Protocol of the Session on March 17, 2004

Nun gut.

Gut, dann hat Frau Kollegin Paulig zwei Zusatzfragen.

Herr Staatssekretär, da es in meiner schriftlichen Anfrage um den Standort eines künftigen Gymnasiums in Dießen am Ammersee geht, bin ich erstaunt, dass die Beantwortung dieser Frage Ihrem Haus zugewiesen wurde und nicht vom Umweltministerium kommt. Es handelt sich um Fragen der Raumplanung, des Bodenschutzes, der Umsetzung des Regionalplanes und der Verkehrsanbindung. Deshalb frage ich Sie, warum die Beantwortung Ihrem Haus zugeteilt wurde.

Herr Staatssekretär, bitte.

Die Planung neuer Schulen bzw. die Zustimmung ist Aufgabe unseres Hauses. Damit muss natürlich auch zwangsläufig die Antwort von uns gegeben werden. In der Gesamtschau liegt die Zuständigkeit zunächst beim Kultusministerium.

Ich habe noch eine Frage.

Aber bitte nur eine Frage, Frau Kollegin.

Obwohl ich Ihre Antwort nicht nachvollziehen kann, stelle ich die zweite Zusatzfrage. Können Sie mir sagen, warum für diese schriftliche Anfrage, die ich im August letzten Jahres eingereicht habe und die im Oktober erstmals von Ihrem Haus beantwortet wurde – logischerweise, da Sie für die inhaltliche Seite nicht zuständig sind, völlig unzureichend beantwortet wurde -, beim zweiten Einreichen erneut dieser lange Zeitraum für die Beantwortung notwendig war, obwohl mir nach meiner Nachfrage eine Beantwortung zum 10. März zugesagt worden war?

Frau Kollegin, lassen Sie den Staatssekretär jetzt bitte Ihre Frage beantworten. Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Paulig, es wurde eine große Fülle von Details angefragt; das ist der Grund. Insofern wäre die Frage für die Öffentlichkeit vielleicht von Interesse. Sie können die Antwort nachlesen. Was Sie letztlich von der Staatsregierung beantwortet haben wollten, bedingte, dass verschiedene Ministerien damit befasst wurden. Infolgedessen war ein großer Zeitaufwand notwendig, auch für die umfangreichen Recherchen. Das hat zu der Verzögerung geführt. Nachdem unser Haus die Gesamtverantwortung hat, bitte ich Sie dafür um Verständnis. Wir haben uns aber bemüht, die Fragen umfassend zu beantworten.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Das ist jetzt die letzte Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie einfach, dem Haus darzustellen, warum im ersten Anlauf auf diese schriftliche Anfrage keine zutreffende Beantwor

tung möglich war. Warum hat die zweite Antwort auf die gleiche Anfrage noch einmal einen so großen Zeitraum in Anspruch genommen?

Herr Staatssekretär.

Aus meinen Unterlagen geht diesbezüglich nichts hervor. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen diese Antwort noch nachzuliefern.

Ich rufe jetzt Frage Nummer 10 auf: Frau Dr. Strohmayr. Bitte, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Welche Teilhauptschulen sollen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie im Landkreis Augsburg geschlossen oder zusammengelegt werden, welche Einsparpotenziale werden hiervon erwartet, und welcher Zeitplan ist vorgesehen?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Dr. Strohmayr, die Hauptschule ist von Jahrgangsstufe 5 bis Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 als pädagogische Einheit zu sehen. Die Hauptschule stellt einen durchgehenden Bildungsgang dar, der mit dem Erreichen des erfolgreichen Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder des mittleren Schulabschlusses endet.

Die amtliche Schüler- und Absolventenprognose 2003 lässt einen deutlichen Rückgang in den kommenden Jahren für die Jahrgangsstufe 5 und 6 erwarten. Ziel muss es deshalb sein, eine Schulorganisation anzustreben, die die Hauptschulorganisation auf eine gesicherte Grundlage stellt.

Die jeweiligen Auswirkungen, die eine Neugliederung der Hauptschulen zur Folge haben, werden wegen der regional sehr unterschiedlichen Struktur nicht einheitlich sein. Es gibt Landkreise und kreisfreie Städte, bei denen dieses Thema keine oder kaum eine Rolle spielt, während in anderen Gebieten die Hauptschullandschaft sehr zersplittert ist. Die für die Schulorganisation zuständigen Regierungen werden zunächst jene Fälle aufgreifen, in denen die Schülerzahl schon jetzt nicht mehr ausreichend ist. Weitergehende Maßnahmen sind in intensiver, sorgfältiger Abwägung durch alle Verfahrensbeteiligten als regionale Konzeption zu planen und durchzuführen, um dadurch eine dauerhafte Hauptschulstruktur zu schaffen und den Erhalt der Hauptschule im ländlichen Raum zu sichern.

