Das, was Sie bemängelt haben, ist längst geregelt in den Gesetzentwürfen, die damals noch nicht vorgelegen haben. Eines ist schon interessant: Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist in erster Linie der, dass Sie in die Verwaltung investieren.
Wenn Sie schon unsere Verwaltungsreform kritisieren, dann erklären Sie mir einmal, was der Unterschied sein soll, wenn Bayern seine Forsten in einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und die Bundesforsten, für die Sie die Verantwortung tragen, genauso organisiert sind. Warum kritisieren Sie das nicht bei den Bundesforsten, wenn Sie das bei uns tun?
Ihre Argumentation fällt dann, wenn man die Bundeswaldinventur und die Gesetzentwürfe ansieht, zusammen wie ein Kartenhaus. Hier bleibt nichts übrig, aber schon gar nichts. Sie sagen, wir würden die Forstverwaltung zerschlagen. Wir zerschlagen sie nicht, sondern wir machen sie zukunftsfähig. Wir tragen dem Rechnung, dass die Holzpreise seit 1999 um 36 % gefallen sind.
Darf ich einmal die Frage stellen, warum Sie nicht kritisieren, dass Krankenhäuser aus der Kreis- bzw. Staatsverwaltung herausgelöst werden und als Eigenbetrieb geführt
werden? Warum gestehen Sie das der Forstverwaltung nicht zu? Dazu würde ich gern Argumente von Ihnen hören. Bei den Krankenhäusern wurde das gemacht, weil sie Kosten einsparen und effizienter werden mussten im Hinblick auf die Kostensituation im Gesundheitswesen. Hierzu sollten Sie einmal eine Antwort geben.
Ich möchte meine Zeit nicht vertun. Ich muss auf so viele Falschmeldungen von Herrn Kollegen Dr. Magerl eingehen, dass ich keine Zeit verlieren möchte.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass dort betriebswirtschaftlich effizienter gearbeitet werden soll, wo Sie, Herr Kollege Dr. Magerl, Gewinnmaximierung sehen wollen. Treten Sie den Beweis dafür an. Das steht nirgendwo geschrieben. Es ist nur von einer Optimierung des Gewinnes die Rede. Sie können doch nicht dagegen sein, dass in einem Forst betriebswirtschaftlich gehandelt wird. Sie wollen das wegwischen. Die Bürger müssen sparen und haben ein Anrecht darauf, dass wir wirtschaftlich handeln.
Wenn es darum geht, die Nachhaltigkeit zu definieren, sind heute die ökologische, die ökonomische und die soziale Komponente zu berücksichtigen. Die Nachhaltigkeit ist in dem Gesetz besser verankert, als das früher der Fall war, wobei Sie uns schon bei dem alten Gesetz gelobt haben.
Weiter kritisieren Sie, dass der Betrieb in alleiniger öffentlicher Verantwortung bewirtschaftet wird, das stehe bei Ihnen im Gesetz nicht drin; da stehe weder etwas von „alleinig“ noch von „dauerhaft“. Der Staatsforst bleibt in der Hand des Staates. Nehmen Sie das zur Kenntnis, und ziehen Sie das nicht immer wieder in Zweifel.
Ich komme zur Schutzfunktion des Waldes für das Wasser. Hier wurden bereits Verbesserungen durchgeführt, die fortgeführt werden. Für den Hochwasserschutz gibt es ein eigenes Programm. Im Volksbegehren geben Sie vor, dass wir Mischwälder abholzen würden. Für wie dumm verkaufen Sie die Leute? Wir haben für den Privatwald und den Staatswald Millionen an Steuergeldern ausgegeben. Es ist erklärtes Ziel, das fortzuführen. Da ist auch gesetzlich vorgeschrieben.
Dann kommen Sie zu den Erholungsfunktionen. Sie machen den Bürgern weis, dass sie den Wald nicht mehr betreten dürfen.
Sie wissen ganz genau, dass das in der Bayerischen Verfassung, im Naturschutzgesetz und im Waldgesetz geregelt ist. Sagen Sie endlich die Wahrheit!
Außerdem sprechen Sie der Jagd die Gemeinwohlfunktion ab. Worüber reden wir denn die ganze Zeit? – Dass die Wildbestände angepasst werden müssen. Was ein Überbesatz an Rehen bedeutet oder was eine Horde Schwarzwild auf den Äckern anrichtet, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Wer kann hier Abhilfe schaffen? – Das sind die Förster. Fragen Sie einmal die Waldbauern, was sie dazu sagen.
Ich komme zu den Revierförstern. Sie sagen, für die Begründung von Mischwäldern steht der Revierförster nicht mehr zur Verfügung. Selbstverständlich steht er noch zur Verfügung. Wir haben den Forstbetrieb auf der einen Seite und die Forstverwaltung auf der anderen Seite. In der Forstverwaltung wird hinsichtlich der Gemeinwohlfunktionen und hinsichtlich des Programms zur Begründung von Mischwäldern beraten. Der Revierförster steht nach wie vor zur Verfügung.
