Genau das muss an Zielen und konkreten Maßnahmen in der Landschaftsplanung verarbeitet, festgehalten und dann tatsächlich in der Umsetzung berücksichtigt werden.
4. Lassen Sie mich einen vierten Punkt ansprechen: Der Natur Vorrang vor dem Bagger geben – die neue Eingriffsregelung – Artikel 6. Genau hier haben wir entscheidende Definitionen in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Wir wollen weg vom Reparaturbetrieb des Umwelt- und Naturschutzes und wirklich vorsorglich Eingriffe in Natur und Landschaft verhindern. Auf diesem Feld sind Eingriffe wirklich kritisch zu hinterfragen. Es sind Nulllösungen in die Bewertungen mit hinein zu nehmen. Wenn nicht vermeidbare Beeinträchtigungen festgestellt werden, sind diese vorrangig auszugleichen, wobei gleichartige Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes wieder herzustellen sind. Wenn der Ausgleich nicht möglich ist, sind Ersatzmaßnahmen, die gleichwertige Funktionen des Naturhaushalts wieder herstellen, vorzusehen. Zum Beispiel ist in diesem Zusammenhang wichtig festzustellen, dass Veränderungen des Grundwasserspiegels als Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechtes gelten. Das halten wir für dringend geboten und Sie wissen, welche Probleme es landauf landab mit Eingriffen in den Grundwasserspiegel gibt.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis, weil Sie kritisieren, wir würden überregulieren: Schauen Sie sich die Synopse an. Wir haben bei vielen Punkten kürzere Fassungen in unser Naturschutzgesetz übernommen, beispielsweise bei der Umsetzung der Eingriffsregelungen.
5. Lassen Sie mich einen fünften und wichtigen Punkt ansprechen, um auf weitere Einzeldetails einzugehen: Es betrifft die Änderungen im Artikel 51 c. Wir haben die Änderungen eingefügt, weil wir die Verbandsklage endlich auch auf bayerischer Ebene für anerkannte Naturschutzverbände einführen wollen. Im Bundesnaturschutzgesetz ist dies bei Bundesbelangen geregelt. Wir wollen Sie endlich auch im Lande Bayern verankern. In 13 Landesnaturschutzgesetzen ist die Verbandsklage bereits enthalten – Ausnahmen bilden Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Wir wissen aus allen Erfahrungsberichten der Länder, die die Verbandsklage bereits
umgesetzt haben, dass die Befürchtungen, es käme zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen, Verzögerungen und einer Klageflut bei allen Bauprojekten nicht zutreffen; die Erfahrung hat vielmehr gezeigt, dass es bereits sehr frühzeitig zur Qualifizierung in der Planung von Umwelteingriffen kommt, weil dieses Instrument der Verbandsklage auf der Landesebene disziplinierend und vorsorgend wirkt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, das zur Kenntnis zu nehmen und in diesem Punkt unserem bayerischen modernen Naturschutzgesetz zuzustimmen.
Es sei mir noch einmal der Hinweis erlaubt: Sie werden es mit vielen blumigen Begründungen ablehnen. Ich denke, die engagierten Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die engagierten Menschen in den Behörden wissen, wie dringend novellierungsbedürftig die Verankerung einer intakten Natur und einer intakten Umwelt, die Bewahrung des Landschaftsbildes und ein qualifiziertes bayerisches Naturschutzgesetz sind. Wir geben heute die Vorlage dazu und Sie können zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sicher, das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet uns bis zum Jahr 2005 unser bayerisches Naturschutzgesetz anzupassen. Wir sind gefordert, den Gesetzentwurf der GRÜNEN in Zweiter Lesung zu behandeln. Frau Kollegin Paulig, Sie haben unseren Umweltminister zitiert, der eine intakte Natur als Standort für Bayern hervorgehoben hat und herausgestellt hat, dass die Natur unser Kapital ist, auch was den Tourismus angeht. Ich denke, das trifft zu. Wenn wir die Touristen, die jährlich nach Bayern kommen in Relation sehen und feststellen, dass immer mehr in Bayern ihren festen Wohnsitz nehmen, dann ist das darauf zurückzuführen, dass Bayern schön ist, die Natur stimmt und – ich möchte einen Aspekt gleich vorweg nehmen – unsere Bäuerinnen und Bauern unsere Landschaft entsprechend nutzen und pflegen.
