vorschlag der Stimme enthalten. Im September 2002, als es zur Abstimmung – zum Schwur – kam, hat Herr Bocklet plötzlich für die Staatsregierung erklärt, dass man dem Vorhaben nicht zustimmen werde.
Meine Damen und Herren von der CSU, umso mehr waren wir verwundert, als wir im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Madrid am 11.03., also vor wenigen Tagen, der Presse entnehmen konnten, dass der bayerische Innenminister für die sofortige Schaffung eines Antikorruptionsregisters auf Bundesebene eintritt. Das verwundert uns angesichts des Verhaltens der Staatsregierung und der CSU in den letzen Jahren doch sehr. Außerordentlich eigenartig ist, dass damit überhaupt ein Zusammenhang hergestellt worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der CSU, wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie sich in Ihrem Antrag dafür einsetzen, dass auf Bundesebene derartige Initiativen fortgesetzt werden, nachdem Sie sie zuletzt haben scheitern lassen.
- Das ist so. Ich kenne auch die Begründung, mit der Sie das Vorhaben scheitern ließen. Herr Kollege Kreuzer, wir haben uns schon informiert und kennen die Begründung, die Sie vorgebracht haben. Diese reicht aber bei weitem nicht aus. Der Umstand, dass wir auf Bundesebene keine derartige Regelung haben, kann doch nicht der Grund dafür sein, dass man zu Hause, wo man ein solches Register schaffen könnte, nichts tut.
Sie – wir – haben die Möglichkeit, in Bayern tätig zu werden. Wir könnten das so machen wie in NordrheinWestfalen, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder in irgendeinem anderen Bundesland. Wir sind da nicht geschmäcklerisch. Wenn Sie einen praktikablen Vorschlag vorlegen, dann werden wir darüber diskutieren und nicht darauf bestehen, dass unsere Vorstellungen bis ins Letzte realisiert werden. Das wollen wir gar nicht. Wir sind aber schon der Meinung, dass der Bayerische Landtag zunächst einmal seine Hausaufgaben erledigen muss, weil er dafür die Kompetenz hat. Dann kann man immer noch gemeinsam darüber reden, ob auf Bundesebene Initiativen vorangebracht werden können.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Wir werden selbstverständlich dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, weil er die richtige Stoßrichtung hat. Wir werden auch dem Antrag der CSU zustimmen, weil wir überhaupt nichts dagegen haben. Wir hätten nur dann etwas dagegen, wenn Sie das zur Ablenkung machen wollten. Ablenken können Sie mit diesem Antrag nicht. Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, dann merken wir, dass Sie dieses Anliegen ebenso ernst nehmen wie wir, die wir Ihrem Antrag zustimmen werden.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Erstaunt, aber auch erfreut haben wir mehreren Medienberichten entnehmen können, dass sich Innenminister Dr. Beckstein für ein Korruptionsregister stark macht. Erstaunt sind wir deswegen, weil Sie erst am 27.09.2002 im Bundesrat die Einführung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen abgelehnt haben. Man muss dazu sagen, dass die Ablehnung einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses galt – mein Kollege hat das schon angesprochen -, die zuvor im Bundestag angenommen worden war. Ich frage mich schon, weshalb Sie so lange den Vermittlungsausschuss beschäftigt haben, wenn das Scheitern bei CDU/CSU beschlossene Sache war.
Erfreut waren wir über Ihre Einsicht, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir unterstellen einmal, dass die Diskussion um ein Antikorruptionsregister nicht nur als trojanisches Pferd für Ihre ständigen Forderungen nach Strafverschärfungen herhalten soll, nach Strafverschärfungen, von denen der Deutsche Anwaltsverein sagt, dass man mit immer mehr Gesetzen nicht mehr Sicherheit erreiche; es helfe auch nicht, Gesetzesvorschläge wieder zu beleben, die früher aus guten Gründen abgelehnt worden seien. Unterstellen wir also einmal, dass es sich bei Ihnen ausnahmsweise einmal nicht um den üblichen Reflex handelt, der Sie bei allen möglichen Gelegenheiten gebetsmühlenartig Kronzeugenregelung, mehr Abschiebung, mehr Datenspeicherung, mehr Abhören, höhere Strafen, früheres Wegsperren, mehr Überwachung fordern lässt. Gehen wir einmal einfach davon aus, dass es sich hier vielleicht doch um eine erfreuliche Kehrtwende handelt.
