Protocol of the Session on July 16, 2008

Der Leiter kann sich bei der Durchführung seiner Rechte… der Hilfe einer angemessenen Zahl ehrenamtlicher Ordner bedienen. Diese dürfen keine Waffen oder sonstige Gegenstände… mit sich führen, müssen volljährig und ausschließlich durch weiße Armbinden, die nur die Bezeichnung „Ordner“ tragen dürfen, kenntlich sein.

Was steht in Artikel 4 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung? Dort steht:

Der Leiter kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Hilfe einer angemessenen Anzahl volljähriger Ordner bedienen. Die Ordner müssen weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“ oder „Ordnerin“ tragen; zusätzliche Kennzeichnungen sind nicht zulässig. Der Leiter darf keine Ordner einsetzten, die Waffen oder sonstige Gegenstände mit sich führen…

Was ist daran verfassungswidrig, wenn letztlich nur der Gesetzestext des derzeit gültigen Bundesgesetzes konkretisiert wird?

Uniformierungsverbot, Militanzverbot – damit zur nächsten Märchenstunde: Was wird hier nicht alles konstruiert, um in der Bevölkerung Ängste zu schüren? Mit diesem Verbot sei es möglich, das Tragen einheitlicher Schals, einheitlicher Anstecker usw. zu verbieten und dadurch Versammlungen zu untersagen. Wie schaut die derzeitige Rechtslage aus? In § 3 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes steht:

Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Das ist die derzeitige Rechtslage. Wie ist es in Artikel 7 des Gesetzentwurfes der Staatsregierung formuliert? Dort ist festgelegt:

Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile

Der Kernpunkt des Gesetzes – und darüber wurde heute schon diskutiert – sind die Möglichkeiten, Versammlungen mit nationalsozialistischem Hintergrund zu verhindern. Versammlungen an einem bestimmten Ort oder an einem bestimmten Tag, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen, oder Versammlungen, bei denen die nationalsozialistische Herrschaft verherrlicht werden soll, sollen künftig von Anfang an verboten werden können. Ich sage, das ist gut so. Dieser Gesetzentwurf wird die verantwortlichen Gemeinden in diesem Punkt erheblich unterstützen und ihnen ein Verbot solcher Versammlungen erheblich erleichtern. Die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat gezeigt, dass die verantwortlichen Personen dringendst eine derartige Regelung im Gesetz wünschen und für nötig erachten. Diesen Wünschen trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte zu den Petitionen sagen. Kollege Welnhofer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Behandlung dieser Gesetzespetitionen den Gepflogenheiten dieses Hauses entspricht.

(Simone Tolle (GRÜNE): Das ist doch überhaupt nicht wahr!)

So sind wir mit Petitionen zu Gesetzgebungsverfahren immer umgegangen.

(Simone Tolle (GRÜNE): Nein!)

Solche Petitionen werden dergestalt behandelt, dass zuerst das Gesetz unter Einbeziehung der Petitionen behandelt und beschlossen wird. Danach wird über die Petitionen abgestimmt. Das war der Fall, als wir vor einigen Wochen das Verfassungsschutzgesetz behandelt haben. Es war auch der Fall bei allen anderen Gesetzgebungsverfahren, zu denen Petitionen eingereicht wurden. Wenn Sie heute irgendetwas anderes behaupten, ist es nachweislich und wissentlich falsch.

(Widerspruch der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE))

Sie erwecken bei den Personen draußen den Eindruck, dass Sie in der Vergangenheit die Hüter der Petitionen waren. Ich sage, das ist falsch. Ich denke an die Sitzung vom letzten Donnerstag zurück. Haben Sie sich schon überlegt, was Sie eigentlich den Petenten antaten, die die ganze Zeit hinten saßen und Petitionen eingereicht haben, die nichts mit dem Versammlungsgesetz zu tun hatten?

(Christine Stahl (GRÜNE): Hätten Sie sie doch vorgezogen! Das geht doch!)

Haben Sie sich überlegt, was Sie denen antaten, damit Sie die Inszenierungen, die Sie an den Tag gelegt haben, auch tatsächlich durchführen konnten?

(Christine Stahl (GRÜNE): Die haben sich bei mir beschwert!)

Artikel 9 Absatz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes lautet:

Die Polizei darf bei oder im Zusammenhang mit Versammlungen Personenbezogene Daten von Teilnehmern erheben und Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

Damit haben wir den Text des Bundesgesetzes größtenteils übernommen. § 12 a wurde bisher nicht für verfassungswidrig erklärt. Darum kann mir auch niemand erklären, warum die entsprechende Regelung im Bayerischen Versammlungsgesetz nunmehr verfassungswidrig sein soll.

Darüber hinaus ist in dieser Regelung klargestellt, dass Übersichtsaufnahmen von Versammlungen nur offen erfolgen dürfen und dass eine Speicherung unzulässig ist. Verdeckte Aufnahmen oder das Speichern von Aufnahmen sind nur ausnahmsweise zulässig. Entsprechend dem Änderungsantrag der CSU müssen die gespeicherten Aufnahmen spätestens nach einem Jahr gelöscht werden. Die Einwendungen, die die Opposition gegen diesen Punkt vorbringt, sind meines Erachtens nicht nachvollziehbar. Sie gehen vollkommen am Gesetzestext, den die Staatsregierung vorgelegt hat, vorbei.

