Protocol of the Session on October 20, 2004

„Die Auflösung des Gerichts bedeutet viel mehr als das. Sie bedeutet nämlich die Chance, unsere Justiz rationeller und bürgernäher zu gestalten“. – So wörtlich. Was aber rationeller werden soll, wenn man ein anerkanntes Kompetenzzentrum zunächst zersplittert, um es dann im gleichen Moment für einzelne Rechtsgebiete wieder zu konzentrieren, aber an anderen Orten, und zwar in München und in Bamberg, wo da der Rationalisierungseffekt sein soll, bleibt das Geheimnis der Ministerin.

Und was die Bürgernähe betrifft, sehr geehrte Frau Staatsministerin, ist es schlicht dreist, ich muss es noch einmal sagen, die Verlagerung von einzelnen Senaten des Bayerischen Obersten nach Nürnberg und Bamberg als Schritt hin zu mehr Bürgernähe verkaufen zu wollen, wenn am gleichen Tag 32 von 33 Zweigstellen von Amtsgerichten aufgelöst werden sollen, ein Landesarbeitsgericht abgeschafft und Gerichtstage in 16 bayerischen Städten nicht mehr durchgeführt werden sollen. Da kann man nicht argu

mentieren, die Zersplitterung des Bayerischen Obersten sei ein Beitrag zu mehr Bürgernähe.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe auch vernommen, dass die Abschaffung des Bayerischen Obersten in einem Gesamtzusammenhang stehen und nur der erste Schritt eines größeren Pakets sein soll. Es ist die Rede davon, dass sich die Justiz mehr auf ihre Kernaufgaben besinnen solle. Ich bitte Sie, sich diesen Ausdruck, diese Begrifflichkeit auf der Zunge zergehen zu lassen und zu überlegen, was es bedeutet. Ist es denn wirklich so, wie unterstellt wird, dass die Justiz wild geworden ist und nicht mehr weiß, was sie zu tun hat? So ist es doch nicht. Es ist doch wohl so, dass die Justiz in Bayern, aber nicht nur da, Aufgaben zu erledigen hat, die ihr von der Politik zugeschoben und übertragen worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Wenn die Politik ein Betreuungsgesetz schafft, wenn die Politik eine neue Insolvenzordnung schafft und jeden Tag dreimal das Strafrecht verschärft, dann braucht sie sich nicht zu wundern, wenn der Aufwand bei den Gerichten, um die entsprechenden Streitfälle zu regeln, immer größer wird. Wer einen Vorwurf in Richtung Justiz macht, verkennt die Realität. Wenn sich jemand besinnen muss, dann ist es der Gesetzgeber, der immer neue Gesetze formuliert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bayern wird nicht im Chaos versinken, wenn sich die Mehrheit heute aus sachfremden Erwägungen entschließen sollte, das Gericht und seine Staatsanwaltschaft abzuschaffen. Bayern wird nicht im Chaos versinken, dessen bin ich mir sicher, aber es wird etwas fehlen in diesem Land. Es fehlt ein Stück guter Tradition und Rechtskultur. Und, meine Damen und Herren, wenn es darum geht, eine Institution dieser Bedeutung abzuschaffen, dann muss man auch alle Alternativen prüfen. Im Gesetzentwurf heißt es: „Alternativen: keine“. Welche Arroganz! In einer Demokratie gibt es immer Alternativen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Rainer Volkmann (SPD))

Und speziell in diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass die Richter des Bayerischen Obersten selbst Alternativen vorgeschlagen haben, ja sogar bereit waren – in Anführungszeichen –, abzuspecken; eine Abstufung hinzunehmen, dass sie bereit waren, aus München wegzugehen in einen anderen Teil des Landes, dass sie bereit waren, sich teilweise selbst zur Disposition zu stellen und mit einem anderen Oberlandesgericht zu fusionieren. Da stellt man sich hin und sagt, es gebe keine Alternativen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist erstens falsch, zweitens ist es dreist.

(Beifall bei der SPD)

Es steht der Staatsregierung und dem Landtag zu, Vorschläge für eine Verbesserung der Gerichtsorganisation zu unterbreiten. Wenn es aber um Organisationsregelungen im Bereich der Recht sprechenden Gewalt und nicht nur

um die Neuorganisation der Eichverwaltung oder Beschussverwaltung, sondern um das höchste bayerische Gericht geht, dann ist der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers eingeengt, weil er nämlich die institutionelle Unabhängigkeit der Rechtsprechung als eigenständiger Staatsgewalt zu beachten hat. Deshalb verbieten sich willkürliche, evident unsachliche Regelungen und müssen für die Änderung der bestehenden Organisation gewichtige Gründe vorliegen. Es muss das Für und Wider unter Einbeziehung aller Alternativen sorgfältig abgewogen werden.

