Protocol of the Session on June 30, 2004

Herr Kollege Ach, Sie haben gemeint, es sei Ihnen schleierhaft, wie man bei einem Anteil von 4,9 % einen Paketaufschlag aushandeln kann. Herr Kollege Ach, ich gebe Ihnen im Börsengeschäft ein bisschen Nachhilfeunterricht. Das ist die Frage der Ausschreibung aus der Sicht des Käufers. Wenn der Käufer eine strategische Beteiligung an der Eon kaufen will, dann kommen ihm auch die 4,9 % entgegen, und dann zahlt er unter Umständen auch einen Paketaufschlag.

Das ist das Ergebnis einer Ausschreibung bzw. Verhandlungssache. Das kann man heute nicht sagen.

Herr Mütze hat schon darauf hingewiesen, die Lösung, das Paket bei der LfA zu parken, hat gerade den Charme, dass man abwarten kann, wann der Kurs günstig ist. Wir können über das Geld jetzt verfügen. Man kann auch im Vertrag mit der LfA die Herausgabe eines Besserungsscheins vereinbaren, sodass Gelder unmittelbar in den Staatshaushalt fließen.

Herr Kollege Ach, was die Verschuldung anbelangt, muss ich darauf hinweisen, dass Sie zwar im Staatshaushalt sparen, aber die bayerischen Kommunen mit Ihrer Haushaltspolitik in die Verschuldung treiben. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen in Bayern ist doppelt so hoch wie die in Baden-Württemberg. Umgekehrt ist in BadenWürttemberg die Staatsverschuldung pro Kopf gerechnet doppelt so hoch wie in Bayern. Was nützt also eine Verringerung der Schulden im Staatshaushalt, wenn Sie die bayerischen Kommunen in die Verschuldung treiben? – Deshalb brauchen wir die 2 Milliarden Euro aus den Privatisierungserlösen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Staatssekretär Meyer das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Manfred Ach hat in seinem Beitrag bereits darauf hingewiesen, dass das Thema vor zwei Wochen ausführlich behandelt wurde und dass bei der Aussprache auch die Position der Staatsregierung dargestellt wurde. Die aktuelle Forderung der SPD, Privatisierungserlöse für Investitionen in die bayerische Infrastruktur zu verwenden, ist alles andere als neu. Schon seit vielen Jahren betreibt

die Bayerische Staatsregierung eine erfolgreiche Privatisierungspolitik nach dem Prinzip „Gestalten, nicht Besitzen“. Durch die Offensive Zukunft Bayern und insbesondere die Hightech-Offensive wurde der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Bayern nachhaltig gestärkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben diese Privatisierungspolitik jahrelang als ein Verschleudern des Tafelsilbers verunglimpft. Ich war neun Jahre lang Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags und in der vergangenen Legislaturperiode sogar Berichterstatter für diesen Bereich. Ich muss sagen, ich habe mir dort sehr viel Kritik seitens der Kolleginnen und Kollegen von der SPD anhören müssen. Ich freue mich, dass Sie sich zwischenzeitlich eines Besseren besonnen haben.

(Beifall bei der CSU)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit der Privatisierung über Jahre hinweg viel bewegt, Erfahrungen gesammelt und in die Zukunft unseres Landes investiert. Wir werden diese erfolgreiche Privatisierungspolitik fortsetzen. Eine Abgabe der Eon-Anteile zu einem günstigen Zeitpunkt war von Anfang an – das bedeutet, bereits mit der seinerzeitigen Privatisierung des Bayernwerks im Jahr 1994 – quasi vorprogrammiert. Mit den weiteren Privatisierungsschritten in den Jahren 1999 und 2001 wurde dieser Weg konsequent fortgesetzt. Bei der Eon-Beteiligung des Staates im gegenwärtigen Börsenwert von rund 2 Milliarden Euro handelt es sich bekanntlich nicht um eine Dauerposition. Über eine eventuelle Veräußerung von Eon-Anteilen und die Verwendung der Privatisierungsmittel wird zu gegebener Zeit entschieden.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, und zwar auf die Forderung nach einem Investitionsprogramm im SPD-Antrag. Die SPD versucht, den Eindruck zu erwecken, man müsste nur 2 Milliarden Euro Privatisierungserlöse in die Hand nehmen und investieren, dann wären die haushaltspolitischen Hausaufgaben erledigt. Wir müssen aber in erster Linie – und das versuchen Sie von der SPD zu verhindern – den Spar- und Reformkurs konsequent weiterverfolgen.

