Protocol of the Session on November 30, 2004

Haushalt zu übergeben, empfehle ich die Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD und empfehle Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung mit der Maßgabe, dass die Gehaltsgrenzen zum Bezug der Ballungsraumzulage dynamisiert werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Heckner. Soll Sie Herr Kollege Dürr vielleicht zum Platz begleiten?

(Ingrid Heckner (CSU) winkt ab)

Gut. Dann fahren wir in der Rednerliste fort. Herr Sprinkart, Sie sind der Nächste.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei der Ballungsraumzulage wiederholen sich die Dinge. Zunächst erklärt die Staatsregierung, dass sie die Ballungsraumzulage ganz streichen will. Nach einem heftigen Protest hat sie sich dann dazu herabgelassen, die Kriterien und den Bezieherkreis deutlich einzuschränken und erwartet jetzt von den Betroffenen, dass sie „danke schön“ sagen. Das geschah im Jahre 2001, als die Gebietskulisse und der Bezieherkreis über die Einkommen deutlich eingegrenzt wurden. Das geschah auch in diesem Jahr, als eine Neufestlegung verabschiedet wurde, wonach nicht nur der Dienstsitz, sondern auch der Wohnsitz in der Gebietskulisse der Ballungsraumzulage liegen müssen.

Frau Kollegin Heckner, die kommunalen Spitzenverbände haben noch andere Punkte kritisiert, die Sie nicht angeführt haben. Sie haben zum Beispiel ausgeführt – wie ich finde, zu Recht – dass Menschen, die außerhalb des Gebiets der Ballungsraumzulage wohnen, höhere Kosten für die Anreise zu ihrer Arbeitsstätte haben. Ich füge hinzu, diese Menschen haben auch einen deutlich höheren Zeitaufwand. Außerdem haben die kommunalen Spitzenverbände kritisiert, dass nicht nachvollziehbar sei, warum im Gesetz ein Unterschied zwischen dem Zweit- und dem Hauptwohnsitz gemacht werde. Ich zitiere jetzt aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Sie sagen zu diesem Punkt: „Eine ausreichende Begründung hierfür ist nicht erkennbar.“

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch einen Satz zur Gebietskulisse sagen, auch wenn dies bereits bei der Behandlung in der letzten Legislaturperiode ein Thema war: Die kommunalen Spitzenverbände haben zu diesem Punkt eine sehr deutliche Aussage gefunden. Sie sagen: „Das LEP ist somit kein geeignetes Kriterium für die Zulagengewährung.“ Diesem Satz ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben das LEP gewählt, um Kosten zu sparen. Dass dies nur ein lausiges Hilfsmittel ist, brauche ich nicht extra hervorzuheben. Meine Fraktion wird diesem Gesetzent

wurf nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten. Dafür werden wir dem SPD-Gesetzentwurf, der die Fortführung der Ballungsraumzulage in der bisherigen Form fordert, zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD auf Drucksache 15/1264 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe drei Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/1663 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/2155 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 1 Buchstabe b die Doppelbuchstaben dd und ee gestrichen werden.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfohlenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe eine Gegenstimme aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe eine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 15/1666)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich weise darauf hin, die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Waschler.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, auf den ersten Blick erscheinen Titel wie „Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ oder „Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung in bayerisches Landesrecht“ eher trocken und wenig spektakulär. Auf den zweiten Blick eröffnet sich allerdings ein unübersehbarer Paradigmenwandel. Herr Kollege Dr. Dürr, am Ende meiner Ausführungen werden auch Sie davon überzeugt sein, dass es so ist.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Dieser Paradigmenwandel wird auch von den Kolleginnen und Kollegen der Opposition gesehen, weil es bei diesem Gesetzentwurf um eine leistungsorientiertere Besoldung der Professorenschaft geht. Der öffentliche Dienst zeigt damit deutlich, dass er zu Reformen bereit ist und die Weichen in Richtung Zukunftsfähigkeit gestellt hat.

Mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung hat der Bundesgesetzgeber bekanntlich die Besoldung der Hochschullehrer und der sonstigen im Hochschulbereich Tätigen einer grundlegenden Neuordnung unterzogen und damit den Ländern einen beschränkten Handlungsspielraum für eigene Regelungen eingeräumt. Die nach Bundesrecht bis spätestens 1. Januar 2005 zu erfolgende Umsetzung erfordert damit eine Anpassung der besoldungsrechtlichen Vorschriften in Bayern. Die wesentliche Änderung – darüber ist ausführlich im Vorfeld diskutiert worden – besteht darin, dass die bisherigen Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppe C durch feste – immerhin bis zu 30 % abgesenkte – Grundgehälter der Besoldungsgruppe W ersetzt und durch so genannte variable leistungsorientierte Gehaltsbestandteile, wie zum Beispiel die Leistungsbezüge, teilweise erheblich ergänzt werden können.

