Meine Damen und Herren, über diesen Gesetzentwurf ließe sich noch vieles sagen. Ich möchte aber jetzt ein Fazit ziehen. Dieser Gesetzentwurf nimmt alle Akteure der Pflege in die Pflicht. Nur der Freistaat Bayern bzw. die Staatsregierung bleiben ausgespart. Das ist das entscheidende Manko dieses Gesetzentwurfs. Wir brauchen in Bayern mehr Qualität. Diese Qualität ist jedoch ohne
der Durchführung unangemeldeter Heimkontrollen seit Jahren einnimmt, fortgeschrieben und als unverrückbarer Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz mit verankert.
Der Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Qualitätssicherungsmechanismen folgen im Übrigen dem Grundsatz, dass gut funktionierende Einrichtungen weniger häufig, andere hingegen öfter und mit härteren Konsequenzen geprüft werden. Auch das ist in meinen Augen ein guter Schritt. Dort, wo man nachschaut, soll man genau hinschauen, aber dort, wo man weiß, dass qualitativ hochwertig gearbeitet wird, also bei gut funktionierenden Einrichtungen, kann man weniger häufig nachschauen. Damit sind die Kontrollen künftig zielgenauer möglich. Damit setzen wir einen Schwerpunkt auf die effektive Stärkung der Qualität und deren nachhaltige Durchsetzung.
Zum Zweiten möchte ich neben der Qualitätsoffensive auf die Förderung des Qualitätswettbewerbs durch mehr Transparenz eingehen. Dabei geht es darum, den Betroffenen den nötigen Einblick in die nur schwer zu durchblickenden Preis- und Leistungsstrukturen von Heimen zu geben. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Träger, die wichtigen Informationen in geeigneter Form zukünftig für jedermann zugänglich zu machen. Herr Kollege Wahnschaffe hat dazu durchaus positiv bemerkt, dass diese Transparenz gerade für diejenigen wichtig ist, die sich danach erkundigen, in welchem Heim welche Leistungen angeboten werden, um für ihre Angehörigen und für diejenigen, die sich bewusst für einen Heimplatz entscheiden, einen Vergleich zu haben. Deshalb ist Qualitätswettbewerb durch mehr Transparenz ein wichtiger Baustein.
Der dritte Punkt ist die qualitätswahrende Deregulierung. Was haben wir damit vor? Unser Ziel ist die Entbürokratisierung in der Pflege, um die Zeit, die mit unnötigen bürokratischen Anforderungen verbraucht wird, besser einsetzen zu können. Hier muss ich dem Kollegen Wahnschaffe widersprechen. Das Entgelt bleibt gleich. Wenn ich aber für die Bürokratie weniger Zeit brauche, habe ich für die Pflege mehr Zeit. Damit ist das Gesetz in keiner Weise ein Spargesetz, weil es bei der Entgelthöhe bleibt. Wir wollen, dass mehr Zeit für die zu Pflegenden zur Verfügung steht. Diese Zeitressourcen sollen wirklich gut eingesetzt werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass in einzelnen Bereichen die Bürokratie um bis zu 50 % reduziert wird.
Dazu möchte ich einige Beispiele nennen, die Herausnahme von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, eine weit reichende Deregulierung im Bereich ambulant betreuter Wohngemeinschaften bzw. die Reduzierung der Anzeigepflichten, die Pflicht zur Koordination behördlicher Kontrollen und damit die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen. Man kann diese Beispiele noch ein Stück weit konkretisieren. Ich möchte das in Anbetracht der Zeit nicht tun. Ich möchte nur auf zwei Punkte ganz kurz eingehen. Die vorgegebene Zahl der Mitarbeiterstellen muss nicht gleich zu Beginn geschaffen werden, sondern erst dann, wenn man sie wirklich braucht, um zu zeigen, dass Pflegepersonal in ausreichender Zahl vorhanden ist. Ob Pflegepersonal in ausreichendem Maße
Ich halte es nicht für verwerflich, sich von guten Ideen überzeugen zu lassen. Nebenbei möchte ich bemerken, dass Ihre Parteifreunde in Baden-Württemberg das Gleiche getan haben; denn sie haben einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung so ähnlich ist, dass man die redaktionellen Veränderungen darin mit der Lupe suchen muss. Wir können uns deshalb über die Landesgrenzen hinweg nur für die Unterstützung unseres Gesetzentwurfs bedanken. Er ist offenbar so überzeugend, dass er sogar von anderen Fraktionen und anderen Bundesländern übernommen wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu unserem Gesetzentwurf. Unser Entwurf eines Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes setzt bundesweit Maßstäbe. Bayern nutzt mit diesem Gesetzentwurf die Föderalisierung des Heimrechts und gestaltet aktiv die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und der Menschen mit Behinderung. Mit dem neuen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz werden unnötige bürokratische Hürden abgebaut, und es wird mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung gebracht. Damit ist ein echter Qualitätswettbewerb möglich.
