Das ist ein Ergebnis der Prüfarbeiten der beteiligten Experten und Behörden, die sich auf Chrom VI konzentriert haben.
Ich gehe davon aus, dass die Parameter, die die beteiligten Fachstellen zugrunde gelegt haben, fachlich korrekt sind.
Herr Staatsminister, warum wird bei Chromat als Sanierungswert 30 Mikrogramm pro Liter für die Schutzgüter Wasser und Boden festgelegt, obwohl der Prüfwert der Bundesbodenschutz- und -altlastenverordnung 8 Mikrogramm pro Liter vorsieht?
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Tolle, wie schon gesagt, gehe ich davon aus, dass die beteiligten Fachbehörden die fachlich korrekten Grundlagen gelegt haben. Wir wissen, dass Chromat bzw. Chrom VI stark toxisch, krebserzeugend und stark wassergefährdend ist. Das LfW hat deshalb in seinem Merkblatt als erste Stufe, also als den Beginn einer Grundwasserverunreinigung, einen Wert von 0,008 Milligramm pro Liter und als Sanierungsschwellenwert 0,03 Milligramm pro Liter angegeben. Die derzeitigen Konzentrationen im Grundwasser schwanken zwischen 0,02 und 0,05 Milligramm pro Liter. Sie wissen vielleicht, dass diese Werte vorher bei 0,9 Milligramm pro Liter lagen. Die Werte bewegen sich also teilweise bereits unter oder im Bereich des Sanierungsschwellenwerts,
sodass deutlich wird, dass die eingeleiteten Maßnahmen außerordentlich erfolgreich sind und durch sie die Belastung drastisch reduziert werden konnte.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit sind die Fragen Ihres Geschäftsbereichs beantwortet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fragestunde ist beendet. Ich rufe auf:
Dr. Martin Runge, Eike Hallitzky und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen) (Drucksache 15/658) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Runge vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Liebe Kollegin Ulrike Gote, ich würde gerne gleich zur Abstimmung kommen, aber die SPD hat sich bisher nicht bereit gefunden, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir einen kleinen Lösungsansatz für die leidige Problematik der Mobilfunksendeanlagen und der Besorgnisse und Ängste bei den Anwohnern sowie der Intransparenz und der Nichtbeteiligung der Gemeinden liefern. Wir wollen mithelfen, die genannte Problematik mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung zu entschärfen.
Sie alle kennen die Inhalte der Bauordnung. In Artikel 63 werden die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen geregelt. Nach Artikel 63 Absatz 1 Nummer 4 a sind unter anderem Antennen für Mobilfunkanlagen bis zu einer Aufbauhöhe von 10 m von der Genehmigungspflicht freigestellt. Ergebnis dieser Regelung ist, dass kein Bauantrag gestellt werden muss, welcher wiederum von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem jeweiligen Gremium der Sitzgemeinde behandelt werden müsste. Wir meinen, dass durch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung mehr Transparenz bei der Planung und Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen für den Mobilfunk zu erreichen wäre. Deshalb beinhaltet unser Gesetzentwurf den Wegfall dieser Genehmigungsfreistellung.
Wir haben im Herbst 2000 einen ähnlichen Antrag gestellt und darüber zweimal im Plenum und in den Ausschüssen diskutiert. Jetzt haben wir wiederum die Diskussion zu diesem Thema im Plenum und in den Ausschüssen erlebt, wobei sich die Argumente im Grunde wiederholt haben. Wir versuchen es aber weiterhin.
Inzwischen gibt es auch Neues zu berichten. Fast alle Abgeordneten haben ihre Sozialisation in der Dorfpolitik erfahren und wissen, wie es im Bauausschuss zugeht. Wir wissen, was genehmigt und was nicht genehmigt werden muss. Beispielsweise müssen Garagen oder Holzlegen – teilweise kleine Teile mit einer Größe von 30 Zentimetern oder 1 Meter, jeweils nach Festsetzungen im Bebauungsplan – genehmigt werden. Große gewerbliche Anlagen wie Mobilfunksende- und –empfangsanlagen sind aber genehmigungsfrei. In unseren Augen passt das nicht zusammen.
