Meine Damen und Herren, Sie glauben also, dass Ihre Maßnahmen ausreichen und dass die Sicherheitslage dazu angetan ist, dass man sagen kann: Der Schutz der Bevölkerung ist in Deutschland gewährleistet. Dies ist ein großer Irrtum und ein völlig falscher Ansatz in der Sicherheitspolitik, meine Damen und Herren.
Verwundert und überrascht haben mich Ihre Aussagen zu dem Terroranschlag in Spanien, Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer; dies hätte ich von Ihnen nicht erwartet. Mit wem haben wir es hier zu tun? – Mit extrem gewaltbereiten, radikalen, ideologisch völlig verblendeten Menschen. Diese begehen solche Taten. Herr Prof. Gantzer stellt darauf ab, dass diese Menschen berücksichtigen, ob ein Krieg durch eine UN-Resolution gedeckt ist oder nicht gedeckt ist. Dies ist blauäugig. Herr Prof. Gantzer, blauäugiger kann man an die Dinge nicht herangehen.
Sie haben gesagt: Spanien ist das Ziel Nummer eins, weil Spanien im Irak ohne UN-Resolution eingegriffen hat, und bei uns ist die Gefährdungslage wesentlich geringer, weil die deutschen Einsätze am Horn und anderswo durch UN-Resolutionen gedeckt worden sind. Dies ist Unfug, um es einmal deutlich zu sagen, und dies zeigt, dass Sie sich in diese Menschen und ihre Motive überhaupt nicht hineinversetzen können. Wer sich nicht hineinversetzen kann, der ist auch nicht in der Lage, geeignete Maßnahmen zur Abwehr zu treffen. Dies werfe ich Ihnen aufgrund Ihrer Ausführungen vor.
Sie sind nicht in der Lage, in den Kategorien dieser Menschen zu denken. Meinen Sie, ein Feldzug gegen Usama bin Ladin, dem Idol dieser Menschen, wird für diese Leute dadurch gerecht, dass es eine UN-Resolution gibt? Das ist ein unglaubliches Maß an Blauäugigkeit, das nicht mehr zu überbieten ist.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Thema Ausweisung von Ausländern. Wir sind unterschiedlicher Auffassung. Ich vertrete die Auffassung, dass es im Rahmen des bestehenden Rechtes grundsätzlich das Recht eines Landes ist zu bestimmen, welcher Ausländer sich in seinem Territorium aufhalten darf und welcher nicht. Das ist der Grundsatz. Man kann durch eigenes Recht Ansprüche schaffen, aber der Grundsatz lautet: Das Land bestimmt, wen es in seinen Grenzen haben will und wen es nicht haben will.
Dabei macht es einen großen Unterschied – im Übrigen handhaben das alle anderen Länder der Welt auch so –, dass jemand, der in Verdacht steht, Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein, wie eine solche Person behandelt wird. Sie als Jurist haben heute die Öffentlichkeit bewusst irregeführt. Sie haben dem Minister vorgeworfen, er betreibe Wortklauberei, eigentlich seien sich doch alle einig, und die Formulierungen seien alle ganz ähnlich. Sie müssten ganz genau wissen, dass es ein Riesenunterschied ist, ob man verlangt, dass Tatsachen dies belegen müssen oder dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssen. Belegen heißt beweisen; der Staat steht in voller Beweispflicht, dass eine Person Mitglied ist oder die Sache unterstützt. Wenn der geringste Zweifel offen bleibt, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Dann gilt im Verwaltungsrecht der gleiche Grundsatz wie im Strafrecht: in dubio pro reo. Wenn es eine Person zu 95 % war, zu 5 % aber nicht, dann erfolgt ein Freispruch. Dies ist die heutige Lage. Das wird auch von den Gerichten so vollzogen. Dies wissen Sie doch ganz genau.
Deswegen ist es ein großer Unterschied, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen. Hier ist nicht der Vollbeweis zu führen, sondern hier reicht eine auf Tatsachen gegründete Annahme aus. Dies muss auch ausreichen, meine Damen und Herren; denn wenn solche Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, ist es unser gutes Recht und unsere Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung, solche
Zum Thema Bundeswehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir eine Diskussion. Sprechen Sie mit einem Ausländer über dieses Thema – er wird Sie nicht verstehen. Egal ob es ein Amerikaner oder ein Franzose ist, er versteht Sie überhaupt nicht, weil es für ihn selbstverständlich ist, dass in Gefahrenlagen alle Kräfte, die ein Land hat, eingesetzt werden, um die Gefahrenlage zu meistern. Dies ist für ihn selbstverständlich. Er wird Sie bei einer solchen Diskussion mit großen Augen ansehen.