Darüber hinaus wird die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Entwicklung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen geschaffen. Ich möchte Ihr Augenmerk darauf lenken, dass diese neuen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen in das Gesetz mit aufgenommen sind. Kollege Joachim Unterländer hat bereits erwähnt, dass es ebenso wichtig ist, sich zu fragen, wie wir im Alter leben wollen und wie neue Wohnformen in das Gesetz aufgenommen werden können. Daher ist es auch wichtig, dass wir diese Möglichkeiten schaffen, damit sich ältere Menschen und Menschen mit Behinderung überlegen können, auf welche Art sie alt werden möchten, wie sie ihr Leben verbringen möchten und wie sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deswegen ist es so wichtig, diese neuen Wohnformen in diesen rechtlichen Rahmen mit aufzunehmen.
Nun zu einigen inhaltlichen Schwerpunkten im Einzelnen. Ich möchte zuerst die Qualitätsoffensive in der Pflege und der Betreuung nennen. Um die Qualität in der Pflege in Zukunft auf hohem Niveau sicherzustellen, verpflichtet der Gesetzentwurf die Leistungserbringer dazu, regelmäßig bei Bedarf Supervisionen durchzuführen, Qualifizierungsangebote für die Beschäftigten zu gewährleisten und ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu betreiben. Es muss also immer wieder auf die Qualität in den Heimen geachtet werden. Darüber hinaus werden wir die seit Jahren in der Praxis geübten unangemeldeten Heimkontrollen nun ausdrücklich gesetzlich verankern. Bei Gesprächen mit den Heimbetreibern und Heimträgern wird immer wieder gesagt, gegen unangemeldete Kontrollen hätten sie keine Bedenken, denn in ihren Heimen sei alles in Ordnung, und deswegen könne die Kontrolle gerne auch gesetzlich verankert werden. Damit wird die Vorreiterrolle, die Bayern mit
Bei den neuen Wohnformen muss man darauf schauen, dass die Vorzüge der ambulanten Versorgung im persönlichen Umfeld mit der Sicherheit einer stationären Einrichtung verbunden sind. Dadurch kommen wir dem Wunsch der Menschen näher, die möglichst selbstbestimmt älter werden wollen, und den Wünschen von Menschen mit Behinderung, die möglichst selbstbestimmt in ihrem Wohnumfeld leben möchten. Ich denke, in dieser Ambulantisierung der Pflege und der Betreuung älterer Menschen und der Menschen mit Behinderung liegt eine echte Chance. In diesem Gesetz, Frau Kollegin Ackermann, sehe ich eine echte Chance.
Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen können. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zum neuen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Wir setzen Maßstäbe und wir geben die Rahmenbedingungen vor zur Sicherung und zur Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und für Menschen mit Behinderung. Im Sinne dieser Menschen kann ich Sie nur um Ihre Unterstützung und um Ihre Zustimmung bitten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Egal, wie prickelnd die Ausführungen der Staatssekretärin waren: Ich finde es unmöglich, dass bei einem so wichtigen Thema in diesem Hause niemand zuhört. Sie alle werden alt und ich hoffe, Sie bekommen dann eine gute Pflege, auch wenn Sie sich jetzt lieber über andere Dinge unterhalten.
(Alexander König (CSU): Das sind bösartige Unterstellungen, Frau Kollegin! – Walter Nadler (CSU): Das ist oberlehrerhaft! – Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Frau Staatssekretärin, Sie haben uns unterstellt, wir hätten unseren Gesetzentwurf von dem der Staatsregierung abgeschrieben. Frau Staatssekretärin, so tief würden wir niemals sinken.
