Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605) – Zweite Lesung –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht gestatten Sie mir eine Anmerkung in eigener Sache.
Ich habe nach 18 Jahren hier im Landtag und im Haushaltsausschuss durchaus Anlass, mich zu bedanken. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken für die mir doch öfter parteiübergreifend zuteil gewordene Aufmerksamkeit der Zuhörer, wenn ich das mal so formulieren darf. Ich wünsche dem Bayerischen Landtag und dem neuen Bayerischen Landtag lebhafte und leidenschaftliche Debatten und ich wünsche dem neuen Bayerischen Landtag – ich will das etwas diplomatisch formulieren – Mehrheiten, die für den Freistaat Bayern gute Entscheidungen ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann leider nicht wie Kollege Kupka oder Kollege Schieder jetzt eine Abschiedsrede halten, weil ich befürchte, dass ich Sie weiter beglücken werde. Lieber Werner, ich wünsche dir im Namen unserer Fraktion alles, alles Gute. Du warst wirklich eine Bereicherung für das Parlament. – Wir werden dem Entwurf des Gesetzes zustimmen.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10670 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/11117 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 14 als Datum des
ponenten wie dem BayernViewer und der Integralen Geodatenbasis die konsequente Umsetzung der bayerischen E-Government-Strategie.
Ziele sind der Ausbau von Online-Diensten in einem Landesportal, die Bereitstellung weiterer Geodaten sowie die Umsetzung von Fachanwendungen aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt bis hin zu kommunalen Fachanwendungen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Ein zentrales Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist die Bereitstellung von mehr und vor allem von qualifizierten und standardisierten Geodaten der öffentlichen Verwaltungen. Mit INSPIRE wird zukünftig ein von der Kommission verwaltetes Geo-Portal aufgebaut und betrieben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedeutet im Wesentlichen erstens die Bereitstellung von digitalen Geodaten der öffentlichen Verwaltung, zweitens der Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Bayern, die als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur Deutschland erfolgt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zu einem leistungsfähigen E-Government. Drittens bedeutet das die Harmonisierung der Zugangsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Kosten und Lizenzen. Viertens, der Datenschutz und bestehende Urheberrechte bleiben unberührt. Der Gesetzentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Bayern.
Wir haben das Gesetz im federführenden Haushaltsausschuss ausführlich beraten und sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Gesetzentwurf ist zukunftsorientiert. Wirtschaft und Behörden profitieren davon, wenn zukünftig auf eine integrale Geodatenbasis zugegriffen werden kann. Kostspielige Doppelerhebungen und Überschneidungen werden vermieden. Ein erleichterter Zugang und die einfache Nutzung der amtlichen Geodaten erschließen Geschäftspotenziale für die Wirtschaft und ersparen dem Bürger Behördengänge. Das Gesetz soll zum 01.08.2008 in Kraft treten. Ich bitte um Zustimmung.
(Dr. Manfred Weiß (CSU): Wir stimmen zu! – Engelbert Kupka (CSU): Bitte jetzt nicht über die Landesbank reden!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte das Geodateninfrastrukturgesetz für so bedeutend, dass ich mich deswegen eigens zu Wort gemeldet habe. Ich kündige hiermit an, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Anfängliche Bedenken wegen der Form – der Inhalt ist okay, aber es geht hier um die Umsetzung einer EU-Richtlinie – wurden während der Beratungen ausgeräumt. Deshalb steht unserer letzt
getan, dass der Staat die Bücher bereitstellt; vielmehr ist es mittlerweile so, dass auf die Familien viel höhere Kosten zukommen. Hinzu kommt heutzutage die Mittagsbetreuung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Kosten treffen meistens diejenigen Eltern, die beide arbeiten müssen, bzw. Alleinerziehende. Das führt dazu, dass diese Familien das Mittagessen bezahlen bzw. sich an den Kosten beteiligen müssen.
Hinzu kommt mittlerweile die Nachhilfe. Sie wissen selbst aus der Shell-Studie und vielen anderen Studien, dass jedes vierte Kind in Bayern mittlerweile Nachhilfe erhält. Nachhilfe ist heutzutage nicht billig; das wissen Sie auch: Von 15 bis 20 Euro pro Nachhilfestunde kann man ausgehen. Auch das trifft die Familien wirklich hart am Geldbeutel, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die verpflichtenden Schulveranstaltungen kommen hinzu, die heutzutage auch nicht mehr billig sind. Ich erinnere an die Schullandheime, die besucht werden, an Abschlussfahrten und viele andere Dinge, die Kosten verursachen, die von den Familien heute kaum noch getragen werden können.
Nachdem Sie vor Kurzem die Studiengebühren eingeführt haben, können Sie in der Summe sich vielleicht langsam vorstellen, was es eine Familie, der es vielleicht nicht ganz so gut geht, kostet, ihre Kinder zu beschulen. Wenn sie zwei Kinder hat, ist es doppelt so teuer.
Sie, liebe Kolleginnen von der CSU, haben eine Schule geschaffen, die für ärmere Familien kaum noch bezahlbar ist. Das ist die Wahrheit, die man auch mal sagen muss.
