Protocol of the Session on November 12, 2004

Das ist der Bereich, in dem die Privatwaldbesitzer gestärkt werden. Die einzelnen Ausgaben sind hier gegenseitig deckungsfähig.

Eine weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Sie sagen also, es sei der Bereich, in dem die Waldbesitzer gestärkt würden. Ich habe aber gefragt, wo diese 400 000 Euro weggenommen werden, also auf welchem Gebiet geschwächt wird.

Das kann ich Ihnen zwar jetzt nicht im Detail sagen, aber ich stelle Ihnen schriftliches Material zur Verfügung.

Eine Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Sie haben gesagt, dass die Finanzmittel auch für die Anstellung von Geschäftsführern gedacht sind. Ist es aber nicht so, dass vor allen Dingen auch Holzeinschlag gefördert wird, dass es eine Deckelung gibt und Personal künftig nicht mehr in der Form wie bisher gefördert wird?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Frau Kollegin, wir haben bisher die Förderungen institutionell gegeben. 40 % der Personalkosten wurden damit gefördert. Diese institutionelle Förderung lässt die Europäische Union nicht mehr zu. Wir müssen auf eine maßnahmenbezogene, auf eine leistungsbezogene Förderung umstellen. Unter den Elementen für die Berechnung der leistungsbezogenen Förderung ist der Holzverkauf nur ein Kriterium von vielen, das zur Berechnung herangezogen wird. Wenn Sie darauf hinaus wollten, dass damit mehr Holz eingeschlagen werde, bitte ich darum, in der Bundeswaldinventur nachzulesen. Es wird bei weitem nicht so viel Holz eingeschlagen wie nachwächst. Wir wollen mit dieser Maßnahme nicht Holzeinschlag fördern, sondern nur Leistungskriterien definieren. Eine wichtige Aufgabe der Selbsthilfeeinrichtungen ist der Verkauf von Holz. Wir haben 700 000 Privatwaldbesitzer, von denen jeder Einzelne nicht in der Lage wäre, das Holz selbst zu verkaufen.

(Heidi Lück (SPD): Manche müssten Personal abbauen!)

Wir kommen nun zur Frage des Kollegen Dr. Dürr, die vom Kollegen Sprinkart übernommen wird.

Herr Staatsminister, plant die Staatsregierung, die landwirtschaftliche Beratung zu privatisieren, wenn ja, wer soll die Beratung übernehmen, und wann soll der Übergang von staatlicher zu privater Beratung erfolgen?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Es ist nicht geplant, die staatliche Landwirtschaftsberatung zu privatisieren. Es wird auch künftig eine staatliche Landwirtschaftsberatung in Bayern geben. Die neutrale staatliche Beratung ist Kernelement unserer eigenständigen bayerischen Agrarpolitik, deren Ziel es ist, die mittelständische bäuerliche Landwirtschaft im zunehmend härter werdenden Wettbewerb zu unterstützen.

Gleichwohl wird sich die staatliche Beratung im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung und des damit verbundenen Personalabbaus aus Aufgabenbereichen zurückziehen, die auch von landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen und Verbänden übernommen werden können. Pilotprojekte zu dieser Verbandberatung wurden bereits vor einigen Jahren mit dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. und dem Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. gestartet und haben sich erfolgreich entwickelt.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, können Sie mir sagen, um welche konkreten Schwerpunkte es sich handelt? Ich darf hinzufügen, weil Sie das in Ihrer Antwort auf die Frage nicht berücksichtigt haben: In welchem Zeitraum wollen Sie diese Umsetzung vornehmen?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Der Zeitraum wird fließend sein, weil das Personal entsprechend der natürlichen Fluktuation, also je nach Ausscheiden, durch Beratungen der Selbsthilfeeinrichtungen ersetzt wird. In welchen Bereichen das erfolgen soll, wird derzeit von unseren Mitarbeitern erarbeitet. In den Pilotprojekten war es die Fütterungsberatung im tierischen Aufgabenspektrum und die Mithilfe bei der Pflanzenbauberatung im pflanzlichen Aufgabenspektrum.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

An welche Verbände ist bei der Übernahme der Beratungselemente konkret gedacht?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Das liegt im Einzelnen noch nicht fest, weil wir noch nicht genau wissen, welche Beratungsaufgaben wir abgeben. Wir haben inzwischen festgelegt, was wir künftig an Personal einsparen müssen. Insgesamt sind das 24,8 %; durch frühere Beschlüsse sind 21 % bzw. 20 % festgelegt, und ab 2011 kommen noch 4,8 % hinzu, sodass wir jetzt wissen, was wir an Personalkapazitäten zur Verfügung haben. Derzeit legen wir fest, wo diese Perso

nalkapazitäten zur Verfügung stehen. Wir haben ein Gesamtkonzept, und im Rahmen dieses Gesamtkonzepts wird derzeit von meinen Mitarbeitern ein Vorschlag erarbeitet, was an Selbsthilfeeinrichtungen und Organisationen abgetreten werden kann und in welchem Umfang eine Zusammenarbeit stattfinden kann. Wir haben daraus noch keine Ergebnisse.