Ich möchte gleich Ihre Gegenargumente aufgreifen, um die Diskussion zu beschleunigen und um zu vermeiden, dass ich mich noch ein zweites oder drittes Mal zu Wort melden muss. Unser Ziel ist schlicht und ergreifend die Schaffung von mehr Transparenz bei der Planung, Genehmigung und Errichtung dieser Anlagen. Wir wollen, dass Bürgermeister, Räte und Anwohner darüber schon vorab informiert werden. Die Intransparenz ist immer noch ein großes Problem. Die Mobilfunkpakte I und II haben uns nicht weitergeholfen.
Der Städtetag hat bei der Neuauflage dieses Paktes erklärt, dass er nicht mitmache, da der Pakt ein Placebo sei. Vor allem hat der Städtetag erklärt, dass er nicht den guten Ruf der Städte für die Mobilfunkbetreiber hergeben werde; der gute Ruf der Städte dürfe nicht missbraucht werden. Der Gemeindetag war bei der Neuauflage des Mobilfunkpaktes leider noch dabei. Mittlerweile wird auch vonseiten des Gemeindetagspräsidenten Brandl massive Kritik geübt. Der Gemeindetag hat eingesehen, was für ein schäbiges Spiel hier gespielt worden ist. Der Pakt ist im Grunde nichts anderes als ein Instrument zur Beförderung des Mobilfunks. Die Staatsregierung hat sich nach unserer Auffassung schlicht und ergreifend in die Dienste der Betreiber begeben.
Selbstverständlich ist es uns bewusst, dass Anlagen genehmigt werden müssen, wenn deren Errichtung und Betrieb den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, das heißt, wenn die Werte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung sowie die Vorschriften des Bauplanungsrechts eingehalten werden. Wir möchten jedoch, dass die Informationen vorher gegeben werden. Ich behaupte, damit könnten materiell bessere Lösungen gefunden werden.
Wir alle wissen, wie im Bauausschuss eines Dorfes gehandelt und teilweise auch verhandelt wird und welche Lösungen dabei in Einzelfällen immer wieder gefunden werden. Ich möchte noch ein weiteres entscheidendes Argument wiederholen: Wir erleben immer wieder unglückliche Immobilienbesitzer, unglückliche Hausbesitzer, die sagen, wenn sie gewusst hätten, was auf sie zukommen würde, hätten sie nicht den Bau einer Sendeanlage zugelassen. Genau diese Problematik könnte durch eine vorherige Beteiligung und eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung vermieden werden.
Mit meinem letzten Punkt möchte ich noch einmal etwaige Gegenargumente vorwegnehmen. Sie haben gesagt, diese Regelung wäre ein „zahnloser Tiger“, weil die Anlage schließlich doch genehmigt werden müsste. Wir wissen, dass alle Maßnahmen, die den Festsetzungen des
Bebauungsplanes entsprechen, genehmigt werden müssen. Wir verzichten aber beispielsweise bei Einfamilienhäusern trotzdem nicht auf den Bauantrag. Dieses Argument kann nicht ziehen. Ich bitte Sie noch einmal, nicht mehr in diesen Gesetzentwurf hineinzuinterpretieren, als tatsächlich drinsteht.
Wir wollen nur Transparenz. Wir wollen eine stärkere Beteiligung. Wir wissen, dass diese Bestimmung nur eine Krücke ist. Es gibt auch andere Ansatzpunkte, aber wir befinden uns hier im Freistaat Bayern. Das ist eine Maßnahme, die wir im Freistaat Bayern ergreifen können. Deswegen bitte ich Sie herzlich um wohlwollende Behandlung und Unterstützung unseres Antrags.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Alle Jahre wieder“, hat Kollege Obermeier bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt. Ich sage in dem Fall, alle drei Jahre wieder, Herr Kollege Dr. Runge. Es handelt sich in jedem Fall um die Neuauflage eines in Bevölkerungskreisen, die wenig informiert sind, durchaus populären Gesetzentwurfs. Das will ich gar nicht verkennen. Die Argumente – Sie haben es selber gesagt – haben sich natürlich in diesen vergangenen drei Jahren nicht geändert. Ich muss Ihnen sagen: Auch unser Abstimmungsverhalten hat sich in diesen drei Jahren nicht geändert. Sie wissen es bereits aus den Diskussionen in den Ausschüssen. Ich habe ein bisschen den Eindruck, Sie wollen mit der Neuauflage dieses ungeeigneten Gesetzes wohl der ÖDP etwas Paroli bieten, die ja durchaus auch populistisch dieses Thema immer wieder aufgreift.
