Die Zielrichtung dieses Antrags, der im letzten Jahr in veränderter Form schon gestellt wurde, war und ist anerkennenswert, ganz klar. Sie wollen mit diesem Antrag die Kommunen entlasten, das achten wir selbstverständlich. Ich gehe allerdings davon aus, dass das auch alle anderen Akteure hier im Haus wollen – oder sie sagen es zumindest.
Allerdings sind einige Dinge in Ihrem Antrag unklar oder erscheinen jedenfalls in einem komischen Licht. Die Kollegin Görlitz hat es genannt. Ist es richtig, eine Diskussion über ein Förderinstrument jedes Jahr neu zu führen, welches anerkannt notwendig ist, um das Entwicklungsgefälle in Deutschland zu beseitigen, welches ja immer noch vorhanden ist? Man hat sich auf den Aufbau Ost gemeinsam geeinigt. Es sind sicher auch Fehlentwicklungen aufgetreten, wie die Gewerbegebietsausweisungs
schwemme, die auch wir kritisieren. Aber es ist auch viel Positives geleistet worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Antrag in diese Richtung geht; denn auch Sie achten sicher, was geleistet worden ist. Wer vor der Wende die DDR besucht hat – die Hälfte meiner Verwandtschaft kommt aus der DDR – und Ostdeutschland heute, wird das sicher bestätigen können.
Aber diese Aufgabe ist noch lange nicht erledigt. Wir befinden uns in der Halbzeit. Der Sprecher Ihres und auch unseres Aufbauministers hat gestern festgestellt, dass die Halbzeit erreicht ist und dass bis 2019, so lange, wie der Solidarpakt Ost gesetzlich geregelt ist, das Aufgebaute gefördert werden muss, damit es sich noch weiter entwickeln kann. Ich frage Sie, wollen Sie die Kommunen aus dieser Förderung herausnehmen? Ich denke, wir und auch Sie stehen doch weiter zu dieser Förderung.
Jetzt kommen Sie mit einem solchen Dringlichkeitsantrag und wollen eine Ebene aus dieser Förderung herausbrechen. Die Bürger zahlen ihren Soli, die Kommunen, das Land, der Bund – und jetzt nehmen wir die Kommunen heraus. Warum sollten die anderen weiterzahlen? Das ist für uns nicht verständlich, vor allem weil Sie völlig offen lassen, wer es dann künftig finanzieren soll. Herr Kollege Dupper, Sie haben vorhin gesagt, der bayerische Staat solle dann eintreten. Wenn Sie eine Änderung im Finanzierungsschlüssel zugunsten der Kommunen haben wollen, dann müssen Sie das in Ihrem Antrag auch sagen. Dies tun Sie aber nicht, und dann müssen Sie sagen, woher der bayerische Staat das Geld nehmen soll. Ich weiß nicht, ob zum Beispiel eine höhere Verschuldung das Ziel sein kann. Auch dazu finden wir keine Vorschläge in Ihrem Antrag.
Damit sind wir bei der Staatsregierung und der CSU. Es ist ja nicht so, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, dass Sie sich jetzt zurücklehnen und stolz auf sich sein könnten. Wenn es in den vergangenen Jahren darum ging, die Kommunen mit weiteren Ausgaben zu belasten, waren Sie immer vorne mit dabei. Ich möchte nur an die Einführung der sechsstufigen Realschule erinnern. Da hieß es von der Staatsministerin: Es wird keine Kommune stärker belastet werden. Wenn ich in meiner
Kommune, in Aschaffenburg, näher hinschaue, muss ich feststellen, dass es allein für Aschaffenburg 5 Millionen Euro mehr gewesen sind. Das zu diesem Thema. Da haben wir das Konnexitätsprinzip überhaupt noch nicht erwähnt. Dieses Prinzip hat einer stärkeren Prüfung bisher nicht standhalten müssen.