Mir scheint, der Entwurf der GRÜNEN ist etwas mit heißer Nadel gestrickt und zum Teil ideologisch durchwirkt, denn er enthält einige in unseren Augen überflüssige Regelungen. So sind zum Beispiel die Artikel 3 – Landschaftsplanung – und 6 –Eingriffsregelung – völlig neu formuliert, was überhaupt nicht erforderlich ist. Die Ausweitung der Verbandsbeteiligung, so, wie im Entwurf vorgesehen, würde zu aufwendigen Verwaltungsverfahren und zeitlichen Verzögerungen führen. Wenn man es sich nur an einem Beispiel veranschaulicht, kann man das nachvollziehen. Wenn zum Beispiel bei jeder naturschutzrechtlichen Befreiung eine Verbandsbeteiligung erforderlich wäre, kann man sich vorstellen, wohin das führt. Wir haben die Verbandsklage in Bayern bisher nicht gebraucht. Wir haben es bisher geschafft, unsere Natur entsprechend zu berücksichtigen und brauchen die Verbandsklage auch weiterhin in Bayern nicht.
In dem Entwurf geht es auch darum, das Bundesnaturschutzgesetz nicht nur entsprechend umzusetzen, son
dern auch noch etwas draufzusetzen. Es genügt nicht, uns durch entsprechende Vorgaben einzuschränken. Lassen Sie mich nebenbei bemerken: Wir hätten auch ohne die vielen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn sie nicht so gekommen wären, leben können.
Die dort dezidiert formulierte Definition der guten fachlichen Praxis in der Land- und in der Forstwirtschaft hätten wir so nicht gebraucht. Wir brauchen auch keine zahlenmäßige Festlegung des Anteils von Biotopflächen an der Landesfläche. Sie haben doch selbst gesagt, was es de facto gibt. Wieso müssen wir uns auf 10 oder gar 15 % festlegen, wie Sie es wollen? Die gute fachliche Praxis sieht über das was im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen ist, hinaus vor, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen zu unterlassen ist. Auch hier gibt es noch eine zusätzliche Einschränkung, die zudem im Widerspruch zum Gentechnikgesetz steht. Wir finden, dass diese Regelungen am besten in den Fachgesetzen aufgehoben sind.
Zur flächendeckenden Landschaftsplanung, die Sie fordern. Zum Einen ist es nicht einzusehen, dass Gemeinden für Bereiche, für die eine Landschaftsplanung fachlich wirklich nicht zwingend erforderlich ist, sich Kosten auferlegen, um dieser Formalität zu genügen. Wir finden in Ihrem Entwurf keine Ausnahmeregelungen, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz in § 16 Absatz 2 eingeräumt werden.
Wir meinen, dass ein neues Naturschutzgesetz auch den Aspekt der Deregulierung berücksichtigen müsste. Es darf nicht noch mehr Verwaltung verursachen. Sie fordern bei Genehmigungen von Eingriffen eine einvernehmliche Regelung mit der Naturschutzbehörde als zuständiger Behörde, während bisher das Benehmen erforderlich war. Ich war früher an einer Direktion für ländliche Entwicklung. Das Benehmen war fast wie ein Einvernehmen. Das Benehmen lässt aber wenigstens noch einen Spielraum für die Genehmigungsbehörde offen. Das sollten wir auch weiterhin beibehalten.
Ich will auch nicht verhehlen, dass ich in Ihrem Entwurf einen Aspekt gefunden habe, den ich durchaus unterstützen könnte. Es ist die Regelung, wonach man in Anlehnung an die Erfahrungen mit dem Ökokonto Ersatzmaßnahmen und auch Ausgleichsmaßnahmen im Vorgriff ausführen lassen kann, entweder durch den Verursacher selbst oder durch Dritte. Daran könnte man durchaus denken.
In unseren Augen sollte ein novelliertes Bayerisches Naturschutzgesetz schlank und einfach umzusetzen sein. Wir versuchen derzeit, unsere Bürokratie abzubauen und Regelungen zu vereinfachen und zu reduzieren.