Wie ausgeführt, sollen regionale Konzepte zur Konsolidierung der Hauptschulorganisation entwickelt werden. Das bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültige Beurteilung möglich ist, wie die Organisation der Hauptschulen in den Landkreisen Aichach-Friedberg

und Augsburg künftig auf eine solide, zukunftsorientierte Basis gestellt werden kann.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin, bitte.

Können Sie bitte ganz konkret dazu Stellung nehmen, was Sie unter „nicht ausreichend“ verstehen? Welche Beurteilungskriterien werden angewendet werden, um Klassen zusammenzulegen bzw. um Teilhauptschulen oder Klassen abzuschaffen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, für die Zukunft erachte ich es als problematisch, wenn eine weiterführende Schule – die Hauptschule ist eine weiterführende Schule, dazu bekennen wir uns alle hier in diesem Haus, so glaube ich –räumlich zerrissen ist. Sie hätten ein ähnliches Problem, wenn Sie bei einem Gymnasium sagen würden, die Klassen 5 bis 7 werden an Ort A und die Klassen 8 bis 13 werden an Ort B geführt. Eine ähnliche Diskussion hätten Sie auch bei den Realschulen, wenn Sie sagen würden, die ersten drei Klassen sind in Ort A und die anderen drei Klassen in Ort B. Bei der Hauptschule wird man in ihrer Entwicklung darauf achten müssen, dass sie eine kompakte, in sich geschlossene und stimmige Schulform darstellt. Das heißt im Hinblick auf die Konzeption, dass die 5. und 6. Jahrgangsstufe, allein stehend oder an eine Grundschule angegliedert, nicht die Form der Zukunft sein wird. Das müssen wir bildungspolitisch auch festhalten. Ich weiß, das bedeutet, dass wir für viele Einzelfälle vernünftige, moderate Lösungen brauchen. Das können wir auch nicht in einem HauruckVerfahren ändern, das wollen wir auch nicht.

Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen. Wenn mitunter die Schließung von Teilhauptschulen in der Öffentlichkeit diskutiert wird, dann entsteht oft der Eindruck, als ob dabei auch die Grundschule gefährdet wäre. Die Grundschule ist aber immer außen vor, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind nie das Thema. Ich sage das hier ganz bewusst, weil auch Ängste entstehen, wenn es heißt, eine Teilhauptschule mit den Jahrgangsstufen 5 bis 6 sei gefährdet. Die Klassen 1 bis 4 sind von diesen Überlegungen nicht betroffen.

Was die Größe angeht, so wird man sie nicht für die einzelnen Schüler präzisieren können. Was es künftig nicht mehr geben wird - das hat es bisher versteckt gegeben, vielleicht gibt es auch noch eine oder zwei -, ist das Verfahren, dass man die Jahrgangsstufen 5 und 6 kombiniert vorhält. Das ist mit Sicherheit keine Lösung. Ich sehe auch ein großes Problem, wenn eine Teilhauptschule nur einzügig besteht. Wir sind zwar der Meinung, dass wir durchaus einzügige Hauptschulen weiterarbeiten lassen können, wenn sie von der 5. bis zur 9. Jahrgangsstufe alle Klassen führen. Einzügige Teilhauptschulen aber sind in der Tat bildungspolitisch ein Problem. Man wird Möglichkeiten finden und finden müssen, eine räumliche Konzeption zu schaffen - vielleicht im Verbund mit mehreren

Hauptschulen -, damit sich die Hauptschule als geschlossene Schulform präsentiert.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Ich möchte reklamieren, dass Sie zum Zeitplan gar nichts gesagt haben. Außerdem bitte ich Sie, dass Sie noch die Frage der Regionalplanung erläutern. Wie soll die aussehen?

Herr Staatssekretär.