Die Staatsregierung hätte es in der Hand, die Kommunen zu entlasten, versucht aber selbst ihren Haushalt auf Kosten der Kommunen zu sanieren, wie im Nachtragshaushalt 2004 vorexerziert. Sie haben es selber gesagt. Die SPD hat in ihrem Antrag die Summen und die Töpfe genannt, diese sind dem Finanzminister wohl bekannt. Bitte, meine Damen und Herren von der CSU, seien Sie nicht so selbstzufrieden, sondern führen Sie wichtige Schritte zur Entlastung der Kommunen durch und lassen Sie nicht nur Sprechblasen ab. Wenn es Ihnen mit der Entlastung der Kommunen ernst wäre, hätten Sie nicht wie geschehen die FAG-Mittel für den kommunalen Hochbau gekürzt, den kommunalen Anteil an der Kfz-Steuer gesenkt, die Zuschüsse an die kommunalen Krankenhäuser gekürzt und – da kommt Ihre Rolle im Bund zum Tragen – die Reform der Gewerbesteuer und damit ein zentrales Element der notwendigen Gemeindefinanzreform im Bund blockiert.
Wir lehnen den Antrag der SPD ab, der eine bewährte Regelung infrage stellt, keine Alternativen aufzeigt und unserer Meinung nach eine neue Neiddebatte im Verhältnis zu den östlichen Bundesländern aufbaut, appellieren aber gleichzeitig an die Staatsregierung, zumindest endlich einmal den Versuch zu starten, für eine echte Entlastung bei den Kommunen zu sorgen, ihnen die Ausgaben für aufgebürdete Dienstleistungen zu erstatten und nicht nur darüber zu reden.
Die SPD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt, die in frühestens 15 Minuten stattfinden kann. Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Meyer.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich einige Anmerkungen machen zum Fördergefälle, das auch im Antrag angesprochen wurde. Das Fördergefälle gerade zwischen alten und neuen Ländern ist in der Tat nicht unproblematisch. Deshalb setzt sich die Bayerische Staatsregierung schon lange für Korrekturen auf EU- und auf Bundesebene ein. Wir sind der Meinung, dass genau abgewogen werden muss zwischen der notwendigen Hilfe in den neuen Ländern und den Folgewirkungen auf die angrenzenden Regionen. In diesem Abwägungsprozess bringt die Bayerische Staatsregierung die Belange der angrenzenden Kommunen und Regionen zu Gehör. Nicht zuletzt durch den energischen Einsatz der Bayerischen Staatsregierung konnte erreicht werden, dass die Förderhöchstsätze in der regionalen Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern stufenweise abgesenkt wurden. Sie sehen also, wir setzen uns erfolgreich für die bayerischen Kommunen ein.
Wir sollten uns aber immer wieder den Hintergrund sowohl für das Fördergefälle zu den neuen Ländern als auch für die Solidarumlage vor Augen führen. Die Deutsche Einheit hat ein langjähriges Unrecht beseitigt. Es kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, dass dies auf friedlichem Wege erreicht werden konnte. Auch so sind die Folgen der über 40 Jahre andauernden Teilung schwer genug. Wir sind uns wohl alle darin einig, dass Hilfen für die neuen Länder notwendig sind. Die Kollegin Erika Görlitz hat bereits klar darauf hingewiesen.
Die Lasten der Deutschen Einheit werden seit der Wiedervereinigung solidarisch vom Bund, den Ländern und den Kommunen getragen. Die seinerzeit gefundene Aufteilung auf Land und Kommunen wurde auch von den Vertretern der Kommunen als sachgerecht, fair und ausgewogen bezeichnet.