Kommen wir zur Anmeldepflicht und zu den Fristen. Es ist richtig, dass die Anmeldefrist auf 72 bzw. 96 Stunden für Großdemonstrationen ausgeweitet wurde. Das ist aber auch wichtig, damit die Behörden vor Ort ausreichend Möglichkeiten haben, sich auf die Demonstrationen einzustellen. Wenn Sie sich immer auf die Anhörung berufen, müssen Sie auch das akzeptieren, was die Verantwortlichen von den Landratsämtern und der Polizei gesagt haben. Die 48 Stunden seien oftmals zu kurz, und deswegen wurde die Frist auf 72 bzw. 96 Stunden ausgeweitet.

(Christine Kamm (GRÜNE): Alles Unsinn! Sie hätten zuhören müssen!)

Eines werfe ich Ihnen vor: Sie verschweigen, dass mit diesen verlängerten Fristen gleichzeitig die Fristen für sogenannte Eildemonstrationen verlängert werden. Sie verschweigen es, weil es nicht zu Ihrer vorgefassten Meinung passt. Sie machen auch keine Anmerkungen dazu, dass Eilversammlungen künftig telefonisch gegenüber der Versammlungsbehörde oder der Polizei angemeldet werden dürfen und dass eine Anmeldung in Ausnahmefällen sogar komplett entfallen darf. Anders ausgedrückt heißt dies, die Durchführung und Organisation solcher Demonstrationen ist leichter, als es bisher der Fall war.

(Simone Tolle (GRÜNE): Das ist doch gar nicht wahr!)

Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie dagegen sind. Das genau wollen Sie doch auch.

die entsprechenden Vorlagen könnten sie im Internet herunterladen; worum es geht, wussten die meisten Petenten aber überhaupt nicht.

(Ludwig Wörner (SPD): Sagen Sie doch einmal die Namen! Das würde uns interessieren!)

Haben Sie schon einmal etwas von Datenschutz gehört, Herr Kollege?

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie missbrauchen hier das Petitionsrecht unserer Bevölkerung und ich halte das für einen Skandal!

(Beifall bei der CSU)

Ich frage mich auch, warum jede Kopie der Petitionen an die Geschäftsstelle der SPD-Fraktion und an die Geschäftsstelle der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu schicken ist. Es würde mich interessieren, seit wann diese Geschäftsstellen dafür zuständig sind, dass Petitionen eingereicht werden. – Das ist mir neu.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das wird Ihnen doch nicht stinken! – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir haben uns alle Petitionen angeschaut und mussten feststellen, dass 56 Petitionen gar keine Begründung haben, sondern dass nur drin steht: Ich bin / Wir sind gegen das Versammlungsgesetz, weil es verfassungswidrig ist.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Das ist zulässig!)

18 Petitionen gehen überhaupt nicht auf den Gesetzentwurf ein, sondern machen nur allgemeine Ausführungen, wie das heute auch Frau Bause gemacht hat.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das ist doch nicht unzulässig, Herr Kollege!)

Ich habe nicht behauptet, dass das unzulässig ist. Das habe ich nicht behauptet, Herr Kollege, Sie müssen schon zuhören, was ich sage.

(Engelbert Kupka (CSU): Das zeigt deren Ernsthaftigkeit!)

Aus der Vielzahl der Petitionen stechen insbesondere die Petition der Anwaltskammern und die Petition des Regensburger Stadtjugendringes heraus. Diese Petitionen haben sich sehr ernsthaft und intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt. Diese Eingaben machen ausführliche, eigenständige Ausführungen. Doch auch diese Ausführungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden die CSU-Fraktion nicht dazu bewegen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und sie werden auch nicht die Staatsregierung bewegen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

(Simone Tolle (GRÜNE): Ja, weil Sie das unbedingt wollen!)

Ich sage Ihnen, Sie missbrauchen das Petitionsrecht. Sie täuschen die Bürger draußen darüber, wie die Verfahren im Landtag tatsächlich ablaufen.

(Simone Tolle (GRÜNE): Sie täuschen die Leute!)

Nicht nur Sie, sondern auch ich habe mir die bis zum letzten Donnerstag eingereichten 253 Petitionen durchgesehen. Kollege Welnhofer hat schon darauf hingewiesen, was an diesen Petitionen auffallend ist. Weit über die Hälfte der Petenten verwenden Vorlagen, die ihnen Verdi auf der Internetseite zur Verfügung stellt.

(Karin Radermacher (SPD): Ja und?)

Sie verwenden diese Petitionen, ohne sie in irgendeiner Form zu verändern. Sie drucken sie nur aus, setzen den Namen drauf, und fertig ist es.

(Christine Stahl (GRÜNE): Weil das von vorn bis hinten stimmt! – Simone Tolle (GRÜNE): Weil dem nichts hinzuzufügen ist! – Christine Stahl (GRÜNE): Ist das verboten? – Glocke der Präsidentin)

Wenn vorhin der Ministerpräsident gebeten wurde, ruhig zu sein, kann ich das auch von der Fraktion der GRÜNEN verlangen.