Da ist keine Änderung eingetreten. Behaupten Sie nicht immer das Gegenteil, sondern sagen Sie das, was in den Gesetzentwürfen steht. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als die Unwahrheit zu sagen.
Dann wird von Ihnen behauptet, dass wir die Beratung der Privatwaldbesitzer reduzieren würden. Das trifft lediglich für den betriebswirtschaftlichen Bereich zu. Diejenigen, die die Erlöse erzielen, können auch einen Teil selber erbringen. Der andere Teil wird über die Forstbetriebsgemeinschaften gefördert, die übrigens in den anderen Ländern nicht gefördert werden. Bayern ist mit dieser Förderung das einzige Land.
Der Abbau erfolgt dynamisch. Hundert Förster stehen den Forstbetriebsgemeinschaften zur Verfügung. Aufgrund der natürlichen Fluktuation geht die Zahl der Förster zurück. Gleichzeitig wird der Anteil der Forstbetriebsgemeinschaften erhöht. Überall, wo Sie in das Gesetz hineinschauen, gibt es nur Verbesserungen, und das wird künftig auch abgesichert.
Des Weiteren haben Sie angesprochen, dass bei Kalamitäten der Forstbetrieb mehr einschlagen und keine Rücksicht auf die Privatwaldbesitzer mehr nehmen würde. Das haben wir in der Vergangenheit getan, und wir werden es auch in Zukunft tun, weil über den Aufsichtsrat Einfluss genommen werden kann. Der Forstbetrieb kann zukünftig flexibler agieren. Er ist nicht mehr so sehr auf die Haushalte angewiesen. Jeder Betrieb wird dann, wenn die Preise niedrig sind, den Einschlag zurückführen. Wir werden auch weiterhin die Wälder vorbildlich bewirtschaften.
Beim Körperschaftswald machen wir nichts anderes als das, was andere Länder derzeit auch tun. Sie sprachen die Anhebung von Vergütungen an. Wir haben sehr viel später damit angefangen, von den Kommunen Vergütungen zu verlangen. Wir werden bei einer Höhe von 70 % bleiben. Das ist der jetzige Vorschlag. Mit den Verbänden
Der Kommunalwald ist die eine Seite. Der Stiftungswald macht 1,2 % der Waldfläche aus, auf der der Staat die Waldbewirtschaftung nicht mehr vornimmt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es bei der Jagd keine Veränderungen geben wird. Alles, was Sie hier sagen, sind Unterstellungen. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ gilt weiterhin. Dies ist in diesem Gesetz auch vorgeschrieben.
Wir wollen die Verwaltung verschlanken und Aufgaben abbauen. Der Staatswald wird weiterhin naturnah und professionell ohne Qualitätseinbußen bewirtschaftet werden. Alle Schutz- und Erholungsleistungen sind gewährleistet. Sie sind in dem neuen Gesetz besser abgesichert, weil der Staat für die besonderen Gemeinwohlleistungen einen eigenen Etat bereitstellt. Die Befürchtung, dass die Gemeinwohlleistungen aus dem Forstbetrieb finanziert werden sollen, ist nicht gerechtfertigt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Ich kann Ihnen nur sagen, dass die bayerischen Staatsforsten der Kontrolle durch das Parlament unterliegen. Alle zwei Jahre ist ein Bericht zu geben. Im Aufsichtsrat liegt die Mehrheit beim Staat. Die Kontrolle durch das Parlament ist gewährleistet.
Insgesamt schaffen wir mit dieser Reform die finanziellen Spielräume, die heute nötig sind, um in Zukunft wichtige Investitionen im Wald vornehmen zu können. Wir investieren künftig in den Wald und nicht in die Verwaltung. Wir bauen in der Verwaltung Stellen ab – Stichwort: lean management –, aber die Förster vor Ort bleiben erhalten. Der Staatswald in Bayern wird das bleiben, was er ist, ein gesunder Lebens- und Erholungsraum für unsere Bürger, ein wichtiger Teil der Lebensqualität und natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor und eine Einkommensquelle für die Waldbesitzer. Früher war er die Sparbüchse. Das ist er leider derzeit nicht. Wir tun aber alles, um den Wald sowohl ökologisch als auch ökonomisch zu bewirtschaften. Sie sind bei jeder Reform nur Verhinderer. Im Bund errichten Sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, und hier machen Sie ein Volksbegehren gegen die Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie verursachen nur Kosten für den Steuerzahler. Das Volksbegehren ist überflüssig.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich muss sagen: Ihre Rede ist wunderbar, sie enthält tolle Schlagworte,
aber von Fakten konnte ich nicht viel hören. Der Wald ist Ihnen leider nur zehn Minuten Wert. Wir haben wenigstens 30 Minuten dafür Zeit gehabt.