Der kommunale Mitfinanzierungsanteil an den Lasten der Deutschen Einheit wird in Bayern im Wesentlichen über die Solidarumlage erbracht. Er ist zwar Teil des kommunalen Finanzausgleichs, kann aber nicht isoliert von bundesrechtlichen Regelungen und Vorgaben gesehen werden. Diese bilden nämlich die Grundlage für die kommunale Mitfinanzierung der Lasten der Deutschen Einheit. Bundesgesetzlich festgeschrieben ist in den alten Ländern die finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Lasten der Deutschen Einheit bis Ende des Jahres 2019. Nach der Bundesregelung soll etwa die Hälfte des kommunalen Mitfinanzierungsanteils über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage erbracht werden. Die Frage, wie die Kommunen den Restbetrag aufbringen, und der Feinausgleich zwischen den Kommunen sollen in den kommunalen Finanzausgleichssystemen der Länder geregelt werden. Diese Vorgabe hat Bayern mit der Solidarumlage umgesetzt. Die Solidarumlage wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen und 1995 eingeführt. Ich erinnere an die damalige Diskussion auch hier im Parlament.
Die Solidarumlage hat zwei Funktionen: Sie ist einerseits ein Finanzierungsinstrument zur Erhebung des Kommunalanteils, andererseits bewirkt sie eine gerechte Verteilung der Lasten auf die Gemeinden. Die Solidarumlage wird von den einzelnen Gemeinden nach ihrer Umlagekraft aufgebracht. Maßstab ist also die individuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Das heißt, dass finanziell schwächere Gemeinden weniger Solidarumlage zahlen als finanziell stärkere Gemeinden. Die von den Gemeinden gezahlte erhöhte Gewerbesteuerumlage und die direkte Verbundauswirkung werden im Übrigen auf die Solidarumlage angerechnet. Gäbe es die Solidarumlage nicht, müssten die Gemeinden diese beiden Beiträge zur Deutschen Einheit automatisch weiter leisten. Solange die Lasten aus der Deutschen Einheit fortbestehen, gibt es keine Möglichkeit, die Kommunen aus dieser solidarischen Mitfinanzierung zu entlassen. Dies ist bundesrechtlich bis zum Jahr 2019 geregelt. Wir sind uns sicher einig, dass jedes Land überfordert wäre, wenn der Mitfinanzierungsbeitrag der Kommunen entfallen würde.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die Solidarumlage in sich stimmig ist. Derzeit kann auf dieses Finanzierungs- und vor allem Ausgleichsinstrument nicht verzichtet werden. Frau Kollegin Görlitz hat gerade die Verantwortung eindrucksvoll dargestellt, die wir insgesamt für unser deutsches Vaterland haben.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann ist die Aussprache zu diesem Antrag geschlossen. Da namentliche Abstimmung beantragt ist, können wir nicht gleich abstimmen; sondern beginnen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ruth Paulig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antrag der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Eike Hallitzky und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Dringlichkeitsantrag geht es um die Regelungen zur Gentechnik, über die derzeit auf Bundesebene debattiert wird, aber auch um den Antrag, den wir zur Unterstützung eines gentechnikfreien Bayerns gestellt haben. Es erfordert leider eine gewisse Aufmerksamkeit, nachdem hier verschiedene Gesetzesvorhaben betroffen sind. Vielleicht gelingt es hier trotz des manchem fehlenden Kaffees, das Thema aufmerksam wahrzunehmen.
Am 18. April sind europaweit zwei Verordnungen der Europäischen Union in Kraft getreten: eine Verordnung zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln und eine zweite Verordnung zur Rückverfolgbarkeit gentechnisch eingesetzter Organismen oder Bestandteile. Das heißt, von denjenigen, die diese Stoffe in Verkehr bringen, ist eine Rückverfolgbarkeit von fünf Jahren zu gewährleisten.
Das Ganze war im Bundesrat am 2. April im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz Gegenstand der Debatte. Als nun am 18. April diese Verordnung in Kraft trat, haben wir vonseiten der CSU großen Jubel gehört, endlich könne der Verbraucher mitbestimmen, die Kennzeichnungsverordnung werde begrüßt. Auch wir begrüßen diese Verordnung, auch wenn wir weitergehende Kennzeichnungen fordern. Aber einerseits diese Verordnung zu begrüßen und andererseits in der Sitzung des Bundesrates das Gesetz, das genau die Sanktionsmöglichkeiten zu
dieser Verordnung festlegt, in den Vermittlungsausschuss zurückzuverweisen, ist scheinheilig – das muss man erst einmal nachmachen. Einerseits sagen Sie, die Kennzeichnungsverordnung sei wunderbar. Aber wenn es darum geht, Sanktionen umzusetzen und die Kennzeichnung mit Konsequenzen einzufordern, sagen Sie, das wollen wir nicht, das geben wir in den Vermittlungsausschuss. Wir fordern Sie auf, hier und jetzt und in den nächsten Sitzungen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses das scheinheilige Doppelspiel zu beenden.