Wir eröffnen Ihnen mit unserem Antrag sogar die Möglichkeit – wenn Sie heute nicht mehr auf den vormaligen Vorschlag des Vermittlungsausschusses zurückgreifen wollen -, eigene Vorschläge zu unterbreiten, die Sie dann in Ruhe mit Ihrer großen Schwester absprechen können. Damit vermeiden Sie von vornherein, dass Sie in der Öffentlichkeit ein schlechtes Bild abgeben, wie das zum Beispiel bei der Debatte über die Gesundheitsreform oder bei der Kandidatenkür für das Amt des Bundespräsidenten der Fall war.
„Korruption ist eine Geißel der Wirtschaft und ein schleichendes Gift für Staat und Gesellschaft. Sie muss wirksam bekämpft werden.“ Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von Herrn Bocklet aus der Bundesratssitzung am 27.09.2002. Wir können dieser Einschätzung aus vollem Herzen zustimmen, wenn wir bedenken, dass Korruption der Wirtschaft und der Allgemeinheit erheblichen Schaden zufügt. Korruption führt zu Arbeitslosigkeit, zu Lücken im Staatshaushalt durch Steuerausfälle, die wir dann wieder in unsäglichen Spardebatten, wie wir sie gestern erlebt haben, ausbügeln müssen. Das trifft Unternehmen und Bürger gleichermaßen. Unternehmen investieren nur, wenn Rechtssicherheit und Transparenz herrschen. So wird in Zeiten wuchernder Korruption in ganz Europa deren wirksame Bekämpfung zum wirtschaftlichen Stand
ortvorteil, weil damit ein gerechter Wettbewerb garantiert wird. Das muss in unser aller Interesse sein.
Wir können jedoch die verbalen Verrenkungen nicht nachvollziehen, die Herr Bocklet von sich gab; letztendlich hat er sich nach langen Verhandlungen doch wieder von dem gemeinsamen Vorhaben distanziert. Ich behaupte, dass es ihm gar nicht wirklich um die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität geht und ging; denn es wäre ihm unbenommen gewesen, die Fragen zu klären, die Sie damals als noch nicht beantwortet angesehen haben, und eigene Vorschläge vorzulegen.
Auch daran, dass man in Bayern, anders als in anderen Bundesländern, keine Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu diesem Themenkomplex gebildet hat, zeigt sich, dass es Ihnen nicht wirklich um die Bekämpfung der Korruption geht.
Es gibt zwar Fachabteilungen, die aber, anders als in Baden-Württemberg keinen Jahresbericht zur Situation im Land und keine Empfehlungen zu Maßnahmen abgeben, also nicht präventiv tätig sind. Genau dieses Instrument bräuchten wir aber zusätzlich, um zu klären: Wie sieht es bei uns aus? Wo gibt es Handlungsbedarf?
Meine Herren und Damen, wir halten es für sinnvoll, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Register über Unternehmen einzurichten, die von öffentlichen Auftraggebern wegen Unzuverlässigkeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen worden sind. Wir wollen eine Mitteilungspflicht für öffentliche Auftraggeber, wenn sie ein Unternehmen wegen Unzuverlässigkeit ausschließen. Wir wollen natürlich den öffentlichen Auftraggebern – dies wird gerade auch für die Kommunen vor Ort wichtig sein – die Möglichkeit eröffnen, Auskünfte einzuholen. Selbstverständlich muss dabei mit den erlangten Daten sorgfältig umgegangen werden. Sie dürfen nur zur internen Vergabeprüfung verwendet werden; selbstverständlich müssen sie auch wieder löschbar sein.
Diskutiert wurde damals im Vermittlungsausschuss ein umfangreicher Straftatenkatalog, dessen Verankerung in § 126 a GWB wir für sinnvoll halten. Ich glaube aber, dass auch Konstellationen denkbar sind – ich bin sehr gespannt, wie in diesem Zusammenhang das Verfahren zur Firma Alpine ausgeht -, die wohl durch so einen Straftatenkatalog nicht unbedingt gedeckt sind. Ich verstehe aber auch nicht, wieso damals Herr Bocklet gesagt hat, Straftatbestände wie Geldwäsche, Subventionsbetrug oder die Veruntreuung von Arbeitsentgelt gingen zu weit und würden nichts über die Unzuverlässigkeit einer Firma aussagen. Das hat er bis heute nicht begründet. Wir sind der Meinung, dass diese in einem solchen Straftatenkatalog sehr wohl etwas zu suchen haben.