Noch eine Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, wurden mit den Verbänden schon konkrete Gespräche geführt, und muss zur Umsetzung das Landwirtschaftsfördergesetz geändert werden? Im Übrigen haben Sie uns versprochen, dass wir bis Oktober eine Novelle zu dem Gesetz bekämen.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Das Landwirtschaftsfördergesetz gedenken wir im nächsten Jahr zu ändern. Wir brauchen dazu entsprechende Zeit, da Sie sonst über zu schnelle Reformen klagen würden. Mein Haus macht genügend Reformen. Wir müssen das Landwirtschaftsförderungsgesetz ändern, weil es nunmehr 30 Jahre alt ist. Das wird in nächster Zeit geschehen.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, habe ich noch eine Bitte des Stenografischen Dienstes weiterzugeben: Die Niederschriften der heutigen Sitzung sind nicht mehr bis zum Sitzungsende fertig zu stellen, weshalb sie den Rednern auch nicht mehr zur Korrektur zugestellt werden können. Aus diesem Grunde bitte ich die Redner, von den am Rednerpult ausliegenden gelben Formularen – sie liegen vorne links am Rednerpult – Gebrauch zu machen, falls Sie die Niederschrift an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übermittelt haben wollen. Sie haben ja fast die ganze nächste Woche Zeit dazu. Ich denke, da wird mich der Stenografische Dienst schimpfen; ich weiß, dass das nicht so ist.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 9 Interpellation der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Dr. Christian Magerl und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukunft der bayerischen Wälder (Drucksache 15/1561)

Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin: Redezeit 30 Minuten pro Fraktion. Als erster Redner hat Herr Kollege Dr. Magerl das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Interpellation – ich glaube, es ist die erste in dieser Legislaturperiode – wollen wir uns mit der Zukunft der bayerischen Wälder beschäftigen und insbesondere auch zeigen, welchen Stellenwert für uns der Wald, das grüne Drittel Bayerns, hat. Wenn man die Ant

wort der Bayerischen Staatsregierung ansieht, dann muss man sagen, dass die Bedeutung der Wälder für viele Gemeinwohlfunktionen außerordentlich groß ist. In der Antwort steht:

Noch nie seit Beginn einer geregelten Forstwirtschaft waren unsere Wälder in einem so guten Zustand wie heute. Das ist der Verdienst aller Waldbesitzer ebenso wie auch der Arbeit der Bayerischen Staatsforstverwaltung.

Es geht weiter:

Mit dem In-Kraft-Treten des Waldgesetzes für Bayern im Jahre 1975 war der Weg für eine moderne bayerische Forstpolitik geebnet. Bayern hat damit bundesweit, wenn nicht europaweit, eine Vorreiterrolle übernommen.

Ein bisschen dick aufgetragen ist natürlich schon, was die Bayerische Staatsregierung hier an Selbstbeweihräucherung und Lobhudelei betreibt. Das Waldsterben ist auf dem höchsten Niveau seit Beginn der Schadensaufnahme. Wenn man die Lobhudelei weglässt, muss man insgesamt sagen: Der Staatsforstverwaltung wird für die letzen zwei Jahrzehnte durchaus nicht unberechtigt ein gutes Zeugnis ausgestellt. Zum Dank für die gute Arbeit, die sie in der Vergangenheit hat, soll nun eine zumindest teilweise Zerschlagung dieser Verwaltung durch die so genannte Forstreform, welche die CSU und die Staatsregierung betreiben, erfolgen. Es geht doch eigentlich nicht zu sagen: Ihr habt in der Vergangenheit hervorragend gearbeitet, und jetzt zerschlagen wir euch dafür.

Die Behauptung der Staatsregierung, sie reformiere die Verwaltung und nicht den Wald, ist in meinen Augen eine absolute und vollkommene Falschaussage sowie der Versuch, die Leute zu täuschen und ihnen Sand in die Augen zu streuen. Sie versuchen das auch bei der Interpellation und mit Ihrer Antwort darauf.

Unter Ziffer II. 2.3 wird die Frage gestellt, wie die Schutzfunktionen des Waldes sichergestellt werden sollen. Darauf antwortet der Minister:

Materiell-rechtliche Änderungen im Waldgesetz für Bayern sind nicht vorgesehen.

Schauen Sie sich den fast zwanzigseitigen Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes an: Darin befinden sich in einem riesigen Umfang materiell-rechtliche Änderungen. Trotzdem schreiben Sie in die Interpellation, materiellrechtliche Änderungen seien nicht vorgesehen. Das ist Rosstäuscherei. Sie versuchen, das Parlament und die Bevölkerung zu täuschen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vergleichen Sie den Gesetzentwurf mit dem bestehenden Waldgesetz. Bei der Waldfunktionsplanung – bisher Pflicht – wird zu einer Kann-Bestimmung übergegangen. Das ist eine klare und deutliche Änderung. Die bestehende Privatwaldberatung wird abgeschafft. Es wird gravierende

Änderungen beim Körperschaftswald geben. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ wird ausgehöhlt. Ich kann verstehen, dass Sie zu solchen Mitteln greifen; denn Sie sind in Folge des Volksbegehrens außerordentlich nervös geworden. Sie haben die in meinen Augen durchaus berechtigte Befürchtung, dass das Volksbegehren ein voller Erfolg wird und Sie am 30. November 2004 vor dem Trümmerhaufen Ihrer Forstpolitik stehen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb greifen Sie zu diesen Falschaussagen und sagen den Leuten, es sei nicht schlimm, es werde nur die Verwaltung geändert und sonst nichts.

Die geplanten Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes und die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts Bayerische Staatsforsten sind der tiefste Einschnitt in den Staatsforst seit Menschengedenken. Das muss man klar und deutlich festhalten. Die Anstalt des öffentlichen Rechts soll klar betriebswirtschaftlich orientiert sein – so steht es in der Interpellation. Dadurch wird es zu Gewinnmaximierung und kurzfristigem Renditestreben statt nachhaltiger Nutzung der Wälder kommen. Das kann nicht unser Ziel sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Zukunft der bayerischen Wälder wird damit aufs Spiel gesetzt. Die vorgeschlagene Formulierung im Bayerischen Waldgesetz zeigt dies. Ich habe das mit Juristen besprochen. Es heißt dort:

Er ist zudem auf Dauer in alleiniger öffentlichrechtlicher Verantwortung zu bewirtschaften.