Neben diesen beiden Verordnungen über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ging es um eine dritte Verordnung, die die Umsetzung des Cartagena-Protokolls in Bezug auf die grenzüberschreitende Verbringung von gentechnischen Organismen betrifft. Diese Verordnung gilt es ebenfalls mit Sanktionen zu versehen. Ich fordere Sie auf, dieses auf Bundesebene endlich mitzutragen. Es geht zum Beispiel darum, Zuständigkeiten zu regeln sowie Regelungen zu Freiheitsstrafen und Bußgeldvorschriften umzusetzen, etwa bei schwerwiegenden Verstößen Freiheitsstreifen von bis zu fünf Jahren und Bußgelder bis zu 50 000 Euro festzusetzen. Dieses „Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik“ haben Sie mit fadenscheinigen Argumenten in den Vermittlungsausschuss verschoben. Wir fordern Sie auf, das Gesetz in Verantwortung umzusetzen; denn wir können die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen. Einerseits begrüßen Sie die Kennzeichnung, andererseits lehnen Sie Sanktionen ab. Das ist scheinheilig, und dieses Spiel sollten Sie beenden.
Außerdem ging es um das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechtes, das heißt, um die Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie. Bundesministerin Künast hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Hierzu gab es eine sehr interessante Debatte. Zu diesem Thema haben Christian Wulff aus Niedersachsen, aber auch Umweltminister Dr. Schnappauf gesprochen. Ich kann es mir nicht verkneifen, auf ein paar Argumente einzugehen. Zur Aussage von Herrn Dr. Schnappauf, es sei ein deutscher Sonderweg mit Überregulierungen, muss ich sagen: Es sind die mindestens notwendigen Regelungen, die wir brauchen, um den gentechnikfreien Anbau zu sichern. Sie sagen beispielsweise, der Sektor der Gentechnik wachse weltweit rasant, daher müsse Bayern mitmachen. Das ist Unsinn, denn gentechnischer Anbau findet weltweit zu 99 % in vier Ländern statt: Kanada, USA, Argentinien und China. Alle anderen Länder bauen nur auf kleinen Teilflächen gentechnisch veränderte Pflanzen an oder gar nicht. Wir haben sehr wohl Chancen, der Gentechnikfreiheit zur Verbreitung zu verhelfen.
Was die Lebensmittel betrifft, gibt es Untersuchungen durch das eigene Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, also vom bayerischen Umweltministeri
um. Die Produkte, die aller Voraussicht nach belastet sein könnten, zum Beispiel soja- und maishaltige Produkte, sind zu 12 % mit Spuren verunreinigt. Etwa 1 % dieser Produktbelastung ist am künftigen Kennzeichnungsgrenzwert anzusiedeln. Das heißt, 1 % der Produkte, die Soja und Mais enthalten, sind künftig voraussichtlich zu kennzeichnen. Sie können nicht sagen, der Anbau gentechnisch veränderter Organismen wachse rasant, man könne nichts dagegen tun. Wir haben es derzeit in der Hand, auf diesem Gebiet effiziente Regelungen umzusetzen.