Davon kann hier keine Rede sein. Zwar hat sich das Justizministerium redlich bemüht, der markigen Ankündigung des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung eine einigermaßen plausible Begründung hinterherzuschieben, deren Stichhaltigkeit aber von allen Fachleuten aus guten Gründen bestritten wird. Gezeigt hat sich auch, dass der CSU-Fraktion nicht ganz wohl ist und, wie man gestern lesen konnte, die meisten Mitglieder der CSU-Fraktion der Auflösung des Gerichts wohl zustimmen werden, obwohl sie es für falsch halten, weil es kein sachliches Argument für die Abschaffung des Bayerischen Obersten und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht gibt, und sich die Mehrheit nur aus Nibelungentreue gezwungen sieht, heute zuzustimmen.

(Heiterkeit der Abgeordneten Johanna Werner- Muggendorfer (SPD))

Darum behält sich unsere Fraktion eine verfassungsgerichtliche Überprüfung gemäß Artikel 75 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung vor. Hier geht es um die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem Gemeinwohlauftrag der Bayerischen Verfassung gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und um die Gewährleistung des gesetzlichen Richters. Zu prüfen ist auch, ob das Verfahren der Gesetzesberatung den rechtsstaatlichen Anforderungen an Sorgfalt und Transparenz genügt, weil keine nachvollziehbaren Sachgründe dargelegt worden sind, die dem Abwägungsgebot standhalten, vielmehr die Gerichtsorganisation für justizfremde Zwecke instrumentalisiert werden soll. Dieser justizfremde Zweck ist ganz einfach zu definieren. Er besteht nämlich darin, dieses Gericht als Demonstrationsinstrument für die Durchsetzungsfähigkeit der Staatsregierung zu missbrauchen,

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

was in aller Deutlichkeit auch angesprochen worden ist. „Wenn wir hier nachgeben“, so hat es geheißen, „können wir auch an anderen Stellen nichts mehr durchsetzen.“ Das ist eine sachfremde Überlegung und verstößt gegen das Willkürverbot.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, lädt Verantwortung auf sich, Verantwortung dafür, aus sachfremden Erwägungen eine seit Jahrhunderten bestehende Institution abgeschafft zu haben, deren Existenzberechtigung nur von einer übermütig gewordenen Staatskanzlei bestritten wird. Verantwortung haben diejenigen aber auch dafür, ein anerkanntes Symbol bayerischer Eigenstaatlichkeit und ein gutes Stück bayerischer Rechtskultur ohne Not, nur aus Disziplin gegenüber

dem Ministerpräsidenten, geopfert zu haben. Ich möchte Sie bitten, sich noch einmal zu überlegen, ob es diese Disziplin wirklich wert ist, in diesem Zusammenhang in die Geschichte einzugehen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und den GRÜ- NEN – Zurufe von der SPD: Bravo! Sehr gut!)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Einen wunderschönen guten Morgen, leider zu einem ausgesprochen traurigen Anlass. Gleich vorab kündige ich an, dass wir namentliche Abstimmung beantragt haben.

Eigentlich hätte ich schon erwartet, dass heute der Ministerpräsident den Mut hat, sich der Debatte, auch dem Sturm der Entrüstung, den er ausgelöst hat, mit seiner Ankündigung das Bayerische Oberste Landesgericht aufzulösen, zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vermutlich hat er wieder am Sturz von Frau Merkel zu arbeiten. Destruktionspolitik hier wie dort.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Herren und Damen, eine Reform braucht es, wenn etwas reformbedürftig ist. Das ist unser Rechtssystem, unser Rechtsstaat in kleinen Teilen vielleicht, aber sicher nicht in dem Umfang, dass es der Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bedarf. Wir erleben momentan eine Reihe von Reformen. Ich möchte es Ihnen nicht ersparen, den Begriff näher zu erläutern; denn ich glaube, dass Ihnen sein Wesensgehalt nicht bekannt ist.