Meine Herren und Damen, wir werden Ihre weiteren Aktivitäten, wenn es nach Ihren vielen Ankündigungen solche überhaupt geben wird, sehr genau verfolgen. Ich sage Ihnen aber auch gleich, dass wir ein Scheinregister, das mehr schützt als nützt, nicht mittragen werden. Den An
trag der CSU halten wir für Augenwischerei; es sei denn, Sie nehmen das Wort „ausstehende Einbringung“ zurück; denn die Einbringung ist deshalb ausstehend, weil Sie sie abgelehnt haben. Einen solchen Antrag müssen wir von unserer Seite nicht auch noch unterstützen. Der SPD-Antrag und unser Antrag ergänzen sich. Sie lassen verschiedene Wege offen. Das ist gut. Tatsächlich können Sie, um Ihre hier vorgegebene Marschrichtung auch mit Taten zu belegen, ganz einfach ein bayerisches Korruptionsregister schaffen. Tun Sie das, wenn Ihnen die bundesweiten Forderungen zu weit gehen, und beweisen Sie, dass es Ihnen mit der Bekämpfung dieser Form von Wirtschaftskriminalität ernst ist.
Ich gebe bekannt, dass die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung über ihren Antrag auf Drucksache 15/620 beantragt hat. Bei dieser Gelegenheit gebe ich auch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Sanfte Forstreform statt Kahlschlag“ auf Drucksache 15/618 bekannt. Mit Ja haben 53 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 103, Stimmenthaltungen 2. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Dieses Hohe Haus hat schon im Februar 2002 die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, beim Bund auf die Schaffung eines bundesweiten Korruptionsregisters hinzuwirken, um zu verhindern, dass länderspezifische Regelungen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen aus verschiedenen Ländern entstehen lassen, und die Staatsregierung hat auch das im Jahr 2002 vorgelegte Bundesgesetz zur Schaffung eines Korruptionsregisters zunächst grundsätzlich unterstützt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die jüngsten Vorgänge bestärken uns darin, dass die Korruptionsbekämpfung ein zentrales gesellschaftspolitisches und wirtschaftspolitisches Anliegen ist, das wir alle gemeinsam verfolgen sollten. Insoweit stimmen wir mit den werten Kolleginnen und Kollegen der Opposition sehr weit überein. Der internationale Ansehensverlust, den Deutschland durch die dubiosen Fälle im Vorfeld großer internationaler Sportwettkämpfe in München und in Leipzig erleiden muss, kann zu erheblichen Nachteilen für unsere gesamte Volkswirtschaft führen.
Allerdings sind wir nach wie vor der Auffassung, dass für ein Antikorruptionsregister ein Bundesgesetz mit klaren, eindeutigen Regelungen notwendig ist. Die Bundesregierung hat im Jahr 2002 wohl im Hinblick auf die damals anstehenden Bundestagswahlen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit allen möglichen Sachverhalten überfrachtet war, die mit dem eigentlichen Zweck des Gesetzesvorhabens nichts zu tun hatten, und außerdem
von handwerklichen Fehlern strotzte. Der Bundesrat hat beschlossen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Für den Übergangszeitraum wird im Bereich der bayerischen Staatsbauverwaltung eine verwaltungsinterne Ausschlussliste bei der Obersten Baubehörde geführt. Die entsprechende Regelung ist in der bayerischen Korruptionsbekämpfungsrichtlinie enthalten. Andere
Bundesländer haben ähnliche Instrumente auf Landesebene geschaffen. Wir halten es deshalb für ganz dringend erforderlich, dass ein bundesweites, öffentlich zugängliches Register eingerichtet wird, das allen öffentlichen Auftraggebern länderübergreifend die Möglichkeit bietet, sich von der Integrität der möglichen Auftragnehmer zu überzeugen.
