Protocol of the Session on November 12, 2004

Wenn schon offensichtlich die Interpretation vorbesprochen wird, meine Zusatzfrage, generalisiert über diesen Einzelfall hinausgehend: Gehen Sie persönlich davon aus, dass die im Bereich ihres Einzelplans beschlossenen Hochbaumaßnahmen finanziell sichergestellt werden können in dem Planungszeitraum, in dem sie vorgesehen sind?

Ich glaube, Sie haben der Zeitung entnommen und der Diskussion der letzten Wochen, dass der Wissenschafts- und Hochschuletat einen gewissen Ausgleich für das Jahr 2004 erfahren wird. Das ist dann auch ein Zu

wachs. Aber ich sage aus meiner Sicht: Es ist ein Ausgleich, und bei diesem Ausgleich werden wir in der Lage sein, mit den Maßnahmen aus den letzten Jahren 2004 und 2005 weiterzukommen. Wir werden Weniges neu beginnen, und nach den Prioritäten, die hier im Landtag gemeinsam gesetzt worden sind, wird Straubing wohl dazugehören.

(Eike Hallitzky (GRÜNE): Okay, keine Zusatzfrage.)

Eine weitere Zusatzfrage: Kollege Ettengruber.

Herr Staatsminister, Sie können also bestätigen, dass seit geraumer Zeit intensive Bemühungen der Straubinger Abgeordneten laufen, mit Anträgen, Schriftwechseln und Besprechungen, um die Finanzierung dieses Vorhabens sicherzustellen, und dass vonseiten der GRÜNEN bisher entsprechende Initiativen nicht bekannt sind?

Wenn ich ein Synonym für Nachhaltigkeit finden müsste, dann würde ich sehr wohl die Straubinger Abgeordneten Ettengruber, Zellmeier und Hinsken an vorderster Stelle nennen. Hallitzky würde mir in dem Zusammenhang noch nicht einfallen, da bitte ich um Nachsicht. Aber ab heute sind Sie auch ein Teil davon, selbstverständlich.

(Allgemeine Heiterkeit)

Keine weiteren Fragen mehr. Ich rufe den Bereich Landwirtschaft und Forsten auf. – Herr Staatsminister Miller, ich bitte Sie um Beantwortung der Fragen. Erste Fragestellerin für diesen Bereich ist Frau Radermacher.

Herr Minister, trifft es zu, dass die Landesanstalt für Wein- und Gartenbau in Veitshöchheim die Weinanalytik an die Landesanstalt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgeben soll, und welche Folgen, wie Kostenersparnis, Investitionen und Service, für die Winzer sind damit verbunden?

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Verwaltungsreform werden derzeit die Laborkapazitäten der einzelnen Ressorts mit den Zielen einer Effizienzsteigerung, eines Aufgabenabbaues und der Realisierung von weiteren Einsparpotenzialen überprüft. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage eines ressortübergreifenden „Weinanalysezentrums Unterfranken“ geprüft. Abschließende Aussagen sind deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weil die Untersuchungen und die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind.

Zusatzfrage: Frau Kollegin, bitte schön.

Wo würden Sie die Synergieeffekte, die Herr Huber eben beschrieben hat, sehen, und

würden Sie diese Auffassung teilen, denn das ist jetzt schon das Zentrum für die Weinanalytik?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Wenn ich das genau wüsste, bräuchte man die Untersuchungen nicht zu machen. Auch möchte ich den Untersuchungen nicht vorgreifen. Es ist grundsätzlich richtig, Doppelarbeiten und Doppeleinrichtungen zu verhindern, wenn dies sachlich geboten ist.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Radermacher, bitte schön.