(Beifall bei der CSU)

Die dringenden Aufgaben der Haushaltskonsolidierung und der Verwaltungsreform sind für die Zukunft unseres Landes und für die politischen Handlungs- und Gestaltungsspielräume kommender Generationen von größter Bedeutung. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung seitens der SPD immer noch nicht erkannt ist. Die Rahmenbedingungen unserer Haushaltspolitik haben sich seit dem Antritt von Rot-Grün in Berlin dramatisch verschlechtert. Die aktuelle Mai-Steuerschätzung des Jahres 2004 geht bundesweit für die Jahre 2004 bis 2007 erneut von Steuerausfällen von diesmal insgesamt 61 Milliarden Euro aus. Damit endet die Steuerschätzung zum siebten Mal in Folge mit einem deutlichen Minus.

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der geringen Verschuldung des Freistaates Bayern ist ein

massiver Gestaltungs- und Investitionsvorsprung. Die zusätzliche Investitionskraft steht uns nicht nur einmal, sondern in jedem Haushaltsjahr erneut zur Verfügung. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Investitionsquote auch im Haushaltsjahr 2004 bei 12,4 % und damit wesentlich über dem Durchschnitt der Flächenländer liegt.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich ist es unser Ziel, die Investitionsausgaben mittelfristig wieder deutlich anzuheben. Sobald unsere strukturellen Reformen greifen bzw. die konjunkturelle Lage sich bessert, werden mögliche Gestaltungsspielräume primär für Investitionen genutzt. Unabhängig davon zeigen schon unsere heutigen Haushaltseckdaten deutlich, dass die traditionell solide bayerische Haushaltspolitik richtig ist. Sie führt langfristig zu einer niedrigen Zinsbelastung und zu hohen Investitionen. Wir werden diesen soliden und verantwortungsbewussten Kurs in der Finanzpolitik fortsetzen.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Ja-Urne steht auf der Seite der Opposition, die Nein-Urne auf der Seite der CSU und die Urne für die Stimmenthaltungen in der Mitte. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen 5 Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 14.57 – 15.02 Uhr)

Die fünf Minuten sind vorbei. Die Abstimmung ist geschlossen. Ausgezählt wird außerhalb des Plenarsaals und das Ergebnis anschließend bekannt gegeben.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Dr. Martin Runge, Eike Hallitzky, Dr. Christian Magerl, Thomas Mütze, Ruth Paulig, Barbara Rütting, Maria Scharfenberg, Adi Sprinkart und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gezerre um die Verpackungsverordnung beenden – Einbringen und Verabschieden des Kompromissentwurfes in den/im Bundesrat am 9. Juli 2004

(Drucksache 15/1291)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Hermann, Markus Sackmann, Henning Kaul und anderer und Fraktion (CSU) Novelle der Verpackungsverordnung (Drucksache 15/1323)

Ich eröffne dazu die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In Sachen Dosenpfand und Verpackungsverordnung ist in letzter Zeit sehr viel in Bewegung geraten. Auf der einen Seite verlangt das europäische Recht

eine Umsetzung der Bepfandungs- und Rücknahmepflicht, welche ausländische Anbieter nicht diskriminiert. Ich betone dabei: die Umsetzung. Es wird also nicht die Verpackungsverordnung bzw. die Rücknahme- und Bepfandungspflicht der Verpackungsverordnung angegriffen, sondern die diskriminierende Umsetzung durch die Wirtschaft.

Zum Zweiten machen sich gerade die Pfandbefürworter in der Wirtschaft daran – beispielsweise die kleinen und mittleren Brauereien, Getränkeabfüller oder der mittelständische Getränkefachhandel –, das Ingangsetzen des Automatismus durch Bepfandung- und Rücknahmepflicht für Wein und Fruchtsäfte vor Gericht zu erzwingen.

