Ulrike Gote als Oberfränkin hat Ihnen vom Kampf gegen Rechts berichtet. Sie hat Ihnen belegt, dass der Kampf gegen Rechts nur so öffentlich wie möglich stattfinden kann. Da braucht es Gegenaktionen vor Ort und keine Erschwernis der Versammlungsfreiheit durch Ihr Versammlungsverhinderungsgesetz.
Eike Hallitzky hat Ihnen von der Mahnwache von Ver.di gegen das bayerische Versammlungsverhinderungsgesetz berichtet. Er sagte sogar, Ihr Gesetz sei eine Versündigung gegen die demokratische Kultur in diesem Lande, womit er einhundertprozentig Recht hat. Er nahm Bezug auf die Petitionen der Gewerkschaften. Diese nehmen in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle ein. Auch in diesem Fall wurden die Petitionen unter den Tisch fallengelassen und niedergebügelt.
Ruth Paulig hat daran erinnert, dass der Bund Naturschutz und andere Umweltverbände befürchten, dass Exkursionen und Ortstermine nicht mehr möglich sein werden; diese müssen in Zukunft von den Umweltverbänden angemeldet werden.
Barbara Rütting hat als langjährige Widerstandskämpferin ihre Erfahrungen bei der Muthlangen-Blockade gemacht und davon berichtet. Was haben Sie daraus gelernt?
Thomas Mütze als unser jugendpolitischer Sprecher und Mitglied der Enquete-Kommission sieht in Zukunft erhebliche Schwierigkeiten für Jugendverbände.
Simone Tolle hat deutlich gemacht, dass gerade in ihrer Heimat sehr viel Wert darauf gelegt wird, gegen AKWs oder gegen Gen-Mais demonstrieren zu können. Da brauchen wir, Herr Herrmann, Ihr Gesetz überhaupt nicht.
Adi Sprinkart hat über die mögliche Ausweitung der Strafbarkeit für öffentlichkeitswirksame Aktionen, zum Beispiel der Bauernverbände, aufmerksam gemacht.
und um den müssen wir uns wirklich große Sorgen machen. Sie teilen zwar nicht diese Auffassung, das wissen wir. Sie meinen aber auch niemals die Freiheit, die wir meinen.
Der öffentliche Raum ist die tragende Struktur aller europäischen Städte; Straßen und Plätze bilden die Bühne für soziales, wirtschaftliches und kulturelles Leben.
Die Schauplätze von Arbeit und Konsum, von Armut und Reichtum – Sie haben sicher schon einmal so etwas gehört –, von Festen und politischen Aktionen: alles findet im öffentlichen Raum, meistens unter freiem Himmel statt. Das werden Sie doch auch schon einmal erlebt haben, meine Damen und Herren.
Der öffentliche Raum ist in den letzten Jahrzehnten oft als ein Ort des Niedergangs und der Krise beschrieben worden: Die Forderung nach der autogerechten Stadt, verödende Innenstädte und Einzelhandel auf der grünen Wiese, Ebbe in den kommunalen Kassen, Vermüllung und Vandalismus, Kommerzialisierung und Werbeflut haben dazu beigetragen. Die Verwahrlosung öffentlicher Räume ist zum Indikator für soziale Polarisierung und misslungene Integration geworden. Öffentlicher Raum hat sich vielerorts zum Angstraum entwickelt. Da genau setzen Sie an. Wir erleben es doch in Regensburg; dort haben Sie Videokameras installiert. Schon mit dem alten Gesetz konnten Sie so etwas machen. Virtuelle Räume im weltweiten Netz scheinen für viele Gruppen in der Gesellschaft heutzutage wichtiger, gerade für junge Leute, als der physische Stadtraum geworden zu sein.
Zu Recht ist mittlerweile dennoch von einer Renaissance des öffentlichen Raums die Rede. Seien Sie doch dankbar dafür, dass sich die Leute so wie ehedem versammeln wollen. In einer globalisierten Arbeits- und Freizeitwelt werden Bindungen wichtiger. Es wird wichtiger, sich zu versammeln; es wird wichtiger, Protest anzumelden. Insofern ist es zwar gut und sinnvoll, wenn die Beschwerden – und davon kann ich ein Lied singen – an den Landtag gerichtet werden, mittlerweile auch Online, aber die Demonstration auf öffentlichen Plätzen ersetzt das ganz und gar nicht. All das muss nach wie vor gewährleistet sein, und zwar ohne Schikanen.
Heute wissen wir: Der öffentliche Raum ist kein Luxus. Seine Nutzung darf wegen der sozialen und kulturellen Bedeutung und der Bedeutung für unser politisches System nicht durch überzogene Versammlungsvorschriften wie in Ihrem Versammlungsverhinderungsgesetz dargelegt, eingeschränkt werden. Dafür setzen wir uns ein.
Von unserer Fraktion hat jeder und jede am Rednerpult gestanden, um Ihnen unsere Bedenken mitzuteilen: Christine Stahl als Mitglied im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat Ihnen Artikel für Artikel die Erweiterungen der Strafvorschriften in Ihrem Gesetz
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre wohl der Sache nach eigentlich nicht mehr notwendig gewesen, dass aus den Reihen der CSU-Fraktion noch einmal das Wort ergriffen wird; denn Kollege Obermeier hat heute Vormittag in annähernd 45 Minuten alles Wesentliche hervorragend dargelegt. Er hat alle Argumente, die gegen dieses Gesetz ins Feld geführt werden, widerlegt, meine Damen und Herren.
