.

Nein, Frau Kollegin Dr. Strohmayr, da kann ich Ihnen gerade vor dem Hintergrund der beiden Modellprojekte in Bayreuth und Landsberg am Lech nicht zustimmen. Wir springen sozusagen nicht ins kalte Wasser, sondern haben das neue Finanzierungsinstrument zwei Jahre lang erprobt. Sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum hat sich gezeigt, dass der Personalschlüssel verbessert worden ist. Der Anstellungsschlüssel in Bayreuth lag bei 1 : 10; in Landsberg am Lech hat er sich sogar auf einen Wert unter 1 : 10 verbessert. Von daher sind kleinere Kindergartengruppen zu erwarten.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Ich muss noch einmal nachhaken. Selbst bei einem Schlüssel von 1 : 10 stelle ich eine Verschlechterung fest; denn bei den Schulkindergärten war der Schlüssel 1 : 7,5.

Frau Staatsministerin, bitte.

Aber insgesamt ergibt sich eine Verbesserung. Wir wollen ja in Bayern insgesamt bessere Verhältnisse erreichen.

Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Wir wollen die Rückstellung von Kindern soweit wie möglich vermeiden, indem wir die Nahtstelle von Kindergarten und Schule intensiv bearbeiten und indem wir die Bildung unserer Kinder im Rahmen des Bildungs– und Erziehungsplans in den drei Jahren Kindergarten intensiv verbessern. Gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, dass Kinder je nach Entwicklungsstand die erste Klasse in einem unterschiedlichen Zeitraum durchlaufen können. Insofern sehe ich hier vom Grundsatz her nur Verbesserungen für unsere Kinder auf den Weg gebracht.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Die flexiblen Eingangsklassen sind wohl noch Zukunftsmusik. Das ist bisher nicht flächendeckend umgesetzt. – Gleichwohl haben Sie die Frage, die ich Ihnen ursprünglich gestellt habe, nicht beantwortet. Es ging darum, dass ich eine Verschlechterung feststellen muss, weil der Personalschlüssel in den Schulkindergärten bei 1 : 7,5 liegt, während er bei Ihrem Modell im besten Fall bei 1 : 10 liegt.

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, Schulkindergärten gibt es insbesondere im städtischen Raum, wobei ich gerade in den letzten Jahren festgestellt habe, dass viele Schulkindergärten aufgegeben und sich in die reguläre Kindergartenförderung integriert haben. Vom Grundsatz her sehe ich insgesamt für alle Kinder im Kindergarten eine Verbesserung.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Ackermann. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Ministerin, ich frage Sie: Welche konkreten Maßnahmen oder Gespräche wurden bisher eingeleitet, um die Entgeltvereinbarungen zu den Landesrahmenvereinbarungen zur Frühförderung zu verabschieden, und welche Vorschläge haben hierzu die einzelnen Vertreter im Steuerungsgremium aus den hauptbeteiligten Gruppen – freie Wohlfahrtspflege, Krankenkassen, Sozialhilfeträger – unterbreitet, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung, um hier eine Einigung zu erzielen?

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin Ackermann, nach § 9 der Frühförderungsverordnung vereinbaren die an den Leistungen der interdisziplinären Frühförderstelle oder des sozialpädiatrischen Zentrums jeweils beteiligten Rehabilitationsträger gemeinsam mit diesen die Entgelte für die zur Förderung und Behandlung zu erbringenden Leistungen. Ferner schließen die Rehabilitationsträger Vereinbarungen über die Aufteilung der Entgelte für die erbrachten Komplexleistungen. Der Freistaat Bayern ist kein Rehabilitationsträger und somit an den Verhandlungen und Vereinbarungen nicht beteiligt.

Zur Frage, welche konkreten Maßnahmen und Gespräche eingeleitet wurden, verweise ich zunächst auf meine Antwort vom 12.03. dieses Jahres auf die schriftliche Anfrage der Kollegin Steiger betreffend Frühförderung in Bayern. Die dort angesprochene Arbeitsgruppe Leistungsbeschreibung hat mittlerweile das Produkt ihrer Arbeit vorgelegt. Es gab zwei Arbeitsgruppen, nämlich die Arbeitsgruppe Leistungsbeschreibung bzw. Leistung und Qualität und die Arbeitsgruppe Entgeltsystematik. Letztere ist

dabei, ihren Arbeitsauftrag abzuarbeiten. Die letzte Sitzung war am 30.11.2004, also gestern. Ich habe die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Die Übergangsvereinbarung, nach der die Sozialhilfeträger zunächst weiterhin die Leistungen der Frühförderung erbringen, wurde bis zum Jahresende verlängert.