Das Dritte ist: Um die Bepfandungs- und Rücknahmepflicht für Wein, Fruchtsäfte und später Milch zu verhindern, hat eine breite Mehrheit der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium einen Kompromiss zur Novellierung der Verpackungsverordnung gefunden. Um auf die alte Verpackungsverordnung zurückzukommen: Wir sagen ganz klar, dass die seit Januar 2003 geltende Bepfandungs- und Rücknahmepflicht für Einwegverpackungen von Bier, kohlesäurenhaltigen Getränken – ich sage lieber Süßgetränke statt Erfrischungsgetränke –, Mineralwasser und Tafelwasser ein großer Erfolg gewesen ist. Das heißt, die Lenkungswirkung, die wir immer erwartet haben – andere haben eine Lenkungswirkung bestritten –, ist in starkem Maße eingetreten. Mehrwegsysteme sind massiv gestärkt worden. Beim Bier ist es beispielsweise so: 2002 lag der Mehrweganteil ungefähr bei knapp 70 Prozent und jetzt sind wir bei über 90 Prozent. Dies ist den kleinen und mittleren Brauereien sowie dem mittelständischen Getränkefachhandel zugute gekommen. Im Ergebnis waren ein Absatz- und Umsatzwachstum festzustellen; neue Investitionen sind zu verzeichnen, die vorher lange zurückgehalten worden sind. Daneben wurden neue Arbeitsplätze geschaffen. Die beteiligten Wirtschaftsverbände sprechen von gut 12 000 neuen Arbeitsstellen – also ein großer Erfolg. Weitere Folgen der Bepfandungs- und Rücknahmepflicht waren, dass die Vermüllung der Landschaft zurückgegangen ist. Das trifft auch für die Vermüllung von Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln zu. Es gab 2003 beispielsweise etwa zweieinhalb Milliarden weniger Fehlwürfe in die Landschaft und in den Restmüll, als dies in den Jahren zuvor der Fall gewesen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Man kann und muss festhalten: Die Verpackungsverordnung und das Greifen der Bepfandungs- und Rücknahmepflicht waren ein großer Erfolg. Deswegen herzlichen Dank an die Bundesregierung und den Bundesumweltminister Trittin für die Hartnäckigkeit, das durchzuziehen, für die Hartnäckigkeit, dem Recht zur Geltung zu verhelfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ging letztlich um nichts anderes, denn es wurde nur die Verordnung von 1991, wie sie Herr Töpfer gemacht hat und wie sie zuletzt unter der Umweltministerin Angela Merkel novelliert worden war, umgesetzt. Allerdings sagen auch wir – wir haben das schon vor drei Jahren gesagt -:

Es gilt, die Verordnung von 1991 zu reformieren, das heißt an die heutigen Marktverhältnisse anzupassen und die Ergebnisse der letzten Ökobilanzen zu berücksichtigen sowie das Ganze praktikabel und transparenter zu gestalten. Bisher kam eine derartige Novellierung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem Bund und einer Mehrheit der Landesregierungen nicht zustande. Mittlerweile – wir begrüßen das sehr – gibt es einen Kompromissentwurf, der auf der Fachebene zwischen dem Bund und allen Ländern ausdiskutiert ist und dem eine breite Mehrheit der Bundesländer zustimmen kann und will. Selbstverständlich werden dann auch das Bundeskabinett und der Bundestag zustimmen. Letztlich ist alles eingetütelt.