Reform bedeutet Aufbau, das bedeutet Wiederbelebung, Neugestaltung, Umbildung, Verbesserung, Fortschritt, Erneuerung, Umwandlung, Veränderung, Fortentwicklung, Auffrischung. Machen Sie uns bitte nicht weis, dass die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine Reform bedeutet. Sie ist eine Demontage der Justiz, sie ist ein Desaster.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wir können keine Verbesserungen erwarten, sondern wir erleben, dass etwas auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Transparenz und Dienstleistung geht, wie es im Falle auch der anderen so genannten Justizreformen der Fall ist. Wir erleben auch, dass durch die Beschränkungen, durch die Schwächung der Justiz ein Stück Unabhängigkeit in unserem Staat verloren geht.

Der Preis, den wir für diese Justizdemontage zahlen, ist hoch – wir meinen, zu hoch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Debatte zur Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts im Ausschuss – hier möchte ich ein bisschen mehr ausholen, weil Herr Kollege Schindler schon sehr viel zur Abschaffung und zu unserer Einschätzung gesagt hat – war eine Farce. Meine Damen und Herren, Sie hätten es miterleben sollen. Lediglich in Teilen lagen uns die Abstimmungsergebnisse der anderen Ausschüsse vor, von Protokollen ganz zu schweigen.

Es ist zwar richtig, dass im Ausschuss bei der Endberatung die Prüfung der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit des Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts im Vordergrund steht. Doch wozu bitte schön braucht man eine Mitberatung in den anderen Ausschüssen, wenn die Debatte dort, die auch dazu dienen soll, Anregungen und Bedenken zu formulieren, in die Endberatung und in die Prüfung der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit eines Gesetzentwurfs überhaupt nicht einfließen kann? Der Umfang der Endberatung wird leider in § 149 der Geschäftsordnung des Landtags nicht besonders ausgeführt. Fest steht jedoch: Eine Endberatung setzt voraus – das ist etwas ganz Banales –, dass diese Beratung die letzte ist, die den Mitberatungen folgt. Deshalb ist die gleichzeitige Behandlung im Wirtschaftsausschuss eigentlich problematisch. Sie wirft ein bezeichnendes Licht auf die Eile, mit der die Staatsregierung hier versucht, etwas durchzuziehen und dem Grauen ein Ende zu bereiten.

Das in der Geschäftsordnung vorgesehene Verfahren muss unseres Erachtens jedoch eingehalten werden; denn ein Gesetz muss auch formell ordnungsgemäß zustande gekommen sein. Diese Verfahrensgrundsätze wurden im vorliegenden Verfahren missachtet.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE) und Margarete Bause (GRÜNE))

Unabhängig davon kann es meines Erachtens jedoch nicht angehen, dass wir den Sachverstand, der über die Mitberatung eingebracht wird, der Lächerlichkeit preisgeben. Das haben Sie getan, indem die CSU-Mehrheit im endberatenden Ausschuss mehr oder weniger Ätsch sagte und meinte, es sei ihr eigentlich nicht so wichtig, was die dort sagten, sie mache letztendlich mit ihrer Mehrheit sowieso, was sie wolle. Damit sind Sie, meine Damen und Herren von der CSU, aber nicht konsequent genug; denn Sie müssen letztlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung stellen, mit der Sie dann die Mitberatung für alle Zukunft abschaffen. Zum neuen Stil dieses Hauses würde es ja passen. Herr Dr. Weiß, auch wenn Sie versucht haben, das zu verteidigen – mit gutem politischem Benehmen hat das Verhalten der CSU-Mehrheit im Ausschuss überhaupt nichts zu tun.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜ- NE))

Ich nehme mir die Freiheit, das Verfahren deshalb auch weiterhin ganz bewusst „ordnungswidrig“ und angesichts der weitreichenden Entscheidung zur Abschaffung eines kompletten Gerichtszweiges „unangemessen“ zu nennen.

Die Situation des Berichterstatters war wirklich bemitleidenswert. Sie haben mein Bedauern; denn Sie hatten die undankbare Aufgabe, das Gericht zu loben und trotzdem

darzustellen, dass man es abschaffen möchte. Dieser Spagat ist in Ihren Augen vielleicht geglückt. Ich fand es wirklich eine Farce, es gut zu finden, aber zu sagen, wir müssen leider wegen des Ministerpräsidenten, und sparen wollen wir auch. Diese politischen Verrenkungen kann ich nicht mehr nachvollziehen, und sie werden sicher auch in Fachkreisen überhaupt keine Zustimmung finden.

