Die Antwort auf die Interpellation belegt auch klar, welch stützende Funktion die Staatsforstverwaltung für die Holzpreise und damit für den Privatwald gehabt hat. Wir haben gefragt: Wie hat der Staatsforst bei Sturm- und Käferkatastrophen in der Vergangenheit in Bezug auf den Holzverkauf agiert? – Antwort der Staatsregierung:
Die Staatsforstverwaltung ist sich schon immer ihrer besonderen Verantwortung für einen stabilen Holzmarkt bewusst gewesen. Beispielhaft wird die Verkaufsstrategie im Trockenjahr 2003 geschildert. Es wurde versucht, das im Staatswald erwartete Käferholz innerhalb des für 2003 geplanten Einschlages aufzufangen. Zur weiteren Entschärfung der Situation und zur Vermeidung von gravierenden Nachteilen für private Waldbesitzer ist folgendermaßen vorgegangen worden:
wurden bestehende Verträge nicht ausgesetzt, sondern entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit anfallendem Käferholz auf relativ stabilem Preisniveau erfüllt.
Darüber hinaus wurde bis auf wenige Ausnahmefälle anfallendes Käferholz im bayerischen Staatswald nicht im Sommer, sondern erst zu Beginn der regulären Wintereinschlagssaison (Anfang Oktober) vermarktet.
Ein aus zwingenden waldbaulichen Gründen beschlossenes Sondereinschlagsprogramm für Industrieholz wurde ausgesetzt.
Von diesen Maßnahmen ging eine massive Marktberuhigung aus. Gleichzeitig wurde über mehrere Wochen ein Vermarktungsfenster für private Waldbesitzer offen gehalten unter dem „Schutz“ der relativ stabilen Käferholzpreise des Staatswaldes.
Auf die Frage: „Stimmt die Staatsregierung der Einschätzung zu, dass die zurückhaltende Verkaufspolitik der Staatsforstverwaltung in Katastrophenjahren für die Waldbesitzer ein … Vorteil war?“ kommt die klare Antwort „Ja“.
Ich muss eines sagen: Wenn ich Privatwaldbesitzer wäre, mir würde Angst und Bange davor, dass die Anstalt des öffentlichen Rechtes zukünftig betriebswirtschaftlich orientiert wird und gewinnmaximiert arbeiten muss. Dann passiert das, was in der Vergangenheit passiert ist, nicht mehr, dass sich nämlich der Staatsforst zurückhält und den Privaten den Vortritt lässt und damit die Preise stabilisiert.
Die Privaten werden die klaren Verlierer dieser Reform sein, die Sie vorhaben; denn auf die nächste Frage nach Mindereinnahmen antwortet Herr Miller:
Durch die Zurückhaltung im Holzverkauf zu Gunsten des Privatwaldes verkaufte die Bayerische Staatsforstverwaltung z. B. im Hitzejahr 2003 das Kalamitätsholz, welches nicht in bestehende Verträge fließen konnte, zeitlich verzögert erst im Oktober. Das Preisniveau sank in dieser Zeit für das Leitsortiment Fichte … um ca. 8 € (von ca. 63 €/Festmeter auf ca. 56 €/Festmeter).
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts wird sich dieses nicht mehr leisten können, wird dieses nicht mehr machen können. Wie gesagt: Die Privaten werden die klaren und deutlichen Verlierer dieser Reform auch sein.
Auch die Eigentümer des Körperschaftswaldes, die Stiftungen und die Kommunen werden mit Ihrer Forstreform klar und deutlich verlieren; denn die bisherige staatliche Beförsterung für den Körperschaftswald wird von Ihnen gestrichen werden. Damit wird die vorbildliche Bewirtschaftung, die bislang in diesen Wäldern festzustellen war, gestrichen werden. Denn – ich zitiere aus Ihrer Beantwortung der Interpellation – „Für sonstige Körperschaften (z.B. Stiftungen) soll diese Möglichkeit entfallen; sie werden im Gegenzug aus der besonderen rechtlichen Verpflichtung zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung entlassen.“ Das ist eine klare und deutliche Verschlechterung des ökologischen Standards. Zu behaupten, materiellrechtliche Änderungen im Waldgesetz fänden nicht statt, wenn derartig gravierende Eingriffe vorkommen, ist wirklich Rosstäuscherei.
(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Susann Biedefeld (SPD): Das ist eine Volksverdummung!)
Sie stellen das Ganze auch noch unter den Überbegriff „Eigentümerverantwortung stärker herausstellen“. Das ist eine deutliche Verschlechterung.