Sie wollen die Verwaltung reformieren, aber nicht den Wald; das können Sie sich doch sparen. Wer soll denn den Wald schützen, wenn die Verwaltung nicht mehr da ist? Wir haben in ganz Deutschland bereits die geringste Personalquote. Selbst die wollen Sie noch verringern. Dass wir keine Reformen wollen, ist ein Märchen. Bei Reformen machen wir mit, nicht aber bei der Zerschlagung einer schlagkräftigen Organisation.
Zur Kontrolle durch das Parlament: Herr Minister, jetzt haben wir die Kontrollmöglichkeit. Bei einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts haben wir die Kontrollmöglichkeit nicht mehr. So steht es nämlich im Errichtungsgesetz, und das wüssten Sie, wenn Sie es lesen würden.
Zuerst einmal vielen Dank an die GRÜNEN für die Fleißarbeit der Zusammenstellung der Fragen und herzlichen Dank dafür, dass mit einer große Akribie versucht worden ist, die Fragen zu beantworten. Wenn man sich die Antworten allerdings durchliest, muss man feststellen, dass auf viele Frage viele Worte und nur manchmal Antworten gegeben worden sind. Wie schon im Gesetz steht auch in der Interpellation sehr oft Lyrik statt Fakten. Die Staatsregierung erklärt, dass durch die Zerschlagung der bisher – so in der Interpellation – immer hoch gelobten und schlagkräftigen Organisation der ländliche Raum gestärkt werden solle. Da kann ich schlicht nur von Traumtänzerei sprechen. Gerade in einer Zeit, in der überall Kräfte gebündelt werden, wird in Bayern zersplittert und zerschlagen. In einer Zeit, in der Bürokratie abgebaut werden soll, wird Bürokratie aufgebaut. Oder wie nennen Sie es, wenn die Einheitsverwaltung in zwei Säulen zerlegt wird?
Eine Säule ist für die so genannte Hoheit gedacht, also für die Kontrolle der Kollegen im Staatsforst und natürlich auch im Privat-, Körperschafts- und Kirchenwald. Beratung gibt es nur noch im Rahmen des Eingriffs- und Leistungsrechts zum Zweck einer gemeinwohl-orientierten Bewirtschaftung. Herr Minister, das sollten Sie so auch den vielen kleinen Waldbesitzern sagen. Die vorgesehenen einhundert Funktionsförster, die jetzt noch für die Beratung zur Verfügung stehen, sind insbesondere als Ansprechpartner für die Waldbesitzervereinigungen gedacht. Sie sollen sich schnellstmöglich überflüssig machen. Also sind sie ein Auslaufmodell. Die Förster bei den Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht mehr für die Beratung zuständig, sondern einzig und allein für die Bewirtschaftung des Staatsforstes.
Auch die Bündelung an den Landwirtschaftsämtern, an Ihren so genannten Grünen Zentren, wird es wohl eher selten geben, es sei denn, die Forsthäuser könnten lukrativ verschachert werden und so zu den Einnahmen beitragen.
Dass die Waldpädagogik beim Hoheitsförster angesiedelt wird, hat für mich noch eine gewisse Logik. Zynisch könn
te man auch sagen: Bei einer Führung durch den Wald könnte der Kontrollförster – Waldbüttel wollen Sie ja nicht hören, aber das könnte er sein – auch gleich noch nebenbei kontrollieren, ob die Waldgesetze eingehalten werden, und, sofern sie nicht eingehalten werden, anschließend Bußgeldbescheide verschicken.
Über Ihre Antworten unter II. 2.8 muss ich wirklich lachen. Herr Minister, werte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wir unterstellen nicht, dass das künftige Unternehmen auf einseitige Gewinnmaximierung setzen muss. Das steht mehrfach so in der Interpellation, im Gesetzentwurf und im Errichtungsgesetz. Das ist ja wohl der Grund dieser gesamten Reform, egal, was sie letztlich den Staat und die Menschen kostet. Diesem Ziel ordnet sich leider Gottes alles unter; sogar unser gemeinsam erarbeitetes – ich glaube, auch Herr Vocke war teilweise auf unserer Seite – und stets vertretenes Ziel „Wald vor Wild“ hat keine Vorrangstellung mehr. Hehre Beteuerungen, Herr Minister, ändern daran überhaupt nichts, solange Sie das Gesetz nicht ändern.
Der von Ihnen heute wieder beschworene so genannte Gleichklang von Ökologie und Ökonomie und Sozialem wird dadurch nicht weiter erhalten, sondern nachhaltig gestört.