Aber dieser massive Einschnitt – das wurde bereits ausgeführt – ist nicht der einzige. Deshalb darf man die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht isoliert sehen. Sie versuchen immer wieder, das als etwas Isoliertes darzustellen. Das ist es aber nicht, sondern es geht mit einer Reihe von – von Ihnen so genannten Reformen – einher, die zu einer Verschlankung der Justiz führen sollen. Wir aber sagen: Diese führen klar zu einer Schwächung der Justiz. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die „Verschlankung“ des Landesarbeitsgerichts in München. Es soll zwar laut Auskunft der Staatsregierung in Südbayern eine Zweitstelle erhalten bleiben. Aber das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Außerdem sind Zweifel angebracht, ob dann die vielen Aufgaben in dieser verschlankten Form tatsächlich noch zu bewältigen sind.

Auch die Landesjustizkasse in Bamberg soll ausgedünnt werden, indem – zumindest nennt es die Bayerische Justizgewerkschaft so – das Herzstück, der Zahlungsverkehr, an die Staatsoberkasse Landshut verlegt werden soll. Der Umbau und die Sanierung haben 1991 18 Millionen DM gekostet. 18 Millionen DM für die Sanierung der Justizkasse, das hat Bamberg damals 100 neue Stellen gebracht. Jetzt soll eine Verlagerung stattfinden, für die es eigentlich überhaupt keinen Grund gibt – im Gegenteil. Interne Berechnungen zeigen, dass es sogar zu Personalmehrungen kommen wird. Warum Sie deshalb so etwas beschließen wollen, erschließt sich uns nicht.

Die Schließung von 32 Amtsgerichtszweigstellen – von Justizminister Dr. Weiß vor der Landtagswahl noch als wenig sinnvoll bezeichnet – wird jetzt neben der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und einer Reihe von Aufgaben und Privatisierungsüberlegungen zum Kernstück der angeblichen Justizreform. Damit einher gehen die Abschaffung der Gerichtstage und andere Feinheiten wie die 42-Stunden-Woche, die in der Richter- und Staatsanwaltschaft große Probleme mit sich bringen; das Ganze teilweise mit absurden Begründungen, die für niemand, der wirklich in diesem Geschäft zu Gange ist, nachvollziehbar sind.

Man sehe mir nach, dass ich hier sehr weit ausgeholt habe. Aber ich bin wirklich der Meinung, dass man diesen Kontext herstellen muss. Für mich findet hier ein Schlussverkauf in der dritten Säule unseres Rechtsstaates statt. Die Justiz landet somit auf dem Wühltisch der Willkürlichkeit. Es werden Weichenstellungen vorgenommen, die zu weniger Bürgernähe und Transparenz und zu mehr Belastungen in der Justiz führen werden, und das alles ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Personalräte.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Sie gehen gerade auch bei den Privatisierungsüberlegungen einen Weg, der befürchten lässt – ich sage nicht, dass es schon so weit ist –, dass künftig nur noch derjenige Recht bekommt, der es sich leisten kann. Alternativen wie etwa beim Bayerischen Obersten Landesgericht werden nicht geprüft. Wir hatten dazu am 14. Juli 2004 eine Schriftliche Anfrage eingereicht, aus deren Beantwortung man entnehmen kann, dass man sich mit der Alternative zur Abschaffung, nämlich einer kompletten Verlagerung nach Nürnberg, überhaupt nicht auseinander gesetzt hat, dass man sich nicht auseinander setzen und sehen wollte, dass man bei der als Alternative vorgeschlagenen Verlagerung durchaus ein Einsparpotenzial von annähernd 1,3 Millionen Euro erreicht hätte. Selbst wenn es nicht zu Ersparnissen in dieser Höhe gekommen wäre, hätte man Ersparnisse gehabt und nicht diesen enorm hohen Preis zahlen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zudem verwickelt man sich bei der Beantwortung unserer Anfrage in Widersprüche. Auch bei der Anhörung sind Argumente gefallen, die später zu einem großen Teil nicht mehr aufgetaucht sind. Im Gesetzentwurf wird zum Beispiel von einer Stärkung der Region gesprochen; es soll eine Regionalisierung stattfinden. Deshalb will man das Bayerische Oberste Landesgericht zersplittern. In der Antwort auf unsere Anfrage heißt es auf Seite 11, solche Gründe seien nicht vorhanden. Ich frage mich: Was jetzt?

Der Bayerische Richterverein hat das Ganze sehr schön „Grenzlandförderung auf Kosten der Justiz“ genannt. Man kann sich natürlich auch mit Ihrer Ex-Justizministerin Frau Dr. Berghofer-Weichner fragen, ob es sich nicht doch um ein „Schikanierstückerl“ – wie sie es nennt – handelt.