Herr Minister, sind Sie bereit, den fränkischen Weinbauverband vor allem im Hinblick darauf, dass angeblich die Labors marode sind – der Weinbauverband weiß davon nichts –, in diese Überlegungen einzubeziehen? Würden Sie sich in dieser Frage der Kompetenz des Weinbauverbandes bedienen?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Natürlich. Wir wollen, dass die Leistungen, die der Weinbauverband durch die Laboruntersuchungen erhält – es geht hier in erster Linie um Informationen zur Qualitätsverbesserung des Frankenweins, die zwar sehr große Fortschritte gemacht hat, aber im harten internationalen Wettbewerb steht –, auch künftig gewährleistet sind.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Kann ich also letztlich davon ausgehen, dass die Untersuchungen ergebnisoffen sind und dass es möglicherweise bei der jetzigen Lösung bleibt?

Das ist nicht ausgeschlossen. Die Untersuchungen werden ergeben, wo zusammengearbeitet werden kann und wo in den einzelnen Anstalten die Labors auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen bestehen bleiben müssen.

Ergebnisoffen?

Ja.

Das war jetzt die vierte Zusatzfrage, sie wird genehmigt. Nächster Fragesteller: Herr Kollege Sprinkart, bitte.

Herr Staatsminister, kann die Staatsregierung Befürchtungen des Kollegen Zengerle bestätigen, der laut „Allgäuer Anzeigeblatt“ vom

04.11.2004 bei der Sitzung des Sonthofener Stadtrates am 26.10. dieses Jahres für den Fall einer Unterstützung des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“ durch den Stadtrat den Erhalt des Amtsgerichts und die Errichtung des Standortes „Bayerische Staatsforsten“ gefährdet sieht, falls nein, wie kann sich die Staatsregierung die Herstellung eines solchen Zusammenhangs erklären?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sprinkart, die Vorschläge der Staatsregierung zu den künftigen Standorten der Forstverwaltung und Forstbetriebe beruhen auf fachlichen Abwägungen, zum Beispiel Lage zu den Staatswaldflächen. Das gilt auch für Sonthofen, wo ein Forstbetrieb eingerichtet werden soll. Diese Entscheidung wurde bereits vorher getroffen, noch ehe sich Sonthofen gegen das Volksbegehren entschieden hat. Dies zeigt, dass in der Entscheidung ein solcher Zusammenhang nicht besteht. Die Aussage des Kollegen Zengerle ist sehr wohl richtig. Wenn das Volksbegehren Erfolg hätte – was ich nicht wünsche –, könnte der Staatsforstbetrieb in Sonthofen nicht entstehen.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Der Stadtrat hat sich – wahrscheinlich aufgrund des dezenten Hinweises – nicht für das Volksbegehren entschieden. Auf der anderen Seite werden Sie mir zustimmen, dass die Stadt Sonthofen natürlich ihr Forstamt behält, wenn das Volksbegehren durchgeht. Daher fällt die Katze auf dieselben Füße. Aber aufgrund welchen Erfahrungsschatzes könnte Herr Kollege Zengerle zu einer solchen Befürchtung gekommen sein?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Ich möchte hier die Überzeugungskraft des Kollegen Zengerle nicht beurteilen, aber dass er zu diesem Ergebnis kommt, ist an und für sich logisch. Ich betone noch einmal, dass der Staatsforstbetrieb nicht errichtet werden kann, wenn das Volksbegehren Erfolg hat. Auf diesen Zusammenhang wird er wahrscheinlich hingewiesen haben; ich war bei diesem Gespräch nicht dabei. Fragen Sie ihn selber.

Eine weitere Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass anderen Organisationen dezent zu verstehen gegeben wurde, dass eine Unterstützung des Volksbegehrens für sie nicht sonderlich zuträglich sein könnte?

Ich selber habe das nie getan. Mir sind solche Argumente nicht bekannt. Sie müssten mir konkrete Fälle nennen, dann kann ich dem nachgehen.

Herr Minister, das war eine Frage.