Der Kompromissentwurf basiert auf vier Anträgen der beiden Länder Bayern und Baden-Württemberg zur Änderung der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung. Es war angekündigt, dass letztlich auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Juni das Ganze vorangebracht wird. Das ist leider nicht passiert. Bevor ich auf die Hintergründe zu sprechen komme, warum das nicht passiert ist – wir können daraus etwas über die Zusammenhänge und Mechanismen in der Politik dieser Republik lernen –, will ich ganz kurz die Eckpunkte des Kompromisses darstellen: Es geht um eine nur mehr einheitliche Pfandpflicht von 0,25 Cent, außerdem um Pfand für Bier, Wasser, Süßgetränke, Alkopops und eben nicht in Zukunft auf Wein, Fruchtsäfte und Gemüsesäfte. Eine weitere Änderung war zu sagen, Getränke, die in Gebinden unter 0,1 Liter bzw. über 3 Liter verpackt sind, werden ausgenommen, weil es keine Mehrwegalternativen gibt. Außerdem hat man eine abfallwirtschaftliche Revisionsklausel eingeführt, das heißt, nach fünf Jahren wird überprüft, wie tragfähig das Konzept ist und welche Neuerungen berücksichtigt werden müssen. Es handelt sich also um einen Kompromiss, mit dem wir alle politisch sehr gut leben können und der auf der Fachebene aller Bundesländer abgestimmt ist. Er basiert auf einem Entwurf der Länder Bayern und Baden-Württemberg und ist mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt. Wir fragen uns: Was ist denn auf einmal passiert, dass es dann doch nicht vorangegangen ist?

Was ist passiert? – Es kam die Rentenbesteuerung. Das war tatsächlich das Ereignis, das die Novellierung der Verpackungsverordnung nicht weiter gebracht hat. Es ist bekannt, dass hier zwei Ministerpräsidenten der B-Länder anders abgestimmt haben als es eigentlich seitens der Regierungen der B-Länder gewünscht war. Deshalb hat man dann auf einmal gesagt, ein derart uneinheitliches Bild könnte man in Zukunft nicht weiter verbreiten. Das Problem ist, dass fast alle Länder willens sind, doch es gibt Herrn Koch in Hessen, der stark mit der DSD paktiert. Er ist in keinem Fall zu bewegen, einer Novellierung in Richtung Kompromiss der Verpackungsverordnung zuzustimmen.

Die Staatsregierung hat am vergangenen Donnerstag eine Bundesratsinitiative angekündigt. Sie hat erklärt, in der Bundesratssitzung am 09. Juli dieses Jahres werde sie einen Antrag stellen, der dem Kompromissentwurf, den ich vorhin skizziert habe, entspricht. Wir begrüßen diese Ankündigung und würden es noch mehr begrüßen, wenn diese Bundesratsinitiative auch wirklich erfolgt. Wir fragen

uns, warum dies nicht bereits in der letzten Woche geschehen ist, als Bayern das, entsprechend der Regularien, die im Bundesrat gegeben sind, noch alleine hätte tun können. Wir freuen uns aber auch, wenn dieser Antrag in der nächsten Woche gestellt wird. Der Antrag ist allerdings viel zu wenig. Es muss nämlich am 09.07.2004 auch eine Entscheidung getroffen werden und anschließend muss der Beschluss im Bundeskabinett und im Bundestag folgen. Wenn die Entscheidung nämlich nicht am 09.07.2004 fällt, dann greift der Automatismus der alten Verpackungsverordnung. Sprich: Die Zahlen für Wein und Fruchtsäfte müssen veröffentlicht werden. Dann kommen das Pfand und die Rücknahmepflicht für Wein und Fruchtsäfte.

Jetzt ist die politische Gemengelage sehr interessant. Es gibt tatsächlich Gegner der Pfandpflicht, die sich der Hoffnung hingeben, wenn die Verpackungsverordnung auf die lange Bank geschoben wird, dann kommt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das im November dieses Jahres zu erwarten ist. Dieses Urteil erfordert dann möglicherweise, dass alles neu aufgerollt werden muss. Ich sage aber, die Leute, die so denken, geben sich einem Trugschluss hin. Das würde nämlich zu Konsequenzen führen, wie wir sie alle, so glaube ich, nicht wollen. Es wird dann noch viel weniger Sicherheit als bisher geben, mehr Verwirrung, und die Befürworter der Pfandpflicht werden sich sperren und stur das durchziehen, was in der Verpackungsverordnung von 1991 festgehalten ist. Das alles sind Dinge, die wir uns nicht wünschen, die wir nicht wollen.