Unser Kollege Reinhold Bocklet hat in der schon zitierten Bundesratssitzung vom 27. September 2002 für die Bayerische Staatsregierung ganz ausführlich dargestellt, wie der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zu ändern ist, damit der Zweck des Gesetzes erfüllt wird und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen besteht. Das Gesetz darf nur echte Korruptionsdelikte enthalten wie Bestechlichkeit, Betrug oder Untreue, nicht aber sonstige Straftaten wie Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Geldwäschegesetz, Subventionsbetrug und Ähnliches. So notwendig die Bekämpfung dieser Delikte auch sein mag – sie haben keinen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge und haben deshalb in diesem Gesetz auch nichts verloren. Das sollte nur ein unzulässiger Versuch sein, Teile der Wirtschaft zu diskriminieren.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ließ damals auch offen, ob durch das korrupte Verhalten nur eines Unternehmensteils oder einer Konzerntochtergesellschaft die Eintragung in die Liste sich auf alle Konzern- oder Mutterunternehmen erstrecken sollte oder ob nur dieser einzelne korrupte Teil im Register zu erfassen sei. Was passiert denn, wenn ein Unternehmen zum Beispiel wegen eines Gesetzesverstoßes eines Geschäftsführers in diese Liste eingetragen wird, gegen den Angestellten aber aus eigener Überzeugung heraus entsprechende Maßnahmen ergreift? Soll dieses Unternehmen dann für die ganze Zeit weiterhin von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sein? – Das kann nicht Absicht dieses Gesetzes werden. Ungeregelt war in dem Gesetzentwurf auch, welche Rechtsschutzmöglichkeiten ein Unternehmen gegen die Erfassung im Register haben sollte.
Für alle diese offenen Punkte hat die Bayerische Staatsregierung der Bundesregierung im Bundesrat ausführliche Lösungsmöglichkeiten unterbreitet. Seit der Wahl im Jahr 2002 hat die Bundesregierung hierzu aber nichts weiter unternommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie fordern in Ihrem Dringlichkeitsantrag unter anderem, dass Bayern einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen hat. Wissen Sie: Wir können doch nicht die ganze Arbeit der Regierung in Berlin machen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich appelliere daher an Sie, sich bei Ihren Kollegen in Berlin dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die vernünftigen Vorschläge, die Bayern zu diesem Gesetz vorgelegt hat, übernimmt. Dann werden wir sehr schnell ein Bundesgesetz und ein Bundesregister bekommen. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. Die Bayerische Staatsregierung hat die Vorarbeit geleistet. Die Bundesregierung bräuchte diese Arbeit nur zu übernehmen. Wir wären dann sicher, dass nicht wieder nur handwerklicher Murks herauskommt, wie das sonst in Berlin sehr oft der Fall ist.
Zu dem jetzigen Diskussionsstand teile ich mit, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ebenfalls einen Antrag auf namentliche Abstimmung über ihren Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/621 gestellt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einen besonderen Gast in der Diplomatenloge begrüßen, Herrn Dr. Jack Terry. Er wurde 1930 in Ostpolen geboren. Seine Eltern und Geschwister sind von den Nationalsozialisten ermordet worden. Er selbst hat als Häftling verschiedene Lager überlebt und wurde schließlich im Jahre 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg befreit.
Herr Dr. Terry ist momentan Gast der Bayerischen Staatsregierung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Nach seiner Befreiung ging er nach Amerika, wurde dort adoptiert und hat sich ein neues Leben aufgebaut. Er war zunächst als Geologe, später als Psychiater tätig. Er lebt seit 40 Jahren in New York und hat drei erwachsene Kinder.
Sie wissen vielleicht, dass wir die Gedenkstättenarbeit erweitert haben, indem wir für das Konzentrationslager Flossenbürg eine neue Konzeption vorgelegt haben. Seit dem Beginn dieser Arbeit hat Dr. Terry einen sehr intensiven Kontakt zu dieser neuen Gedenkstätte gehabt. Er hat diese Arbeit stets begleitet. Wir werden ihn heute Abend als Gast in diesem Hohen Hause begrüßen.
Mister Terry, I know, you understand German. Welcome to the Bavarian Parliament. I am lucky to see you in one hour in a special group. I hope you will speak with the members of this group about Flossenbürg. I think it is very important that you support the intention of Flossenbürg. We are happy to have you as guest in our house. Welcome.