Bei uns gibt es eine historische Begründung. Wir haben aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich ganz strikt zwischen den Streitkräften und der Polizei getrennt, weil wir vermeiden wollten, dass bei einem Umsturz oder entsprechenden Handlungen die Streitkräfte gegen das eigene Volk eingesetzt werden können. Das ist der Hintergrund dieser Bestimmung; daran haben die Väter des Grundgesetzes gedacht.
Inzwischen müssen wir daran denken, dass wir in diesem Staat eine gefestigte Demokratie haben und dass die Gefahren für die Bevölkerung nicht von der eigenen Regierung, sondern im Moment in ganz erheblichem Umfang von terroristischen Straftätern ausgehen, die auch vor Anschlägen mit Tausenden und Abertausenden Toten nicht zurückschrecken. Das sind heute die Tatsachen. Deshalb, Herr Prof. Gantzer, sind wir der Bevölkerung schuldig, dass wir bei entsprechenden Spannungen, Krisen und sonstigen Fällen alle Kräfte zu ihrem Schutz zur Verfügung stellen, die ein Land aufbieten kann.
Deswegen müssen wir für solche Aufgaben, für die die Polizeikräfte nicht ausreichen, alle Kräfte im Rahmen ihrer Ausbildung und ihrer Möglichkeiten einsetzen. Alles andere wäre schizophren und würde von niemandem verstanden. Wer dies ablehnt und behauptet, wir dürften das wegen der Grundgesetzbestimmung nicht, wird seiner Verantwortung heute nicht gerecht.
Ich gebe Ihnen Recht: Dies darf nicht zu einem bundesweiten Abschmelzen der Polizeikräfte führen. Jedem muss jedoch klar sein, dass diese Kräfte trotz ihrer guten Ausbildung in einer Extremsituation nicht ausreichen und weitere Kräfte benötigt werden. Deshalb dürfen Sie sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass zwar weitere Kräfte vorhanden wären, diese jedoch nicht eingesetzt werden dürften, weil eine Grundgesetzbestimmung dagegen stehe. Das würde niemand verstehen. Ihre Denkweise ist völlig überholt und für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die CSU-Landtagsfraktion beschlossen hat, die Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte und Justizbeamte im Schichtdienst nicht zu erhöhen. Dieser Beschluss steht. Es hat keinen Sinn, wenn Sie dieses Thema immer wieder hochziehen. Damit machen Sie sich auf Dauer nur lächerlich. Dieser Beschluss wird nicht geändert.
Wir haben derzeit einen Zielkonflikt zwischen der Haushaltssolidität und den berechtigten Interessen in vielen Einzelfeldern der Politik, die ausreichende Mittel brauchen. Ich sage: Wir sind dafür verantwortlich, heute eine gute und möglichst optimale Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten. Wir sind außerdem dafür verantwortlich, dass dies auch morgen, übermorgen und in zehn Jahren der Fall ist. Dies setzt voraus, dass wir eine solide Haushaltspolitik betreiben. Wenn wir diesen Haushalt heute an die Wand fahren, werden wir morgen die notwendigen Investitionen für die Sicherheit und die dafür nötigen Polizeibeamten überhaupt nicht mehr tätigen können. Heute eine Sicherheit bis zum Optimum zu erreichen, hätte keinen Sinn, wenn damit die Haushalte ruiniert würden, sodass in fünf oder zehn Jahren überhaupt nichts mehr gemacht werden kann, sondern immer gekürzt werden muss. Dies ist in Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern bereits der Fall. Wir brauchen eine solide Haushaltspolitik, um die Sicherheit der Menschen auch mittel- und langfristig zu gewährleisten.
Ich komme damit zur Polizeireform: Unser Ziel ist die Einsparung von nicht notwendigen Verwaltungstätigkeiten. Jeder, der eine Organisation kennt, weiß, dass die Verwaltungstätigkeit irgendwann einmal zurückgefahren werden muss. Das wissen auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Gerade wenn sie in einer Dienststelle tätig sind, klagen sie häufig über manchen Formalismus und manche übertriebene Verwaltung. Dies müssen wir angehen. Wir müssen eine möglichst effektive Polizeiorganisation erreichen. Da hilft es nichts, wenn Sie jetzt sagen, dass die Polizei sehr gut dastehe. Tatsache ist, die Organisation ist im Großen und Ganzen 30 Jahre alt. Wir müssen prüfen, ob eine effektivere Organisation notwendig und möglich ist. Meine Damen und Herren, Stillstand ist Rückschritt. Wer nichts tut, wird morgen nicht mehr an der Spitze stehen und seinen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass in der momentanen Haushaltssituation neue Herausforderungen künftig nicht mehr durch Planstellenmehrungen bewältigt werden können.