Für uns gilt es jetzt, einen klaren Rahmen einzuziehen und zu dem großen Konsens zurückzufinden, der Ende der achtziger Jahre und Anfang der neunziger Jahre herrschte. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Dieser Antrag begrüßt einerseits, wie der Antrag der CSU auch, dass der Kompromiss zustande gekommen ist. Der Antrag begrüßt den Kompromiss auch inhaltlich, und er fordert die Staatsregierung auf, die Bundesratsinitiative so schnell als möglich einzubringen, damit der Bundesrat am 09.07.2004 darüber entscheiden kann. Wir fordern, und das ist ein Unterschied zum Antrag der CSU, dass die Staatsregierung an einer positiven Abstimmung am 09.07.2004 mitwirkt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren der CSU recht herzlich, Ihren Antrag um folgenden Halbsatz zu ergänzen. Bitte fügen Sie an die Passage „Die Staatsregierung wird aufgefordert, diesen Vorschlag am 09.07.2004 im Bundesrat einzubringen“ folgende Worte an: „und an dessen positiver Verabschiedung am 09.07.2004 mitzuwirken.“

Wir hatten zuletzt in verschiedenen Ausschüssen eine Diskussion darüber. Zuletzt gab es im März zwei oder drei Dringlichkeitsanträge, Anträge jeder Fraktion zum Thema. Ausgangspunkt der Diskussion war die unsägliche Initiative von Hessen im Bundesrat. Diese Initiative hat bei keiner der im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen Zustimmung gefunden. Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheit wurde beispielsweise am 22. Juni

dieses Jahres – es ist noch gar nicht lange her – unserem Antrag auf Drucksache 15/624 einstimmig zugestimmt. Auch Ihre Fraktion, also die Fraktion der CSU, und die SPD-Fraktion haben zugestimmt. Selbstverständlich habe ich auch dem CSU-Antrag auf Drucksache 15/647 zugestimmt, und zwar mit der Begründung, dass alle drei Anträge – hier kann man auch den SPD-Antrag einbeziehen – das gleiche Ziel verfolgen. Ein Taktieren war deshalb nicht angesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt freuen wir uns über Ihren Antrag. Wir fordern Sie allerdings auf, und bitten Sie, den Antrag um den vorhin genannten Halbsatz zu ergänzen. Wirken Sie an einer positiven Entscheidung mit, denn das ist der entscheidende Punkt, um den es jetzt geht. Wird weiter verzögert, werden weiterhin Nebelkerzen geworfen oder soll eine praktikable Lösung gefunden werden?

Noch eine Schlussbemerkung und ein kleiner Ausblick: Am vergangenen Freitag fand in München eine Pressekonferenz mit den mittelständischen Brauern, dem Getränkefachhandel und der Deutschen Umweltstiftung statt. Eigentlich war beabsichtigt, den Wortbruch unseres Ministerpräsidenten Edmund Stoiber zu geißeln. Dann hat Staatsminister Huber eine Presseerklärung gemacht – er ist im Moment leider nicht anwesend – in der er erklärte, auf bayerische Initiative – er meine eigentlich den von Baden-Württemberg und Bayern gemeinsam eingebrachten Antrag – werde der Entwurf im Bundesrat eingebracht und auch vorangetrieben. Daraufhin war die Diktion der Pressekonferenz eine andere. Ich kann Ihnen aber versichern, wenn es jetzt bei der Bundesratssitzung und in deren Vorfeld zu einem ähnlichen Gezerre kommt, wie wir es seit drei Jahren erleben dürfen, dann wird es sehr schnell zu einer anderen Sprachregelung seitens der mittelständischen Brauer und der Getränkehändler kommen. Dann wird man sich den möglichen Wortbruch des Ministerpräsidenten sehr genau vornehmen. Davor sollten wir die Bayerische Staatsregierung bewahren.

(Thomas Kreuzer (CSU): Diese Fürsorge ist doch wunderbar!)

Deshalb noch einmal meine Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Wir werden über diesen Antrag auch namentlich abstimmen lassen. Ich richte an die CSU-Fraktion noch einmal die Bitte, die genannte kleine Ergänzung vorzunehmen. Wir werden dem Antrag dann zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)