Sie haben aber auch etwas verwechselt, nämlich die Form und den Inhalt. Es ist so: Dieses Gesetz war ehemals das Heimgesetz des Bundes. Sowohl die Staatsregierung wie auch die GRÜNEN haben den Ordnungsrahmen dieses Heimgesetzes übernommen, haben ihre inhaltlichen Schwerpunkte aber in ihren Entwürfen festgeschrieben. Insofern ließ es sich überhaupt nicht vermeiden, dass es Ähnlichkeiten gibt. Diese Ähnlichkeiten sind aber formaler, nicht jedoch inhaltlicher Art.
vorhanden ist, muss an der konkreten Situation gemessen werden, und nicht schon im Vorfeld bei der Betriebsaufnahme, was wieder mehr Bürokratie bedeuten würde.
Gleichzeitig möchte ich auf die Kritik der SPD-Fraktion eingehen. Auf das Argument, das Gesetz sei kein Spargesetz, bin ich schon eingegangen, indem ich darauf hingewiesen habe, dass die Zeiten, die durch den Bürokratieabbau frei werden, den zu pflegenden Menschen zugute kommen. Damit werden für pflegebedürftige ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung klare Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Der Schutz der Heimbewohner hat für uns oberste Priorität. Wir wollen nur überflüssige Bürokratie streichen. Deshalb ist das Gesetz kein Spargesetz.
Sie sind auf die Wiedereinführung der staatlichen Investitionskostenförderung im stationären Bereich eingegangen. Wir wollen, dass sich in Zukunft neben den klassischen Heimstrukturen auch andere Strukturen etablieren. Daher brauchen wir auch im ambulanten Bereich echte Alternativen zu den Heimen. Deswegen wäre eine Wiedereinführung der Investitionskostenförderung der falsche Weg. Sie haben vorhin gesagt, dass die Modernisierung nicht möglich ist. Dazu darf ich Sie darauf hinweisen – –
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Modernisierung sehr wohl möglich ist. Für Ersatzneubauten bzw. für die Modernisierung von Alten- und Pflegeheimen wurden seit Oktober 2007 bereits 25 Millionen Euro ausgereicht. Im Jahr 2010 wird über die Modernisierung der Heime noch einmal berichtet. Sie können daher nicht sagen, wir würden die Modernisierung nicht finanziell unterstützen.
Der Bedarf an Pflegeplätzen ist bayernweit gedeckt. Die in Bayern angebotenen Heimplätze sind zu 92,5 % belegt. Das heißt, dass freie Plätze noch vorhanden sind. Der Bedarf ist gedeckt, deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, die staatliche Investitionskostenförderung wieder aufzunehmen.
Ich möchte auf einen vierten Punkt eingehen. Ich habe viel von der Förderung neuer Wohnformen gesprochen. Mit dem neuen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz haben wir den Weg dafür freigemacht, dass pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung ihren eigenen Vorstellungen entsprechend die besten Voraussetzungen haben, die Wohnform wählen zu können, in der sie selbst leben möchten. Die Einbeziehung neuer Wohnformen in das Pflegekonzept ist ein klarer Paradigmenwechsel gegenüber dem Bundesheimgesetz. Damit, dass wir diesen Paradigmenwechsel mit dem neuen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vollziehen, sind wir Bayern Vorbild für andere Länder. Wir haben die Beschränkung der Perspektive allein auf das Heim herausgenommen und dafür den Wunsch der Menschen, in häuslicher Umgebung möglichst selbstbestimmt leben zu können, aufgenommen.
um ein Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der CSU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/10182, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10468 bis 15/10473, 15/10478 und 15/10697 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/10951 zugrunde.
Ich lasse zuerst über die vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10468 mit 15/10473 abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Änderungsanträge insgesamt abstimmen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung bei der SPD. Dann ist so verfahren.
Zum Gesetzentwurf 15/10182 der Staatsregierung empfiehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik bei seiner Zweitberatung Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/10951. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung bei der SPD. Damit ist das so beschlossen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde. Die CSU-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und gemäß der vorherigen Abstimmung zustimmen will, den bitte ich um ein entsprechendes Votum. Fünf Minuten für die Abstimmung.