Dies ermöglicht künftig eine echte leistungsorientierte Entlohnung und somit eine bessere Honorierung der Leistung und des Engagements besonders motivierter und befähigter Personen. Mit den Änderungen wird eine hohe Motivation erzeugt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Botschaft lautet künftig: Überdurchschnittliche Leistungen an unseren Hochschulen verdienen eine überdurchschnittliche Anerkennung, auch in Euro und Cent.

Gleichzeitig wird der starre Automatismus bei Besoldungserhöhungen aufgebrochen. Spezifische Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und – dies ist besonders wichtig – in der Nachwuchsförderung sowie bei der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen werden spürbar honoriert. Berufungs- und Bleibeverhandlungen, die gerade im internationalen Wettbewerb von Bedeutung sind, können effektiver geführt werden. Dies wird unseren Hochschulstandorten in dem bestehenden scharfen Wettbewerb besonders zugute kommen.

Außerdem wird der verstärkten Einwerbung von Drittmitteln ein besonderes Gewicht zukommen. Auch auf diesem Feld wird die Motivation erhöht. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der lebendige Wettbewerb, der ohnehin schon unter den Hochschulen herrscht, noch ein gutes Stück intensiver, aktiver und lebendiger wird. Von einem Aufbruch vorhandener Verkrustungen an den Hochschulstandorten, wie das die Opposition manchmal in den Ausschussberatungen ausgeführt hat, kann überhaupt keine Rede sein, jedenfalls nicht an den bayerischen Hochschulstandorten.

Dies belegen eindrucksvoll die aktuellen Hochschulrankings der großen deutschen Nachrichtenmagazine, die übereinstimmend die bayerischen Standorte in verschiedenen Studienrichtungen und –fächern immer in einer Spitzenposition in Deutschland sehen. In Europa und weltweit genießen sie größte Anerkennung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Bessere war aber schon immer der Feind des Guten. Mit der Gesetzesänderung eröffnet sich den Hochschulen noch stärker als früher die Möglichkeit, hoch qualifizierten Wissenschaftlern attraktive Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre zu bieten. Die Frage des Wie der Vergabe der Leistungsbezüge wird natürlich kontrovers diskutiert. Wir von der CSU-Fraktion meinen, dass die Hochschulen selbstverständlich möglichst eng in die Verantwortung für die leistungsgerechte Besoldung einbezogen werden sollen. Da die Leistungsbezüge allerdings Teil der Besoldung sind und die Grundbezüge erheblich aufstocken, wie ich bereits erwähnt habe, muss der Staat Kriterien vorgeben. Dabei ist es einsichtig, dass die Hochschulen in Abstimmung mit dem Ministerium in ihrer Grundordnung jeweils ihre ergänzenden, spezifischen Kriterien für besondere Leistungen auf der Basis der speziell definierten Aufgabenschwerpunkte darlegen. Damit werden sowohl der Sachverstand als auch die Schwerpunktsetzungen der Experten und der Verantwortlichen vor Ort eingebracht und dokumentiert.

Für die CSU-Fraktion gilt als Fazit: Der öffentliche Dienst befindet sich insgesamt im Umbruch und ist, wie das Eckpunktepapier des Beamtenbundes gezeigt hat, auf einem guten Weg, den es intensiv zu begleiten gilt. Auf diesem Weg gehen unsere Hochschulen in Richtung einer verstärkten Autonomie mit einem Plus an Flexibilität ein gutes Stück voraus – und dies bei verlässlichen und international konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen. Das zeigen auch die Haushaltsberatungen. Das wird in diesem Haus noch einmal bei der Beschlussfassung zum Einzelplan 15 eindrucksvoll dokumentiert werden. Insgesamt ist festzustellen: Als CSU-Fraktion werden wir unsere Hochschulen in Bayern auf diesem Weg intensiv und konstruk

tiv begleiten. – Ich danke für Ihre Geduld zu dieser schon vorgerückten Stunde.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster hat Kollege Dr. Rabenstein das Wort.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes wird dazu führen, dass die Professorinnen und Professoren in Zukunft stärker nach Leistung bezahlt werden; das hat Prof. Dr. Waschler schon gesagt. Zu dem Mindestgehalt kommt ein variabler Gehaltsbestandteil hinzu, mit dem die Leistungen in Lehre und Forschung sowie die Betreuung der Studierenden gewichtet werden. Schon zu Zeiten der CDU/CSU-FDPRegierung unter Kanzler Kohl – lange, lange ist es her – wurden Forderungen nach einer leistungsgerechten Besoldung laut. Es war die rot-grüne Bundesregierung, die sich an diese Herkulesarbeit gewagt und die notwendigen Gesetze dazu Gott sei Dank auf den Weg gebracht hat. Nun geht es um die Umsetzung auf Länderebene.

Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Anliegen grundsätzlich zu, was wir auch in den Diskussionen in den Ausschüssen zum Ausdruck gebracht haben. Die Argumente liegen auf der Hand und brauchen hier nicht noch einmal ausführlich vorgetragen zu werden. Es wurde schon angesprochen, dass sich die Beamtenbesoldung auch in anderen Bereichen – speziell ist die Umgestaltung der Lehrerbesoldung in der Diskussion – stärker an der Leistung orientieren soll. Hier wird also ein allgemeiner Prozess angestoßen.

Damit soll auch erreicht werden, dass die Hochschulen nicht verkrusten; das starre Besoldungssystem soll aufgeweicht werden. Wir stehen mit anderen Bundesländern und natürlich auch mit anderen Ländern im Wettbewerb um die besten Köpfe. Die Universitäten und Fachhochschulen stehen auch im Wettbewerb mit der Wirtschaft. Die Hochschulen müssen einen Anreiz bieten, damit der Drang von hoch qualifizierten Wissenschaftlern in die Wirtschaft nicht noch weiter zunimmt. Wir sind auch mit dem Problem konfrontiert, dass die besten Köpfe in die USA auswandern. Bei diesem internationalen Wettbewerb müssen wir Akzente setzen. Die Änderung der Besoldung ist nur ein kleiner Schritt in diese Richtung, aber, wie ich glaube, ein wichtiger Schritt.

Bei den Beratungen in den Ausschüssen ging es uns vor allem darum, wer die Leistungen bewertet. Wir wollten, dass hier die Autonomie der Hochschulen gestärkt wird. In erster Linie also sollten die Hochschulen entscheiden können, wer die besseren Leistungen erbringt und wer besser bezahlt wird, weil es die Hochschulen sind, die das vor Ort am besten feststellen können. Ich glaube auch, dass die Hochschulen am besten die Bewertungskriterien aufstellen können; denn natürlich ist die Ausrichtung jeder Universität und jeder Fachhochschule unterschiedlich. Deshalb hätten wir es gerne gesehen, wenn das ins Gesetz aufgenommen worden wäre. Wir haben gefordert, dass die Festlegung der konkreten Kriterien der Leistungsbemessung entsprechend dem jeweiligen Aufga

benprofil den Hochschulen obliegen soll. Leider wurde das nicht übernommen. Ich konnte die Argumentation, dass Kriterien festgelegt werden müssen, die für alle gleich sind, zum Teil sogar nachvollziehen, aber ich glaube, das hätten die Universitäten und Fachhochschulen auch geschafft.

Jetzt wird es darauf ankommen, wie das Ganze umgesetzt wird. Wir müssen hier aufpassen. Da wir die Verordnungen, in denen die Details der Leistungsbemessung im Einzelnen festgeschrieben werden, nicht in den Ausschüssen diskutieren können, geht etwas an uns vorbei, bei dem wir eigentlich mitreden und mitbestimmen sollten – auch im Interesse der Autonomie der Hochschulen. Wir werden also jetzt das weitere Vorgehen genau verfolgen, damit die Hochschulen auch das Mitspracherecht bekommen, das wir im Gesetz festschreiben wollten. Von der CSU wurde zwar signalisiert, dass ein solches Mitspracherecht schon angedacht ist, allerdings auf einem anderen Weg. Uns wäre es aber lieber gewesen, wenn man das schon im Gesetz hätte festschreiben können; dann wäre das in trockenen Tüchern gewesen.

Wir werden deshalb dem Gesetz nicht zustimmen, aber weil wir die Richtung insgesamt gesehen begrüßen, das habe ich schon ausführlich erläutert, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Als nächstes hat Frau Kollegin Gote das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen die Reform der Besoldung der Professoren an den bayerischen Hochschulen. Diese Reform führt uns auf den richtigen Weg. Ich sage aber auch gleich, man hätte sie noch besser machen können als das, was Sie hier vorgelegt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich muss noch einmal hervorheben: Bayern setzt hier um, was die rot-grüne Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Wir sind davon überzeugt, dass die leistungsgerechte Entlohnung für Beamte und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wissenschaft und Lehre an den Hochschulen richtig und wichtig ist. Wir sind davon überzeugt, dass es richtig ist, Leistungszulagen und ähnliches – das wurde bereits dargestellt – zu gewähren, von Zeit zu Zeit überprüfen und flexibel handhaben zu können. Für uns ist das aber nur ein erster Schritt.

Die Besoldung, ich sage hier etwas banaler: die Bezahlung derer, die an den Hochschulen arbeiten, und zwar aller, nicht nur der Professorinnen und Professoren, sondern aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, muss in dieser Art weiter entwickelt werden. Wir werden deshalb auch weiter mit unseren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene daran arbeiten, zu einem Wissenschaftstarif für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen zu kommen.