Wir dürfen nicht noch neue Regelungen draufsetzen. An dieser Zielsetzung geht Ihr Entwurf völlig vorbei. Wir sollten lediglich die Vorgaben des Rahmengesetzes des Bundes aufnehmen und unser Gesetz dem anpassen. Wir sollten aber nicht hie und da noch eines draufsetzen. Der
Entwurf der Bayerischen Staatsregierung wird derzeit bearbeitet. Er befindet sich in der Ressortabstimmung. Wir gehen davon aus, dass wir zu Beginn des neuen Jahres die Gesetzgebung in die Wege leiten können. Wir von der CSU können ohne weiteres darauf warten. Diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN können wir nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dass das Bayerische Naturschutzgesetz geändert werden muss, ist unstrittig. Ob der vorliegende Änderungsentwurf in allen Punkten sachlich richtig ist, will ich kurz beleuchten. Eines will ich aber nicht, Herr Kollege. Ich habe immer den Verdacht, dass Sie ein Skelett meinen, wenn Sie von schlank reden. Die Ergebnisse bayerischer Naturpflege sind zwar nicht schlecht, aber sie sind auch nicht so gut, wie Sie meinen. Ich erinnere nur an den massiven Anstieg in den roten Listen. Das beweist uns nämlich, dass irgendetwas nicht so ganz stimmt, wie Sie es immer darstellen wollen. Daran sollten wir schon arbeiten, und deswegen finden wir große Teile dessen, was die GRÜNEN hier vorschlagen, für völlig in Ordnung.
Vermisst habe ich bei Frau Paulig heute den Teil, dessentwegen wir dem Gesetz nicht zustimmen können. Wir werden uns deshalb enthalten. Sie wollen uns damit etwas unterjubeln, was nach unserer Meinung nicht in das Gesetz passt, weil es längst an anderer Stelle geregelt worden ist bzw. weil es eine Glaubensfrage ist, die auch schwimmende Grenzen hat. Konkret geht es um die Gentechnik. Hier versuchen Sie, verpackt in dieses Naturschutzgesetz, etwas einzubringen, was Bundesangelegenheit ist und was vom Bund geregelt ist. Ob man damit zufrieden ist, darüber kann man streiten. Wir können aber nicht einen bayerischen Sonderweg suchen. Das funktioniert nicht. Wir müssen uns zu dem bekennen, was im Bund beschlossen worden ist. Deswegen werden wir der Vorlage nicht zustimmen. Sie enthält ein konkretes Verbot, das manche von uns so wollen. Das will ich gar nicht bestreiten. Es geht aber nicht. Und deshalb kann man es in Bayern auch nicht durch die Hintertüre probieren.
Ich meine allerdings auch, dass viele der Punkte in dem Gesetzentwurf nicht des Teufels sind – so zum Beispiel das Thema Verbandsklage. Wenn Sie bei den Verbänden reden, hört es sich immer so an, wir seien ja alle gute Freunde. Wenn Sie aber hier reden, sprechen Sie den Verbänden das Recht ab, dort, wo es notwendig ist, zu klagen. Das überrascht mich immer ein bisschen. Dort, wo es nicht strittig ist und dort, wo man sich verständigt hat, gibt es gar keine Klagen. Die Klage wird nur dann angestrengt, wenn man nicht einer Meinung ist. Herr Kollege, hier müssten Sie einmal Ihre Argumente überprüfen. Sie sagen, es sei alles heile Welt. Wenn aber alles heile Welt wäre, würde niemand ein Verbandsklagerecht fordern. Die Verbände wollen es. Wir sind mehr oder weniger nur die politischen Transporteure dieser Idee. Wir stehen wenigstens dazu, nicht nur bei den Verbänden, sondern auch hier im Haus. Das ist der kleine Unterschied.
Lassen Sie uns auf der Basis dieses Entwurfs auch über den Entwurf der Staatsregierung diskutieren, wenn er kommt. Lassen Sie so viel wie möglich von dem, was in diesem Entwurf steht, in den Entwurf der Staatsregierung einarbeiten. Die Gentechnik lassen wir außen vor. Dann können wir ein Gesetz für Bayern verabschieden, das einen Sinn hat und bayerische Natur und Heimat schützt.