Sind alle Stimmen abgegeben? – Damit ist die Abstimmung abgeschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Plenarsaals ausgezählt.
Ich lasse nun abstimmen über die Listennummer 3, den Antrag der SPD auf Drucksache 15/10409, betreffend „Menschenwürde wahren, Selbstbestimmung fördern, Qualität sichern. Begleitgesetz zu einem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung“, Drucksache 15/10409. Der federführende Ausschuss für Sozial-,
Ich habe schon vorhin ausgeführt, uns geht es um die Selbstbestimmung der Menschen. – Das spielt bei Ihnen eine untergeordnete Rolle. Uns geht es um Transparenz. – Die ist bei Ihnen viel zu unkonkret. Uns geht es um Verbraucherschutz. – Der ist bei Ihnen überhaupt nicht vorhanden. Uns geht es um die rechtliche Verbindlichkeit und um die Rechte alter und pflegebedürftiger Menschen. – Dieser Aspekt ist bei Ihnen überhaupt nicht enthalten. Sie brüsten sich damit, dass man unangemeldet in Heime gehen kann,
aber man darf nicht unangemeldet in Behindertenheime gehen. Warum denn nicht? Warum können Sie nicht unangemeldete Besucher in Behindertenheimen zulassen? Gibt es dort etwas zu verbergen? – Wenn nicht, dann lassen Sie diese unangemeldeten Besuche endlich zu.
Die Realität zeigt im Übrigen, dass es selbst bei angemeldeten Besuchen noch immer massive Missstände gibt. Noch immer kommen Menschen in den Altenheimen ums Leben. Das wollen Sie möglicherweise sogar noch dadurch verstärken, dass Sie eine dreijährige Prüfungsmöglichkeit einführen, bei der sich bestimmte Heime von der Prüfverpflichtung freikaufen können. Sehen Sie denn nicht, wie die Realität aussieht? Merken Sie denn nicht, dass diese Menschen auf uns angewiesen sind? Sehen Sie nicht, dass diese Menschen durchaus Kontrolle brauchen? – Eine dreijährige Prüfung – wissen Sie denn nicht, wie lange die durchschnittliche Verweildauer überhaupt ist? – Teilweise handelt es sich nur um drei bis vier Monate Aufenthalt in einem Pflegeheim. Wenn angesichts dessen nur alle drei Jahre geprüft wird, dann ist das unsäglich.
Mit Ihrem Gesetzentwurf belasten Sie ausschließlich Träger, Pflegerinnen und Kommunen. Sie stellen Forderungen auf, doch leisten selbst nichts. Ich sage Ihnen, dieser Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, sondern ein Schuss nach hinten.
Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich darf Sie jetzt um Aufmerksamkeit bitten, denn wir haben eine lange Prozedur der Abstimmung vor uns.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/10320 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt auf Drucksache 15/10943 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich
Meine Damen und Herren, ich habe mich nach § 133 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet, weil ich begründen wollte, dass ich mich enthalten habe, weil ich, wie manchen von Ihnen bekannt sein dürfte, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern bin. Nun ist der Dachverband, wie vielleicht wiederum einige wissen, seit etwa zehn Jahren nicht mehr Träger eigener Einrichtungen, sondern – wie gesagt – nur noch Dachverband, Interessenverband und sozialpolitisches Organ. Es liegt also kein Ausschlussgrund nach § 135 der Geschäftsordnung vor, gleichwohl halte ich es dann, wenn wir hier über konkrete Fragen der gesetzlichen Ausgestaltung – Vorgaben, wie Pflege in Bayern durchzuführen ist und wem die Träger unterstehen – entscheiden, für einen Akt der politischen Hygiene, dass ich als Landesvorsitzender und damit als Verantwortlicher im Dachverband der Arbeiterwohlfahrt, in dem viele verbunden sind, die zu den größten Anbietern stationärer und ambulanter Altenhilfeeinrichtungen in diesem Land gehören, mich nicht an der Abstimmung beteilige. Das ist der Grund, warum ich zweimal mit Enthaltung votiert habe, und das wollte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und dem Herrn Präsidenten hiermit zur Kenntnis geben.