Noch ein anderes Argument wurde in der Debatte des Bundesrates vonseiten des bayerischen Umweltministers angeführt. Er meinte, wir müssten zur Lösung des Entschädigungsproblems einen Ausgleichsfonds einrichten. Zur Finanzierung allerdings kam kein Wort von den Ländern, auch kein Wort von Herrn Wulff aus Niedersachsen und kein Wort aus Bayern. Wie soll denn dieser Entschädigungsfonds finanziert werden? Das ist die entscheidende Frage. Der Bund hat ganz klar gesagt, er entschädigt nicht; in diesen Fonds zahlt er nichts ein. Aber Bayern und die anderen Länder fordern diesen Entschädigungsfonds, sagen aber nichts zur Finanzierung. Wir sagen dagegen in Übereinstimmung mit dem Bund: Wer Gentechnik anwendet, hat die Haftung zu übernehmen.
Dazu brauchen wir die gesamtschuldnerische Haftung, wie sie in dem Gesetz vorgesehen ist. Alles andere ist Rosstäuscherei.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, den Sie immer wieder in der Debatte anführen. Sie wollen vermitteln, Koexistenz wäre möglich. Sie sagen, wir könnten mit sachgerechtem Anbau – wer sachgerecht und fachkundig anbaut, kann nicht verantwortlich gemacht werden – die Koexistenz sichern, also den gentechnikfreien Anbau absichern gegen den Gentechnikanbau. Ich bitte Sie, es gibt genug wissenschaftliche Untersuchungen, die nachweisen, wie viele Kilometer beispielsweise gentechnisch veränderte Rapspollen getragen werden. Eine englische Studie sagt, es sind 26 Kilometer. Aber Sie alle haben erst kürzlich erlebt, wie Staub aus der Sahara nach Bayern getragen wurde. Der Sand wurde von der Sahara bis nach Mittelfranken getragen. Wie wollen wir da gentechnisch veränderte Pollen auf den so genannten Gentechnikanbaufeldern festhalten?
Ich sage Ihnen, das geht nicht. Das einzige, was möglich ist, ist die Festlegung, dass der Verursacher haftet. Das dient auch der Abschreckung, das sage ich hier deutlich. Der Verursacher muss haften und nicht irgendein Fonds, den wir sowieso nicht finanzieren können. Der Verursacher muss haften, und wir brauchen alle Bemühungen, um den gentechnikfreien Anbau auf breiter Ebene zu sichern.
Ganz nett war im Bundesrat auch die Diskussion über die Register. Es soll ja landesweit 17 Register geben, die den gentechnischen Anbau dokumentieren. Herr Dr. Schnappauf hat es aber abgelehnt, dass die Register von den
Ländern übernommen werden, obwohl die Standortregister bei den Ländern natürlich am besten aufgehoben sind. Was sagt Herr Dr. Schnappauf? – Ich darf zitieren:
Nicht akzeptabel ist auch der unnötige Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Einrichtung von insgesamt 17 Registern auf Bundes- und Landesebene… Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Bürokratismus pur! Ein Register auf Bundesebene ist völlig ausreichend.
Man stelle sich vor, Frau Künast hätte das vorgeschlagen, wie hätten Sie gejammert, dass die Länder keine Verantwortung übernehmen dürfen. Also bitte: Etwas mehr Konsequenz in der Debatte würde ich mir wünschen. Die Länder sind, was die Kontrolle betrifft, selbstverständlich mit einzubeziehen.
Noch ein nettes Zitat will ich Ihnen bringen. In der Debatte geht es auch darum, ob Gentechnik-Organismen in Naturschutzgebiete bzw. ökologisch besonders sensible Gebiete ausgetragen werden können. Hier wollen Sie alles ändern. Es soll überhaupt nichts angezeigt werden, und es soll auch keine Anzeigepflicht gegenüber den unteren Naturschutzbehörden geben. Diese Behörden werden sich freuen, folgenden Satz zu hören: Die Meldung an die Naturschutzbehörden – Zitat – „wäre praktisch auch nicht vollziehbar, da die Naturschutzbehörden nicht über den erforderlichen Gentechnik-Sachverstand verfügen.“ Ich bitte Sie: Eine solche Abqualifizierung der unteren Naturschutzbehörden können Sie als Umweltminister nicht vornehmen.