Ich war nicht draußen, sondern ich war bis Mittag hier und anschließend ununterbrochen am Bildschirm. Nur damit Sie das wissen. Ich habe zum Beispiel ganz genau gehört, dass sich der Beitrag des Kollegen Magerl jedenfalls in einzelnen Passagen wohltuend von anderen Beiträgen abgehoben hat, indem er wenigstens nicht von einem Versammlungsverhinderungsgesetz, sondern nur von einem Versammlungsbehinderungsgesetz gesprochen hat. Ich meine, das ist zwar auch falsch, aber immer noch besser als das, was die anderen von sich gegeben haben.
Allerdings, meine Damen und Herren, ist aus den Reihen der Opposition in all den Stunden kein einziges neues Argument gebracht worden – kein einziges neues Argument.
Auch das ist ein Beleg dafür, dass es Ihnen gar nicht darum geht, um das Gesetz zu ringen, sondern Sie wollen es mit allen Mitteln – ich wiederhole: mit allen Mitteln, nicht nur mit Überzeugungsarbeit – verhindern.
Ja. Das mögen Sie für legitim halten, wir halten das nicht für legitim. Ich sage Ihnen: Wir halten das nicht für legitim. Sie haben nämlich vielleicht aus Ihrer Sicht, aber ganz bestimmt nicht aus unserer Sicht die besseren Argumente.
Ein Gesetz wie dieses – das zeigt sich jetzt immer mehr – ist weniger eine juristische Handwerksaufgabe als vielmehr eine Glaubensfrage. Sie sind verbohrt, was dieses Gesetz betrifft. Sie argumentieren irrational. Sie verhetzen die Leute, und das muss man auch deutlich sagen. Sie stiften zu Petitionen an, und die Leute wissen hinterher gar nicht so recht, was sie da unterschrieben haben.
Dr. Martin Runge hat aus dem Europaausschuss berichtet. Wieso kann Herr Stoiber sich eigentlich im Ausschuss für mehr Freiheit aussprechen? Weiß er nichts von dem Gesetz, das hier initiiert wird?
Dr. Christian Magerl hat sich für die Versammlungsfreiheit bei Protesten gegen Verkehrsprojekte eingesetzt. Er sieht einen abschreckenden Bürokratieaufbau in diesem Gesetz, gerade im Hinblick auf Proteste der Umweltverbände.
Das bestehende Gesetz hätte wirklich verbessert werden können, das hätte gereicht. Alles andere brauchen wir nicht. Das ist genau Ihre verpasste Chance.
Renate Ackermann als unsere sozialpolitische Sprecherin prangerte an, dass gerade in diesen Zeiten komplikationslos und ohne große Auflagen protestiert werden können muss. Welche Zeiten haben wir? – Es sind die Zeiten der Petitionen zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG –, die alle unter den Tisch fielen und nicht gebührend gemäß unserer Verfassung und nach der Geschäftsordnung behandelt wurden.
Es sind die Zeiten der Petitionen zum Versammlungsgesetz, die analog zu Ihrem Verhalten beim BayKiBiG wieder unter den Tisch fielen. Benehmen Sie sich ruhig weiter so, Sie werden die Quittung dafür schon bekommen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich Ihnen sagen, wir haben uns alle eingebracht bei diesem Gesetz; Sie sitzen da und lachen, aber Ihnen wird das Lachen noch vergehen. Genau das denke ich.
Sie hätten sich, wenn Sie sich genauso mit diesem Gesetz beschäftigt hätten, einbringen können. Warum müssen Sie denn krakeelen dort hinten? – Dieses Gesetz gehört nämlich in die Tonne. Und es sage keiner von Ihnen, er habe es nicht gewusst. Wir haben uns alle zu Wort gemeldet. Wir haben alle getan, was wir konnten. Wir haben nichts leichtfertig abgetan.
Meine Damen und Herren, es ist nicht unsere Schuld, dass es zu diesem schikanösen Versammlungsverhinderungsgesetz kommt.
Ich habe mich auch – das gebe ich zu – nur noch gemeldet, damit es nicht so aussieht, als hätte sich die CSU an dieser Debatte überhaupt nicht mehr beteiligt.
Deswegen will ich Ihnen auch noch einmal in aller Kürze unsere Beweggründe für unsere Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nennen. Ich habe es Ihnen schon heute früh in der Geschäftsordnungsdebatte gesagt, wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das aus dem Jahr 1953 stammt, und von dem sogar Kollege Schindler gesagt hat, dass es reformbedürftig ist. Und wenn wir Reformbedarf erkennen, dann gehen wir – offenbar anders als Sie – sofort an die Sache heran, vor allem dann, wenn wir neue Zuständigkeiten bekommen haben. Wir haben diese Zuständigkeiten bekommen, und deswegen nehmen wir sie auch wahr, und zwar ohne zuzuwarten,