Herr Kollege Kreuzer, als ich Ihnen zuhörte, haben Sie unter anderem von einer 30 Jahre alten Organisation gesprochen. Hier stellt sich für mich eine Frage, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte: Haben die Innenminister in diesen 30 Jahren nicht versucht, diese Organisation zu erneuern und auf den neuesten Stand zu bringen?
Herr Kollege Wörner, an dieser Frage sieht man, dass Sie normalerweise nicht mit den Themen der inneren Sicherheit befasst sind. Ich nehme Ihnen dies nicht übel. Im Wirtschaftsausschuss oder wo Sie sonst sind, bekommt man das nicht mit. Natürlich sind Veränderungen vorgenommen worden, aber innerhalb des bestehenden Systems. Wir müssen uns fragen, ob nach einer so großen Umstrukturierung der Polizei eine größere Reform notwendig ist.
Die Polizei wird gut geführt. Wir erzielen große Erfolge. Wir bedanken uns dafür bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir aber schuldig, dass ihre Organisation optimal ist und sie vernünftig arbeiten können.
Die Sicherheitslage in Europa und in Deutschland ist gut. Dies gilt besonders für die Länder Bayern und BadenWürttemberg. Ich muss auch sagen: Nicht in allen Landstrichen und allen Großstädten ist die Sicherheit im internationalen Vergleich so hervorragend. Das Ziel dieser Reform ist es, mehr Sicherheit zu erreichen und mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Dieses Ziel müssen wir erreichen. Wir wollen die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch in Zukunft gewährleisten. Wir werden diese Reform in Gesprächen mit den Beamtinnen und Beamten auf allen Ebenen vorbereiten. Wir werden versuchen, Konsens zu erzielen und Regelungen zu finden, die von den Fachleuten für gut erachtet werden. Ich bin sicher, dass uns eine gute Reform gelingen wird. In fünf Jahren werden Sie die Befürworter dieser Reform sein. Das ist dann zwar ein bisschen spät, aber lieber spät als nie. Ich hoffe, dass wir gemeinsam an dieser Reform weiter arbeiten werden.
Bevor ich Frau Kollegin Stahl das Wort erteile, darf ich das Hohe Haus daran erinnern, dass heute bis 12.00 Uhr eingeladen wurde. Die Fraktionen sollten sich bezüglich ihrer Redezeit entsprechend verhalten. Ich darf daran erinnern, dass der Staatsminister des Inneren um das Schlusswort gebeten hat. Bitte, Frau Kollegin Stahl.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Nachdem meine Kolleginnen und Kollegen schon intensiv auf die Details eingegangen sind, möchte ich noch ein paar wirklich notwendige und grundsätzliche Anmerkungen machen: Wir brauchen eine Wertedebatte und vor allem eine Grundwertedebatte. Meine Damen und Herren von der CSU, diese Debatte müssen in erster Linie Sie führen. Was Sie heute wieder geboten haben, zeigt mir, welchen Stellenwert die Grundwerte und welchen Stellenwert die Verfassung in unserem Land haben.
Ihre Sicherheitspolitik ist unreflektiert, unüberlegt und unausgegoren. Sie ist an einzelnen Ereignissen und topaktuellen Tagesvorkommnissen ausgerichtet, teilweise an widerlichen und erschütternden Einzelfällen. Das ist jedoch noch keine Konzeption für eine Debatte über die innere Sicherheit.
Ich möchte darauf hinweisen, dass innere Sicherheit mehr ist. Das brauche ich Ihnen wohl nicht zu erzählen. Sie haben jedoch heute wieder etwas sehr Erstaunliches getan: Sie haben das Thema „Terrorismusbekämpfung“ verwen
det, um die Debatte um die innere Sicherheit, die sehr viel weitergehender ist, unter den Tisch zu kehren. Sie handeln nach der Devise: Am verdächtigsten ist der Unverdächtige; denn dieser tut alles, um sich nicht verdächtig zu machen. Am schlimmsten sind diejenigen – in Ihrem Denksystem sind das vermutlich die Topterroristen -, die sich als verdächtige Unverdächtige auf ihr Recht auf Privatheit berufen; denn sie haben vermutlich etwas zu verbergen. Wir haben in unserem Land ein Klima, bei dem sich Menschen entschuldigen müssen, wenn sie sich auf Verfassungsrechte berufen. Das erleben wir zum Beispiel gerade in der Auseinandersetzung um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Solange die Bürger keine Straftaten begangen haben, dürfen sie selbst bestimmen, welche Daten sie zu welchem Zeitpunkt preisgeben.