Sie nannten als zusätzliches Argument, dass Sie die armen Hausbesitzer bedauern, die dann Ärger bekommen, wenn sie eine solche Antenne anbringen lassen. Der Ärger wird zum Teil schon von den gleichen Leuten geschürt, die es hinterher bedauern. Im Übrigen müsste mittlerweile durchaus jedem, der eine solche Antenne anbringen lässt, bewusst sein, dass er damit nicht nur Freude und Begeisterung bei den Nachbarn weckt. Die brauchen wir hier weiß Gott nicht ganz speziell zu schützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, momentan diskutieren wir über die neue Bayerische Bauordnung und sprechen dabei natürlich mit sehr vielen Verbänden, nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden, sondern auch mit Verbänden weit darüber hinaus. Zumindest in den Diskussionen, die unsere Fraktion führt, hat noch niemand eine derartige Genehmigungspflicht gefordert, wie es jetzt in Ihrem wieder aufgelegten Gesetzentwurf vorgesehen ist. Daher scheint bei all denen, die etwas von der Materie verstehen, das Bedürfnis nach einer Änderung in dem Sinne, wie es von Ihnen mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt ist, nicht so groß zu sein.
Sie weisen immer darauf hin, dass mehr Transparenz erreicht werden soll. Das ist sehr vordergründig. Mehr Transparenz bei der Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen für den Mobilfunk ist mit diesem Gesetzent
wurf nicht zu schaffen. Eine stärkere Mitsprache der Gemeinden bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen lässt sich dadurch ebenfalls nicht erreichen. Zwar würde die Gemeinde beteiligt. Das ist richtig, weil dort ein Bauantrag einzureichen wäre. Allerdings ist Gegenstand dieses Beteiligungsrechts der Gemeinden ja immer nur ein ganz konkretes Bauvorhaben an dem vom Bauherrn ganz konkret genannten Standort. Im Baugenehmigungsverfahren geht es nicht mehr um die Standortwahl und Standortvarianten, sondern allein um die rechtliche Zulässigkeit des einzelnen Bauvorhabens am konkret vorgesehenen Standort. Wenn das Vorhaben an diesem Standort städtebaulich zulässig und genehmigungsfähig ist, muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen. Ihr steht überhaupt kein Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum bezüglich der Standortfrage zu. Damit hat sie eben genau keine effektive Handhabe, um eine andere Standortwahl zu erzwingen.
Herr Kollege, ist die Information über ein Baugesuch für einen einzigen Standort denn nicht wesentlich besser, um Mitwirkungsrechte der Gemeinde zu schaffen, als Nacht- und Nebelaktionen, bei denen die Antenne nach Vertragsabschluss aufgestellt wird?
Herr Kollege Rotter, einen Augenblick. Bevor Sie antworten, nutze ich die Gelegenheit, um mitzuteilen, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung zu diesem Antrag beantragt hat. Herr Kollege Rotter.
Frau Kollegin Paulig, von Nacht- und Nebelaktionen konnten Sie mit etwas mehr Begründung noch vor drei Jahren sprechen. Diese Nacht- und Nebelaktionen sind mittlerweile weiß Gott vorbei, auch wenn ich mir darüber im Klaren bin, dass dieser Mobilfunkpakt durchaus noch verbesserungsfähig ist und auch verbessert werden wird. Jetzt noch von Nacht- und Nebelaktionen zu sprechen, ist weiß Gott verfehlt.
Sie wollen hier – so das Ziel Ihres Gesetzentwurfs – den Kommunen eine zusätzliche Steuerungsmöglichkeit für die Errichtung und Verteilung von Anlagen in ihrem Gebiet geben. Genau das kann eben nicht erreicht werden. Sie können nur dann ausnahmsweise einen solchen Standort verhindern, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten sind. Aber Sie behaupten ja selbst nicht einmal, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Im Übrigen gibt es dafür einen zuständigen Bundesminister, der Ihrer Partei angehört und der auch keinerlei Veranlassung sieht, irgendetwas an diesen Grenzwerten zu ändern. Sie sollten Ihr Begehren und Ihre Sorgen mehr Richtung Berlin lenken, als bei uns derartige ungeeignete Gesetzentwürfe vorzulegen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Gemeinde, die ihr Einvernehmen trotz baurechtlicher Genehmigungsfähigkeit verweigert, rechtswidrig handelt und sich gegebenenfalls sogar schadenersatzpflichtig macht. Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ist dann die Baugenehmigungsbehörde zur Ersetzung des Einvernehmens und zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet, wenn eine Gemeinde ihr Einvernehmen rechtswidrig verweigert hätte. Das sorgt aber für gute Stimmung, zum einen innerhalb des Gemeinderats, der hier seine Machtlosigkeit vorgeführt bekommt, und zum anderen natürlich auch gegenüber der Baugenehmigungsbehörde, die dann quasi in die Rolle des bösen Buben schlüpfen muss.