Kolleginnen und Kollegen, das schaffen Sie schon noch. Sie sitzen eh bis neun Uhr hier. Dann können Sie auch noch drei Minuten lang mir zuhören.
Ich möchte gerne auf die Einlassung des Kollegen Wörner eingehen. Ich habe hier überhaupt nichts verheimlicht. Es ist völlig klar, was wir in Artikel 2 c unseres Gesetzentwurfs fordern:
Die Landwirtschaft hat neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und § 17 Absatz 2 des Bundesbodenschutzgesetzes ergeben, insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten:
In der Tat, wir sagen nicht, dass der Einsatz von Gentechnik generell und entgegen allen Regelungen der EU und dem Gentechnikgesetz des Bundes verboten ist. Wir meinen, dass der Einsatz von Gentechnik nicht zur guten fachlichen Praxis gehört. Gerade die Förderbestimmungen für die Landwirtschaft setzen aber auf die gute fachliche Praxis. Es handelt sich um Leitlinien für die Landwirtschaft und nicht um sanktionierbare Verhaltensvorschriften.
Wir sagen ganz klar, der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen ist nicht Bestandteil der guten fachlichen Praxis. Das ist das Interesse von Monsanto, Syngenta oder Aventis und wie sie alle heißen.
Diese wollen die Bauern manipulieren, damit sie ihre Felder für die Gentechnik einsetzen. Wir sehen die Probleme in Kanada oder die großen Probleme in Indien. Dort haben sich die Bauern, die Gentech-Baumwolle von Monsanto angebaut haben, hoch verschuldet und wurden dadurch in den Selbstmord getrieben. Das wissen wir alles. Das hat mit guter fachlicher Praxis nichts zu tun. Deshalb wollen wir für unsere Bauern und Bäuerinnen in Bayern einen
Die bayerische Landwirtschaft hat nur dann eine Chance, wenn wir einen europäischen Feinkostladen mit gentechnikfreien Produkten machen können, aber nicht, wenn sie sich auf dem Weltmarkt zu Handlangern von Monsanto, Syngenta und Aventis macht. Ist doch klar.
Trotz aller Behinderungen im Bundesrat haben wir ein deutsches Gentechnikgesetz geschaffen, das klare Regelungen für das Standortregister schafft, das die Verursacher in die Pflicht nimmt und die Haftung regelt. Wir werden entsprechende Verordnungen zur Umsetzung der guten fachlichen Praxis erhalten. Dann sehen wir uns wieder.
Wären Sie einmal ehrlich zu sich selbst, müssten Sie zugeben, dass Ihr Weg mit Gentechnik für die bayerischen Bauern eine Sackgasse ist. Vermeiden wir gentechnischen Anbau. Das ist die Chance für die bayerische Landwirtschaft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In aller Kürze. Ich bin der Meinung, über die gute fachliche Praxis kann man nur dann seriös im Bayerischen Landtag reden, wenn die von uns getragene Bundesregierung dies entsprechend umsetzt. Das, was Bundesministerin Künast umsetzt, findet unsere Billigung. Deshalb sollte man nicht versuchen, im Bayerischen Landtag „fishing for compliments“ zu machen für etwas, was man nicht durchsetzen kann und offensichtlich nicht durchsetzen will. Das kann man nicht machen.
Ich möchte einen einzigen Satz zur Sache sagen. Dabei will ich Ihnen verdeutlichen, worum es uns bei der Gentechnologie geht. Die Politiker werden nicht entscheiden können, ob das eine ganz richtig und das andere ganz falsch ist. In Bayern können wir gemeinsam mit der Bundesregierung durchsetzen, dass den Verbrauchern eine ehrliche und faire Wahlmöglichkeit gegeben wird, sich zu entscheiden, das Zeug zu essen oder es zu verschmähen. Hier müssen wir faire und ordentlich nachvollziehbare Voraussetzungen schaffen. Dort können wir uns treffen.