Protocol of the Session on July 16, 2008

Wenn vorhin der Ministerpräsident gebeten wurde, ruhig zu sein, kann ich das auch von der Fraktion der GRÜNEN verlangen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Stahl, ich bitte Sie, nicht permanent Zwischenrufe zu machen. Ich möchte Sie wirklich darum bitten.

(Zuruf von den GRÜNEN: Nein!)

Was heißt hier nein? Wenn ich hier die Glocke benutze oder das Wort ergreife, überlassen Sie das bitte mir. Ich möchte, dass jeder, der hier am Rednerpult steht, seine Gedanken zusammenfassend vortragen kann. Das wollen Sie für sich auch in Anspruch nehmen, wenn Sie hier stehen.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe bereits im Ausschuss mitgeteilt, dass ich mit den Petenten Kontakt aufgenommen habe; das ist bei der Behandlung von Petitionen nicht unüblich, und das wissen Sie, Herr Kollege Schindler, als ehemaliger Vorsitzender des zuständigen Ausschusses auch. Ich habe mir erlaubt, den einen oder anderen Petenten anzurufen und ihn zu fragen, warum er überhaupt gegen dieses Versammlungsgesetz sei.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Haben Sie gleich Kontrollanrufe gemacht?)

Über die Hälfte der Petenten hat mir gesagt, sie seien von einem Bekannten darauf angesprochen worden, sie sollten beim Bayerischen Landtag eine Petition gegen das Bayerische Versammlungsgesetz einreichen,

(Engelbert Kupka (CSU): So läuft es auch!)

Eine größere Watschn hätten Sie doch gar nicht bekommen können, als Sie sie mit diesen Petitionen, mit diesem Verfahren von den Bürgern erhalten haben!

(Lebhafter Beifall bei der CSU – Zuruf der Abge- ordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Ich fasse zusammen: Erstens. Das vorliegende Gesetz orientiert sich sehr stark am bestehenden Versammlungsgesetz und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Argumente, die die Opposition heute und in der Vergangenheit hier vorgebracht hat, zeigen, dass sie das bisher gültige Versammlungsgesetz bisher noch nie gelesen hat. Anders lassen sich die Einwendungen nämlich nicht erklären.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das ist eine infame Behauptung!)

Zweitens. Eine Verfassungswidrigkeit, wie sie immer wieder vorgetragen wird, liegt keinesfalls vor. Es bleibt das Geheimnis der Opposition, warum Regelungen, die bisher gegolten haben, die jeglicher verfassungsrechtlicher Prüfung standgehalten haben, plötzlich verfassungswidrig sein sollen.

Drittens. Die Opposition schürt mit falschen Informationen die Stimmung in der Bevölkerung und hofft, dadurch bei den Landtagswahlen mehr Stimmen zu erhalten. Ihnen geht es doch nur darum, die Bevölkerung aufzuwiegeln. Das ist der Skandal an Ihrem Vorgehen!

(Beifall bei der CSU – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das ist doch keine Aufwiegelung!)

Ich bedauere jeden, der den falschen Argumenten der Opposition gutgläubig gefolgt ist. Ich gehe davon aus, dass diese Personen es künftig genauso machen werden, wie es die CSU macht, wenn die SPD oder die GRÜNEN eine Behauptung aufstellen: Erst prüfen, bevor man sich die Behauptung zu eigen macht.

Viertens. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Rechte der Bürger, die für ihre Interessen demonstrieren wollen, und schützt sie, aber auch nicht an den Demonstrationen teilnehmende Bürger, vor Chaoten und Krawallmachern. Das Gesetz verhindert wirkungsvoll den Aufmarsch und die Demonstrationen mit nationalsozialistischem Hintergrund. Wenn Sie das erstnehmen, müssen Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Schindler das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege Schindler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit es den Kampf um demokratische Freiheiten gibt, geht es immer auch um die Versammlungsfreiheit, und seit in unserem Land um die Versammlungsfreiheit gerungen und gestritten worden ist, hat die Reaktion in

In der Sache selbst übernehmen fast alle Petenten, wen wundert’s, die Argumente, die die Opposition in den Beratungen immer wieder vorgebracht hat. Alle äußern die Befürchtung, dass Demonstrationen künftig nicht mehr möglich sind. Dies trifft nicht zu, das habe ich durch den Vergleich der bisher geltenden und der neuen Regelung den Petenten sicher klar und deutlich dargelegt.