Obwohl die Genehmigungspflicht nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führt, wäre dennoch mit einer stark steigenden Anzahl derartiger Baugenehmigungsverfahren zu rechnen. Wir hätten viele Einvernehmungsersetzungsverfahren. Wir müssten mit einem starken Anstieg von Rechtsbehelfsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen. Genau das ist doch nicht gewünscht. Wir wollen doch nicht, dass sich die Verwaltungen und die Gerichte mit Streitigkeiten beschäftigen müssen, bei denen sie hinterher überhaupt nichts ändern können.
Die vordergründig angestrebte Verbesserung der Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Kommunen und betroffenen Bürgern kann viel besser und systemkonformer durch eine Nachjustierung im Mobilfunkpakt erreicht werden. Die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände unter anderem zur Verlängerung der 60-tägigen Äußerungsfrist über Alternativstandorte, bessere Vorabinformationen über den Beginn des Baus von Anlagen und so weiter und so fort sollen in die Verhandlungen zur Fortschreibung des Paktes bis Ende 2004 Eingang finden.
Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf entgegen den Angaben im Vorblatt absolut nicht kostenneutral ist. Ein derartiger Bauantrag wäre natürlich kostenpflichtig. Im Übrigen führt die Genehmigungspflicht zu einem weiteren Verwaltungsaufwand bei Gemeinden und Genehmigungsbehörden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfasser dieses Gesetzentwurfs geben den Gemeinden und besorgten Bürgern Steine statt Brot. Der einzige Knackpunkt sind die Grenzwerte. Solange diese eingehalten werden, gibt es keine Möglichkeit, die Sendemasten baurechtlich zu verhindern. Für die Grenzwerte ist Herr Bundesminister Trittin zuständig. Den interessiert aber überhaupt nicht, welche besorgnisschwangeren Debatten Sie hier im Bayerischen Landtag führen. Wenden Sie sich doch an Berlin, wenden Sie sich an Herrn Trittin. Sie haben es vor drei Jahren bei dieser Debatte angekündigt. Sie haben gesagt, selbstverständlich würden Sie parallel auch dort aktiv werden. Wo ist das Ergebnis? Was ist dabei herausgekommen? -Unternehmen Sie noch einmal einen Versuch in Richtung Berlin und führen Sie hier keine Scheingefechte, die das Problem nicht lösen.
Ich möchte allgemein noch einmal feststellen, dass wir uns im Plenum darauf geeinigt haben, dass wir das Handy nicht benutzen. Ich glaube, es ist ein Wiederholungstäter, den ich jetzt bitte, nicht mehr zu telefonieren. Als nächster Rednerin erteile ich das Wort Frau Kollegin Radermacher.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den Wegfall der Genehmigungsfreistellung von Mobilfunkanlagen wollen die GRÜNEN mehr Transparenz bei der Planung und Errichtung von Sendemasten erreichen. So ist es in der Begründung ihres Gesetzentwurfs zu lesen. Tatsache ist aber, dass durch den Wegfall der Genehmigungsfreistellung bei den Bürgerinnen und Bürgern lediglich der Eindruck erweckt wird, dass die Kommunen eine Chance und eine Möglichkeit hätten, durch diese Gesetzesänderung Einfluss auf den Standort nehmen oder den Standort abzulehnen Wir alle wissen, dass dies nicht der Fall ist. Wir alle wissen, dass die Kommunen den Standort genehmigen müssen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben und die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen unter anderem aus Petitionen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern einzig und allein um die gesundheitlichen Auswirkungen und nicht um den jeweiligen Standort geht. Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Grenzwerte. Bei der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren kann und wird genau das nicht geprüft werden. Deshalb ist Ihr Vorschlag nichts anderes als Augenwischerei.