Die Kommunen sollen weniger Geld bekommen, obwohl Sie diese mit schönen Worten – „Eigentümerverantwortung“! – ruhig stellen wollen. So werden Sie nicht durchkommen. Es gibt sehr viele Kommunen in Bayern, die Wald besitzen. Gerade die größeren Wald besitzenden Kommunen sind alle auf der Seite des Volksbegehrens.
Die Stadt München zum Beispiel, die Städte Augsburg, Fürth. Ich könnte Ihnen eine lange Liste vorlegen. Es gibt sogar Kommunen, die aus dem Waldbesitzerverband ausgetreten sind, weil sie die Politik der Spitze des Waldbesitzerverbandes nicht mehr mittragen können.
(Christa Götz (CSU): Weil sie rot regiert sind und auf Ihre Propaganda hereingefallen sind! – Heidi Lück (SPD): Und warum? – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wenn man Geld kriegt, vergisst man schon einiges! – Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)
Auch hier planen Sie eine klare und deutliche Verschlechterung. Im Gesetz schreiben Sie zur Naturverjüngung, dass sie im Wesentlichen ohne Schutz stattfinden soll. Was heißt „im Wesentlichen“? Sie stellen beim Verbiss nur auf die standortgemäßen und nicht auf die standortheimi
schen Baumarten ab. Hier haben wir eine klare und deutliche Verschlechterung. Insofern gratuliere ich Herrn Prof. Vocke. Seine Handschrift ist hier deutlich zu spüren. Die Jagd wird der Teil sein, der aus der Diskussion – vorausgesetzt, die Gesetze werden so beschlossen – eindeutig als Sieger hervorgeht.
Bei der Jagd, die im Staatsforst deutlich gestärkt werden soll, hat der Staatsforst in den letzten Jahren mit seine größten Erfolge erzielt. Wegen dieser Erfolge haben die Jäger Gift und Galle gespuckt. Man braucht sich nur die Interpellation anzusehen: Die Kosten für die Zäunung sind von 11,5 Millionen Euro im Jahr 1991 auf 3,4 Millionen Euro im Jahr 2002 zurückgegangen. Das bedeutet einen klaren Erfolg für die Bejagungsstrategie im Staatsforst.
Wir wollen, dass damit naturnahe, sich selbst verjüngende Wälder entstehen. Durch Ihre Reform soll das rückgängig gemacht werden. Ich zitiere noch einmal aus der Interpellation:
Nach den Ergebnissen des forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung ist die Verbissbelastung im Staatswald bereits seit 1991 deutlich niedriger als in den anderen Waldbesitzarten. Dies ist im Wesentlichen auf die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ und die damit verbundenen enormen Anstrengungen im Jagdbereich zurückzuführen.
Dieser Auffassung stimmen wir ausdrücklich zu. Sie wollen einen Roll-back. Sie wollen die Jagd über den Staatswald stellen. Sie wollen verstärkt – auch das geht aus der Interpellation hervor – Staatsjagdreviere verpachten. Wie gesagt, die Jagd soll als Sieger aus dieser Auseinandersetzung hervorgehen.
Wenn ich mir die Interpellation und Ihre Gesetzentwürfe ansehe, gibt es aus unserer Sicht nur eine Schlussfolgerung: Das Volksbegehren hat für unseren Wald unschätzbare Vorteile. Es wird verhindern, dass der Staatsforst privatisiert wird. Es wird die vorbildliche Bewirtschaftung des Staatsforstes weiterhin sicherstellen, und es wird sicherstellen, dass die Gemeinwohlfunktionen des Staatsforstes auch in Zukunft in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden können.
Meine Damen und Herren von der CSU, ich kann Sie nur auffordern: Verlassen Sie Ihren Holzweg, unterstützen Sie mit uns das Volksbegehren, und ziehen Sie Ihre beiden Gesetzentwürfe zurück!
die in keinem einzigen Punkt Bezug nimmt auf die vorliegenden Gesetzentwürfe, die Ihnen im Hause zugeleitet wurden, und die in keinem Punkt Bezug nimmt auf die Bundeswaldinventur, die uns ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt hat, kann ich nicht gutheißen.
Entschuldigen Sie, die Bundeswaldinventur hat doch die Bundesregierung durchgeführt. In den Unterlagen zur Bundeswaldinventur können Sie nachlesen, dass die Waldbewirtschaftung durch die Staatsforstverwaltung in Bayern hervorragend geregelt ist.
Das, was Sie bemängelt haben, ist längst geregelt in den Gesetzentwürfen, die damals noch nicht vorgelegen haben. Eines ist schon interessant: Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist in erster Linie der, dass Sie in die Verwaltung investieren.