Nachdem der Staat an den Verhandlungen nicht beteiligt ist, liegen hier zurzeit keine detaillierten Informationen über die konkreten Vorschläge der einzelnen Vertreter im Steuerungsgremium vor. Aus den Protokollen und einigen noch verbliebenen Differenzpunkten ergibt sich, dass die Vertreter der Leistungsanbieter möglichst konkrete Festlegungen über die allgemein einzusetzenden Ressourcen, über den Personalaufwand, über die Zeit für Teambesprechungen etc. wollten, während die Vertreter der Kostenträger eher für individuelle, fallangemessene Lösungen eintraten. Ich glaube, es liegt in der Natur der Sache, dass die jeweiligen Gruppen ihre Interessen vertreten.

Der Bundesgesetzgeber hat den Auftrag, Vereinbarungen zu schließen, ausschließlich den Vereinbarungspartnern, also den Rehabilitationsträgern und den Leistungsanbietern, erteilt. Dieser Auftrag beinhaltet auch die Pflicht, aufeinander zuzugehen und sich zu einigen. Es ist daher nicht Aufgabe der Staatsregierung, Maßnahmen zu ergreifen, „um hier eine Einigung zu erzielen“. Alle diese Schwierigkeiten liegen im Endeffekt an dem unsauber formulierten Bundesgesetz, dem SGB IX, Frau Kollegin Ackermann. Das möchte ich hier auch einmal klar und deutlich sagen.

Ich habe allerdings schon mehrfach deutlich gemacht, dass das Sozialministerium im Bedarfsfalle eine moderierende Rolle übernehmen wird. Ein solches Hilfebegehren ist zurzeit bei uns jedoch noch nicht eingegangen. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Verhandlungen weiterhin vom Willen getragen sind, sich baldmöglichst zu einigen. Gleichzeitig muss ich allerdings dazusagen, dass ich darauf setze, dass die Übergangsvereinbarung noch einmal um ein Jahr verlängert wird, wenn keine Einigung erzielt wird. Dann würde ich mich auch einschalten.

Damit ist diese Frage abgeschlossen. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Kamm.

Wann wird der letzte Bauabschnitt des Klinikums Kaufbeuren-Ostallgäu – immerhin ein Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe – in welcher Höhe gefördert, und inwieweit teilt die Staatsregierung die Befürchtung, dass durch weitere Verzögerungen und Verschiebungen der Bezuschussung der Krankenhausinvestitionen die kommunale Ebene durch Vorfinanzierung unabdingbarer Krankenhausinvestitionen überfordert wird und so die Privatisierung öffentlicher Kliniken und Krankenhäuser weiter forcieren wird?

Frau Kollegin Kamm, die Frage ist ein bisschen missverständlich formuliert worden, weil für den letzten Bauabschnitt des Gesamtausbaus beim Klinikum KaufbeurenOstallgäu vom Träger noch gar keine Förderung beantragt worden ist.

Momentan ist das Klinikum Kaufbeuren-Ostallgäu noch in betriebwirtschaftlich äußerst ungünstiger Weise auf zwei Standorte aufgeteilt, nämlich auf das ehemalige Stadtkrankenhaus und das ehemalige Kreiskrankenhaus. Zur Erreichung der so genannten „Einhäusigkeit“ werden seit geraumer Zeit umfangreiche Ausbaumaßnahmen am Standort des ehemaligen Stadtkrankenhauses durchgeführt. Erst im September dieses Jahres konnte die groß angelegte Norderweiterung – die Bauabschnitte 0, 1 und 2 – fertig gestellt werden, die noch in diesem Jahr die vorgezogene Herstellung der Einhäusigkeit ermöglicht. Der Freistaat Bayern hat das ehrgeizige Projekt von Anbeginn an nachhaltig unterstützt. Für die notwendigen drei Neubauabschnitte sind insgesamt fast 60 Millionen Euro in das Jahreskrankenhausbauprogramm aufgenommen

worden.