Sie stellen die Rechtsgrundsätze unseres Rechtssystems auf den Kopf. Herr Minister Dr. Beckstein, Sie haben in einem Nebensatz gesagt, dass Sie sich selbstverständlich an rechtstaatliche Grundsätze hielten. Im Folgenden möchte ich zeigen, dass dem leider nicht mehr so ist. Bezüglich der Unschuldsvermutung habe ich den Eindruck, dass es Ihnen zu umständlich erscheint, Beweise vorzulegen. Sie arbeiten hier mit Annahmen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei Ihnen vollständig aus dem Wortschatz verschwunden. Schon lange fragen Sie nicht mehr, ob staatliche Eingriffe in Grundrechte den Anlass wert sind, was man auch daran erkennen kann, dass Sie zum Beispiel Straftatenkataloge immer länger werden lassen und Grundrechtseingriffe auch schon einmal auf eine Ordnungswidrigkeit stützen.
Die Gewaltenteilung wird von Ihnen in diesem Hause immer dann besonders hoch gehalten, wenn es um Länderkompetenzen geht. Bei der Verbrechensbekämpfung hat sie aber keine Bedeutung. Ich erinnere an die Ausführungen zur Zentraldatei.
Den Grundsatz, dass Vertreter und Vertreterinnen dieses Staates zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen nach Recht und Gesetz zu handeln haben, weichen Sie auf mit Ihrem Vorschlag, dass V-Leute die Möglichkeit bekommen sollen, Straftaten zu begehen und auch noch straffrei ausgehen zu können.
Die Frage, ob eine Maßnahme, die zudem noch sehr teuer ist, etwas bringt, stellen Sie auch nicht mehr. Die Rasterfahndung war teuer. Sie war personalaufwändig und hat keinen einzigen Schläfer aus seinem Bett geholt.
Ich könnte noch Ausführungen zum Vorrang des Gesetzes, zum Gesetzesvorbehalt und zum Bestimmtheitsgrundsatz machen. Es wäre mir eine Freude, mit Ihnen noch einmal über das Videoüberwachungsgesetz zu diskutieren. Dazu haben wir leider die Zeit nicht mehr. Rechtsgrundsätze unserer Demokratie werden von Ihnen
unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung und der inneren Sicherheit in den Mülleimer der Geschichte geworfen.
Ich bin heilfroh, dass wir ein Bundesverfassungsgericht haben, welches sich ein Gespür für die Realitäten und für die Bedeutung der Freiheit bewahrt hat, weil mehrheitlich doch – das nehmen wir auch wahr – mit einem Achselzucken über den massiven Rechtswandel hinweggegangen wird.
Meine Damen und Herren, ich würde sogar mit Ihnen über weitere Grundrechtseingriffe reden, wenn ich davon überzeugt wäre, dass wir damit die bestehende und nicht zu leugnende Bedrohungslage abwenden könnten. Das können Sie aber nicht guten Gewissens tun.
Ab wann, glauben Sie, sind denn die Maßnahmen und Eingriffe ausreichend, um unsere Sicherheit zu gewährleisten? Ab wann, glauben Sie, haben wir Sicherheit? Haben wir dann Sicherheit, wenn alle Worte gehört, alle Schreiben gelesen und alle Orte gesehen sind? Oder haben wir die Sicherheit dann, wie es Christian Bommarius so schön geschrieben hat, wenn Sie auch noch wissen, wer Fußpilz hat? Mittlerweile werden – ich zitiere Jürgen Kühling, einen ehemaligen Bundesverfassungsrichter, aus dem Grundrechte-Report 2003 – alle – ich betone alle – Telefonate in Deutschland abgehört, entweder legal durch genehmigte behördliche Maßnahmen, durch fremde Geheimdienste, oder auch durch den BND, wenn Gespräche über Funkstrecken ins Ausland gehen. Seit 1973 ist die Zahl der Abhörmaßnahmen von vormals 104 auf 21 874 im Jahr 2002 gestiegen. Eineinhalb Millionen Menschen, 20 Millionen Telefonate haben nicht gereicht, um für mehr Sicherheit zu sorgen.
Das reichte aber noch nicht, der große Lauschangriff musste her, dem glücklicherweise das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben hat. Ich fordere Sie auf, die Planungen für eine Telekommunikationsüberwachung im Mülleimer verschwinden zu lassen und sowohl das Polizeiaufgabengesetz – ich denke hier insbesondere an den Artikel 34 – und das Verfassungsschutzgesetz zu ändern. Anders als Sie glaube ich schon, dass das Verfassungsgericht eine Ahnung davon hat, worüber es entscheidet, weshalb die Änderungen dringend geboten sind.