Es ist auch falsch, wenn behauptet wird, dass das Tragen von gemeinsamen Buttons oder Schals ein Verbot der Demonstration nach sich zieht. Es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, dass jetzt auf einmal Videoaufnahmen gemacht werden dürften. Es ist falsch, wenn behauptet wird, das neue Gesetz bringe zusätzliche, unzumutbare Verantwortung für die Leiter mit sich. Es ist falsch, wenn behauptet wird, die Polizei könne im Vorfeld Demonstrationen auflösen. Es ist falsch, wenn behauptet wird, es seien keine Vollversammlungen von Jugendverbänden mehr möglich.

Ich denke, ich habe die derzeit gültige Rechtslage dargelegt.

(Alexander König (CSU): Sehr sachlich!)

Ein Vergleich der alten mit der künftigen Regelung zeigt, dass die Befürchtungen, die in den Petitionen zum Ausdruck kommen, nicht zutreffen.

Herr Kollege Obermeier, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Scharfenberg?

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das wäre aber gut gewesen! – Zuruf von der SPD: Oh weia!)

Deshalb bleibt es, mit Ausnahme einer einzigen Petition, beim Votum des endberatenden Ausschusses. Diese eine Petition, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, will, dass wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN beschließen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das will noch nicht einmal mehr Frau Bause, denn Sie ist heute darauf nicht mehr eingegangen. Eines ist aber auffällig: Sie organisieren bis zum letzten Donnerstag 260 Petitionen mit einer Vielzahl von Unterschriften gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung,

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das stimmt doch gar nicht! Das sollten Sie nicht länger behaupten!)

aber nur eine einzige geht auf Ihren Gesetzentwurf ein. Alle anderen interessiert der gar nicht, weil sie gar nicht wissen, um was es hier geht.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Lassen Sie doch bitte meine Frage zu!)

wollen es in diesem und jenem Punkt verändern. Aber niemand hat bislang behauptet, es sei so schlecht, dass wir einen rechtslosen Zustand hinnehmen würden, würden wir jetzt nicht einen bayerischen Sonderweg gehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Welnhofer, dass der Rechtsausschuss wie üblich gehandelt hat: Das stimmt insofern, als Sie mit Ihrer Mehrheit wie üblich Vorschläge der Opposition abgelehnt haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Insofern ist es richtig.

(Günter Gabsteiger (CSU): Demokratisch legitimiert!)

Sie sind demokratisch legitimiert, das bestreite ich doch nicht; aber dennoch darf ich das sagen. Es war im Ausschuss nämlich so – Sie werden sich erinnern, und man kann es auch nachlesen –, dass sowohl die GRÜNEN als auch ich beantragt haben, entgegen der üblichen Gepflogenheit Petitionen vorweg zu behandeln

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wie immer!)

mit der Argumentation, es sei unfair – es sei unfair, habe ich gesagt, wohl wissend, dass es nicht gegen die Geschäftsordnung verstößt –, dann, wenn wir eine Vielzahl von wirklich durchdachten Petitionen haben, diese nicht zur Kenntnis zu nehmen und zuerst das Gesetz mit zwei bis drei Wortmeldungen zu beschließen – im Übrigen: Mehr kam nicht von Ihrer Seite, wenn überhaupt so viel – und dann zu sagen: Jetzt hat es sich aber erledigt. Das ist unfair und dem Gegenstand unangemessen.

(Beifall bei der SPD – Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Das ist unverschämt!)

Meine Damen und Herren, der Vorwurf, wir hätten eine Kampagne organisiert, trifft mich überhaupt nicht.

(Engelbert Kupka (CSU): Das habt ihr natürlich! – Gegenruf Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das waren schon andere!)

Mir fällt auf, dass Sie vor dieser Kampagne offensichtlich Angst haben.

(Beifall bei der SPD)

Ihrerseits ist im Rechtsausschuss argumentiert worden, man werde sich dem Druck von der Straße nicht beugen. Ich bitte, sich einmal daran zu erinnern, mit wem Sie sich bei dieser Formulierung gemein machen.