Wir möchten die Lernmittelfreiheit in die Verfassung hineinschreiben und sie – das ist der zweite Entwurf – erweitern. Wir möchten somit die Familien von Schulkosten entlasten. Hier geht es nämlich auch um die Chancengerechtigkeit. Wer sich Schule nicht mehr leisten kann, hat keine Zukunftschancen. Wenn Eltern darauf verzichten, ihre Kinder auf eine weiterführende Schule, ein Gymnasium zum Beispiel, zu schicken, weil sie von vornherein wissen, dass sie sich das nicht leisten können, haben diese Kinder sozusagen nicht die gleichen Chancen wie andere. Dafür sind letztlich Sie verantwortlich. Es geht uns nicht darum, dass der Staat alles bezahlen soll. Das wollen auch wir nicht, keine Frage. Es geht aber darum, Familien von Schulkosten zu entlasten und Chancengerechtigkeit herzustellen.
Zum Schluss – ich möchte die Redezeit nicht ausschöpfen – will ich noch einmal sagen: Die Einführung des Büchergeldes, das Sie jetzt zurückgenommen haben, wenn auch nur halbherzig, was die Kommunen betrifft, ist, war und bleibt ein Angriff auf die Lernmittelfreiheit in Bayern.
Auch wenn Sie das immer wieder wegreden wollen. Herr Eisenreich wird jetzt gleich sagen, dass das nicht stimmt. Aber das können Sie noch hundertmal wiederholen: Es ist und war ein Angriff auf die Lernmittelfreiheit. Damit das nicht mehr passiert, möchten wir die Lernmittelfreiheit gern in der Verfassung stehen haben.
Inkrafttretens den „1. August 2008“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Ich schlage vor, die Schlussabstimmung in einfacher Form durchzuführen. – Dem wird nicht widersprochen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit so beschlossen. Das Gesetz hat den Titel: „Bayerisches Geodateninfrastrukturgesetz“.
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern Bayern, aber gerechter Verfassungsrechtliche Verankerung der Lernmittelfreiheit an Bayerns Schulen (Drs. 15/10034) – Zweite Lesung –
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Hans-Ulrich Pfaffmann, Franz Schindler u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Bayern, aber gerechter Umfassende Lernmittelfreiheit an Bayerns Schulen (Drs. 15/10035) – Zweite Lesung –
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 15/10599) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von bis zu 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner: Herr Kollege Pfaffmann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns überlegt, ob man dieses Gesetz nicht hier doch auch ohne Aussprache behandeln sollte. Aber ich glaube, die Familien und Kinder sollten es uns wert sein, dass man auch nachts um halb elf noch um Lernmittelfreiheit kämpft und darum, dass sich Kinder und Familien die Schule noch leisten können.
Ich habe es schon mehrmals gesagt: Es gibt Berechnungen verschiedenster Stellen, von Familien- und Elternverbänden, die davon ausgehen, dass die Familien mittlerweile über 1000 Euro pro Schuljahr bezahlen müssen, um ihre Kinder vernünftig zu beschulen. Letztendlich können sie aber nichts dafür. Zu den Kosten gehören neben den Kopiergeldern die Arbeitshefte, die Atlanten, die Formelsammlungen und viele andere Dinge. Es ist nicht damit
Ihr Lachen kommt zu früh. Wenn Sie das Büchergeld als Angriff auf die Lernmittelfreiheit darstellen, was falsch ist, weil es sich um eine Elternbeteiligung gehandelt hat, die sozial abgefedert ist, dann frage ich mich, warum Sie nicht Ihren Vorsitzenden der SPD, den Kollegen Beck in Rheinland-Pfalz, anmahnen, dass er auch die dortige Elternbeteiligung abschafft. Das kann ich nicht verstehen.
Wir wollen eine Rückkehr zur alten Regelung. Ich möchte klarstellen, dass der Freistaat die Kommunen mehr unterstützt als früher. Früher war ein Zuschuss von ungefähr 20 Millionen beim Büchergeld vorgesehen, jetzt sind es über 30 Millionen. Das bedeutet, der Freistaat wird seiner Verantwortung hinsichtlich der Unterstützung der Eltern und der Kommunen beim Büchergeld gerecht. Warum Sie dem nicht zustimmen, obwohl Sie letztes Jahr einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben, der genau dies gefordert hat, mögen Sie verstehen; ich verstehe es nicht.
Zur Verankerung der Lernmittelfreiheit in der Verfassung: Das ist Show, aber wir befinden uns im Wahlkampf und insofern muss man das auch hinnehmen.
Was die Entlastung der Familien betrifft ist das ein wichtiges Ziel, das auch wir verfolgen. Sie haben allerdings Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich habe bei der ersten Lesung gesagt, Sie sollten für Ihren Vorschlag ein Finanzkonzept vorlegen und darlegen, um welche Summe es sich handelt. Sie fordern Unsummen und insofern ist das ein ganz populistischer Vorschlag. Sie streuen den Familien Sand in die Augen und das ist unredlich.