Ich möchte mich an dieser Stelle wiederholen: Es ist wichtig, dass die Regierungen die regionale Konzeption sehr sorgfältig abwägen. Es ist auch eine Verfahrensbeteiligung notwendig. Deshalb kann ich für die 71 Landkreise und die 25 kreisfreien Städte nicht sagen, wie der Zeitplan und das Ergebnis konkret aussehen sollen. Die Regierungen sind im Augenblick aber sehr darum bemüht, eine umfassende Bestandserhebung und Planung für die jeweiligen Schulamtsbezirke durchzuführen.

Das ist die letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Ich gebe weiter an Frau Sonnenholzner.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so wollen Sie die einzügigen Teilhauptschulen abschaffen. Welchen Zeitplan haben Sie dabei vor Augen? Sie haben gerade gesagt, Sie halten die einzügigen Teilhauptschulen bildungspolitisch für nicht sinnvoll.

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, Sie haben mich gründlich missverstanden. Ich möchte es noch einmal ganz eindeutig präzisieren: Die einzügige Hauptschule ist die Hauptschule, welche die 5. bis zur 9. bzw. 10. Jahrgangsstufe umfasst. Diese einzügigen Hauptschulen haben durchaus einen Sinn, und sie werden auch Bestand haben. Es geht um die Einzügigkeit bei einer Teilhauptschule. Das ist ein großer Unterschied. Das ist mir sehr wichtig.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das war doch meine Frage!)

Nein, Sie haben gesagt, ich sei für die Abschaffung der einzügigen Hauptschulen.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD))

Wir können das in aller Ruhe besprechen, das ist kein Problem. Ich wollte nur, damit keine Ängste an den einzügigen Hauptschulen ausgelöst werden, die Sache präzi

sieren. Wir sehen sehr wohl, dass einzügige Hauptschulen auch in dieser Größe funktionieren können.

Wir werden dort ein Problem bekommen, wo wir einzügige Teilhauptschulen haben, und zwar erst recht dann, wenn die Schülerzahlen gering sind. Ich habe mir für den Raum Aichach-Friedberg die Zahlen mitgeben lassen. Zum Beispiel sind in der Volksschule Ecknach in der sechsten Jahrgangsstufe 20 Schüler. In der Volksschule Griesbeckerzell/Obergriesbach sind es ebenfalls 20 Schüler. An der Johann-Peter-Ring-Volksschule sind es mehr, nämlich 34. An der Volksschule Inchenhofen sind es 20 und an der Volksschule Rehling 15.

Wenn wir in einer Teilhauptschule nur noch mit 15 Kindern in der sechsten Klasse arbeiten sollen, dann wird die Hauptschulkonzeption mit ihren Möglichkeiten der Differenzierung so stark eingeschränkt, dass der Charakter einer weiterführenden Schule extrem in Gefahr gerät. Wir werden bei diesen kleinen Schulen in den nächsten Jahren mit Sicherheit Reformen durchführen müssen.

Für die Fragestellerin der Anfrage Nummer 11, Frau Tolle, übernimmt Frau Ackermann. Nachdem es sich um eine schriftliche Anfrage handelt, die nach § 72 Absatz 1 der Geschäftsordnung als mündliche Anfrage gestellt wird und der Text besonders lang ist, frage ich Sie: Verzichten Sie auf die Verlesung der Anfrage, sodass der Herr Staatssekretär gleich antworten kann?

(Text der Anfrage siehe Anlage 2 a)

Frau Präsidentin, ich wollte Sie gerade darum bitten, nicht vorlesen zu müssen.

Dann bitte ich Sie, Herr Staatssekretär, die Frage zu beantworten.

Die Frage wäre eigentlich der kürzere Teil gewesen, die Antwort ist länger. Ich schlage vor, dass ich Ihnen die wesentlichen Punkte vortrage. Ansonsten habe ich, weil wir die Anfrage sehr ausführlich beantworten wollen, für alle Fächer und Jahrgangsstufen Beispiele zusammengefasst. Ich würde folgenden Vorschlag machen: Da ich davon ausgehe, dass viele Abgeordnete – es sind im Augenblick nicht alle anwesend – an der Beantwortung der Frage interessiert sind, wo gekürzt wird, würde ich die einzelnen Beispiele zu Protokoll geben. Dann erscheint in diesem Sitzungsprotokoll, was an Unterschieden in den Lehrplänen besteht. Damit ist Ihrer Frage in besonderer Weise Rechnung getragen, wenn Sie einverstanden sind. Ich würde jetzt die zwei Hauptfragen beantworten und ansonsten auf das zu Protokoll gegebene Material verweisen.