Wir haben noch eine Zusatzfrage. Herr Kollege Zengerle, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? – Nein. Dann kommen wir zum nächsten Fragesteller. Die Frage von Herrn Kollegen Dr. Thomas Beyer wird von Frau Lück übernommen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Minister, nach welchen Kriterien bzw. Fördertatbeständen sollen die in der so genannten „Gemeinsamen Erklärung zur Stärkung der Forstwirtschaft und des ländlichen Raums zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Interessenvertretungen der privaten Waldbesitzer, dem Bayerischen Bauernverband und dem Bayerischen Waldbesitzerverband“ vom 28. September 2004 in Aussicht gestellten zusätzlichen Fördermittel an die Forstbetriebsgemeinschaften verteilt werden, stammen diese zusätzlich für den Entwurf des Doppelhaushalts 2005/2006 angekündigten Fördermittel aus Kürzungen in anderen forstlichen Förderprogrammen, zum Beispiel Waldförderprogramm 2004 oder Forstwegeprogramm 2004, und mit welcher Höhe an Fördermitteln für die Forstzusammenschlüsse ist in den Haushaltsjahren nach 2006 jeweils zu rechnen?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsminis

terium): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lück, Ihnen ist bekannt, dass die Zusammenschlüsse und Forstbetriebswirtschaften nur in Bayern so umfangreich gefördert werden und dass in anderen Bundesländern eine solche intensive Förderung nicht besteht.

Die Förderung der Forstzusammenschlüsse kann und darf nur auf der Grundlage der von der EU genehmigten Förderrichtlinien erfolgen. Die zusätzlichen Fördermittel werden vorerst im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen für projektbezogene Maßnahmen der forstlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Programms die Zusammenschlüsse stärken. Dieses Programm ist heuer durch die Europäische Union ratifiziert worden.

Im Rahmen der neuen Projektförderung wird damit die Anstellung eigener fachlich ausgebildeter Geschäftsführer durch die Forstzusammenschlüsse verstärkt unterstützt. So wird auch die Beratung der Mitglieder zunehmend möglich. Diese Förderrichtlinie ist im Jahre 2006 zu überarbeiten und wegen der neuen Programmplanung, die in dieser Zeit stattfindet, erneut zur Notifizierung bei der EU vorzulegen. Dabei können notwendige Änderungen zur weiteren Stärkung der Forstzusammenschlüsse erfolgen.

Gemäß der „Gemeinsamen Erklärung“ stehen den Zusammenschlüssen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und der notwendigen Förderanträge 4,4 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre zur Verfügung. Die zusätzlichen Fördermittel für 2005/2006 betragen gegenüber dem Doppelhaushalt 2003/2004 1,8 Millionen Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich bereitgestellt, ohne dass dies zulasten anderer Fördertöpfe geschieht. Die verbleibenden 400 000 Euro wären bei Bedarf durch Umschichtungen aus anderen forstlichen Förderungen zu erzielen.

Eine Abschätzung der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach 2006 ist derzeit nicht möglich. Es wird davon ausgegangen, dass der mit den zusätzlichen Fördermitteln begonnene Personalaufbau bei den Forstzusammenschlüssen noch nicht beendet ist und zusätzliche Finanzmittel für eine verlässliche Haushaltsplanung der Zusammenschlüsse auch längerfristig notwendig sind.

Im Entwurf der Staatsregierung zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern ist für den Artikel 22 Absatz 3 Nummer 7 die Aufnahme der Beihilfen für forstwirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen vorgesehen. Damit besteht die Möglichkeit, die Beschlusslage hinsichtlich der verstärkten und verlässlichen Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auch nach 2006 umzusetzen. Das Ziel der dauerhaften Stärkung der Zusammenschlüsse bleibt bestehen.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Minister, Sie sagen, 400 000 Euro sollten umgeschichtet werden. Können Sie mir sagen, von wo diese Mittel umgeschichtet werden sollen?

Das ist der Bereich, in dem die Privatwaldbesitzer gestärkt werden. Die einzelnen Ausgaben sind hier gegenseitig deckungsfähig.